Protocol of the Session on February 18, 2010

Im Titel dieser Anfrage machen Sie die Aussage, dass die Sumpfsiebproblematik im Kernkraftwerk Grohnde nicht gelöst sei. In der Vorbemerkung der Anfrage führen Sie aus, dass Niedersachsen den Nachweis der unbedingten Beherrschung des Kühlmittelverluststörfalls unter Berücksichtigung der Freisetzung von Isoliermaterial für das Kernkraftwerk Grohnde 2009 trotz mehrfacher Aufforde

rungen und einer Weisung vom 3. Juli 2009 seitens des Bundes nicht erbracht habe.

Diese Aussagen sind aus der Sicht der Landesregierung nicht zutreffend. Im Kernkraftwerk Grohnde sind die Maßnahmen zur Beherrschung des Kühlmittelverluststörfalls unter Berücksichtigung der Freisetzung von Isoliermaterial in einem geschlossenen Nachweis gegenüber dem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz als zuständiger Aufsichtsbehörde erbracht worden. Die Prüfung dieses Nachweises seitens des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz hat ergeben, dass es keine Zweifel an der Beherrschung des in Rede stehenden Störfalls und von daher keine Bedenken gegen den mithin sicheren Betrieb des Kernkraftwerkes Grohnde hat.

Aufgrund der Bitte des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorschutz (BMU) wurden die Nachweisführung der Betreiber der drei niedersächsischen Kernkraftwerke und die zugehörigen sicherheitstechnischen Bewertungen seitens des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz dem BMU mit Schreiben vom 14. Juli 2009 vorgelegt und in einem Gespräch am 15. Juli 2009 erläutert.

In seinem Schreiben vom 16. September 2009 hat das BMU das Ergebnis seiner Prüfung der Nachweisführung für das Kernkraftwerk Grohnde dargestellt. Aus der Sicht des BMU bestanden Lücken in der Nachweisführung und Zweifel an der Gewährleistung der Beherrschung des Kühlmittelverluststörfalls mit Freisetzung von Isoliermaterial. Das BMU hat daher das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz um einen Bericht zu den aufgeworfenen Fragen und den Anforderungen gebeten. Einzelheiten dazu finden sich in der Antwort zu Frage 1.

Das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat die Nachweisführung daraufhin einer nochmaligen umfassenden Prüfung unterzogen und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Nachweis bei Berücksichtigung der beim Kernkraftwerk Grohnde vorliegenden Verhältnisse vollständig geführt ist, und hat dies dem BMU mit Schreiben vom 8. Oktober 2009 berichtet. Weitere Nachfragen des BMU sowohl der alten als auch der neuen Bundesregierung zur Nachweisführung für das Kernkraftwerk Grohnde liegen dem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz seitdem nicht vor.

In der Anfrage wird unter Verweis auf die parlamentarische Anfrage (Drs. 17/29) behauptet, dass die neue Bundesregierung in Beantwortung der

Anfrage geschrieben habe, dass sich am von der Vorgängerregierung dargestellten Sachstand nichts geändert habe, dass insbesondere vom Land Niedersachsen weiterhin kein ausreichender Nachweis vorliege und dass man sich einen Erlass vorbehalte. Diese Darstellung ist nicht nachvollziehbar. Die parlamentarische Anfrage mit der Nr. 76 der Abgeordneten Kotting-Uhl (Drs. 17/29) behandelt zwar das Sumpfsiebthema, bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Überprüfung der Problematik bei den Siedewasserreaktoren. Von daher bezieht sich die Antwort der Bundesregierung, dass die Sachlage unverändert sei, ebenfalls auf Siedewasserreaktoren. Siedewasserreaktoren werden in Niedersachsen nicht betrieben. Darüber hinaus ist in der Antwort der neuen Bundesregierung keine Aussage zum Land Niedersachsen - weder direkt noch indirekt - enthalten.

Insoweit liegt der Landesregierung derzeit keine Aussage des BMU vor, aus der zu entnehmen ist, dass der BMU bezüglich der Nachweisführung für das Kernkraftwerk Grohnde Anforderungen gestellt hat, die nicht beantwortet sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Mit Schreiben vom 14. Juli 2009 hatte das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz dem BMU die sicherheitstechnischen Nachweisführungen zur Beherrschung von Kühlmittelverluststörfällen unter Berücksichtigung der Freisetzung von Isoliermaterial und anderen Stoffen für die drei niedersächsischen Anlagen Kernkraftwerk Unterweser (KKU), Kernkraftwerk Grohnde (KWG) und Kernkraftwerk Emsland (KKE) übersandt und in einem Gespräch am 15. Juli 2009 erläutert.

Zur Nachweisführung für das KKU hatte das BMU keine Fragen oder Anforderungen mitgeteilt.

