Vertretungslehrkräfte mit befristeten Verträgen, sogenannte Feuerwehrlehrkräfte, dürfen zu Beginn des Schuljahres nur eingesetzt werden, wenn davon auszugehen ist, dass die zu vertretende Lehrkraft im Laufe des Schulhalbjahres den Unterricht wieder aufnimmt.
Bei unvorhergesehenen Ausfällen von Lehrkräften aufgrund von Erkrankungen sowie Abwesenheiten, beispielsweise durch Mutterschutzzeiten, sind Schulen und Schulbehörde gemeinsam gefordert, Unterrichtsausfall so weit möglich zu vermeiden. Aufgabe der Schulen ist es, mit den vorhandenen Lehrkräften ein geeignetes Vertretungskonzept zu entwickeln.
Die Schulbehörde unterstützt die Schulen bei längeren und umfangreicheren Ausfällen von Lehrkräften, indem auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) Vertretungslehrkräfte im Rahmen von befristeten Beschäftigungsverhältnissen für die Dauer des konkreten Vertretungsfalles eingestellt werden. Nach § 14 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ist die Befristung eines Arbeitsvertrages nur zulässig, wenn der Bedarf an der Arbeitsleistung (hier: Unterrichtsertei- lung) nur vorübergehend besteht und der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird. Ein Vertretungsbedarf in diesem Sinne ist insbesondere bei Erkrankungen, Mutterschutzzeiten, Elternzeit für Väter und Sanatoriumsaufenthalten gegeben. Nimmt die zu vertretende Lehrkraft den Dienst wieder auf, entfällt der Befristungsgrund, und der Arbeitsvertrag ist zu beenden.
Bei den Personalplanungen zum neuen Schuljahr wird davon ausgegangen, dass vorübergehend abwesende Lehrkräfte spätestens nach den Sommerferien den Unterricht wieder aufnehmen und daher kein Vertretungsbedarf mehr besteht. Sofern
die Lehrkraft weiterhin nicht unterrichten kann, sind zwecks Sicherstellung der Unterrichtskontinuität und damit auch der Unterrichtsqualität langfristige Personalmaßnahmen, d. h. Einstellungen, Versetzungen oder Abordnungen, zu ergreifen.
Bei den berufsbildenden Schulen nehmen alle Schulen an der Personalkostenbudgetierung teil. Seitens des Kultusministeriums oder der Landesschulbehörde erfolgt also keine Zuweisung von Einstellungsermächtigungen zum Zwecke des Abschlusses von Feuerwehrverträgen. Die berufsbildenden Schulen verwenden gegebenenfalls Mittel aus dem schulischen Personalkostenbudget zum Abschluss von befristeten Vertretungsverträgen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Daten zu Umfang und Laufzeit der Verträge werden vom Kultusministerium für die berufsbildenden Schulen nicht erhoben.
Zu 1: Zum Ende des Schuljahres 2006/2007 liefen in den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen 1 135 Vertretungsverträge aus. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 29. April 2008) sind 1 179 Vertretungsverträge abgeschlossen, die längstens bis zum Schuljahresende 2007/2008 laufen werden.
Zu 2: Von den Lehrkräften, deren Vertretungsverträge zum Ende des Schuljahres 2006/2007 ausliefen, wurden innerhalb der ersten Woche des Schuljahres 2007/2008 landesweit 59 Lehrkräfte an der Schule eingestellt, an der sie auch vor den Ferien einen Vertretungsvertrag wahrgenommen haben. Grund waren dabei andere, neu entstandene Vertretungsfälle. 219 Lehrkräfte, die bereits vor den Ferien als Vertretungslehrkraft eingesetzt wurden, bekamen nach den Ferien an anderen niedersächsischen Schulen erneut einen Vertretungsvertrag. Die große Mehrzahl der Lehrkräfte, die bis Schuljahresende 2006/2007 einen Vertretungsvertrag hatte, wurde zum Schuljahr 2007/2008 unbefristet eingestellt. Dies betrifft insbesondere Lehrkräfte mit dem Gymnasiallehramt.
Zu 3: Da es eine Praxis, Lehrerinnen und Lehrer über die Sommerferien in die Arbeitslosigkeit zu schicken, nicht gibt, besteht kein Handlungsbedarf.
Der Focus berichtete in seiner Ausgabe vom 7. April 2008, dass der nordrhein-westfälische Finanzminister Helmut Linssen (CDU) einen Vorstoß zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts unternommen habe. Der nordrhein-westfälische Finanzminister habe Vorschläge von nordrhein-westfälischen Finanzämtern zur Steuervereinfachung erarbeiten lassen. Es läge eine Liste von 27 Vorschlägen zur Steuervereinfachung vor. Diese Liste habe der nordrhein-westfälische Finanzminister an seine Länderfinanzministerkollegen versandt.
Diese Liste sei bei der Finanzministerkonferenz am 18. April 2008 in Berlin beraten worden. Zudem sei die Einsetzung einer „länderoffene Arbeitsgruppe“ beabsichtigt. Noch in diesem Jahr solle die Finanzministerkonferenz abschließend Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts erarbeiten.
1. Welche inhaltlichen Vorschläge enthält die sogenannte Linssen-Liste zur Vereinfachung des Steuerrechts, und wie bewertet die Landesregierung die Vorschläge?
2. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, eine „länderoffene Arbeitsgruppe“ zur Vereinfachung des Steuerrechts einzusetzen?
3. Welche Bedeutung hat nach Auffassung der Landesregierung eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts?
Die deutsche Steuergesetzgebung ist seit vielen Jahren in der Diskussion. Eine „grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts“ ist eine dauerhafte Aufgabe. Die Landesregierung stellt sich dieser Aufgabe und will - zusammen mit den anderen Ländern - die Chance nutzen, die Steuergesetze vom Übergewicht der Einzelfallregelungen und Hindernissen im Steuervollzug zu befreien.
Mit einer Vielzahl von Vorschlägen zum Ertrags-, Verfahrens- und Umsatzsteuerrecht, die bereits in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand von fachlichen und politischen Erörterungen waren, wird die Diskussion wiederbelebt. Dies beweist auch die öffentliche Reaktion auf die bereits in Auszügen bekannt gewordene Linssen-Liste.
Zu 1: Die Vorschläge des nordrhein-westfälischen Finanzministers zur Verbesserung des Steuervollzugs durch Steuervereinfachung wurden in Form eines Rahmenkatalogs übermittelt, der einen Querschnitt durch verschiedene Steuerrechtsgebiete zieht. Die Vorschläge sind sowohl technischer als auch steuerfachlicher Natur. Die Ausarbeitung, Prüfung und Realisierung der einzelnen Vorschläge befinden sich noch im Anfangsstadium. Eine abschließende Beurteilung oder Bewertung ist daher zurzeit nicht möglich.
Zu 2: Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich der Aufgabe angenommen und auf Ihrer Sitzung, die am 10. April 2008 stattgefunden hat, einstimmig den Prüfungsauftrag zur Erarbeitung von Vorschlägen für einen verbesserten Steuervollzug durch Steuervereinfachung - auf der Basis der vorgelegten Vorschläge - in die Kompetenz der Abteilungsleiter (Steuer) des Bundes und der Länder gegeben.
Die Landesregierung bewertet die Einbeziehung des Know-how aller Bundesländer als zielführenden Schritt in die richtige Richtung. Dabei ist zu betonen, dass die von Nordrhein-Westfalen vorgelegte Liste keinesfalls abschließend ist. „Länderoffen“ bezieht sich damit nicht nur auf den Teilnehmerkreis, sondern auch auf den Themenkreis.
Zu 3: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat und die Akzeptanz der Besteuerung zurückgewinnen wird. Sie ist bestrebt, unter Berücksichtigung der in Gesetzgebungsverfahren des Bundes naturgemäß begrenzten Einflussnahme, weiter auf die Entschlackung der Steuergesetze hinzuwirken.
Die Vorfälle in der JVA Celle-Salinenmoor am 19./20. Januar 2008 sowie die Benachrichtigung der Staatskanzlei durch das Justizministerium am 23. Januar 2008 werfen zahlreiche Fragen auf.
Aufgrund der von den Regierungsfraktionen am 9. April 2008 durchgesetzten Änderung der Geschäftsordnung des Landtages im Hinblick auf die Regeln zur Dringlichen Anfrage war es nicht möglich, in der Plenarsitzung am 10. April 2008
2. Warum wurden die Verletzungen bei dem Gefangenen nicht am Morgen nach der mutmaßlichen Misshandlung bemerkt?
3. Wie erklärt sich das Justizministerium die völlig unterschiedliche Bewertung bezüglich der erlittenen Verletzungen zwischen Anstaltsarzt und Staatsanwalt?
Die mit der Kleinen Anfrage aufgeworfene Thematik wurde bereits in der Sitzung des Rechtsausschusses am 2. April 2008 ausführlich behandelt.
Zu 1: Ausweislich der Anklageschrift besteht hinreichender Tatverdacht, dass die Verletzungen des mutmaßlichen Opfers von den Schlägen der mutmaßlichen Täter herrühren. Es obliegt dem Gericht, den tatsächlichen Tathergang festzustellen.
Zu 2: Auch diese Frage ist in der Sitzung des Rechtsausschusses am 2. April 2008 beantwortet worden. Es waren am Morgen nach dem Vorfall keine Verletzungen sichtbar. Das mutmaßliche Opfer hat sich zu diesem Zeitpunkt nicht offenbart.
Zu 3: Der kurativ tätige Anstaltsarzt hat das mutmaßliche Opfer unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe untersucht. Die Staatsanwaltschaft dagegen stützt sich auf das Gutachten eines Gerichtsmediziners, das zu Beweiszwecken in Auftrag gegeben wurde. Wegen der Spezialisierung des Gerichtsmediziners waren weitergehende Erkenntnisse zu erwarten.
Die Vorfälle in der JVA Celle-Salinenmoor am 19./20. Januar 2008 sowie die Benachrichtigung der Staatskanzlei durch das Justizministerium am 23. April 2008 werfen zahlreiche Fragen auf.
Aufgrund der von den Regierungsfraktionen am 9. April 2008 durchgesetzten Änderung der Geschäftsordnung des Landtages im Hinblick auf
die Regeln zur Dringlichen Anfrage war es nicht möglich, in der Plenarsitzung am 10. April 2008 zusätzliche Fragen zur weiteren Aufhellung der Vorfälle zu stellen.