Protocol of the Session on February 18, 2010

Diese Anordnung sieht u. a. vor, dass im Anschluss an die bestehende „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ nach § 104 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG für weitere zwei Jahre eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ nach § 23 Abs. 1 Satz 1 AufenthG erteilt werden kann, wenn der Antragsteller nachweist, dass er sich um die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und etwaige Familienangehörige durch eigene Erwerbstätigkeit bemüht hat, und wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Lebensunterhalt nach diesen zwei Jahren eigenständig durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gesichert sein wird.

Die IMK-Anordnung wurde den niedersächsischen Ausländerbehörden am 11. Dezember 2009 bekannt gegeben. Mit Erlass vom selben Tag wurden Hinweise zur Anwendung dieser Anordnung übersandt. In den Vorbemerkungen dieser Hinweise wurde erläuternd dargelegt, dass schon im Rahmen der erstmaligen Erteilung der Probe-Aufenthaltserlaubnisse eine Prognoseentscheidung zu treffen war, sodass davon auszugehen sei, dass nur in wenigen Fällen die Verlängerung versagt

werden müsse. Dieser verfahrenserleichternde Hinweis an die Ausländerbehörden kann und soll die jeweilige eigenverantwortliche Prüfung durch die Ausländerbehörden nicht ersetzen. Insoweit ist es nicht ausgeschlossen, bei Prüfung der Anträge auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach der Anordnung der Innenminister und -senatoren der Länder vom 4. Dezember 2009 eine erneute Prognoseentscheidung hinsichtlich der künftigen eigenen Unterhaltsfähigkeit zu treffen. Denn die Anordnung selbst sieht vor, dass nur demjenigen eine weitere Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach der IMK-Anordnung erteilt werden darf, der voraussichtlich nach Ablauf von zwei Jahren in der Lage sein wird, seinen Lebensunterhalt vollständig aus eigener Erwerbstätigkeit sicherzustellen. Diese in der IMK-Anordnung ausdrücklich enthaltene Prognoseentscheidung ist den Ausländerbehörden in den Anwendungshinweisen dahin gehend erläutert worden, dass bei dieser Prognose neben bislang erbrachten wirtschaftlichen Integrationsleistungen auch die schulische und berufliche Qualifikation von Bedeutung seien.

Von den 66 Personen, die vom Landkreis Stade nach § 104 a Abs. 1 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhielten, haben inzwischen 30 Personen (45, 4 %) eine Verlängerung nach § 104 Abs. 5 AufenthG und 23 Personen (34,9 %) nach der IMK-Anordnung erhalten, für 13 Personen (19,7 %) kam eine Verlängerung nicht in Betracht. Die Gründe, die den Landkreis Stade dazu bewogen haben, die Verlängerungsanträge abzulehnen, geben keinen Anlass zu einer fachaufsichtlichen Beanstandung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Entscheidungen der Ausländerbehörde Stade bewegen sich innerhalb des vorgegebenen Entscheidungsrahmens der Anwendungshinweise zur IMK-Anordnung, sodass sich eine weitergehende Beantwortung der Fragen unter Hinweis auf die Vorbemerkungen erübrigt.

Zu 3: Eine Korrektur der von der Ausländerbehörde Stade getroffenen Entscheidungen ist unter fachaufsichtlichen Aspekten nicht geboten. Insoweit wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Es steht den betroffenen Ausländerinnen und Ausländern jedoch wie bei allen anderen behördlichen Entscheidungen offen, gegen die Ablehnungsbescheide Klage zu erheben und eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 20 des Abg. Christian Meyer (GRÜNE)

Baut Innenminister Schünemann ein „Luftschloss“ im Kreis Holzminden?

