Protocol of the Session on May 9, 2008

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Der Antrag soll an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit überwiesen werden. Sehe ich Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 33 auf:

Deutsches Umweltgesetzbuch im Einklang mit Ökonomie und Ökologie gestalten - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/116

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, diesen Antrag ohne Aussprache in die Ausschüsse zu überweisen. Sehe ich Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir direkt zur Ausschussüberweisung. Auch da gibt es eine kleine Änderung: Federführend soll der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz tätig werden, mitberatend der Aus

schuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung sowie der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. - Ich sehe keine weiteren Vorschläge. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Damit schließen wir diesen Tagungsabschnitt.1 Ich wünsche Ihnen eine gute Heimreise und schöne Pfingsten bei wunderschönem Wetter. Genießen Sie einfach die schöne Zeit! Ich hoffe, Sie haben ein wenig Freizeit.

Schluss der Sitzung: 14.18 Uhr.

1Nächster Tagungsabschnitt: 4. bis 6. Juni 2008

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 27:

Mündliche Anfragen - Drs. 16/115

Anlage 1

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 3 der Abg. Christian Meyer und Stefan Wenzel (GRÜNE)

Klagt das Land endlich gegen die zunehmende Versalzung der Weser?

Seit dem 11. April 2008 leitet das Unternehmen K+S mit Genehmigung des Regierungspräsidiums Kassel laut Täglicher Anzeiger Holzminden (TAH) vom 12. April 2008 täglich 2,5 Millionen Liter Salzwasser in die Werra und damit in die Weser ein. Die Zahl der abgekippten LkwLadungen pro Tag verdoppelt sich dadurch von etwa 60 Ladungen seit Pfingsten 2007 auf durchschnittlich 100 Ladungen. „Kali und Salz habe einmal angekündigt, dass die jährliche Menge nicht 700 000 m³ überschreite. Mit den neuen Einleitungen komme man rechnerisch auf eine Menge von 912 000 m³“, wird die Berechnung des juristischen Beraters der Stadt Holzminden, Herrn Sawatzki, im TAH aufgegriffen. Erhebliche negative Auswirkungen auf biologische Vielfalt, Tourismus und Gewässerqualität sind zu erwarten.

Umweltminister Sander nahm im TAH vom 12. April 2008 zur neuerlichen Einleitung von K+S wie folgt Stellung: „Sein Ministerium werde sich an das zuständige Ministerium in Hessen wenden und deutlich machen, dass diese Einleitung rechtlich nicht abgesichert sei. ‚Wir stehen in dieser Frage an der Seite der Gemeinden’, so Sander sehr deutlich. Der bestehende Planfeststellungsbeschluss gebe keine Möglichkeit für eine solche Genehmigung, sagen Rechtsexperten.“

So gut wie alle niedersächsischen Kommunen und Landkreise entlang der Weser sprechen sich mittlerweile für entschiedene Maßnahmen gegen die Versalzung aus. Mindestens 13 Weseranrainerkommunen und die Stadtwerke Hameln haben inzwischen Klage gegen die Salzeinleitungen wegen Unvereinbarkeit mit der EUWasserrahmenrichtlinie erhoben.

Der Eschweger Landrat Stefan Reuß forderte in der HNA vom 15. April 2008 als Zwischenlösung solange einen Transport der Lauge mit Kesselwagen zur Nordsee, bis eine Pipeline zur Nordsee verlegt ist. Auch die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL), Ortsgruppe Bebra, hält in den Osthessen-News vom 23. April 2008 diesen Vorschlag für machbar, arbeitsplatzfördernd und eine ökologisch gute Idee.

Eine Pipeline zur Nordsee hatte Umweltminister Sander im TAH vom 17. August 2007 über seine Ministeriumssprecherin als „sehr merkwürdig“ bezeichnet. Ferner kritisierte er den Vorschlag des Holzmindener Landrates Waske nach einer Nordseepipeline mit der Aussage: „Das klinge sehr nach dem Motto ‚Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass’.“ Zwischenzeitlich prüft auch die K + S die PipelineLösung, während die tägliche Weserversalzung weitergeht.

Am Runden Tisch zur Weserversalzung, an dem auch das Land Niedersachsen teilnimmt, war die zusätzliche Versalzung laut Presseberichten kein Thema.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Auf welcher Grundlage und mit welchen Argumenten hält das Umweltministerium die vom Regierungspräsidium Kassel genehmigte zusätzliche Salzeinleitung für „rechtlich nicht abgesichert“?

