Protocol of the Session on February 18, 2010

Zu 3: Die beiden großen Arbeitgeber CSC und AMBAU sind nicht tarifgebunden, beide Unternehmen zahlen nach eigenem Bekunden Löhne und Gehälter, wie sie in den einschlägigen Tarifverträgen geregelt sind. Dies gelte auch für die dort beschäftigten Zeitarbeitskräfte. Angesichts des Fachkräftemangels bei den nachgefragten Qualifikationen ist eine markt- und leistungsgerechte Vergütung oder Entlohnung Voraussetzung für die Personalgewinnung.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 16 der Abg. Andrea Schröder-Ehlers und Ulla Groskurt (SPD)

Sind die Anwohner des Osnabrücker Stadtteils Eversburg wirklich ausreichend vor krebserzeugenden Immissionen geschützt worden?

Seit vielen Jahren beklagen die Anwohner einer Eisengießerei im Osnabrücker Stadtteil Eversburg, des Betriebes Borgelt, massive Belastungen durch Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen. Zum Sachverhalt wurden bereits mehrere Anfragen von Landtagsabgeordneten gestellt und seitens der Landesregierung beantwortet - im Laufe der Zeit haben sich allerdings neue Fragen ergeben. Befürchtet wird, dass die austretenden, krebserzeugenden Stoffe durch bestmögliche Technik nicht auf ein Minimum gesenkt werden, wie es das Immissionsminimierungsgebot eigentlich vorsieht, und dass einer Immissionsprognose für eine 100-prozentige Anlagenauslastung eine ganz andere Gießleistung hätte zugrunde gelegt werden müssen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Inwiefern ist die unkontrollierte diffuse Abgabe aus dem Prozess der Gießhalle - insbesondere die Benzolmenge von 11,3 mg/m

3 und die Styrolmenge von 11,6 mg/m

3 - nach Auffassung der Landesregierung zulässig, und inwieweit ist der Verpflichtung der Emissionsminimierung zum Schutz der Anwohner in ausreichendem Maße nachgekommen worden?

2. Inwieweit wurde mit der Annahme, mit 52,7 t Gießleistung eine 100-prozentige Anlagenauslastung zu erreichen, und der Schätzung, für Benzol eine Messunsicherheit von über 56 % zu haben, das Ziel verfolgt, den Benzolwert unter den Grenzwert zu senken und eine Stilllegung der Gießerei zu vermeiden, oder welche Berechnungen anhand der Betriebstagebücher liegen diesen Zahlen zugrunde?

3. Wie ist die Aussage, dass es vermehrte Krebsfälle im Umfeld des Betriebes Borgelt nicht gab, sachgerecht begründet, in welchem Radius um die Gießerei wurden diesbezüglich Untersuchungen durchgeführt, und wie wird die Auswahl des Untersuchungsumfanges begründet?

Die Firma Borgelt betreibt eine nach dem BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Eisengießerei. Das Gießen selbst findet an einem Tag pro Woche, überwiegend Freitag, statt. Im Laufe der Jahre ist die Wohnbebauung immer näher an die Gießerei herangerückt.

Nachdem die Beschwerdesituation seit 2006 deutlich zugenommen hatte und das Unternehmen zu weiteren freiwilligen Maßnahmen nicht bereit war, hat das GAA Osnabrück in 2007 umfangreiche Messungen angeordnet. Die Firma Borgelt hat Rechtsmittel eingelegt. Trotz der aufrechterhaltenen oberverwaltungsgerichtlichen Beschwerde hat das Unternehmen aber die Messungen in Auftrag gegeben. Die Beschwerde wurde durch Beschluss

des OVG Niedersachsen im August 2008 zurückgewiesen. Im Oktober 2008 wurden dem GAA Osnabrück Gutachten zur Situation in Bezug auf Luftschadstoffe, Lärm, Gerüche und Erschütterungen vorgelegt. Die Gutachten wurden geprüft. Die Prüfung war insbesondere vor dem Hintergrund der erforderlichen Berücksichtigung der Messungenauigkeit bei der Bewertung besonders aufwändig.

