3. Sieht die Landesregierung das Institut für die Zukunft stärker gefordert, und worin wird nach Ansicht der Landesregierung der künftige Schwerpunkt der Arbeit liegen?
Zum Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlich bedenklichen Rückständen in oder auf den Lebensmitteln werden Höchstmengen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlich festgelegten Höchstmengen obliegt den Ländern und erfolgt durch risikoorientierte Kontrollen und spezifische Untersuchungsprogramme. In Niedersachsen werden im Lebensmittelinstitut Oldenburg des LAVES jährlich etwa 2 500 pflanzliche Proben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Das Institut ist an Untersuchungen im bundesweiten Lebensmittelmonitoring und im Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) beteiligt.
Die Erfassung von Rückständen an Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln ist eine anspruchsvolle Aufgabe der Spurenanalytik. Für die aufwändige Vorbereitung der Proben zur sicheren Messung kleinster Rückstandsmengen werden sogenannte Multimethoden eingesetzt, mit denen mit einer Aufarbeitung eine sehr große Anzahl von Wirkstoffen erfasst werden kann. Mittels modernster chemisch-physikalischer Methoden kann so routinemäßig auf ca. 220 verschiedene Wirkstoffe geprüft werden. Das Wirkstoffspektrum wird kontinuierlich angepasst, insbesondere um neu zugelassene Stoffe zeitnah zu berücksichtigen.
Um als amtliches bzw. amtlich zugelassenes Labor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 Artikel 5 benannt zu werden, muss ein Labor die in Artikel 12 Abs. 2 der EU-Verordnung genannten Forderungen einhalten, d. h. das Labor muss die allgemeinen Kriterien der DIN EN ISO/IEC 17025 erfüllen. In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sind Kriterien genannt, die die anzuwendenden Analysenverfahren charakterisieren.
Diese Charakterisierung der Analyseverfahren ist durch angemessene Verfahren zu erreichen, wie z. B. auch durch Laborvergleichsuntersuchungen (LVUs) und regelmäßige interne und externe Audits.
Die Untersuchungseinrichtungen des LAVES sind als Prüflaboratorien einzeln akkreditiert. In den jeweiligen Qualitätsmanagementsystemen werden die jeweiligen Prüfgegenstände und Tätigkeitsgebiete der Institute vollständig abgebildet.
Zu 1: Ja. Niedersachsen ist Agrarland Nummer eins der Bundesrepublik Deutschland. Die landwirtschaftliche Produktion und Ernährungswirtschaft stellen in diesem Bundesland den zweitgrößten Wirtschaftszweig nach dem Fahrzeugbau dar. Der Umsatz in diesem Bereich liegt über 25 Milliarden Euro (2007).
Dieser sehr wichtige Wirtschaftszweig in Niedersachsen ist unabdingbar auf eine kompetente funktionierende amtliche Kontrolle mit einer leistungsfähigen Untersuchung der produzierten und vermarkteten Erzeugnisse angewiesen. Durch das hervorragende Abschneiden in der Analytik von Pflanzenschutzmittelrückständen wird die Leistungsfähigkeit des LAVES in diesem Bereich bestätigt.
Die Landesregierung hat nach mehreren Vorkommnissen mit verunreinigten Lebensmitteln im Zusammenhang mit der BSE-Krise das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit errichtet, um eine zentralwissenschaftliche Behörde zu schaffen, die den in der europäischen Gesetzgebung verankerten Ansatz einer prozess- und produktionübergreifenden Risikoanalyse und -bewertung für alle Themen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen umsetzt. Die Landeregierung sieht sich durch die erfolgreiche Arbeit des LAVES - auch im europaweiten Vergleich mit anderen Einrichtungen - in ihrem Konzept zur strukturellen Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bestätigt.
Zu 2: Aus der Auszeichnung ergibt sich zunächst die Zielsetzung, das erreichte Niveau der Qualität der Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände zu halten, und damit die Notwendigkeit, sowohl mit der Entwicklung der Analysentechnik Schritt zu halten als auch zukünftig zugelassene Wirkstoffe in das Analysenspektrum aufzunehmen.
