Zu 2: Die Landesregierung bewertet die Ergebnisse sowohl der Weiterentwicklung der gesamten Forststruktur in Niedersachsen als auch die des KVP der NLF als positiv. Grundsätzliche Veränderungen der Forststruktur in Niedersachsen sind derzeit nicht geplant. In den KVP der NLF greift ML i. d. R. unmittelbar nicht ein.
Zu 3: Die NLF bereiten Prozesse der Personal- und Organisationsentwicklung durch Arbeitsgruppen und Workshops vor. Hierbei werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter repräsentativ einbezogen. So haben beispielsweise in dem Workshop zur Weiterentwicklung der Arbeitsorganisation auf Revierebene im November 2009 24 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus allen Funktionsgruppen teilgenommen. Die Entscheidung über die Entsendung
In Arbeitsgruppen und Workshops werden immer auch Vertreter des Gesamtpersonalrats sowie die Gleichstellungsbeauftragte der NLF einbezogen. Diese Partizipation hat sich bewährt. Die forstlichen Gewerkschaften und Berufsverbände sind im Gesamtpersonalrat vertreten. Letzterer wird im gesetzlich vorgesehenen Rahmen beteiligt.
Darüber hinaus führt die Anstaltsleitung der NLF regelmäßig Gespräche mit den Vorständen der Landesverbände der Gewerkschaften und Berufsverbände (IG BAU und BDF) über aktuelle Fragen. Auch bei Landesverbandstagen und Diskussionsveranstaltungen findet ein intensiver Diskurs mit Gewerkschaften und Berufsverbänden statt.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 29 der Abg. Karin Stief-Kreihe, Rolf Meyer, Wiard Siebels, Ronald Schminke, Renate Geuter und Karl-Heinz Hausmann (SPD)
Tierhaltungsanlagen erhalten Vorrang vor niedersächsischem Wald - Für wen wurde der „Waldumwandlungserlass“ gemacht?
Mit Datum vom 28. Januar 2010 verfügte das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) einen Erlass an die Region Hannover, die Landkreise und die kreisfreien Städte mit dem Titel „Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)“. Mit diesem Erlass weist das ML - im Einvernehmen mit MU - darauf hin, dass die Waldbehörde eine Waldumwandlung genehmigen kann, wenn erhebliche wirtschaftliche Interessen der Wald besitzenden Person die Umwandlung erfordern. Das erhebliche wirtschaftliche Interesse setzt danach eine maßgebliche Verbesserung der ökonomischen Situation des landwirtschaftlichen Betriebes durch die geplante Tierhaltung voraus.
In diesem Zusammenhang ist ein Artikel aus Land und Forst vom 29. April 2009 zu sehen. Hier wird in der Überschrift die Frage aufgeworfen: „Gehen den Bauern die Standorte aus?“ Im Artikel wird ausgeführt, dass große Stallbauten zunehmend auf Widerstand stoßen. Das liegt zum einen an der skeptischen Haltung der Bevölkerung und zum anderen an Auflagen des Umweltministeriums. Demnach habe Minister Sander mithilfe eines Erlasses vorsorglich sicherstellen wollen, dass über die Stallluft nicht
1. Aus welchen Gründen, grundsätzlicher oder spezieller Natur, sah sich das ML aufgefordert, den jetzigen „Waldumwandlungserlass“ in Kraft treten zu lassen, bzw. welche Bauanfragen aus welchen Landkreisen für Neu- bzw. Erweiterungen an Stallbauten haben zu diesem Erlass geführt?
2. Wie beurteilt die Landesregierung den neuen Erlass im Verhältnis zu dem o. g. alten Erlass aus dem MU (aus dem Jahr 2008), und inwiefern bewertet sie die sich hieraus ergebenden Widersprüche insbesondere in fachlicher Hinsicht auch vor dem Hintergrund der entsprechenden Paragrafen des Naturschutzrechts sowie des eingangs genannten Fachgesetzes (NWaldLG) ?
3. Welche Anträge aus welchen Landkreisen wurden bereits nach dem neuen Erlass genehmigt, wie wurde die Eingriffsregelung hierbei abgearbeitet, und nach welchen Kriterien werden das erhebliche wirtschaftliche Interesse und eine maßgebliche Verbesserung der ökonomischen Situation des landwirtschaftlichen Betriebes durch die geplante Tierhaltung im Antrag dargelegt?
Zunächst ist anzumerken, dass der in Rede stehende Erlass noch einmal geändert wurde und nun vom 17. Februar 2010 datiert. Die vorgenommenen Änderungen sind jedoch für die Beantwortung der Kleinen Anfrage ohne Bedeutung. Zutreffend ist, dass der Erlass auf die Möglichkeit einer privatnützigen Waldumwandlung hinweist, die mit der Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) seit dem 1. April 2009 gesetzlich vorgesehen ist. Die Waldbehörde hat in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen vorzunehmen, bei der sie auch Ersatzmaßnahmen nach § 8 NWaldLG zu berücksichtigen hat.
