des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 16 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)
Am Mittwoch, 12. Mai 2010, verkündete Wirtschaftsminister Bode während einer Pressekonferenz die Zwischenergebnisse zur Landesinitiative für flächendeckende Breitbandanbindung mit 2 Mbit/s im Downstream. Nach mehr als einem Jahr hat der Minister noch nicht einmal die Hälfte der eingeplanten Fördermittel vergeben: 24 Millionen Euro für die drei Cluster-Regionen Nordwestniedersachsen, Heide und Südniedersachsen zahlt das Land nun an die drei Unternehmen EWE-Tel, Vodafone und Deutsche Telekom. Bis Ende 2011 sollen in den 20 unterversorgten Landkreisen von den 134 000 Haushalten gut 100 000 einen Breitbandanschluss erhalten. Während die Telekom alle Haushalte in ihrer Region zu versorgen plant, sind EWE-Tel und Vodafone laut HAZ vom 14. Mai 2010 dazu nicht in Lage - rund ein Drittel der Haushalte in den Clustern Heide und Nordwestniedersachsen soll leer ausgehen. Gleichzeitig sind von den eingeplanten 30 Millionen Euro für die Cluster noch 6 Millionen Euro übrig. Dennoch sprach Minister Bode während der PK von einem „Erfolgsmodell“ und kündigte an, Land und Politik würden die „intensive Zusammenarbeit“ fortsetzen, um eine „flächendeckende Breitbandanbindung“ in Niedersachsen zu erreichen. Aus dem Täglichen Anzeiger Holzminden vom 12. Mai 2010 ist zu erfahren, dass die Landesregierung einen Landkreis bereits dann als versorgt definiert, wenn dort nur zwei Drittel der Haushalte über einen Breitbandzugang verfügen.
Im Jahr 2009 verfügten laut Landesbetrieb für Statistik und Kommunikation von rund 3,9 Millionen Haushalten in Niedersachsen 73,1 % bzw. rund 2,9 Millionen über einen Internetanschluss, rund 61 % bzw. 2,4 Millionen Haushalte sind ans Breitband angeschlossen.
1. Wie definiert die Landesregierung in Zahlen die „flächendeckende“ Breitbandanbindung in Niedersachen bei 3,9 Millionen Haushalten, bzw. aus welchen Gründen und seit wann erklärt die Landesregierung einen Landkreis als versorgt, sobald dort zwei Drittel der Haushalte über eine Breitbandanbindung mit 2 Mbit/s verfügen?
2. Aus welchen Gründe erteilte die Landesregierung den beiden Firmen EWE-Tel und Vodafone den Zuschlag, obwohl die Unternehmen bis 2011 laut HAZ ein Drittel der betroffenen Haushalte in ihren Clustern von der Breitbandanbindung ausschließen werden, während die Deutsche Telekom durchaus in der Lage zu
sein scheint, alle Haushalte in ihrem Cluster ans Netz zu nehmen, und das obwohl von den eingeplanten Mitteln für die Cluster noch 6 Millionen Euro übrig sind?
3. In welchem Jahr wird der letzte Haushalt in Niedersachsen ans Breitband angeschlossen sein, wenn das bisherige Tempo bei der Umsetzung der Landesinitiative, Anschluss von rund 100 000 Haushalte in zwei Jahren, beibehalten würde und wenn in den kommenden Jahren ungeachtet leerer Haushaltskassen die Fördermittel in gleichbleibender Höhe fortgeschrieben werden könnten?
Die besondere Bedeutung von Breitband in einem Flächenland hat Niedersachsen dazu veranlasst, Unternehmen, die Breitbandanschlüsse anbieten, durch das Angebot von Fördermitteln zu motivieren, Regionen auszubauen, die bisher ohne Förderung für Unternehmen nicht rentabel waren.
Im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung Deutschland fördert die Niedersächsische Landesregierung mit der Initiative Niedersachsen den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in drei ausgewiesenen Clustern „Nordwestniedersachen und Küste“, „Heide“ und „Südniedersachsen“ mit insgesamt 30 Millionen Euro und über den Wettbewerb „Mehr Breitband für’s Land“ mit insgesamt 20 Millionen Euro. Die Förderung schließt die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke, d. h. denjenigen Fehlbetrag, der aus den zu tätigenden Investitionen und den Betriebskosten sowie den generierten Einnahmen resultiert. Über 44 Millionen Euro und damit den Großteil der Mittel ist bereits entschieden.
In den Clustern sind die Unternehmen selbst die Zuwendungsempfänger und erbringen die Maßnahmen aus eigener technischer und kommerzieller Verantwortung. Im Wettbewerb hingegen sind die Kommunen Antragsteller und bei erfolgreicher Teilnahme Empfänger der Zuwendung, die sie einschließlich ihres Eigenanteils an die ausführenden Unternehmen weitergeben.