Die Aufrechterhaltung der Qualität der Untersuchungen erfordert fortlaufend Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Der für die Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückständen zuständige Fachbereich des Lebensmittelinstituts Oldenburg nimmt regelmäßig erfolgreich an zahlreichen Laborvergleichsuntersuchungen (LVU) teil. Im Jahr 2009 waren es insgesamt neun LVUs.
Laufend werden Methoden zur Bestimmung schwierig zu analysierender Wirkstoffe eingearbeitet und weiterentwickelt. Dies umfasst auch die Validierung der Methoden zur Bestimmung neu zugelassener Wirkstoffe. An der Validierung bestehender und in der Entwicklung befindlicher Methoden wird auf nationaler Ebene intensiv mitgearbeitet.
Um den stetig steigenden Anforderungen an Nachweisempfindlichkeit und Anzahl der nachgewiesenen Stoffe nachzukommen, sind Geräte erforderlich, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Um mit anderen führenden Instituten in der EU in der Analytik mithalten zu können, werden in absehbarer Zeit zwei neue Großgeräte benötigt. Damit soll die Erfassung bisher nicht im Untersuchungsspektrum befindlicher Pestizide ermöglicht werden sowie die Analytik von Pestiziden aus dem Bereich der schwierig zu analysierenden Matrices (z. B. Gewürze, Kräuter, Futter- mittel, Babynahrung, fetthaltige/tierische Matrix).
Das sehr gut ausgebildete, erfahrene technische und wissenschaftliche Personal ist kontinuierlich weiterzubilden, um das notwendige Wissen für die Analytik von Pflanzenschutzmittelrückständen mit komplexen technischen Geräte zu erhalten und zu erweitern.
Zu 3: Aufgrund des globalen Handels nehmen der Import pflanzlicher Erzeugnisse und damit die Notwendigkeit einer Authentizitäts- und Herkunftsanalyse zu, um die Verbraucher und den heimischen Markt vor irreführenden Herkunftsangaben z. B. im Bereich Spargel zu schützen. Auch die Untersuchung importierter Ware auf Pflanzenschutzmittelrückstände ist aufgrund höherer Beanstandungsquoten in diesem Bereich in Zukunft zu priorisieren.
Da durch das Stockholmer Übereinkommen, auch POP-Konvention genannt, die Liste des „dreckigen Dutzend“ um neun weitere langlebige und in der Nahrungskette sich anreichernde Chemikalien - sogenannte POPs (persistent organic pollutants) - erweitert wurde, ist zu erwarten, dass das Spektrum der Analytik entsprechend zu ergänzen ist.
Die Landesregierung sieht auch in Zukunft den Schwerpunkt des Lebensmittelinstituts Oldenburg in der komplexen apparativen Analytik, um neu aufkommende Fragestellungen beantworten zu können. Damit werden die im Lebensmittelinstitut Oldenburg etablierten Arbeitsschwerpunkte Dioxinanalytik, Bestimmung von Pflanzenschutzmittelrückständen in pflanzlichen Lebensmitteln und Futtermitteln sowie die Authentizitäts- und Herkunftsanalyse auch in Zukunft stark gefordert sein.
Hilferuf der CDU an die Landes- und Bundespolitik - Gemeinden in Niedersachsen mit immer höheren Kosten für Kinderbetreuung
Wie die Ostfriesischen Nachrichten und die Ostfriesen-Zeitung vom 9. Februar 2010 berichteten, appelliert die CDU-Gemeinderatsfraktion aus Großefehn an die Landes- und Bundespolitik, die finanziellen Rahmenbedingungen für die Kindertagesstätten zu ändern. Viele Kommunen, darunter auch die Gemeinde Großefehn, seien aufgrund ihrer defizitären Haushalte nicht mehr in der Lage, die Personal- und Betriebskosten allein zu schultern. Im Jahr 2008 betrug der Zuschussbedarf der Kindergärten in der Gemeinde Großefehn 514 000 Euro, und im Jahr 2009 lag dieser schon bei 644 000 Euro. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2010 sind 810 000 Euro veranschlagt. Die CDU-Gemeinderatsmitglieder kritisieren, dass den Gemeinden in Niedersachsen immer mehr Pflichtaufgaben übertragen werden, sie aber mit der Finanzierung alleingelassen werden.
