Um insbesondere Schüler und Jugendliche über die Gefahren des Extremismus aufzuklären, intensiviert der niedersächsische Verfassungsschutz im Rahmen der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit bereits seit Anfang 2004 an niedersächsischen Schulen und Bildungseinrichtungen Vortrags- und Informationsveranstaltungen zum Thema Rechtsextremismus. Die fortlaufenden Vortragsveranstaltungen über aktuelle Entwicklungen und Erscheinungsformen der rechtsextremistischen Szene dienen der Sensibilisierung von Schülerinnen und Schülern, aber auch Multiplikatoren wie Pädagogen, Eltern und Jugendgruppenleitern. Im Mittelpunkt solcher Vortragsveranstaltungen stehen - neben der wichtigen Auseinandersetzung mit der volksverhetzenden, fremdenfeindlichen, rassistischen und zu Gewalttaten aufrufenden SkinheadMusik - seit einiger Zeit auch die Information und Aufklärung über die neuen Aktionsformen der Neonaziszene wie z. B. die „Autonomen Nationalisten“. Die teilweise in Kooperation mit den örtlichen Polizeidienststellen, Präventionsräten und sonstigen Initiativen durchgeführten Veranstaltungen finden seit Jahren positive Resonanz. Seit Beginn dieser Maßnahme ist eine kontinuierlich steigende Nachfrage an zielgruppenorientierten Vorträgen in Schulen zu verzeichnen.
dem Niedersächsischen Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS) und der Landesschulbehörde eine gemeinsame Fortbildungsreihe für Lehrkräfte mit Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen in verschiedenen Regionen des Landes. Die zentralen Lehrerfortbildungen werden fortan mit den Präsentationsorten der Wanderausstellung verknüpft, um den Wirkungsgrad der Wanderausstellung zu erweitern. Die Lehrkräfte erhalten so bereits im Vorfeld einen umfangreichen Einblick in die Erscheinungsformen des Rechtsextremismus und haben damit die Möglichkeit, den Besuch der Ausstellung mit den jeweiligen Schülern fundiert vorzubereiten. Im Mittelpunkt der Lehrerfortbildung steht auch hier die Information über die Gefahren des Rechtsextremismus und die aktuelle Entwicklung, die von Referenten der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde vorgetragen werden. Gleichzeitig sollen die Veranstaltungen dazu beitragen, dass in den Schulen geeignete Aktivitäten und Projekte gegen den Rechtsextremismus initiiert und nachhaltig verankert werden. Mit weiteren Multiplikatorenschulungen greift der niedersächsische Verfassungsschutz eine wichtige Zielgruppe auf; denn eine nachhaltige Wertevermittlung und Aufklärung setzen die stetige Information über den Rechtsextremismus bei Multiplikatoren, wie Lehrern, Jugendgruppenleitern und Mitarbeitern von politischen Bildungseinrichtungen, voraus.
Der niedersächsische Verfassungsschutz beteiligt sich darüber hinaus in Kooperation mit der Integrationsabteilung im Innenministerium an der Durchführung von Jugendkongressen in Niedersachsen. Mitarbeiter der Verfassungsschutzabteilung bieten bei diesen ganztägigen Veranstaltungen für Schulen eigene Workshops zu allen Extremismusbereichen, so auch zu konkreten Themenschwerpunkten des Rechtsextremismus wie rechtsextremistische Musik und Rechtsextremismus im Internet am Beispiel der Neonazi-Szene, an. Nach der Auftaktveranstaltung 2008 in Braunschweig haben im Jahr 2009 zwei Jugendkongresse in Aurich und Celle stattgefunden. Auch für 2010 sind weitere Veranstaltungen bereits in Planung.
Die vom niedersächsischen Verfassungsschutz herausgegebene Broschüre „Rechtsextremistische Skinheads, neonazistische Kameradschaften und rechtsextremistische Musik“ wird in komplett überarbeiteter Version bereits in zweiter Auflage angeboten. Die Broschüre dient bislang vielen Lehrern als Unterrichtsmaterial und wird ausstellungs- und vortragsbegleitend verteilt. Eine Aktualisierung, die
Zudem wird an der Erstellung jugendgerechter Publikationen gearbeitet. In Kooperation mit dem Land Nordrhein-Westfalen soll der dort bereits erfolgreich für die Arbeit mit Jugendlichen angebotene „Andi-Comic“ übernommen und auf niedersächsische Besonderheiten angepasst werden.
