von Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz gegeben und die Abschreckungswirkung des Straftatbestandes erhöht. Ebenfalls zu begrüßen ist die geplante Schließung einer Strafbarkeitslücke, indem Waffen und andere „gefährliche Werkzeuge“ künftig gleich behandelt werden. Schließlich soll der erhöhte strafrechtliche Schutz vor vollständiger oder teilweiser Zerstörung für Kraftfahrzeuge der Polizei und der Bundeswehr auch auf Kraftfahrzeuge der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder von Rettungskräften ausgeweitet werden.
Nicht enthalten sind in dem Gesetzesentwurf der Schutz von Feuerwehrleuten und Rettungskräften im Einsatz. Auch der Schutz von normalen Dienstverrichtungen, insbesondere von Polizeibeamtinnen und -beamten, ist nicht berücksichtigt. Die Innenministerkonferenz hat sich in der Sitzung am 27./28. Mai 2010 für entsprechende Regelungen ausgesprochen.
Zu 2: Das aus den ersten Ergebnissen der KFNStudie ersichtliche Ausmaß an genereller Aggression gegenüber Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten spiegelt eine zunehmende Respektlosigkeit gegenüber staatlichen Amtsträgern wider. Die Polizei als staatliche Kerninstitution spürt solche Tendenzen in besonderer Weise. Die Politik ist daher gefordert, staatlichen Amtsträgern, insbesondere Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, in ihrem Dienst den Rücken zu stärken. Dies gilt in besonderem Maß, wenn die Aggressionsbereitschaft in Teilen der Gesellschaft gegenüber Staatsbediensteten zunimmt.
Eine strafrechtliche Novellierung ist sicherheits- und rechtspolitisch notwendig und begründet. Insoweit verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte erfahren Gewalt als körperlich und seelisch schwere Beeinträchtigung. Die Befragung zeigt, dass psychische und psychosomatische Leiden nach Gewalterlebnissen sehr ernst genommen werden müssen. Die professionelle Betreuung/Nachsorge von Betroffenen verdient ein besonderes Augenmerk.
Die Übergriffe zeigen in aller Deutlichkeit, welche Risiken Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in ihrem alltäglichen Dienst tragen müssen. Die betroffenen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sind schon jetzt weitestgehend materiell abgesichert. So erbringt der Dienstherr bereits erhebliche
Fürsorgeleistungen (z. B. Weitergewährung von Bezügen, Beihilfe, Heilfürsorge, Dienstunfallver- sorgung, Ersatz von Sach- und Vermögensschä- den).
Das Verfahren wird dadurch beschleunigt und verbessert, dass in den jeweiligen Personalbereichen der Polizeibehörden bis auf die Ebene der Polizeiinspektionen für diese Thematik entsprechend feste Ansprechpartner benannt sind. Sie beraten und unterstützen die von Gewalt betroffenen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten unter Fürsorgeaspekten und geben insbesondere bei den erforderlichen Maßnahmen Hilfestellungen. Insbesondere bei der Rechtsschutzgewährung für Zivilverfahren (z. B. bei Schmerzensgeldklagen) ist sichergestellt, dass die bestehenden Vorschriften im Sinne der von Gewalt betroffenen Beamtinnen und Beamten ausgelegt werden.
Es zeigt sich, auch belegt durch andere Untersuchungen, dass bei Gewaltübergriffen gegen Polizisten Alkoholismus eine ganz erhebliche Rolle spielt. Deshalb müssen künftig Präventionsmaßnahmen gegen Alkoholmissbrauch, insbesondere bei Jugendlichen, fortgeführt und weiter intensiviert werden.
Weiterhin wird deutlich, wie wichtig Initiativen zum Ausbau von Zivilcourage und zur Ächtung von Gewalt sind. In Niedersachsen wird seit Kurzem ein Tag für Zivilcourage ausgerichtet, um öffentlichkeitswirksam im ganzen Land gegen Gewalt zu sensibilisieren, neue Initiativen etwa im öffentlichen Nahverkehr anzuregen und Menschen, die mit gutem Beispiel vorangehen, für ihren Mut zu würdigen. Solche gesellschaftspolitischen Ansätze müssen forciert werden, um ein Klima des Respekts, der zwischenmenschlichen Achtung und Gewaltlosigkeit zu fördern.