Zur Nachweisführung für das KWG hatte das BMU Zweifel an der Geschlossenheit der Nachweisführung geäußert und die diesbezüglichen Fragen in der Anlage zu seinem Schreiben vom 16. Oktober 2009 aufgelistet. Weiterhin hatte das BMU Zweifel an der Gewährleistung der Beherrschung des Kühlmittelverluststörfalls mit Freisetzung von Isoliermaterial und anderen Stoffen im KWG geäußert und dies an drei nachfolgend genannten Anforderungen aus Beschlüssen der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) festgemacht, die laut der vorgelegten Nachweisführung nicht eingehalten seien: Die Rückspülprozedur sei anstatt im Betriebshandbuch (BHB) im Notfallhandbuch (NHB) geregelt, die Rückspülprozedur mit Deionat aus den

Flutbehältern sei nicht für die Störfallbeherrschung geeignet, es gebe keine Differenzdruckmessung. Mit Schreiben vom 8. Oktober 2009 hatte das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz die Fragen zur Geschlossenheit der Nachweisführung detailliert beantwortet. Weiterhin hatte es zu den drei vorgenannten Anforderungen, mit denen das BMU seine Zweifel an der Störfallbeherrschung begründet hatte, wie folgt Stellung genommen: Das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vertrat die Auffassung, dass die Regelung der Rückspülprozedur im NHB aufgrund der anlagenspezifischen Gegebenheiten gerechtfertigt sei. Die Diskussion der Eignung der Rückspülung mit Deionat aus den Flutbehältern habe sich erübrigt, da dies nicht mehr vorgesehen war. Zur Frage der fehlenden Differenzdruckmessung war dem BMU berichtet worden, dass die Überwachung des Differenzdruckes an den Sumpfsieben mit der vorhandenen Instrumentierung und den getroffenen betrieblichen Regelungen gewährleistet sei. Aus diesem Grund hatte das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz auch nach Prüfung der vom BMU vorgelegten Fragen und Anforderungen keine Bedenken gegen die im Kernkraftwerk Grohnde gewählte Lösung und den Betrieb der Anlage.

Bezüglich der vorgelegten Nachweisführung für das KKE hatte das BMU mit Schreiben vom 15. September 2009 Zweifel an der Geschlossenheit der Nachweisführung im KKE geäußert und folgende Lücken benannt: Die Rückspülprozedur sei statt im Betriebshandbuch (BHB) im Notfallhandbuch (NHB) geregelt, und die Rückspülprozedur sei nicht einzelfehlerfest. Da der nachfolgende Diskussionsprozess zwischen BMU und dem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz nicht einvernehmlich abgeschlossen werden konnte, hatte das BMU mit Schreiben vom 12. Oktober 2009 das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz gebeten, die Umsetzung folgender Maßgaben zu veranlassen:

1. Die Rückspülmaßnahmen sind im Kernkraftwerk Emsland als Maßnahmen der Störfallbeherrschung auf der Sicherheitsebene 3 auszuführen.

2. Der Genehmigungsinhaber des Kernkraftwerks Emsland hat die Beherrschung von Kühlmittelverluststörfällen unter Berücksichtigung der Freisetzung von Isoliermaterial für das Kernkraftwerk Emsland vollständig nachzuweisen.

3. Die zur Gewährleistung dieser Anforderungen der Störfallbeherrschung erforderlichen be

trieblichen und apparativen Maßnahmen werden spätestens bis zum 31. Dezember 2009 durchgeführt.

Mit Schreiben vom 23. Dezember 2009 hatte das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz dem BMU berichtet, dass ungeachtet der nicht abgeschlossenen Diskussion über die Einordnung der Rückspülmaßnahmen die Maßgaben im Kernkraftwerk Emsland umgesetzt worden seien.

Zu 2: Bei der Bewertung der Kernschadenshäufigkeiten, die in probabilistischen Untersuchungen ermittelt wurden, zeigt sich, dass im internationalen Vergleich die Anlagen KKE und KWG weit unterhalb des von der International Nuclear Safety Advisory Group (INSAG) der IAEA für Neuanlagen empfohlenen Richtwertes von 10

-5/Reaktorjahr bleiben. Unter Berücksichtigung von Notfallmaßnahmen ist der Abstand noch größer. Die im Hinblick auf die Beherrschung des angesprochenen Störfalls vorhandenen Unterschiede zwischen KKE und KWG sind gering und haben darauf keinerlei Auswirkung.

Hinsichtlich der Maßnahmen und Sicherheitsnachweise wird auf Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Zu 3: Wie der Antwort zu Frage 1 zu entnehmen ist, liegt aus der Sicht der Landesregierung für das KWG ein Nachweis des Betreibers zur Beherrschung des Kühlmittelverluststörfalls unter Berücksichtigung der Freisetzung von Isoliermaterial und anderen Stoffen vor.