Als weiteres Unterrichtsmaterial soll eine Grundrechtefibel erarbeitet werden, die sich insbesondere an jüngere Schülerinnen und Schüler richtet. Sie kann als Unterstützung und Anleitung zur Wertevermittlung und -erziehung bei Kindern im Grundschulalter dienen.
Mit einer verstärkten Bekämpfung des Rechtsextremismus durch eine gemeinsame Kampagne von Politik, Organisationen, Verbänden und Vereinen unter dem Motto „Niedersachsen ist stark - gemeinsam gegen Rechtsextremismus“ sollen über die NEIS einem Einfluss durch Rechtsextremisten entgegenwirkt und gesellschaftliches Engagement und Aufklärungsarbeit gefördert werden.
Mit den geschilderten Aktivitäten richtet sich der niedersächsische Verfassungsschutz im Rahmen seines präventiven Gesamtkonzeptes gezielt an junge Menschen und leistet damit einen wichtigen Beitrag bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus.
Die niedersächsischen Polizeibehörden wurden durch das Landeskriminalamt in Bezug auf die Inhalte der Schulhof-CD sowie die Entscheidung der BPjM lageangepasst informiert und sensibilisiert.
Insbesondere im Zusammenhang mit der Verbreitung von rechtsextremistischem Propagandamaterial an Schulen arbeiten die Polizeidienststellen und Fachkommissariate des Polizeilichen Staatsschutzes eng mit den örtlichen Schulen zusammen und stehen dabei in einem ständigen Informationsaustausch. Darüber hinaus bietet die Polizei im Bedarfsfall z. B. Unterstützung bei der Durchsetzung des Hausrechtes sowie hinsichtlich der inhaltlichen Überprüfung von verteilten Tonträgern. In der Vergangenheit kam es vor, dass Exemplare einer Schulhof-CD der NPD verbreitet wurden, die trotz identischem Cover unterschiedliche Inhalte aufwiesen.
Auch unabhängig von der o. g. Verteilung der Schulhof-CD steht die niedersächsische Polizei Kindern und Jugendlichen als ein wichtiger und kompetenter Ansprechpartner zum Thema Rechts
extremismus auf örtlicher Ebene zur Verfügung. Im Rahmen einer Informations- und Aufklärungskampagne informiert die Polizei Schülerinnen und Schüler über Erscheinungsformen des Rechtsextremismus aus polizeilicher Sicht. Vordringliches Ziel ist es dabei, das Problembewusstsein der Kinder und Jugendlichen zu schärfen. Sie lernen, die Vorgehensweise und Gefahren des Rechtsextremismus frühzeitig zu erkennen und handlungssicher und couragiert auch auf rechte Gewalt zu reagieren.
Auch in Niedersachsen wird die bundesweite Informations- und Aufklärungskampagne „Wölfe im Schafspelz“ vom Programm Polizeiliche Kriminalprävention flächendeckend umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde von der Polizei ein Medienpaket für Schüler ab ca. 13 Jahren, welches aus dem Spielfilm „Platzangst“, einem Filmbegleitheft und der Dokumentation „Rechtsextremismus heute - zwischen Agitation und Gewalt“ besteht, an die weiterführenden Schulen in Niedersachsen ausgegeben. Der Film soll Schülern ab der 7. Klasse als Informations- und Diskussionsgrundlage dienen. Das Filmbegleitheft gibt Literaturhinweise und methodisch-didaktische Hinweise für Lehrkräfte. In der Dokumentation werden weitere Informationen zum Thema für Schüler ab der 9. Klasse und für Lehrer dargestellt.
In Niedersachsen wurden mehr als 3 000 Medienpakete verteilt. Zu dieser Kampagne gehörte auch ein Kreativwettbewerb für Schulklassen und Jugendgruppen, der das Drehen eines „TV-Spots gegen Rechts“ beinhaltet. In Niedersachsen haben 24 Teams an dem Wettbewerb teilgenommen. Auch nach Abschluss des Kreativwettbewerbs im April 2007 wird das Medienpaket in Schulen eingesetzt.