Die KFN-Befragung hat zudem ergeben, dass während Demonstrationen vor allem von extremistischen Gewalttätern ein erhebliches Gewaltpotenzial gegen Amtsträger ausgeht. Daher muss eine moderne Präventionsarbeit auch die klare Ächtung politisch motivierter Gewalt gegen Polizeibeamte zum Thema machen.
Nur mit einem abgestimmten Handlungskonzept, das kriminalpolitisch, präventiv und in puncto Nachsorge klare Signale setzt, kann dem Phänomen „Gewalt gegen Polizei“ wirksam begegnet werden. Dafür hat die Polizeibefragung des KFN
Zu 3: Die Sicherheit im Zusammenhang mit den Castortransporten aus dem französischen La Hague in das Transportbehälterlager Gorleben war und ist trotz überwiegend friedlicher Proteste nur durch den Einsatz starker Polizeikräfte zu gewährleisten. Ursache hierfür sind regelmäßig erhebliche Stör- und Blockadeaktionen bis hin zu schweren Straftaten sowohl während der eigentlichen Transportdurchführung als auch bereits im Vorfeld.
Extremistische Gewalttäter, insbesondere aus der autonomen Szene, sehen im Zuge der Proteste auch Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte als legitimes Mittel zur Erreichung ihrer Ziele an. Erfahrungen zeigen, dass sich auch erlebnisorientierte Gewalttäter an den Protesten beteiligen. Nicht zu unterschätzen sind dabei gruppendynamische Phänomene und andere psychologische Aspekte bei Massenprotestaktionen. Die Zahl der Teilnehmer dieser Personengruppen lässt sich für den bevorstehenden Transport derzeit nicht genau prognostizieren. Die zunehmende öffentliche Diskussion über die Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken und über die Aufhebung des Moratoriums für die Endlagererkundung lässt neben einem Anstieg an friedlichen Protesten auch eine vermehrte Teilnahme gewaltbereiter Personen erwarten.
Vor dem Hintergrund einer insgesamt feststellbaren Verringerung der Anerkennung polizeilicher Autorität und der bereits im Vorfeld verzeichneten gewalttätigen Aktionen im Raum Gorleben (zuletzt am 24. Mai 2010 am Erkundungsbergwerk) stellt sich die Polizeidirektion Lüneburg auf einen Anstieg von Quantität und Qualität der Gewaltanwendung gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte beim anstehenden Castortransport ein.
Verschlechterungen im Schienenpersonennahverkehr in Niedersachsen: Was unternimmt die Landesregierung, um Streichungen von Zugverbindungen entgegenzutreten?
Mit großer Überraschung und Empörung haben die vielen Pendler an den Bahnhöfen Loxstedt, Lunestedt, Stubben, Lübberstedt und Oldenbüttel auf der Strecke zwischen Bremen und Bremerhaven durch die Berichterstattung der lokalen Tageszeitungen zur Kenntnis nehmen müssen, dass es erhebliche, einschneidende Änderungen zum Fahrplan 2011 geben soll. Dies betrifft die Verbindung RB 24053 um 4:59 Uhr von Bremerhaven nach Bremen. Künftig soll dieser Zug durch einen Regionalexpress ersetzt werden, der direkt von Bremerhaven nach Bremen ohne Zwischenhalte durchfährt. Für die vielen Pendler bricht damit eine wichtige Verkehrsverbindung weg, die sie brauchen, um rechtzeitig an ihrem Arbeitsplatz in Bremen und Umgebung zu sein.