Zur Betrachtung der Immissionssituation wurden an den Arbeitsplätzen die Konzentrationen verschiedener Luftschadstoffe, u. a. auch von Benzol, gemessen. Zusammen mit den ermittelten Hallenluftwechselraten wurde eine Ausbreitungsrechnung durchgeführt und eine Immissionsprognose erstellt. Dabei wurden Immissionswerte (Zusatzbe- lastungen) an insgesamt 18 Beurteilungspunkten in der Nachbarschaft des Unternehmens errechnet. Nach den ermittelten und von den GAÄ Osnabrück und Hildesheim geprüften Werten liegen mit einer Ausnahme (Benzol) keine Überschreitungen von Werten zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor.

Da der in der Immissionsprognose errechnete Benzolwert für die Zusatzbelastung durch die Eisengießerei mit 4,8 µg/m3 nur geringfügig unter dem Immissionswert der TA Luft von 5 µg/m3 für die Gesamtbelastung lag, wurde zusätzlich geprüft, wie hoch die Vorbelastung im zu betrachtenden Umfeld war. Die Nachfrage beim GAA Hildesheim zum Luftüberwachungssystem Niedersachsen ergab eine gesicherte minimale Benzolbelastung von ca. 0,5 µg/m³ in Osnabrück, womit rechnerisch eine Überschreitung des Grenzwertes für die Gesamtbelastung an einem Beurteilungspunkt festgestellt wurde.

Das Unternehmen hatte dem GAA Osnabrück mitgeteilt, dass es mit Bekanntwerden der geprüften Messergebnisse für Benzol das Bindemittel für den Formsand ersetzt hat und damit erwartet, dass die Gesamtbelastung an Benzol unterhalb des zulässigen Immissionsgrenzwertes liegen wird. Das GAA Osnabrück hat die Substitution vor Ort überprüft. Die messtechnische Überprüfung der Wirksamkeit der Substitution wurde vom GAA Osnabrück zusätzlich im Mai 2009 angeordnet. Die Eisengießerei Borgelt hat gegen die sofortige Vollziehung der Anordnung vorläufigen Rechtschutz vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück gesucht. Dieses hat über den Antrag noch nicht entschieden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Bei den im Rahmen eines Gutachtens einer nach § 26 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bekannt gegebenen Messstelle ermittelten Konzentrationen von 11,3 mg/m³ für Benzol und von 11,6 mg/m³ für Styrol handelt es sich um Werte, die in der Hallenluft gemessen wurden. Diese Werte geben die Konzentration der Stoffe in der Produktionshalle und nicht außerhalb des Gebäudes an. Es handelt sich weder um Emissionswerte noch um Immissionswerte, d. h. um Werte, die als Luftschadstoffkonzentrationen bei Anwohnern ermittelt wurden.

Die ermittelten Konzentrationen in der Hallenluft haben zusammen mit den Emissionsdaten aus den Abgasen der gefassten Quelle Kupolofen als Basis zur Ermittlung der Immissionsdaten in der Immissionsprognose gedient.

Für die Emissionen an Benzol im gefassten Abgas gilt die in der TA Luft unter Ziffer 5.4.3.8.1 unter Bezugnahme auf Nummer 5.2.7.1.1 (Emissionsmi- nimierungsgebot) aufgeführte Begrenzung des Massenstroms auf 5 g/h bzw. der Massenkonzentration auf 5 mg/m³. Im Rahmen des Gutachtens sind für Benzolemissionen Werte zwischen 0,57 und 1,08 mg/m³ ermittelt worden.

Gemäß den Vorgaben der TA Luft sind zusätzlich die Möglichkeiten, die Benzolemissionen durch prozesstechnische und andere dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen weiter zu vermindern, z. B. durch Veränderungen bei den Einsatzstoffen zur Kern- und Formherstellung, das Einblasen von Luft bei Maskengießanlagen oder Verwendung von benzolhaltigen Abgasen als Verbrennungsluft bei Kupolöfen, auszuschöpfen. Die Umstellung der Einsatzstoffe zur Kern- und Formherstellung durch Verwendung eines nunmehr ethanolhaltigen, phenolarmen Harzes wurde seitens der Eisengießerei Borgelt zur Umsetzung des Emissionsminimierungsgebotes durchgeführt. Diese Maßnahme trägt gleichzeitig zur Reduzierung der Benzolimmissionen bei. Die genannte Änderung der Einsatzstoffe wurde vor Ort durch das GAA Osnabrück überprüft. Die 2008 für die Benzolimmissionen ermittelten Werte sind nicht mehr aktuell.