Dass die Erschließung durch unterschiedliche Unternehmen erfolgt, ist das Ergebnis des öffentlichen Wettbewerbs im Rahmen des auch von der KOM geforderten Vergabeverfahrens.
Die Ausschreibung der Förderung des Anschlusses der „weißen Flecken“ erfolgte entsprechend der Genehmigung durch die Europäische Kommission (KOM N243/2009) wettbewerbs-, anbieter- und technologieneutral. Mithilfe dieses Vorgehens wurde sichergestellt, dass die Gewährung der Förderung nach einheitlichen Kriterien erfolgte.
Dasjenige Unternehmen je Cluster, das mit der zur Verfügung gestellten Förderung die meisten Endkundenanschlüsse mit der garantierten Datenrate von mindestens 2 MBit/s im Downstream und 128 KBit/s im Upstream realisieren kann, erhielt den Zuschlag. Die zugesicherte Mindestdatenrate von 2 MBit/s pro Endkunde wird ab 2012 vonseiten der Landesregierung im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung kontrolliert. Pro Landkreis mussten mindestens zwei „weiße Flecken“ angeschlossen werden. Im Rahmen der Ausschreibung galt ein „weißer Fleck“ als förderrechtlich abgearbeitet, wenn mindestens 65 % der aufgeführten Endkundenstandorte erschlossen wurden. Diese Vorgabe erfolgte unter dem Eindruck der sehr zahlreichen und stark zersplitterten „weißen Flecken“, die mit den Fördermitteln aus der Initiative Niedersachsen nicht alle erschlossen werden können. Den potenziellen Anbietern sollten zur Angebotsabgabe eigene Planungsabsichten gestattet werden, um aus dem in der Ausschreibung aufgeführten Pool an „weißen Flecken“ eine möglichst große Anzahl anzuschließen. Durch den begrenzten Zeithorizont für die Maßnahmeumsetzung einerseits, andererseits die Marktinitiierung durch den angestoßenen Ausbau geht die Landesregierung davon aus, dass auch nach 2011 ein weiterer Ausbau auf eigene Initiative der Anbieter in den „begonnenen“ Gebieten stattfindet. In der Praxis werden daher mehr als 65 % eines „weißen Flecks“ erschlossen werden. Über den Gesamtversorgungsgrad eines Landkreises mit Breitband wird damit keine Aussage getroffen.
Für diejenigen „weißen Flecken“, die im Rahmen der Initiative Niedersachsen tatsächlich nicht oder nur teilweise angeschlossen werden konnten, bestehen weitere Fördermöglichkeiten über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsentwicklung (GRW).
Zu1: Die flächendeckende Breitbandanbindung in Niedersachsen ist ein fortschreitender Prozess. Er wird im Breitbandatlas Niedersachsen unter
www.breitband-niedersachsen.de kontinuierlich dargestellt und fortgeschrieben. Grundlage sind die Angaben der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, aber auch der Ausbau in den abgeschlossenen Vorhaben aus den verschiedenen Förderprogrammen für die Breitbandversor
gung. Dargestellt werden diese Ergebnisse Geodaten referenziert in anonymisierter Form als sogenannte Kacheln, Flächen mit einer Kantenlänge von 500 x 500 m.
Zu 2: Die Firmen EWE-Tel und Vodafone haben im Rahmen der Ausschreibung für das jeweilige Cluster das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Unternehmen haben jeweils einen Ausbauvorschlag unterbreitet, den sie bis Ende 2011 umsetzen werden. Nun können die Regionen prüfen, ob es mithilfe weiterer Förderungen die Möglichkeiten gibt, bisher nicht berücksichtigte „weiße Flecken“ anzuschließen.
Kein Unternehmen war im Rahmen der Ausschreibung in der Lage, alle benannten Gebäude (End- kundenstandorte) in den benannten „weißen Flecken“ anzuschließen.
Die Fördermittel wurden in den Clustern Heide und Südniedersachsen nicht vollständig ausgeschöpft, sodass hier nach Rücksprache mit den betreffenden Landkreisen eine erneute Ausschreibung der noch existierenden „weißen Flecken“ im Gespräch ist.
Zu 3: Der Aus- und Aufbau von Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt in erster Linie nach marktwirtschaftlichen Kriterien. Ziel der Landesregierung ist es jedoch, die digitale Kluft zwischen urbanen und ländlichen Räumen zu verringern, die Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Unternehmen zu stärken und die Lebensqualität für die Bewohner ländlicher Gebiete zu erhöhen. Die Landesregierung unterstützt daher mit verschiedenen Fördermaßnahmen diejenigen Regionen, in denen der marktwirtschaftliche Ausbau in absehbarer Zeit nicht realisiert wird.