3. Wie steht das Land zu dem Vorschlag der CDU-Politiker, die Personalkosten der Erzieherinnen und Erzieher wie bei den Lehrern zu übernehmen?
Gemäß § 69 Abs. 1 SGB VIII i. V. m § 1 AG KJHG erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, somit auch der Kinderbetreuung, innerhalb ihres eigenen Wirkungskreises durch das Jugendamt. Landkreise können diese Aufgabe an kreisangehörige Kommunen delegieren, wie im Fall der Gemeinde Gro
ßefehn. Daraus ergibt sich eine klare Verantwortlichkeit der Kommunen für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege.
Diese Aufgaben erfüllen die Kommunen mit großem Engagement und mit großem finanziellem Einsatz. Ergänzend zu diesen Leistungen unterstützt das Land Niedersachsen seit Jahren die Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgabe mit einem Bündel von Maßnahmen und erheblichem Mitteleinsatz. Das Engagement der Landesregierung zeigt sich insbesondere bei zahlreichen, hier nicht abschließend aufzuführenden Maßnahmen und Initiativen:
- dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich, der für den Bereich der unter Dreijährigen fortgeschrieben wird,
- dem neuen Niedersächsischen Institut für Frühkindliche Bildung und Entwicklung in Osnabrück, gefördert mit 5,5 Millionen Euro jährlich,
- der finanzielle Unterstützung des Ausbau von integrative Betreuungsangeboten in Kindertagesstätten für die Altersgruppe der unter Dreijährigen.
Kommunen und Landesregierung setzen Hand in Hand die Vereinbarungen zum Krippengipfel zum Ausbau der Kinderbetreuung bis 2013 verlässlich um. Allein dafür stellt das Land über 462 Millionen Euro zur Verfügung (36 %) und trägt damit wie die Kommunen (34 %) etwas mehr als ein Drittel der Kosten für Investitionen und Betriebskosten; zusätzlich fließen die Mittel des Bundes. Dabei sind die Elternbeiträge nicht berücksichtigt. Die Finanzhilfe des Landes für Krippenplätze steigt von 20 % der Personalkosten im Jahre 2008 auf 38 % im Jahre 2009 und auf 43 % ab dem 1. August 2010.
Diese Mittel unterstützen die Kommunen in einem erheblichen Umfang, nicht nur um die Quantität, sondern auch um die Qualität des pädagogischen
Angebotes weiter zu verbessern. Bis 2013 wird das finanzielle Engagement der Landesregierung für Kindertagesstätten von derzeit ca. 360 Millionen Euro auf eine halbe Milliarde Euro jährlich ansteigen.
Zu 1: Die Landesregierung respektiert die kommunale Selbstverwaltung und äußert sich nicht zu Pressemitteilungen über Äußerungen einer Gemeinderatsfraktion.
Zu 3: Das KiTaG sieht eine Finanzhilfe des Landes für Personalkosten in Höhe von 20 % bzw. bei Plätzen für unter Dreijährige mit derzeit 38 % und ab 1. August 2010 mit 43 % vor.
Unter Berücksichtigung der dargestellten Zuständigkeiten, der einvernehmlich getroffenen Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Finanzierung des Ausbaus der Betreuung für unter Dreijährige, wie der gemäß § 16 a KiTaG festgelegten Verpflichtung des Landes zur Überprüfung der Angemessenheit der Finanzhilfe für den Krippenausbau in 2011, sieht die Landesregierung keine Veranlassung, die geltenden Regelungen der Finanzhilfe zu verändern.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 43 der Abg. Gerd Will, Heinrich Aller, Marcus Bosse, Olaf Lies, Dieter Möhrmann, Klaus Schneck, Ronald Schminke, Stefan Schostok, Petra Tiemann und Sabine Tippelt (SPD)