Zu 1: Das Immissionsschutzrecht sieht für Tierhaltungsanlagen, bei denen durch die Einwirkung von Ammoniak oder wegen Stickstoffdeposition Anhaltspunkte für erhebliche Nachteile durch Schädigung empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme wie z. B. Wald, Moore oder Heiden vorliegen, eine besondere Prüfung des Einzelfalls vor. Ist der Schutz vor erheblichen Nachteilen nicht gewährleistet, kann eine Genehmigung nicht erteilt werden. Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich einer Beeinträchtigung sieht das Immissionsschutzrecht
vom Grundsatz her nicht vor. MU hatte deshalb im Einvernehmen mit ML mit Erlass vom 7. März 2008 die Rechtslage deutlich gemacht und ausdrücklich auf die fehlende Kompensationsmöglichkeit nach dem BImSchG hingewiesen. Die Möglichkeit einer Lösung von Einzelfällen, mithilfe einer behördlich genehmigten Waldumwandlung eine Kompensation der Beeinträchtigung von Wald zu erreichen, war zum Zeitpunkt des MU-Erlasses nicht gegeben, da das NWaldLG eine Waldumwandlung zu privatnützigen Zwecken praktisch ausgeschlossen hat. Erst durch die Änderung des NWaldLG zum 1. April 2009 ist hier unter den in der Einleitung genannten Einschränkungen durch den Gesetzgeber eine Lockerung vorgesehen worden, sodass nun über eine Waldumwandlungsgenehmigung mit entsprechenden Kompensationsauflagen eine Genehmigung im Einzelfall auch für Tierhaltungsanlagen erfolgen kann, bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch Ammoniakemissionen oder Stickstoffdeposition erhebliche Nachteile für den Wald entstehen.
Mit dieser Regelung hat ML einen wirksamen Ausgleich gefunden zwischen der Notwendigkeit und dem Interesse an wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum auf der einen Seite und der Notwendigkeit und dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung und gegebenenfalls Vermehrung des Waldes auf der anderen Seite. Das Interesse an dieser Lösungsmöglichkeit bestand grundsätzlich landesweit. Einzelfälle waren insoweit ohne Bedeutung.
Zu 2: Der Erlass weist auf die nach der Änderung des NWaldLG zum 1. April 2009 bestehende Möglichkeit hin, im Einzelfall die durch eine Tierhaltungsanlage zu erwartende Beeinträchtigung eines Waldökosystems auf gesetzlich vorgesehenem Wege ausgleichen zu können. Im Übrigen siehe die Antwort zu 1.
Zu 3: Der Erlass ist - wie ausgeführt - vom 17. Februar 2010. Bisher liegen keine Erkenntnisse vor, inwieweit Tierhaltungsanlagen genehmigt worden sind, weil betroffener Wald über eine Waldumwandlungsgenehmigung umgewandelt und kompensiert werden durfte. Es liegen auch keine Erkenntnisse vor, ob nach dem Erlass überhaupt bereits und - wenn ja - mit welchen Kompensationsauflagen Waldumwandlungsgenehmigungen erteilt worden sind. Da sowohl Genehmigungsverfahren nach dem NWaldLG als auch nach dem BImSchG oder dem BauGB grundsätzlich eine längere, vom Einzelfall abhängige Bearbeitungszeit erfordern, ist davon auszugehen, dass noch keine Tierhaltungs
anlagen aufgrund der Erlasslage genehmigt worden sind. Es besteht im Übrigen weder eine Berichtspflicht der Landkreise über Bau- oder Anlagengenehmigungen noch über erteilte Waldumwandlungsgenehmigungen.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 30 des Abg. Ronald Schminke (SPD)
Mit einer Pressemitteilung vom 17. Dezember 2008 kündigte Forstminister Ehlen eine Stärkung der Forstwirtschaft in Niedersachsen an. Er forderte in seiner Erklärung alle Akteure, denen der Wald am Herzen liegt, auf, mitzuarbeiten an einem gemeinsamen Positionspapier zur Zukunft der niedersächsischen Wald-, Forst- und Holzwirtschaft.
Über einen Entwurf dieses Positionspapieres sollte laut Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 16. Januar 2009 auf dem 3. Arbeitstreffen „Forstwirtschaft in Niedersachsen“ im Frühjahr 2009 abgestimmt werden.
1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Erarbeitung des Positionspapieres, und warum ist es bis heute zu keiner Verabschiedung gekommen?
2. Welche Fortschritte sind bei der Erstellung des Positionspapieres im letzten Jahr, insbesondere seit dem Waldgipfel am 12. Juni 2009, zu verzeichnen, und sind diese geeignet, die angestrebten Zielsetzungen zu verwirklichen?