Am 22. Dezember 2009 verkündete Innenminister Schünemann auf einer Pressekonferenz, dass bis 2015 im Landkreis Holzminden für geschätzte 100 Millionen Euro ein neues Krankenhaus „irgendwo zwischen Holzminden und Stadtoldendorf“ gebaut werden soll und dafür die beiden bestehenden Krankenhäuser in Holzminden und Stadtoldendorf geschlossen werden sollen (TAH vom 23. Dezember 2009). Dies habe der Kreistag in nicht öffentlicher Sitzung mit knapper Mehrheit beschlossen. Der Innenminister könne sich vorstellen, aus dem Krankenhaus Holzminden ein Studentenwohnheim zu machen. Der Neubau soll zu 80 % vom hoch verschuldeten Land Niedersachsen finanziert werden.

Bis zu diesem kurzfristigen Neubaubeschluss hatte die Kommunalaufsicht vom Landkreis Holzminden in mehreren Schreiben eine Kooperation und Fusion der beiden bestehenden Krankenhäuser unter einem Dach an den bestehenden Standorten gefordert.

Aus dem Sozialministerium des Landes Niedersachsen habe man dafür in mehreren Gesprächen entsprechende Signale bekommen, aber auch die Forderung, ein drittes Krankenhaus im Landkreis Northeim (etwa Uslar, Einbeck oder Alfeld) zu schließen.

In der Plenarsitzung am 16. Dezember 2009 erklärte Sozialministerin Ross-Luttmann im Zusammenhang mit der Debatte im Kreis Holzminden: „Ein Ersatzneubau für drei Krankenhäuser wird von uns planerisch begleitet.“

Das Kabinettsmitglied Hans-Heinrich Sander erklärte nun laut TAH vom 8. Februar 2010 beim FDP-Neujahrsempfang mit Minister Jörg Bode für viele Beobachter überraschend: „Statt Luftschlösser zu bauen und von Klinikneubauten zu träumen, sollten alle gemeinsam für ein starkes Krankenhaus im Kreis Holzminden kämpfen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt sie die Auffassung von Minister Sander, dass es sich beim geplanten Klinikneubau nur um ein „Luftschloss“ handele, oder teilt es die Auffassung von Minister Schünemann, dass ein Neubau realistisch sei?

2. Kommt eine Landesförderung für einen Neubau nur bei einer Schließung von drei Krankenhäusern infrage, oder gäbe es diese auch bei zweien, und wie hoch wäre sie jeweils?

3. Sollen die im Investitionsplan des Landes vorgesehenen Investitionszuschüsse in das bestehende Krankenhaus in Holzminden von 12,5 Millionen Euro und für das bestehende Krankenhaus in Stadtoldendorf von 3,5 Millionen Euro weiter realisiert werden?

Die stationäre Versorgung im Landkreis Holzminden wird durch die Krankenhäuser in Holzminden (Evangelisches Krankenhaus) , Stadtoldendorf (Krankenhaus Charlottenstift) sowie Einbeck (Landkreis Northeim) wahrgenommen. Die Eigenversorgungsquote im Landkreis Holzminden liegt aktuell bei 69 % und damit niedriger als in den benachbarten Landkreisen Hameln-Pyrmont und Hildesheim. Demzufolge wandern viele Menschen mit einem Wohnort im Landkreis Holzminden für eine stationäre Versorgung in andere Landkreise ab. Ein wichtiger Konkurrent ist das in NordrheinWestfalen gelegene Krankenhaus in Höxter.

Die aktuelle Situation wird sich in Anbetracht der demografischen Entwicklung ohne eine grundlegende Optimierung des medizinischen Angebotes weiter verschärfen. Im Landkreis Holzminden sind bis zum Jahr 2020 eine deutliche Überalterung der Bevölkerung sowie ein Bevölkerungsrückgang zu erwarten.

Das Evangelische Krankenhaus Holzminden hält 188 und das Krankenhaus Charlottenstift 102 Betten vor. Die Gebiete Innere Medizin und Chirurgie werden an beiden Standorten betrieben. Der bauliche Zustand insbesondere der Krankenhäuser Holzminden und Einbeck erfordert einen hohen Investitionsbedarf.