Die im Landeskriminalamt Niedersachsen eingerichtete Hotline gegen Rechts (0511/26262-6060) steht den Bürgern und damit auch den Kindern und Jugendlichen rund um die Uhr zur Verfügung. Anrufer können neben der Möglichkeit, Informationen zum Thema Rechtsextremismus und entsprechenden präventivpolizeilichen Maßnahmen oder Initiativen zu erhalten, auch Hinweise auf rechtsextremistische Vorfälle und Straftaten an die Polizei geben.
Durch das Landeskriminalamt Niedersachsen wurde zur Unterstützung und Information aller Polizeibeamtinnen und -beamten in Niedersachsen ein umfangreicher „Ratgeber gegen Rechtsextremismus“ erstellt, welchem Hintergrundinformationen
zum Thema sowie Präventionstipps entnommen werden können. Dieser Ratgeber soll den Polizeibeamtinnen und -beamten, die nicht täglich mit dem Thema Rechtsextremismus befasst sind, als Orientierungshilfe im Umgang mit diesem vielschichtigen Problembereich dienen und ihnen dazu Informationen, Handlungsmöglichkeiten und Handlungssicherheit vermitteln. Die Ordner wurden vor Kurzem an die Polizeidienststellen ausgeliefert.
Neben den niedersächsischen Sicherheitsbehörden ist das Kultusministerium in der Aufklärung von Kindern und Jugendlichen über Rechtsextremismus aktiv. Die Vermittlung von Werten wie Demokratie und Weltoffenheit an Schulen ergibt sich aus der Niedersächsischen Verfassung und aus dem Bildungsauftrag des Niedersächsischen Schulgesetzes. Sie ist Teil des schulischen Zusammenlebens und des gemeinsamen Arbeitens sowie des fachbezogenen Unterrichts. Insbesondere im geschichtlich-sozialen Fachbereich enthalten die Lehrpläne Beschreibungen verbindlich erwarteter Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern. Seit dem 1. August 2008 sind für die Schulformen des Sekundarbereichs I z. B. neue Kerncurricula für die Fächer Geschichte, Erdkunde und Politik in Kraft getreten, die sich derzeit in der Umsetzung befinden und die genannten Werte einfordern.
Durch die Vergabe des jährlich durch das Kultusministerium ausgelobten Schülerfriedenspreises werden zudem Projekte gewürdigt, die die erfolgreiche Vermittlung dieser Werte dokumentieren.
Das Netzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ (SOR–SMC) richtet sich gegen jede Form der Diskriminierung und der Ausgrenzung an Schulen. In Niedersachsen sind 102 Schulen fast aller Schulformen an dem Projekt beteiligt. Bundesweit tragen ca. 650 Schulen die Auszeichnung. Zur Verleihung des Titels ist es notwendig, dass 70 % der Schulangehörigen (Schüler, Lehrer, Hausmeister usw.) die Grundsätze von SOR-SMC unterstützen und ein Projekt gegen Rassismus und Diskriminierung durchführen. Die Schule muss außerdem jährlich ein weiteres Projekt zur Thematik nachweisen.
Die Landeskoordination von SOR-SMC ist seit Oktober 2007 beim Koordinator für Jugend und politische Bildung im Kultusministerium angesiedelt. Zu den Aufgaben gehören die Begleitung und Auszeichnung der Schulen. Pro Jahr kommen zehn bis zwölf Schulen zum Netzwerk hinzu. Die Werbung erfolgt überwiegend durch Informations
weitergabe von Schule zu Schule. Außerdem informiert der Verfassungsschutz bei seinen Veranstaltungen über SOR-SMC.
Die Bundeskoordination bietet vielfältige Formen der Unterstützung durch Materialien und Tagungen an (www.schule-ohne-rassimus.org). Im April 2010 wird in Verden ein Vernetzungstreffen von Vertretern der SOR-SMC-Schulen in Niedersachsen mit ca. 200 Teilnehmenden stattfinden.
Darüber hinaus soll das Beratungsnetzwerk für SOR-SMC in Niedersachsen wieder aktiviert werden, um die Schulen vor Ort zu unterstützen. Zukünftig sollen noch mehr Hauptschulen und berufsbildende Schulen in das SOR-SMC-Projekt eingebunden werden.