3. In welchem Zeitrahmen glaubt die Landesregierung das Papier zur Verabschiedung bringen zu können, und welche Themen bzw. Positionen oder beteiligte Parteien sind die größten Hindernisse auf dem Weg dorthin?
Zu 1: Auf Basis der Rückläufe von 32 Stellungnahmen der Verbände und Institutionen ist der erste Entwurf des gemeinsamen Positionspapiers „Wälder für Niedersachsen - Wald, Forst- und Holzwirtschaft im Wandel“, der Diskussionsgrundlage auf dem 1. Niedersächsischen Waldgipfel am 12. Juni 2009 im Jagdschloss Springe war, überarbeitet worden. Der überwiegende Teil der Vorschläge wurde in den zweiten Entwurf eingebaut und hat zu einer weiteren Verbesserung beigetragen.
Mit Versendung des zweiten Entwurfs am 21. Dezember 2009 an die Verbände und Institutionen wurden diese um Zustimmung gebeten. Fast alle Akteure, die sich bis jetzt zurückgemeldet haben (rund 30) , stimmen dem aktuellen Entwurf des gemeinsamen Positionspapiers im Grundsatz zu.
Der Abstimmungsprozess hat sich aufgrund der Vielzahl der Akteure sowie der internen Abstimmung innerhalb ihrer Verbände gegenüber der ursprünglichen Planung leicht verzögert.
Zu 2: Die wesentlichen Aspekte der Stellungnahmen der Verbände und Institutionen sind in den zweiten Entwurf eingeflossen und haben damit zu einer Vervollständigung und einer noch größeren Ausgewogenheit des Positionspapiers beigetragen. Als ein wesentliches Ergebnis des Abstimmungsprozesses haben sich zum jetzigen Zeitpunkt schon Handlungsfelder zum Erreichen angestrebter Zielsetzungen herauskristallisiert, die in Arbeitsaufträgen münden werden. Damit wird das Positionspapier zu einer gemeinsamen Basis, auf der die beteiligten Partner ihre Diskussion im Interesse einer zukunftsfähigen Entwicklung von Wald, Forst- und Holzwirtschaft fortsetzen können.
Zu 3: Das gemeinsame Positionspapier soll noch vor der Sommerpause 2010 auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit den beteiligten Akteuren verabschiedet werden. Vorab wird der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung im Landtag unterrichtet.
Größere Hindernisse im Abstimmungsprozess mussten nicht überwunden werden. Viele Erwartungen an die zukünftigen Wälder Niedersachsens stimmten überein. Dementsprechend bildeten völlig gegensätzliche Forderungen die absolute Ausnahme. Allein schon der initiierte Diskussionsprozess hat von den beteiligten Verbänden und Institutionen sehr viel Zuspruch erhalten.
Die Firma GP Papenburg AG beabsichtigt, ihr derzeit am Standort Bad Heiligenstadt betriebenes Asphaltmischwerk in ein Gewerbegebiet nach Friedland/Deiderode im Landkreis Göttingen zu verlegen. Neben der Asphaltmischanlage als zentrales Element der Ansiedlung beab
Das geplante nach BImSchG genehmigungspflichtige Asphaltmischwerk soll nicht nur mit Heizöl, sondern auch mit Braunkohlestaub aus der Lausitz beheizt werden. Die Bewohner der anliegenden Dörfer Elkershausen, Deiderode, Mariengarten, Klein Schneen und Groß Schneen haben Bedenken, dass ihre Lebensqualität und Gesundheit durch die anfallenden Staub- und Geruchsemissionen gefährdet, die Umwelt belastet und das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden wird. Zum anderen befürchten sie die Änderung des Gewerbegebietes in ein Industriegebiet und damit neben den heute dort bereits betriebenen umweltbelastenden Anlagen und den Autobahnen eine weitere Ansiedlung von umwelt- und gesundheitskritischen Firmen.
In den Nachbargemeinden hat es in den vergangenen Jahren verstärkte Aktivitäten in Richtung Bioenergie gegeben, z. B. das Bioenergiedorf Jühnde. Das Dorf Reiffenhausen - als Teil der Gemeinde Friedland - ist dabei, ein Bioenergiedorf zu werden. Es wird befürchtet, dass diese positive Entwicklung zu beispielgebenden und vorbildlichen Gemeinden im Umwelt- und Klimaschutz durch die Ansiedlung eines Asphaltwerkes behindert wird.
1. Wie beurteilt sie die zusätzlichen Auswirkungen des geplanten Asphaltmischwerkes vor dem Hintergrund, dass bereits heute die dort betriebenen Anlagen und Verkehrswege zu erheblichen Immissionsbelastungen der Nachbarschaft und der Region führen?