Ein Antrag auf Landesförderung eines Krankenhausneubaus im Landkreis Holzminden liegt aktuell nicht vor. Gleichwohl haben aber Gespräche im Vorfeld stattgefunden, ob eine Neubaumaßnahme eine planerisch sinnvolle Lösung sein kann.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hält eine nachhaltige Optimierung der Krankenhausstruktur im Landkreis Holzminden unter Einbeziehung der Auswirkungen auf Einrichtungen im engeren räumlichen Umfeld für notwendig. Die organisatorische Zusammenlegung kleinerer Häuser zu einem Krankenhaus kann dabei ein geeigneter Weg sein.

Zu 2 und 3: Das Land finanziert im Rahmen der Krankenhausinvestitionsförderung primär Baumaßnahmen, die die Krankenhausstrukturen zukunftsfähig gestalten und Doppelvorhaltungen abbauen.

Das Strukturkonzept des Landes sieht vor, dass Voraussetzung für eine Förderung eine Strukturmaßnahme ist. Ohne eine grundlegende strukturelle Optimierung wird im Planungsausschuss nur schwerlich Einvernehmen über eine Investitionsförderung zu erzielen sein. In Anbetracht der Konkurrenzsituation zu den großen und modernen Krankenhäusern in Hameln, Hildesheim und Höxter, des geringen Eigenversorgungsgrades und der demografischen Entwicklung sowie des hohen Investitionsbedarfs in Holzminden und Einbeck ist aus fachlicher Sicht eine Zusammenlegung vorzugsweise aller drei Einrichtungen ein geeigneter Weg, zukünftig in dieser Region eine ausreichende und wirtschaftliche Krankenhausversorgung sicherzustellen.

Da zurzeit weder für einen Zusammenschluss dreier Krankenhäuser noch für den zweier Krankenhäuser ein entsprechender Förderantrag vorliegt, ist eine Aussage zur Höhe einer möglichen Landesförderung derzeit nicht möglich.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 21 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜ- NE)

Rallye-Cross-Anlage Estering, Buxtehude/Landkreis Stade

Seit 1958 wird in der Gemeinde Buxtehude eine Motorsportrennstrecke genutzt. Sie wurde in der Anfangszeit illegal betrieben und auch zwischenzeitlich im Jahr 1981 vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt stillgelegt. Die Fläche, auf der sich die Anlage befindet, wurde zwar 1984 aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen, liegt aber weiter in einem Trinkwassergewinnungsgebiet und grenzt an das FFH-Gebiet „Estetal“.

Bereits 1984 wurde der für diese Fläche aufgestellte Bebauungsplan bzw. die Genehmigung zum Betrieb der Anlage mit vielen Auflagen versehen, die nach Auskunft von Anwohnern zum Teil bis heute nicht umgesetzt worden sind. Dazu gehört die Umrandung des Geländes mit einem 10 m breiten Waldstreifen und einem 5 m breiten Gehölzstreifen als Wildschutzsaum.

Dazu kommt, dass die Oberflächenentwässerung des Geländes nur unzureichend die Abschwemmung von mineralölhaltigem Regenwasser in das Grundwasser und in die Este verhindern soll.

Die Bewohner der benachbarten Ortschaften beklagen zudem eine erhebliche Lärmbelästigung an den Veranstaltungswochenenden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den Betrieb der Rennstrecke Estering in Hinsicht auf den Schutz der Gewässer, den Lärmschutz und um Beeinträchtigungen des benachbarten FFH-Gebietes zu verhindern, einzustellen oder schädliche Einflüsse auf Umweltschutzgüter zu vermindern?

2. In welcher Weise wird die Landesregierung ihre Fachaufsicht gegenüber dem Landkreis/gegenüber der Stadt wahrnehmen, um die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen beim Betrieb der Anlage zu gewährleisten?