2. Klagt das Land selbst bzw. unterstützt das Land Klagen insbesondere der Kommunen gegen die Versalzung der Weser direkt oder indirekt z. B. durch rechtliche Beratung oder finanzielle Hilfen?

3. In welcher Weise unterstützt das Land den Vorschlag zum Bau einer Salzpipeline zur Nordsee, die in weiten Teilen über niedersächsisches Gebiet führen würde?

Grundsätzlich verweise ich auf die Antwort der Landesregierung, Drucksache 16/107 vom 24. April 2008.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Regierungspräsidium Kassel hat Anfang April keine Entscheidung über die weitere Einleitung von salzhaltigen Abwässern getroffen, sondern mit Bescheid vom 2. April 2008 die weitere Versenkung von Haldenabwässern am Standort Neuhof-Ellers untersagt. Die hessische Behörde geht davon aus, dass die bisherige wasserrechtliche Erlaubnis die dadurch erforderliche zusätzliche Einleitung mit abdeckt, soweit die festgeschriebenen Einleitungswerte für die Chloridbelastung sowie die Wasserhärte der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis eingehalten werden. Diese Auffassung wird vom Land Niedersachsen nicht geteilt. Die bisherige wasserrechtliche Erlaubnis vom 26. November 2003 schließt lediglich die Einleitung von salzhaltigen Haldenabwässern des Werkes Neuhof-Ellers bei auftretenden Entsorgungsengpässen mit ein. Eine erkennbar dauerhafte Veränderung der Einleitung bedarf einer besonderen behördlichen Entscheidung.

Zu 2: Die Kommunen bzw. deren Wasserversorgungseinrichtungen sowie sonstige Anlieger am Flussgebietssystem Werra/Weser können von der erhöhten Salzbelastung in ihren Rechten betroffen sein. Das Land unterstützt den Ansatz der Klage der Kommunen, mit der die Feststellung der wasserrechtlichen Erlaubnisbedürftigkeit des Vorhabens begehrt wird. Eine Beteiligung ist nicht vorgesehen. Die Landesregierung ist auch nicht darum ersucht worden. Eine finanzielle Hilfe vermag das Land aus allgemeinen Erwägungen nicht zu gewähren, weil der Rechtsgüterschutz mit Prozessrisiken und -chancen Angelegenheit des jeweiligen Rechtsträgers ist.

Der Staatssekretär des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz hat den Staatssekretär des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 23. April 2008 darum gebeten, das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren zum Bau der Transportleitung um das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zu erweitern, damit die Betroffenen ihre Interessen in dem Zulassungsverfahren einbringen können. Das Land Niedersachsen hält es für unabdingbar, eine umfassende Prüfung zur zusätzlichen Salzbelastung durch Einleitung von salzhaltigen Abwässern und deren Wirkung auf das Flussgebiet (Werra-) Weser und die Unterlieger vorzunehmen.

Zu 3: Bei dem Abwägen von nachhaltigen Strategien und Lösungen zur Verringerung der Salzbelastung sind vorrangig zu einer Suche nach alternativen Entsorgungswegen, alle nur denkbaren Alternativen die bereits zur Vermeidung des Salzabwasseranfalls im Rahmen der Produktion beitragen, zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Alternativenprüfung zur Erarbeitung eines langfristigen, nachhaltigen, technisch und wirtschaftlich umsetzbaren Konzeptes wird u.. auch die Verbringung anfallender Salzlaugen an andere Aufnahmeorte abzuwägen sein. Das Unternehmen K+S Kali GmbH ist allerdings in der unternehmerischen Verpflichtung, im Sinne einer umweltgerechten Produktion vorrangig Vermeidungsstrategien zu entwickeln und einzusetzen.

