1. Wie bewertet die Landesregierung diese Aussagen insbesondere unter dem Aspekt, dass der Autor in der Konsequenz demokra
2. Überdenkt die Landesregierung mit dem Blick auf die Aussagen dieses NPD-Funktionärs ihre ablehnende Haltung gegenüber der Einleitung eines neues NPD-Verbotsverfahrens und, wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung zu welchem Zeitpunkt einleiten, um ein neues NPD-Verbotsverfahren zu ermöglichen?
Zu 1: Mit Drohungen verbundene volksverhetzende, rassistische und antisemitische Äußerungen sind ein Charakteristikum des Rechtsextremismus, insbesondere seiner neonazistischen Erscheinungsform. Die Sicherheitsbehörden registrieren vor allem in den Texten der rechtsextremistischen Musik und in den rechtsextremistischen Internetauftritten menschenfeindliche Hetze gegen soziale, religiöse und ethnische Minderheiten. Häufig wird den Angehörigen dieser Gruppen, aber auch Repräsentanten des Staates Gewalt angedroht. Entsprechende Äußerungen und Parolen sind in den Jahresberichten der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde dokumentiert. Vor diesem Hintergrund bringen die zitierten Äußerungen keine neue Entwicklung des Rechtsextremismus zum Ausdruck. Dessen ungeachtet bewertet die Landesregierung menschenverachtende Hetze als perfide und verwerflich. Sie befindet sich damit im Einklang mit allen anderen demokratischen Parteien und Organisationen. Wie die Landesregierung wiederholt betont hat, sind neben der politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus alle Möglichkeiten des Strafrechts auszuschöpfen, um Volksverhetzung und die Androhung bzw. Anwendung von Gewalt durch Rechtsextremisten unnachsichtig zu verfolgen und zu ahnden.
Die Prüfung der strafrechtlichen Relevanz der in der Anfrage genannten Äußerungen erfolgt durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
Zu 2 und 3: Die Landesregierung hat ihren Standpunkt zu einem neuerlichen NPD-Verbotsverfahren wiederholt dargelegt, zuletzt in der 51. Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25. November 2009 (TOP 16 bis 18). Das in der Anfrage aufgeführte Zitat führt zu keiner anderen Beurteilung in dieser grundsätzlichen Frage. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort in der LT-Drs. 15/3552.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 9 der Abg. Heidemarie Mundlos und Norbert Böhlke (CDU)
Das im März 2007 verabschiedete Niedersächsische Gesetz zur Ladenöffnung ist mit Gesetz vom Februar 2009 geändert worden. Zum 1. April 2010 sind die Öffnungsmöglichkeiten an Sonntagen in Ausflugsorten geändert worden. Aus dem Warenkorb für diese Orte sind Bekleidung und Schmuck herausgenommen worden.
1. Wie viele Ausflugsorte sind in Niedersachsen anerkannt, bzw. für wie viele ist eine vorläufige Anerkennung erfolgt, und wie viele Orte haben eine solche Anerkennung beantragt?
3. Liegen der Landesregierung Angaben darüber vor, in welchem Ausmaß von der Möglichkeit der Öffnung an Sonntagen seit Bestehen des Gesetzes Gebrauch gemacht wird?
Aufgrund der Übergangsregelung in § 9 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten, das seit dem 1. April 2007 in Kraft ist, behielten alle 100 bis zu diesem Zeitpunkt durch das zuständige MS anerkannten oder vorläufig anerkannten Ausflugsorte bis zum 30. April 2010 ihren Status. Orte, die diese Anerkennung auch über den 30. April 2010 hinaus behalten wollen, müssen ein erneutes Annerkennungsverfahren durchlaufen.
Zu 1: In Niedersachsen sind derzeit 17 Ausflugsorte anerkannt. Es gibt keine vorläufigen Anerkennungen. Zwei weitere Anträge auf Anerkennung befinden sich derzeit in der Bearbeitung.
