Protocol of the Session on February 18, 2010

1. Wie beurteilt sie den gegenwärtigen Stellenwert und das künftige Potenzial des Wassertourismus in Niedersachsen?

2. Wie viele und welche wassertouristischen Angebote gibt es gegenwärtig in Niedersachsen, und wie sollen diese in den nächsten Jahren erweitert bzw. ausgebaut werden?

3. Welche Gewässer in Niedersachsen sind für motorisierte bzw. für nicht motorisierte Boote befahrbar, und wie beurteilt die Landesregierung die Situation der Schleusenpassagen in Niedersachsen im Hinblick auf die Wartezeit der Wassertouristen während der Hochsaison?

Niedersachsen hat durch sein vielfältiges Gewässerangebot von überregional bedeutsamen Flüssen und Wasserstraßen, den Küstengewässern mit den Ostfriesischen Inseln, Seen und Talsperren und einer Vielzahl kleiner Flüsse und Kanäle ein großes naturräumliches Potenzial für den Wassertourismus in allen seinen Facetten und Ausprägungen. Nachteilig im Vergleich zu den wassertouristisch führenden Wettbewerbern wie etwa Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern ist die Tatsache, dass es weniger großflächig vernetzte und durchgängig befahrbare Gewässersysteme gibt.

Die vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene „Grundlagenuntersuchung Wassertourismus in Deutschland“ aus dem Jahr 2003 hat zutreffend festgestellt, dass der Wassertourismus ein generell wachsender Markt ist, sich aber als Markt und Wirtschaftsfaktor nur unzureichend beschreiben lässt. Relativierend muss zudem beachtet werden, dass der Wassertourismus für Niedersachsen im Vergleich mit volumenstarken Themen wie Familienurlaub, Radurlaub, Städtereisen etc.

ein sicherlich attraktiver Nischenmarkt bleiben wird.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: In den wassertouristisch bereits aktiven touristischen Destinationen des Landes wie etwa Ostfriesland, Emsland und der Grafschaft Bentheim hat der Wassertourismus im Markt schon einen erkennbaren Stellenwert. Die weitere Erschließung wassertouristischer Potenziale ist vor dem Hintergrund der in vielen Fällen erforderlichen Investitionen in die Infrastruktur nicht unproblematisch. So sind im Rahmen der Revitalisierung alter Gewässersysteme hohe Investitionen für die Instandsetzung von Schleusen, für Brückenhebungen und die Gewässervertiefung erforderlich.

Ebenso sind die Verschlammung und Verlandung von Gewässern häufig ein Hinderungsgrund der wassertouristischen Entwicklung. Die dafür erforderlichen Maßnahmen können nicht aus Mitteln der Tourismusförderung finanziert werden, sondern sind als laufende Unterhaltungsmaßnahmen von den Gewässerunterhaltungspflichtigen zu tragen. Die hier zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen insbesondere bei den nicht als schiffbar eingestuften Gewässern nicht aus, neben der Gewährleistung der Aufgaben der Wasserwirtschaft auch noch wassertouristische Interessen zu gewährleisten.

Zu 2: Eine lückenlose Erfassung der in Niedersachsen bereits vorhandenen wassertouristischen Angebote liegt der Landesregierung nicht vor. Die vorhandenen wassertouristischen Angebote lassen sich aber an einer Reihe von aussagekräftigen Beispielen darstellen. So bietet die Ostfriesland Tourismus GmbH ein breites Spektrum wassertouristischer Angebote für Sportbootfahrer, für Segler und Surfer, aber auch für die Fahrgastschifffahrt sowie interessante Museumshäfen. Besonders hinzuweisen ist auf das Angebot „Paddel & Pedal“, das bundesweit als Best-Practice-Beispiel anerkannt ist. Hier sind mittlerweile rund 20 Stationen eingerichtet. Interessant sind auch grenzüberschreitende Ansätze wie etwa das Projekt „Kanalvision“ der Grafschaft Bentheim und der holländischen Provinz Twente. Vergleichbare Überlegung gibt es auch zwischen den Landkreisen Leer, Aurich und Emsland mit den niederländischen Provinzen Drenthe, Groningen und Friesland. Ebenfalls sehr aktiv sind beispielsweise auch das Emsland, die Arbeitsgemeinschaft Maritime Landschaft Unterelbe und das Weserbergland.