Über die aufgrund der Diskussionen zwischen BMU und dem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz bezüglich der Einordnung der Rückspülprozeduren im KKE erfolgte Umsetzung der Maßgaben des BMU hatte das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz mit Schreiben vom 23. Dezember 2009 dem BMU berichtet. Nachdem der BMU am 10. Februar 2010 schriftlich bestätigt hat, dass keine weitere Meinungsverschiedenheit zum Thema Sumpfsiebverstopfung im KKE mehr besteht, hat das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz unter Berücksichtigung der anlagenspezifischen Gegebenheiten eine vergleichbare Regelung für das KWG vereinbart.

Anlage 37

Antwort

der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 38 des Abg. Ralf Briese (GRÜNE)

Bürokratieabbau in Niedersachsen - Was wurde erreicht?

Nach dem Regierungswechsel 2003 haben die damaligen Vorsitzenden der Regierungsfraktionen in der ersten Sitzung des Landtages u. a. einen umfangreichen Bürokratieabbau in Niedersachsen versprochen. Die intensiven Einzelfallregelungen und Spezialgesetze würden das Land lähmen, hohe Kosten produzieren und den Bürgerinnen und Bürgern Freiheitsräume nehmen. Daher müssten Gesetze, Verordnungen und Regeln abgebaut werden, hieß es damals.

Gegenwärtig stöhnen demgegenüber die niedersächsischen Finanzämter über die kürzlich beschlossene Mehrwertsteuersenkung im Hotelgewerbe, die auch von Niedersachsen mit beschlossen wurde. Abgrenzungsprobleme machen diese Sonderregelung extrem arbeitsintensiv und kompliziert. Angeblich existiert sogar eine Handreichung in zweistelliger Seitenzahl für die neue Regelung. Gleichzeitig werden auch im neuen Naturschutzrecht neue Regelungen und Bürokratien in Niedersachsen normiert, da zukünftig Betretungen nach § 40 anzukündigen sind. Die kommunalen Spitzenverbände haben das als nicht leistbaren zusätzlichen Verwaltungsaufwand bezeichnet und die neue Bürokratie kritisiert. Auch im neuen Versammlungsgesetzentwurf von CDU und FDP finden sich viele neue Anmeldetatbestände, sodass nach Einschätzung von Experten auch hier nicht von einem Bürokratieabbau gesprochen werden kann.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Gesetze und Verordnungen wurden in Niedersachsen seit dem Regierungswechsel 2003 abgeschafft?

2. Wie viele Gesetze und Verordnungen wurden demgegenüber in Niedersachsen seit dem Regierungswechsel 2003 neu erlassen?

3. Gibt es wissenschaftliche Berechnungen und/oder Evaluationen, ob sich

a) die Regelungsdichte in Niedersachsen seit 2003 reduziert hat und

b) ob dadurch die allgemeinen Bürokratiekosten gesunken, gestiegen oder gleichgeblieben sind?

Bürokratieabbau und Deregulierung haben für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Maßstab ist, nur noch zu regeln, was nötig, nicht, was möglich ist. Dies wurde bereits bei entsprechenden Mündlichen Anfragen in den Jahren 2006 (Drs. 15/3015 lfd. Nr. 8) und 2009 (Drs. 16/1195 lfd. Nr. 22) dargestellt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Seit Mai 2003 sind 52 % aller Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften abgebaut worden; der Bestand allein der Verwaltungsvorschriften wurde um mehr als 60 % verringert.

Mai 2003

Januar 2010

im Saldo aufgehoben

Gesetze und Verordnungen 783 657 126

Verwaltungsvorschriften 3 352 1 333 2 019

Gesamt 4 135 1 990 2 145

In den dargestellten Bestandszahlen bzw. Abbauraten sind die seit 2003 neu erlassenen Gesetze und Verordnungen im Sinne einer Gesamtbetrachtung bereits berücksichtigt worden. Eine gesonderte Erfassung der abgeschafften sowie der neu erlassenen Vorschriften erfolgt nicht, um verzichtbaren Bürokratieaufwand zu vermeiden.

Zu 3: Wissenschaftliche Berechnungen bzw. Evaluationen zur Regelungsdichte und den allgemeinen Bürokratiekosten wurden - schon um Kosten zu vermeiden - nicht durchgeführt. Stattdessen sprechen die dargestellten Bestandszahlen für sich. Diese werden halbjährlich im Rahmen des Betriebs des niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems ermittelt.

Anlage 38

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 39 des Abg. Ralf Briese (GRÜNE)