3. Welche speziellen Grenzwerte für den Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen, den Schutz des Grund- und Oberflächenwassers und den Schutz des Bodens sind beim Betrieb einer solchen Motorsportanlage einzuhalten?

Bei dem sogenannten Estering handelt es sich um eine seit Langem bestehende Motorsportanlage. Auf der Strecke werden durch den Automobilclub Niederelbe e. V. im ADAC verschiedene Motorsportmeisterschaften ausgetragen.

Die Motorsportrennstrecke mit Nebeneinrichtungen wurde baurechtlich unter Auflagen am 25. April 1984 auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 75 - Estering -, der am 15. März 1984 rechtsverbindlich wurde, von der Stadt Buxtehude genehmigt.

Die in den zurückliegenden Jahren vorgetragenen Beschwerden bezogen sich im Wesentlichen auf den Beginn und das Ende der Rennveranstaltung, auf Lärmimmissionen durch das Rennen, auf die Einhaltung der grünordnerischen Festsetzung und auf die Beachtung des Boden- und Gewässerschutzes.

In der Baugenehmigung wurden u. a. Auflagen zum Lärmschutz gemacht. So dürfen die Rennen gemäß Ziffer 5 nicht vor 8 Uhr beginnen und müssen um 19 Uhr beendet sein, der Emissionspegel der teilnehmenden Fahrzeuge darf nach Ziffer 6 100 dB(A) nicht überschreiten, und die Lautsprecheranlage ist nach Ziffer 7 so zu gestalten, dass ein Wirkpegel von 70 dB(A) am Rand der Anlage nicht überschritten wird.

Bis zum Jahr 2006 gab es wiederholt Hinweise, dass von den vorgegebenen Veranstaltungszeiten abgewichen wurde. Nach Auskunft der Stadt Buxtehude hat es ab diesem Zeitpunkt, mit einer begründeten Ausnahme, keine weiteren Abweichun

gen von den zeitlichen Begrenzungen gegeben. Dies wird von der Stadt Buxtehude auf eine deutlich professionellere Organisation der Veranstaltung durch den neuen Vorstand zurückgeführt. Fahrzeuge die einen Emissionspegel von 100 dB(A) überschreiten, werden von den zuständigen Rennkommissaren von der Veranstaltung ausgeschlossen. Auch konnte bei einer Kontrollmessung durch die Stadt Buxtehude am 15./16. August 2009 nach Veränderungen an der Lautsprecheranlage keine Überschreitung des vorgegebenen Wertes festgestellt werden.

Der Bebauungsplan setzt als Art der Nutzung „private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Motorsportanlage“ fest. Dabei trifft der Bebauungsplan eine Reihe von Anpflanz- und Erhaltungsgeboten entlang des Plangebietes als Festsetzungen i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b des damals geltenden Bundesbaugesetzes (BBauG) über „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ und „Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern“, ohne diese allerdings zu konkretisieren.

Im Laufe der vergangenen 25 Jahre hat sich die Begrünungssituation verändert.

Um die Bepflanzung wieder gemäß den Schutzzielen des Bebauungsplanes herzustellen, wurden im Herbst 2009 von der Stadt Buxtehude eine Bestandsaufnahme und ein Pflanzplan mit Prioritätensetzung erarbeitet. Dieser Pflanzplan wurde in Abstimmung mit den zuständigen politischen Gremien der Stadt Buxtehude unter der Beteiligung der Öffentlichkeit beraten. Der Betreiber hat zugesagt, die im Pflanzplan festgelegten Maßnahmen durchzuführen.

Des Weiteren finden seit 2009 Gespräche zwischen dem Landkreis Stade, der Stadt Buxtehude, der Bürgerinitiative, dem Betreiber und politischen Vertretern der Stadt Buxtehude statt, um die Situation vor Ort zu optimieren.