Für die Zukunft liegt der richtige Ansatz nicht in der Entwicklung eines landesweiten Wassertourismuskonzeptes. Angesichts der Heterogenität des niedersächsischen Angebotes ist es stattdessen wesentlich Erfolg versprechender, die Vernetzung kleinräumiger Strukturen zu durchgängig befahrbaren Revieren voranzutreiben. Der im Raum Ostfriesland-Emsland mit dem Wasserwanderwegeplan aufgezeigte Weg kann durchaus beispielhaft sein. Die wassertouristische Infrastruktur ist noch in großen Teilen verbesserungsbedürftig und ein einheitliches Leitsystem durchaus wünschenswert. Die erforderlichen Maßnahmen lösen teilweise Investitionen aus, die sowohl die kommunalen Gebietskörperschaften als Projektträger als auch das Land als Fördermittelgeber oder als Eigentümer von Gewässern deutlich überfordern. Es wird hier also ganz wesentlich darauf ankommen, realistische Umsetzungsschritte zu entwickeln.

Zu 3: Eine abschließende Erfassung aller für motorisierte bzw. nicht motorisierte Boote befahrbaren Gewässer existiert nicht und ist mit vertretbarem Aufwand auch nicht möglich. So gehört z. B. das Befahren mit kleinen nicht motorisierten Booten wie Kanus auf den natürlichen Fließgewässern zum sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch nach § 73 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG). Es bedarf also grundsätzlich keiner Genehmigung. Auch an sonstigen Gewässern kann das Befahren mit den genannten Booten im Rahmen des Gemeingebrauchs zugelassen werden.

Bundeswasserstraßen und die im Verzeichnis der schiffbaren Gewässer (Anlage zur Verordnung vom 20. Dezember 1962 - Nieders. GVBl. S. 105 - zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. April 1997 - Nds. GVBl. S. 117) aufgeführten Gewässer dürfen von jedermann zur Schifffahrt genutzt werden. Die Erhaltung der Schiffbarkeit ist dort Teil der Gewässerunterhaltung. Aber auch darüber hinaus kann der Verkehr mit motorisierten Booten bzw. Schiffen generell oder im Einzelfall zugelassen werden. Auch hier ist im Hinblick auf die bestehende Vielzahl und Vielgestaltigkeit von Regelungen eine vollständige Übersicht nicht möglich.

Die Landesregierung hat im Jahr 2007 auf Beschluss des Niedersächsischen Landtags eine umfassende Analyse des Potenzials des Wassertourismus in Niedersachsen vorgelegt. Das Angebot an Gewässern, das dem Wassertourismus zur Verfügung steht, ist unter Nr. 2 der Analyse dargestellt. Auf die LT-Drs. 15/3479 wird deshalb verwiesen.

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist bestrebt, die von ihm zu unterhaltenden Schleusen in landeseigenen Gewässern nach Möglichkeit automatisiert zu betreiben. Wartezeiten würden insoweit nur im Rahmen des üblichen Betriebs und der Unterhaltung entstehen, d. h. dass natürlich im regelmäßigen Abstand bei Wartungen, Revisionen etc. Verzögerungen auftreten können. Schiffer und Bootsfahrer haben in aller Regel Verständnis für die notwendigen Arbeiten an den Anlagen und daraus resultierende Verzögerungen. Gelegentlich erhalten die Betriebsstellen des NLWKN auch Dankesschreiben. Zum Beispiel haben die Kollegen der Kesselschleuse Emden beim Deutschen Motoryachtverband e. V. den ersten Platz bei der Wahl zur „wassersportfreundlichsten Schleuse 2009“ belegt.

Dort, wo ein automatischer Betrieb noch nicht gegeben ist, wird im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten die Optimierung der Situation weiterverfolgt.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 10 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

„Zulassungschaos“ auch an niedersächsischen Hochschulen?

Ausweislich einer bislang unveröffentlichten Untersuchung der Kultusministerkonferenz (KMK) sind Medienberichten zufolge Anfang November bundesweit mindestens 18 000 Studienplätze in begehrten Numerus-Clausus-Fächern unbesetzt gewesen. Demnach seien an einzelnen Universitäten bis zu acht Nachrückverfahren nötig gewesen, um die Plätze zu besetzen. Einige Studierende hätten ihr Studium daher erst nach wochenlanger Verzögerung beginnen können.