Mit dieser Änderung würde die Verschlechterung der RB-Verbindungen, die seit Jahren auf der Strecke passiert, weiter verschärft. In den vergangenen Jahren sind bereits zahlreiche RB-Verbindungen gestrichen worden (z. B. die Verbindungen um 6:02 Uhr, 19:04 Uhr und 18:04 Uhr ab Bremen und 3:59 Uhr ab Bremer- haven). Diese Streichungen im Bereich des Berufsverkehrs führen zu einer Verlagerung des Verkehrs auf das Auto und reduzieren die Attraktivität des ländlichen Raums zwischen Bremen und Bremerhaven erheblich.
Die Strecke wird ab Dezember 2010 von der Regio-S-Bahn bedient. Diesen Dienst haben die Länder Niedersachsen und Bremen an die NordWestBahn vergeben. Verantwortlich für die Planung des SPNV ist die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen. Sie ist eine 100prozentige Tochter des Landes Niedersachsen und erfüllt u. a. im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Aufgaben, die dem Land Niedersachsen durch Bahnreform und Regionalisierung übertragen wurden. Politisches Ziel und Aufgabe der Landesnahverkehrsgesellschaft ist eigentlich, eine wesentliche Verbesserung des SPNV gerade im ländlichen Raum zu organisieren.
1. Wie beurteilt die Landesregierung diese Fahrplanänderung, und sind ab Dezember 2010 weitere Verschlechterungen im Regio-SBahn-Verkehr in Niedersachsen zu erwarten?
2. Was unternimmt die Landesregierung, um solchen Verschlechterungen des Schienenpersonennahverkehrs, insbesondere zwischen Bremen und Bremerhaven, entgegenzutreten?
3. Mit der Vergabe an die NordWestBahn sollte eine Verbesserung des SPNV auf der Strecke einhergehen. Wie will die Landesregierung diese Verbesserungen für die Menschen im Unterweserraum realisieren?
Die LNVG ist einer der drei Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr in Niedersachsen und konzipiert das niedersächsische Nahverkehrsangebot außerhalb der Region Hannover und des
Nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz muss sich die Bedienung der Fahrgäste mit Verkehrsleistungen an den Bedürfnissen der Bevölkerung und raumstrukturellen Erfordernissen orientieren. Das heutige Nahverkehrsangebot ist ein komplexes Verbindungsnetz - die einzelnen Linien müssen in Abhängigkeit vom Verkehrsmarkt unterschiedlichen Anforderungen genügen. Dabei gilt es auch, die unterschiedlichen Bedürfnisse der Reisenden hinsichtlich Ausgangs- und Zielort, Abfahrt- und Reisezeiten sowie Anschlusssicherung in Bezug auf Nah- und Fernverkehr aufeinander abzustimmen.
Während der Erarbeitung des Konzeptes 2013+ hat die LNVG die Angebote auf allen SPNV-Linien eingehend analysiert. Ergebnis ist, dass landesweit noch mehr einheitliche Angebotsstandards geschaffen werden sollen. Ziel ist dabei, in der Regel auf allen Metropol- und Expresslinien ganztägig und allen Wochentagen einen Stundentakt anzubieten. Zusammen mit der Freien Hansestadt Bremen hat sie auch das Regio-S-Bahn-Netz Bremen/Niedersachsen konzipiert. Das europaweite Ausschreibungsverfahren für die Bedienung der Strecken konnte ein privates Eisenbahnunternehmen für sich entscheiden - die NordWestBahn. Der Betrieb durch die NordWestBahn wird im Dezember dieses Jahres aufgenommen.
Das überarbeitete Fahrplankonzept für die RegioS-Bahn-Linie zwischen Bremerhaven-Lehe und Bremen sieht generell einen Stundentakt für die Metropollinie vor. Ergänzt wird dieses Angebot durch zwei Verstärkerzüge von Bremerhaven nach Bremen in der morgendlichen Hauptverkehrszeit (5:54 Uhr und 6:54 Uhr) und auch von Bremen nach Bremerhaven am Nachmittag. Die Bestellung solcher Verstärkerleistungen ist besonders kostenintensiv. Deshalb können sie zeitlich und räumlich insbesondere nur dort vorgesehen werden, wo innerhalb bestimmter Tageszeiten deutlich mehr Platzkapazitäten erforderlich sind, als in den „normalen“ Taktzügen angeboten werden. Dies trifft auf den bisherigen Verstärkerzug mit einer Abfahrtzeit um 4:54 Uhr ab Bremerhaven-Lehe allerdings nicht zu.