Ungleiche topografische, wirtschaftliche und demografische Rahmenbedingungen bewirken stark differierende Infrastrukturkosten und damit unterschiedliche Ausbaupläne/-absichten der Infrastrukturanbieter, die eine gleichmäßige Erschließung in der Fläche verhindern.
Eine nahezu landesweit flächendeckende Versorgung mit mindestens 2 MBit/s wird nur über einen Technologiemix möglich sein. Unter anderem soll die gerade abgeschlossene Lizenzversteigerung der digitalen Dividende dazu beitragen. Erst mit den Ausbau- und Zeitplänen der Lizenzerwerber werden die letzten „weißen Flecken“ in der Breitbandverteilung in Niedersachsen ersichtlich. Den am Markt operierenden Unternehmen kommt damit eine besondere Bedeutung zu.
Am 8. Mai 2010 berichtete der NDR im dritten Fernsehprogramm, dass Minister Sander ein Pilotprojekt für den Küstenschutz genehmigen will. Dabei soll auf der streng geschützten Deichvorlandfläche des Dollart Emsschlick aufgespült werden. Dieses Projekt, vorgeschlagen von der Rheider Deichacht, war 2008 schon im Gespräch, ist aber wegen der besonderen Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes (EU-Vogelschutzgebiet) als nicht genehmigungsfähig bewertet worden.
1. Welche neuen Erkenntnisse liegen dem Minister vor, wonach die Genehmigungsfähigkeit nach einem knappen halben Jahr gänzlich anders eingeschätzt wird?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung in Bezug auf die Deichsicherheit bei weiterer Emsvertiefung vor, teilt sie die Befürchtungen der Deichverbände, dass eine weitere Fahrrinnenvertiefung der Ems zu einer Gefährdung der Deiche führen könnte?
3. Wie würde sich die Schlickaufspülung zwischen Pogum und Dyksterhusen auf die Standorteigenschaften auswirken, welche Folgen sind für die dort brütenden Vogelarten zu erwarten?
Durch das Zusammentreffen verschiedener Einflussfaktoren kommt es in der Fahrrinne der Ems und den Hafenzufahrten zu erhöhter Schlickbildung und zu Ablagerungen. Die Baggerungen zur Einhaltung der erforderlichen Fahrwassertiefe werden von der hierfür zuständigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes sowohl für den Wasserabfluss als auch der Schiffbarkeit durchgeführt.
Die Landesregierung unterstützt auch weiterhin das Ansinnen der zuständigen Deichverbände, geeignete Entnahmestellen für die Gewinnung von Klei und Sand zum Deichbau zu finden.
Der in der Anfrage und dem zitierten Fernsehbeitrag unterstellte Sachverhalt, dass Herr Minister Sander ein Pilotprojekt zur Aufspülung des anfallenden Baggergutes auf die geschützten Deichvorlandflächen des Dollart bereits genehmigen wolle, ist nicht richtig wiedergegeben. Tatsächlich wurde zu einer früheren Zeit die Prüfung eines solchen
Vorhabens in Aussicht gestellt. Ein entsprechendes Ansinnen war bereits Gegenstand einer Landtagseingabe der Deich- und Sielachten im Abschnitt Unterems. Eine Genehmigungsfähigkeit kann jedoch trotz eventuell neuer und in der Eingabe nicht berücksichtigter Aspekte derzeit nicht angenommen werden.
Zu 2: Der Bund erstellt zurzeit die Planungsunterlagen für eine Vertiefung der Außenems. Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf die Deichsicherheit am Dollart können erst nach Auswertung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsuntersuchung getroffen werden. Die Landesregierung wird ihr nach Bundeswasserstraßengesetz erforderliches Einvernehmen nur dann erteilen, wenn die Deichsicherheit auch weiterhin unbeeinträchtigt bleibt.
Zu 3: Die Deichvorlandflächen des Dollart haben eine außerordentliche Bedeutung als Brut- und Nahrungsgebiet für die Vogelwelt. Für Zug- und Rastvögel sind sie von internationaler Bedeutung. Erhebliche Beeinträchtigungen für die Schutzgüter des FFH- und Vogelschutzgebietes durch eine Überschlickung dieser Flächen wären nicht auszuschließen.
Das Land hat die Erdgasversorgung für seine Liegenschaften ausgeschrieben. Unabhängige kommunale Stadtwerke leisten einen wichtigen Beitrag zum Wettbewerb auf dem Energiesektor. Einige von ihnen gehören laut einem Preisvergleich durch die niedersächsische Kartellbehörde 2008 zu den günstigsten Gasversorgern im Land. Außerdem kommen die Überschüsse, die Stadtwerke erzielen, direkt den jeweiligen Städten und Gemeinden und den dort lebenden Menschen zugute. Ihr Erhalt und ihre Stärkung ist daher auch ein Beitrag dazu, die Lebensqualität in strukturschwachen ländlichen Regionen zu erhalten.