Des Weiteren sind das Kultusministerium sowie die niedersächsischen Sicherheitsbehörden in das neue Beratungsnetzwerk „Kompetent für Demokratie - Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus“ eingebunden. Das Beratungsnetzwerk ist beim Landespräventionsrat angesiedelt. Mit Rat und direkter Hilfestellung bieten die Expertinnen und Experten vor Ort Unterstützung gegen Rechtsextremismus an. Sie unterstützen Menschen in Problemsituationen mit rechtsextremistischem, fremdenfeindlichem oder antisemitischem Hintergrund. Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten sie Strategien und Konzepte zur Entschärfung und künftigen Vermeidung solcher Konflikte. So helfen sie, schwierige Situationen aufzufangen und eine dauerhafte Lösung zu finden. Das Kultusministerium bietet vor allem sein Netzwerk der SOR-SMCSchulen an.
Mit der schulischen Gewaltprävention wurde das Projekt „Respekt“ konzipiert. Es handelt sich dabei um Musikworkshops, die von Profimusikern und Musikpädagogen mit Erfahrungen in der offenen Jugendarbeit sowie der Arbeit mit Jugendlichen ohne musikalische Vorerfahrung durchgeführt wurden.
Ziel ist die Entwicklung eigener Songs, die sich mit den Themen Toleranz und Verständigung beschäftigen. Bei der Entwicklung von Texten wird die Rezeptionserfahrung der Jugendlichen mit deutschen Texten und Reimen aus der Hip-Hop-, Breakdance- und Rap-Szene, aber auch aus dem Umfeld von deutschen Songwritern und Liedermachern berücksichtigt und bewusst mit einbezogen. Die Projektidee resultiert aus einem gemeinsam mit dem Landeskriminalamt entwickelten Konzept mit dem Titel „PräGeRex“ zur Prävention gegen rechtsextremistische Gewalt. Das Teilprojekt „Far
be bekennen! - Songs für Toleranz und Verständigung“ wurde in der Modellregion Wiesmoor erstmals im Juni 2002 begonnen. Dabei stand die inhaltliche Auseinandersetzung mit rechtsextremistischen Einstellungen und Verhaltensweisen im Vordergrund. In der gemeinsamen Arbeit in multikulturellen Musikgruppen unter der Anleitung eines deutsch-türkischen Dozententeams wurden Toleranz und Verständigung als positive Werte hervorgehoben. Die konzeptionelle Betreuung übernahm dabei der Landesmusikrat durch die Bereitstellung erfahrener Dozenten sowie der Instrumente des Musikmobils.
Darüber hinaus sind Gedenkstätten zur Erinnerung an die NS-Verbrechen unverzichtbare außerschulische Lernorte einer historisch fundierten Demokratieerziehung in Niedersachsen. Sie leisten einen grundlegenden Beitrag zur wertbildenden Sensibilisierung aller Bevölkerungsschichten, insbesondere von Jugendlichen, in der Auseinandersetzung mit der NS-Zeit und ihren Folgen.
Das Land Niedersachsen hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten wesentliche Voraussetzungen für eine aktive Gedenkstättenarbeit geschaffen. Entstanden ist eine im Bundesvergleich singuläre historisch-politische Forschungs-, Ausstellungs- und Bildungstätigkeit an zahlreichen historischen Orten der NS-Verbrechen.
Durch die Gründung der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten im November 2004 per einstimmig im Landtag verabschiedetem Gesetz hat das Land Niedersachsen die besondere Bedeutung der NS-Erinnerungsarbeit für die Bildungs-, Forschungs- und politische Kultur des Landes unterstrichen. Die Stiftung ist verantwortlich für die Gedenkstätten Bergen-Belsen und Wolfenbüttel, sie fördert regionale Gedenkstätten in privater Trägerschaft, und sie ist zuständig für die Dokumentation und Erforschung des Nationalsozialismus sowie seiner Nachwirkungen.