Anlage 2

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 4 des Abg. Hans-Henning Adler (DIE LINKE)

Prof. Krack: „Wenn ein Jurist Bilanzen lesen könnte, würde das bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten helfen“

Laut Nord-West-Zeitung vom 7. April 2008 sollte nach der Einschätzung des Osnabrücker Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Ralf Krack bei der Weiterbildung von Staatsanwälten ein größeres Gewicht auf die wirtschaftliche Kompetenz gelegt werden. Den Staatsanwälten fehle es häufig an Fachwissen, aus finanziellen Gründen könnten sie auch nicht auf Wirtschaftsfachreferenten zurückgreifen. Wirtschaftsstrafverfahren würden sich dadurch verzögern, häufig käme es zu Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und den Anwälten der Angeklagten, die notwendig würden, um lange Prozesse abzukürzen. Diese Absprachen führten dann im Ergebnis zu unangemessen niedrigen Strafen.

Die niedersächsischen Staatsanwaltschaften hatten am 5. November 2007 auf einer Veranstaltung in Hannover ein sogenanntes Zukunftsprogramm vereinbart. „Die Staatsanwaltschaften sollen damit in den Stand versetzt werden, Straftäter weiterhin möglichst schnell und wirksam zur Verantwortung zu ziehen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich in Wirtschaftsprozessen von der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bis zur Anklageerhebung und bis zum Beginn der Hauptverhandlung?

2. Wie viel Geld steht den Anklagebehörden zur Verfügung, um bei der Vorbereitung von und in Wirtschaftsprozessen auf Wirtschaftsfachreferenten zurückgreifen zu können?

3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die Häufigkeit von Absprachen unter den Verfahrensbeteiligten in Wirtschaftsstrafverfahren vor, um dadurch die Prozessdauer abzukürzen zu können?

Die Bekämpfung der wirtschaftlich motivierten Kriminalität ist einer der Schwerpunkte der Niedersächsischen Landesregierung bei der Strafverfolgung und ausdrücklich in die Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode des Niedersächsischen Landtags aufgenommen worden. Die Landesregierung stellt deshalb kontinuierlich und durch eine Vielzahl von Maßnahmen sicher, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften über ausreichendes, motiviertes und fachlich hoch qualifiziertes Personal sowie die für eine effektive Strafverfolgung erforderliche Sachausstattung verfügen.

Ein zentrales Element stellt dabei das spezifische Fachwissen der mit Wirtschaftsstrafsachen befassten Dezernentinnen und Dezernenten der Staatsanwaltschaften und der Richterinnen und Richter dar. Hierzu gehören nicht nur die Kenntnis der schwierigen und stetigem Wandel unterworfenen Bestimmungen des Gesellschafts-, Arbeits-, Wirtschafts- und Steuerrechts, sondern vor allem auch der wirtschaftlichen und finanzwissenschaftlichen Zusammenhänge und Fertigkeiten.

Die Landesregierung stellt deshalb sicher, dass die mit Wirtschaftsstrafsachen befassten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter Zugang zu vielfältigen Fortbildungsangeboten haben. Hierzu gehören insbesondere die speziell für ihre Bedürfnisse konzipierten Tagungen der Deutschen Richterakademie in Trier und Wustrau. Allein 2008 werden dort beispielsweise Veranstaltungen zu Buchführung, Bilanzwesen, Grundlagen des Steuerrechts, Wirtschaftsstrafrecht, Wirtschaftskriminalität sowie Einkommens- und Vermögensbewertung bei Selbstständigen angeboten. Inhaltlich behandeln diese Fortbildungen selbstverständlich auch die Bereiche Bilanzierung und Bilanzanalyse sowie spezielle Fragen der Verwendung von Buchhaltungs- und Jahresabschlussunterlagen als Erkenntnisquellen im Strafverfahren. Aufwändige spezifische und vertiefende Lehrgänge bietet zudem die Finanzakademie in Brühl an, die auch von Staatsanwältinnen, Staatsanwälten, Richterinnen und Richtern aus Niedersachsen in Anspruch genommen werden.

Der Niedersächsischen Landesregierung ist es auch zu verdanken, dass der bundesweite Erfahrungsaustausch für die Wirtschaftsdezernentinnen und -dezernenten der Staatsanwaltschaften aller Bundesländer ab dem laufenden Jahr jährlich stattfindet und nicht nur wie bisher alle zwei Jahre. Obwohl die Teilnehmerplätze knapp und begehrt sind, ist es der Niedersächsischen Landesregierung zudem gelungen, ihren Anteil von drei auf vier Plätze zu erhöhen, damit stets jede der vier Wirtschaftszentralstellen des Landes, die bereits vor mehr als 25 Jahren eingerichtet worden sind, eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer entsenden kann.