Ob die Einhaltung des Immissionswertes der TA Luft für Benzol von 5 μg/m³ durch die Substitutionsmaßnahme nachgewiesen werden kann, ist Gegenstand der Messanordnung des Gewerbeaufsichtsamtes in der zurzeit beim Verwaltungsge

richt Osnabrück anhängigen streitgegenständlichen Anordnung vom 25. Mai 2009.

Für Styrol enthält die TA Luft keinen ausgewiesenen Immissionswert. Der im Rahmen eines Gutachtens ermittelte Immissionswert für Styrol liegt mit 13,34 bzw. 16,5 μg/m³ deutlich unterhalb des von der Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) empfohlenen immissionsbegrenzenden Wertes von 60 μg/m³. Damit ist für Styrol keine Überschreitung des Werts zum Schutz der menschlichen Gesundheit gegeben.

In Bezug auf Emissionsbegrenzungen sind für Styrol die Vorgaben für organische Stoffe gemäß Ziffer 5.2.5 der TA Luft heranzuziehen. Für Stoffe mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung ist ein Massenstrom von 0,10 kg/h oder eine Massenkonzentration von 20 mg/m³ einzuhalten. Im Rahmen des Gutachtens sind für Styrolemissionen Werte zwischen < 0,002 bis 0,036 mg/m³ ermittelt worden.

Zu 2: Die der Beurteilung der Emissions- und der Immissionssituation zugrunde liegenden Daten wurden gutachterlich ermittelt. Auch die Bewertung der Messunsicherheit im Rahmen der Fehlerbetrachtung wurde von einem Gutachter durchgeführt, der für derartige Messungen und Berechnungen nach § 26 BImSchG bekannt gegeben wurde. Die Gutachten wurden durch das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück und die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung und Gefahrstoffe im Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim überprüft.

Die Ermittlung der Anlagenauslastung ist dem Messbericht über die olfaktometrische Messung zur Bestimmung der Geruchsemissionen der Eisengießerei Borgelt vom 23. Oktober 2008 zu entnehmen. Die für den Messtag genannten ca. 84 % des Jahresdurchschnittswertes wurden auf der Basis der vom Betrieb dokumentierten Einsatzmengen bestimmt. In der Immissionsprognose wird dargelegt, dass die Anlagenauslastung zum Zeitpunkt der Messungen von ca. 84 % bei der Berechnung der Immissionskonzentrationen für die einzelnen Beurteilungspunkte auf eine 100-prozentige Anlagenauslastung extrapoliert wurde.

Die Ermittlung der Messunsicherheiten durch den Gutachter beruht auf Festlegungen in entsprechenden Richtlinien und Normen.

Die Verifizierung des mit Messunsicherheit prognostizierten Immissionswertes durch eine Immissionsmessung über mehrere Monate ist Gegenstand

der Anordnung des Gewerbeaufsichtsamtes Osnabrück vom 25. Mai 2009.

Zu 3: In Osnabrück-Eversburg gibt es seit Längerem einen Konflikt zwischen den Anwohnern und der dort ansässigen Eisengießerei Borgelt. In der örtlichen Presse war von vermehrten Krebsfällen in einem Umkreis von 500 m um die Gießerei die Rede.

Das zuständige Gesundheitsamt hat sich an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) mit der Bitte um fachliche Unterstützung gewandt. Das NLGA hat vor Ort mit Unterstützung der Bevölkerung die tatsächlich aufgetretenen Krebserkrankungsfälle zusammengestellt und in einer Fallliste dokumentiert. Aus den detaillierten, altersbezogenen Bevölkerungszahlen im 500-m- bzw. 1-km-Radius um die Firma Borgelt wurde die ungefähr zu erwartende Fallzahl an Krebserkrankungen in diesem Bereich berechnet (Erwartungswert).