Neben der Gedenkstätte Bergen-Belsen sind derzeit an zwölf weiteren Standorten in Niedersachsen Gedenkstätten mit festen Ausstellungen und zumindest temporärem Bildungsangebot aktiv. Alle Orte verstehen sich als aktive Lern- und Bildungsorte, an denen die Erarbeitung des historischen Geschehens durch gegenwartsorientierte Fragestellungen kontextualisiert wird. Aspekte wie Antisemitismus, Menschenfeindlichkeit oder die Zerstörung demokratischer Strukturen sind dabei von grundlegender Bedeutung.
Bereits seit Anfang 2008 wird in Bergen-Belsen im Rahmen des aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Projekts „Entrechtung als Lebenserfahrung“ untersucht und erprobt, wie Fragen der Menschenrechtserziehung in Verbindung mit den NS-Verbrechen vermittelt werden können. Dieses Pilotprojekt richtet sich ausdrücklich an Jugendliche aus bildungsschwachen Schichten, mit Migrationshintergrund und mit defizitären Demokratieerfahrungen.
Die Gedenkstättenarbeit befindet sich mehr als 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs an einer Epochenwende. Mit dem Ende der Zeitzeugenschaft wächst die Bedeutung der authentischen Orte und damit der Gedenkstätten. Nur vertiefende Forschung und zukunftsorientierte Bildungskonzepte können angemessene Antworten auf die wachsende zeitliche Distanz zum Zivilisationsbruch der NS-Verbrechen darstellen. Zu den Aufgaben der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten gehört dabei unabdingbar die gegenwartsbezogene Reflexion der historischen Aufklärung an den ehemaligen Verbrechensorten.
Die Landesregierung wird ihrer Verantwortung für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe weiterhin gerecht werden und mit einer jährlichen Finanzhilfe an die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, ergänzt durch die ab 2009 avisierte institutionelle Förderung des Bundes für die Gedenkstätte Bergen-Belsen, den finanziellen Grundstock für die Fortsetzung und den weiteren Ausbau der Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen bereitstellen.
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 32 der Abg. Hans-Christian Biallas und Angelika Jahns (CDU)
Laut einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 19. Januar 2010 zog ein Banner mit der Aufschrift „Tod und Hass dem BTSV“ während des Spiels von Hannover 96 gegen Hertha BSC am 16. Januar 2010 die Blicke auf sich. Die vorstehende Abkürzung steht für den Braunschweiger Turn- und Sportverein Eintracht von 1895 e. V.
Dem Bericht zufolge können Banner erst gehisst werden, wenn diese angemeldet, vom Klub begutachtet und genehmigt werden. Nach Informationen der Zeitung ist dieses Banner den Verantwortlichen nicht vorgelegt worden. Dem Verein sind die Urheber zwar bekannt,
werden jedoch nicht preisgegeben, da zunächst Gespräche mit den Personen geführt werden sollen. Von einer Bereitschaft zu Einsicht hängt es ab, ob der Hannoversche Sportverein von 1896 e. V. ein Stadionverbot verhängt.
Das Banner hat zu einem Imageschaden für den Verein und seine Fans geführt. Gleichzeitig wiegt nach Einschätzung von Beobachtern schwer, dass die Ordner das Banner während des Spiels bemerkt, aber dennoch nicht reagiert haben, um eine Eskalation - auch vor dem Hintergrund des Spielverlaufs - zu verhindern.
1. Wie bewertet die Landesregierung den vorstehenden Sachverhalt sowie die Reaktion des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e. V.?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, gegen solche schriftlichen Attacken gegen andere Vereine vorzugehen?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Fanszene in Hannover sowie in Braunschweig vor dem Hintergrund der verbalen, schriftlichen und körperlichen Gewalt in den letzten Monaten?
Zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Hannoveraner Fanszene hat mir die Polizeidirektion Hannover berichtet, zur Braunschweiger Fanszene die Polizeidirektion Braunschweig. Die folgenden Ausführungen basieren auf diesen Stellungnahmen.
Am 16. Januar 2010 fand in der AWD-Arena Hannover vor 28 700 Zuschauern das Fußballbundesligaspiel zwischen Hannover 96 und Hertha BSC Berlin statt. Ab der 70. Spielminute bis kurz vor Spielende wurde in der Nordtribüne durch bislang Unbekannte ein Banner mit der Aufschrift „Tod und Hass dem BTSV“ gezeigt.