Zu 2: Die Kriterien für Ausflugsorte sind in § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten festgelegt. Danach sind Ausflugsorte Orte oder Ortsbereiche mit besonderer Bedeutung für den Fremdenverkehr, die über herausgehobene Sehenswürdigkeiten oder über besondere Sport- oder Freizeitangebote verfügen sowie entsprechende, den Fremdenverkehr fördernde Einrichtungen vorhalten und ein hohes Aufkommen an Tages- oder Übernachtungsgästen aufweisen.
Zu 3: Eine im April 2008 vorgestellte Umfrage des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages (NIHK) hat ergeben, dass in den Orten
mit Einkaufsmöglichkeiten am Sonntag die Zahl der Touristen im Durchschnitt um 20 % angestiegen ist. Einige Orte hatten sogar 70 % mehr Besucher als früher registriert. Nur die Hälfte der Ausflugs- und Kurorte machte von der Neuregelung des Ladenöffnungsgesetzes allerdings Gebrauch und auch nicht immer in vollem Umfang.
Als achtes Weltwunder wurde die HerzogAugust-Bibliothek schon vor 300 Jahren gefeiert. Die Geschichte der Herzog-August-Bibliothek ist weit über die Grenzen Niedersachsens bekannt. Seit 1989 ist die Herzog-August-Bibliothek unmittelbar dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur unterstellt. Damit liegt auch die Sanierung des Baubestandes in der Zuständigkeit des Kulturministeriums. Im Haushaltsplan 2010 - Einzelplan 20 - sind für die Sanierung der HerzogAugust-Bibliothek 8 Millionen Euro veranschlagt. Diese Sanierungsmaßnahmen sind wichtig, weil u. a. bauliche Maßnahmen für den notwendigen Brandschutz der Magazine geplant sind. Nun verdichten sich Informationen, dass die Herzog-August-Bibliothek trotz der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel nicht saniert werden soll und damit auch der notwendige Brandschutz der Magazine verschoben werden muss.
1. Bestätigt die Landesregierung diese Informationen? Wenn ja, wie begründet sie die Entscheidung, die Herzog-August-Bibliothek nicht zu sanieren und die notwenigen Brandschutzmaßnahmen zu vertagen? Wenn nein, werden die Sanierung und die notwendigen Brandschutzmaßnahmen wie geplant vollzogen werden?
3. Sind andere Kultureinrichtungen trotz Etatisierung im Haushalt 2010 von Sparmaßnahmen betroffen? Wenn ja, welche?
Zu 1: Zur Vorbereitung der Sanierung der HerzogAugust-Bibliothek wird zurzeit die Haushaltsunterlage Bau erstellt. Im Haushaltsplan 2010 sind für die Maßnahme 3 Millionen Euro veranschlagt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 8 Millionen Euro.
Ein Baubeginn kann nur erfolgen, wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. Derzeit befindet sich der Haushaltsplanentwurf 2011 im Aufstellungsverfahren. Davon betroffen sind naturgemäß auch Baumaßnahmen des EPL 20, bei denen die Baudurchführung noch nicht begonnen wurde. Die Entscheidung über den Zeitpunkt eines möglichen Baubeginns kann nicht vor der Klausurtagung der Landesregierung zum Haushalt 2011 getroffen werden.
Zu 2: Mit Aufstellung der Haushaltsunterlage Bau ist die Entwurfs- und Genehmigungsplanung abgeschlossen. Nach Prüfung der Unterlage und der Beteiligung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs kann die Unterlage jederzeit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Kenntnisnahme und gegebenenfalls Freigabe vorgelegt werden.
Zu 3: Die Haushaltsaufstellung befindet sich derzeit im üblichen Verfahren. Die Ergebnisse der Haushaltsklausur bleiben abzuwarten.
Obwohl die Logistiksignale weltweit auf Rot stehen, wurde fast überall in der Welt in den vergangenen Jahren geradezu fieberhaft am Ausbau neuer Hafenanlagen oder dem Neubau ganzer Häfen wie auch in Wilhelmshaven gearbeitet.