Ausgehend von 2008, in dem es die meisten Fälle an Erstdiagnosen gab, würden statistisch 20 Neuerkrankungsfälle für 2008 erwartet. Statistisch auffällig erhöht wären 27 oder mehr Neuerkrankungsfälle.

Tatsächlich wurde im Jahr 2008 für zwölf Fälle die Erstdiagnose gestellt. Die Anzahl lag unterhalb der erwarteten Fallzahl.

Würde man für die Erstellung der Fallliste die Vermutung „Benzolemission“ zugrunde legen, wären hämatologische Krebserkrankungen (AML, Multiple Myelom) maßgeblich. Das NLGA hat errechnet, das für die 4 000 Personen im Untersuchungsgebiet mit 0,18 zusätzlichen Neuerkrankungsfällen zu rechnen ist. Diese Erhöhung ist bei einer durchschnittlich erwarteten Fallzahl von 20 (mit einer zufälligen Schwankungsbreite von ca. +/- 10 Fäl- len) nicht beobachtbar.

Betrachtet man das Diagnosespektrum der Fallliste unter Berücksichtigung der sehr geringen Fallzahlen, kann nicht von auffälligen Diagnosen gesprochen werden.

Der öffentlich zugängliche Bericht des NLGA zu diesen Untersuchungen wurde am 12. Mai 2009 vor Ort vorgestellt und mit der Bevölkerung diskutiert. Daraufhin wurde ergänzend der Vorschlag von einigen Bürgern aufgegriffen, ein engeres Untersuchungsgebiet als den 500-m-Radius zu betrachten. Dies führte ebenfalls nicht zur Identifikation einer außergewöhnlichen Anzahl von aufgetretenen Krebserkrankungen in der Bevölkerung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es nach den vorliegenden Angaben in der Umgebung der Eisengießerei nicht zu einer erkennbaren Erhöhung bei den tatsächlich aufgetretenen Krebserkrankungen im Jahr 2008 gekommen ist. Ergibt sich eine neue Informationslage, könnte an die bisherigen Analysen unmittelbar angeknüpft werden.

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 17 der Abg. Elke Twesten (GRÜNE)

Maritime Branche in der Krise

Für die Weltschifffahrt werde 2010 zum Schicksalsjahr, so die düstere Einschätzung der Lage der maritimen Branche durch den Verband Deutscher Reeder (VDR). Im weltweiten Containerverkehr wird im Jahr 2009 mit einem Rückgang von 20 % gerechnet, die Frachtraten sind nach Angaben der Reeder um bis zu 80 % gesunken, und fast 600 Containerschiffe liegen weltweit auf Reede.

Die norddeutschen Wirtschafts- und Verkehrsminister haben bei ihrem Treffen Anfang Dezember 2009 erklärt, dass sie im direkten Gespräch mit Bundeskanzlerin Merkel kurzfristig ein Maßnahmenpaket aushandeln wollten. Die finanziellen Hilfen zur Rettung der maritimen Branche sollten nach Ansicht der norddeutschen Wirtschaftsminister nicht nur das aktuelle Beschäftigungsproblem der meisten deutschen Werften lindern, sondern auch die Probleme der Schiffsfinanzierungen beheben.

In dem von den Wirtschaftsministern angekündigten umfassenden Ansatz zur Rettung der maritimen Brache soll auch die Hafenwirtschaft, die derzeit nicht einmal die Fixkosten der Infrastruktur erwirtschaftet, finanziell unterstützt werden. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Auseinandersetzungen um die Fertigstellung des JadeWeserPorts hat Wirtschaftsminister Bode laut Wilhelmshavener Zeitung vom 30. November 2009 als neue Linie „weniger Hektik beim Hafenbau“ angekündigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellen sich die Krise der maritimen Wirtschaft in Niedersachsen und die zu erwartenden Auswirkungen auf den JadeWeserPort dar, der laut Minister Bode Ende 2011 in Betrieb gehen soll?

2. Welches Bündel von Maßnahmen zur finanziellen Absicherung der maritimen Branche konnte im Ergebnis mit der Bundesregierung vereinbart werden?

3. Welche Hilfsprogramme und welche Maßnahmen wird das Land selbst zur Rettung der Branche auflegen und durchführen?