Protocol of the Session on February 18, 2010

Zu 2: Der Landesbeirat für Kinder- und Jugendhilfe ist seit Beginn des Verfahrens zur Schaffung einer geschlossenen Unterbringung zeitnah einbezogen worden. Bereits auf der ersten Sitzung des Landesbeirats am 11. März 2009 sind die Mitglieder über das beschränkte Ausschreibungsverfahren und die formulierten Eckpunkte, die das Land für notwendig hält, um die freiheitsentziehende Unterbringung zum Wohle von Kindern und Jugendlichen umzusetzen, informiert worden. Die Möglichkeit zur mündlichen Erörterung wurde von den Mitgliedern rege genutzt. In jeder folgenden Sitzung wurde der aktuelle Sachstand vorgetragen. Insbesondere wurde den Mitgliedern in der Sitzung am 18. September 2009 die Orientierungshilfe für Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe, die Leistungsangebote mit freiheitsentziehenden Maßnahmen einrichten wollen, erläutert und der Landesbeirat zur Stellungnahme aufgefordert.

Die Beteiligung des Landesbeirats an einer „Konzeptentwicklung“ in einem laufenden Betriebserlaubnisverfahren würde in die Autonomie des freien Trägers eingreifen und ist deshalb nicht angebracht.

Es ist beabsichtigt, den Landesbeirat für Kinder- und Jugendhilfe auch weiterhin eng einzubinden

und an den Erkenntnissen aus der Evaluierung teilhaben zu lassen.

Zu 3: Auf die Vorbemerkungen und die Ausführungen zu 2. wird verwiesen.

Anlage 57

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 58 der Abg. Miriam Staudte (GRÜNE)

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Aufbauprozess des Niedersächsischen Instituts für frühkindliche Bildung und Entwicklung zu begleiten, zu bewerten und die Ergebnisse transparent zu machen?

Das Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe) wird über einen Zeitraum von 2008 bis 2012 jährlich mit 5,5 Millionen aus Haushaltsmitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Das nifbe wurde dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur zugeordnet. Aufgabe des Instituts sind Forschungsarbeiten zur frühen Kindheit, landesweite Vernetzung der Akteure im Feld der frühkindlichen Bildung und der Transfer zwischen Forschung und Praxis.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird in dieser Legislaturperiode eine Evaluation des nifbe durchgeführt, um zu überprüfen, ob die Ziele umgesetzt werden können und ob die derzeitige Organisationsstruktur sinnvoll ist?

2. Inwieweit sind die Abteilungen Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege (MK) und Kindertagespflege (MS) in die Entwicklung und Aufgabenstellung des nifbe einbezogen?

3. Welche Überlegungen gibt es, die Arbeit des nifbe über 2012 hinaus mit der gegenwärtigen oder einer geänderten Aufgabenstellung, Organisationsstruktur und Finanzierung fortzuführen?

Im Wissen um die erheblichen quantitativen und qualitativen Herausforderungen im Bereich der frühkindlichen Bildung und Entwicklung hat die Landesregierung seit dem Jahr 2003 eine Reihe von Maßnahmen initiiert und wichtige Vorhaben bereits umgesetzt. In diesem Zusammenhang ist auch die Einrichtung des Niedersächsischen Instituts für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe) zu sehen. Das nifbe wurde im Dezember 2007 mit dem Ziel eingerichtet, die Akteure auf diesem Gebiet - von Forschung und Lehre über Aus- und Weiterbildung bis hin zu Praxisfeldern - zu vernetzen. Für diese innovative und bundesweit einmalige Arbeit des nifbe stellt die Landesregie

rung über einen Zeitraum von 2008 bis 2012 jährlich 5,5 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Derzeit wird eine zeitnahe Evaluation des nifbe in Abstimmung mit der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen (WKN) vorbereitet. Neben einer Bewertung der inhaltlichen Arbeit soll auch eine Strukturanalyse des nifbe durchgeführt werden. Das Evaluationsverfahren erfolgt ergänzend zu den Zielvereinbarungen zwischen MWK und nifbe und der dort festgelegten Berichtspflicht.

Zu 2: Bereits die konzeptionellen Überlegungen zum nifbe erfolgten in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen für Kindertageseinrichtungen und für Kindertagespflege im MK und MS. Darüber hinaus sind neben MWK auch MK und MS im Kuratorium des nifbe vertreten. Als zentrales Entscheidungsgremium beschließt dieses u. a. über die Förderung von Forschungs- und Transferprojekten. Zur Abstimmung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit im Kuratorium des nifbe wurde ein interministerieller Arbeitskreis (MWK, MK und MS) eingerichtet. Zudem ist das MK in drei regionalen Beiräten des nifbe vertreten. Die interministerielle Zusammenarbeit hat sich gut bewährt, insbesondere im Hinblick auf eine inhaltlich abgestimmte Projektförderung.

Zu 3: Das nifbe nimmt eine zentrale bildungspolitische Aufgabenstellung der Landesregierung wahr. Deshalb wird vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers eine Fortsetzung dieser Arbeit über 2012 hinaus angestrebt, wenn sich die Arbeit des nifbe erfolgreich weiterentwickelt und dies durch die anstehende Evaluation bestätigt wird.