Des Weiteren wird die Strecke neben dieser Metropollinie auch noch durch eine Regionalexpresslinie bedient. Diese verbindet die aufkommensstarken Halte Bremerhaven-Lehe und Hauptbahnhof, Osterholz-Scharmbeck und Bremen Hbf durch eine
attraktive Fahrzeit. Aufgrund der genannten Analyse zur Bedienhäufigkeit der Strecken und der entsprechend frequentierten Nutzung durch die Fahrgäste soll auch diese Expresslinie zwischen Bremerhaven und Bremen auf einen Stundentakt verdichtet werden.
Vor diesem Hintergrund wird im nächsten Fahrplan der bisherige Metropolverstärkerzug um 4:54 Uhr durch einen Expressfrühzug ersetzt. Die Ankunftszeit des Expresszuges in Bremen Hbf entspricht in etwa der Zeit des heute verkehrenden Metropolzuges. Damit bleibt für die aufkommensstarken Expresshalte in dieser Zeitlage das Angebot bestehen und wird durch die schnellere Expressverbindung deutlich attraktiver. So beträgt der Reisezeitgewinn Bremerhaven Hbf und Bremen Hbf 17 Minuten und zwischen Osterholz-Scharmbeck und Bremen Hbf noch 8 Minuten.
Der Wegfall der Metropollinie zwischen Bremerhaven und Bremen um 4:54 Uhr ist keine echte Streichung einer Leistung, sondern eine Umwandlung des Angebotes. Für die Mehrzahl der Reisenden wird das Angebot durch die kürzere Reisezeit attraktiver. Eine Verschlechterung des Angebotes liegt damit nicht vor. Darüber hinaus enthält das Regio-S-Bahn-Konzept der LNVG und Bremens keine weiteren Umwandlungen oder Streichungen von Verbindungen.
Zu 3: Das Regio-S-Bahn-Netz Bremen/Niedersachsen wird mit dem neuen Betreiber NordWestBahn, bezogen auf die Strecke Bremerhaven– Bremen, sehr viel attraktiver:
- Die Fahrgäste werden wie im gesamten Netz besonders vom Einsatz neuer leistungsfähiger Fahrzeuge profitieren. Neben den Fahrtzeitgewinnen zählt hierzu natürlich besonders die komfortable Ausstattung - bequeme Sitze, Einstiege mit Spaltüberbrückung an allen Türen, eine barrierefreie Gestaltung und insbesondere behindertengerechte WCs sowie großräumige Mehrzweckbereiche mit Fahrradstellplätzen.
- Des Weiteren werden Bahnhaltepunkte auf der Strecke ausgebaut. Hiervon profitieren insbesondere die Gemeinden Stubben, Lunestedt und Lübberstedt.
- Es verkehrt bereits seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2009 täglich ein zusätzlicher RB-Zug zwischen Bremerhaven–Lehe (Abfahrtzeit 21:28 Uhr) und Bremen Hbf mit Bedienung aller Zwischenhalte.
- Ab Dezember 2010 verkehrt der Zug mit der Abfahrt um 23:28 Uhr zwischen Bremerhaven und Bremen nicht nur an Freitagen und Samstagen sondern täglich.
- Als Kompensation für den Entfall einer Verstärkerleistung um 6:02 Uhr wurden zusätzliche Zugleistungen im Spätverkehr von Bremen nach Bremerhaven bestellt (z. B. 21:56 Uhr ab Bremen).
Im Übrigen wurde im Rahmen der regionalen Planungsgespräche der LNVG das Angebot mit den ÖPNV-Aufgabenträgern abgestimmt und auch von den Landkreisen Osterholz, Cuxhaven und der Stadt Bremerhaven akzeptiert.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 6 der Abg. Almuth von Below-Neufeldt und Jan-Christoph Oetjen (FDP)