In Peking allerdings wurde bereits im letzten Jahr der Baubeginn für neue Werften infolge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise gestoppt. In Charleston, South Carolina, wurden Terminals mit riesigen neuen Kränen ausgestattet, von denen die meisten allerdings still stehen. In Dubai werden die geplanten Hafenvergrößerungen auf unbestimmte Zeit verschoben, und selbst in Hamburg sind die ursprünglichen Hafenausbaupläne zurückgestellt worden. Nur für Wilhelmshaven scheint der Glaube an eine maximale Auslastung entgegen einem weltweit eingebrochenen Handelsvolumen von 31 % zwischen August 2008 und März 2009 und den durchschnittlich um 16 % zurückgegangenen Umschlagszahlen im Jahr 2009 ungebrochen. Frühestens im Jahre 2012 wird das Umschlagsniveau wieder den Ergebnissen aus den Jahren 2007/2008 entsprechen.
des „für die Nordwestregion zentralen Zukunftsprojekts ‚Premiumhafen JadeWeserPort’“ (Presseinformation MW 5. November 2009) im November 2011 auf der Kippe. Neben den bereits im Sommer letzten Jahres aufgetretenen Zweifeln um die fehlende und entsprechend leistungsfähige Hinterlandanbindung infolge der Verzögerung beim Ausbau zur Zweigleisigkeit und der Elektrifizierung der Bahnlinie Oldenburg–Wilhelmshaven wurde im November 2009 bekannt, dass das Umschlagsunternehmen Eurogate seine Ausschreibung für die Befestigung des geplanten Containerterminals zurückgezogen hat. Angeblich habe es keine wettbewerbsfähigen Angebote gegeben. Jüngste Verlautbarungen aus dem Hause Mærsk drängen auf eine Verschiebung der Inbetriebnahme von einem bis zu vier Jahren, „weil es wegen des gesunkenen Frachtaufkommens gegenwärtig keinen Sinn macht, die Hafenkapazitäten in der Region auszuweiten“ (Zitat von Mærsk- Vorstand Morten Engelstoft, Weserkurier 21. April 2010).
Eurogate und Mærsk sind Wirtschaftsunternehmen, die sich bei ihren Investitionen vor allem am Umsatz orientieren. Sie sorgen sich um die Auslastung ihrer Terminals in Bremerhaven, Bremen und Hamburg. Wenn selbst Eurogate als weltweit agierendes Logistikunternehmen schon jetzt befürchten muss, dass sich Investitionen in neue Hafenstandorte nicht lohnen, ist nach Einschätzung sachverständiger Beobachter jede Verzögerung am JWP zudem mit bedeutenden Einnahmeverlusten und weiteren Kosten für jede Steuerzahlerin/jeden Steuerzahler verbunden.
1. Welche Gründe haben Eurogate und Mærsk sowohl der JWP-Realisierungsgesellschaft als auch dem Wirtschaftsministerium gegenüber geltend gemacht, die auf eine Verschiebung der Inbetriebnahme des JadeWeserPorts abzielen?
2. Über welche aktuellen Daten und Erkenntnisse verfügt die Landesregierung im Hinblick auf die Auslastung der Containerumschlagorte sowohl in Bremen, Bremerhaven, in Hamburg als auch in den Häfen der sogenannten ARARange?
3. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zusammen mit dem Partner Bremen, um eine zeitnahe, den vertraglichen Regelungen entsprechende Inbetriebnahme des Tiefwasserhafens in WHV sicherzustellen?
Das Jahr 2009 war nicht nur für die Wirtschaft, sondern insbesondere für den weltweiten Containerumschlag ein sehr schwieriges Jahr. Die Frachtraten sind erheblich eingebrochen. Das führte dazu, dass die größte Reederei der Welt, die Firma Mærsk, erstmals in ihrer Geschichte einen Milliardenverlust in ihrer Containersparte hinnehmen musste. Vor diesem Hintergrund sind die