Derzeit steht der Staatsvertrag zur Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung zur Ratifizierung in den Bundesländern an. Darin wird auch die Einrichtung eines bundesweiten Serviceverfahrens für die Hochschulen geregelt, welches Mehrfachbewerbungen abgleichen und das Nachrückverfahren beschleunigen soll. Ab Herbst 2011 soll dieses Serviceverfahren zur Verfügung stehen und das bundesweite Zulassungschaos an den Hochschulen beenden. Die bis dahin angewendete Übergangslösung mit einer Studienplatzbörse zur Nachvermittlung freier Plätze habe zwar laut KMK im Wintersemester 2009/2010 große Resonanz erfahren, sei aber weiterhin unbe

friedigend. Ziel müsse es sein, die Studienplätze bereits vier Wochen vor Vorlesungsbeginn zu vergeben.

Für die Studienplatzbörse wie auch für das geplante Serviceverfahren fordern Kritiker wie u. a. der Philologenverband eine verpflichtende Teilnahme aller Hochschulen. Derzeit beteiligen sich bundesweit 163 der 187 staatlichen Hochschulen an der Studienplatzbörse.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele und welche der niedersächsischen Hochschulen mit örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen haben sich nicht an der Studienplatzbörse beteiligt?

2. Wie viele Studienplätze in welchen Studiengängen (getrennt nach Bachelor und Master) mit örtlicher Zulassungsbeschränkung sind in Niedersachsen im November 2009 unbesetzt gewesen, und wie hat sich die Situation bis dato entwickelt?

3. Was gedenkt die Landesregierung bis zum Inkrafttreten des Serviceverfahrens im Wintersemester 2011/2012 zu unternehmen, um den derzeitigen Missstand zu beheben, dass begehrte Studienplätze entweder unbesetzt bleiben oder zahlreichen Studierenden der erfolgreiche Start in ein Studium erheblich erschwert wird?

Das in der Anfrage angesprochene mediale Echo stellt die Situation bei der Vergabe von Studienplätzen verkürzt und nicht sachgerecht dar. Von einem „Zulassungschaos“ kann keine Rede sein. Es gibt eine Reihe von Ursachen, die unabhängig von Verfahrensfragen dazu führen, dass Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen frei bleiben können. Der entscheidende Grund dürfte darin liegen, dass nach den Erfahrungen der Hochschulen die weit überwiegende Anzahl der Studienbewerber, die von mehreren Hochschulen Zulassungen erhalten, zwar einen Studienplatz annehmen, aber nicht die übrigen Hochschulen vom Verzicht auf den angebotenen Studienplatz informieren, sondern die Annahmefrist verstreichen lassen. Das führt dann zu mehrfachen Nachrückverfahren, obwohl viele Hochschulen bei der Zulassung die verfügbaren Anfängerplätze „überbuchen“.

Bei Betrachtung der Studienanfängerzahlen der einzelnen Hochschulen über mehrere Jahre ist festzustellen, dass die Entwicklung in den einzelnen Studiengängen nicht linear verläuft, weil Studienbewerberinnen und -bewerber jeweils ihre individuelle Entscheidung zu Studiengängen und Hochschulen treffen. Diese wird - wie die Erfahrung zeigt - auch von der Veröffentlichung sogenannter Hochschulrankings ungeachtet ihrer me

thodischen Unzulänglichkeiten beeinflusst. Im Ergebnis werden in der Gesamtbetrachtung der Studienanfängerzahlen freie Plätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch Überbuchungen in anderen Studiengängen kompensiert. Dies ist aufgrund der Vereinbarungen zum Hochschulpakt auch an den Hochschulen in Niedersachsen geschehen. Bei einer punktuellen Betrachtung der einzelnen Studiengänge bleiben dann freie Plätze „auf dem Papier“, obwohl bei einer Saldobetrachtung alle Studienanfängerplätze belegt oder sogar überbucht sind. An der Universität Oldenburg, die im Bericht der KMK mit 84 unbesetzten Plätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen zu Buche schlägt, sind beispielsweise durch Überbuchungen in anderen Fächern im Saldo sogar elf Plätze mehr besetzt worden, als entsprechend den Zulassungszahlen zur Verfügung standen.

Darüber hinaus ist zu betonen, dass örtliche Zulassungsbeschränkungen prognostisch zum Zwecke der Qualitätssicherung für den Fall verhängt werden, dass ohne Zulassungsbeschränkungen die Zahl der Studienanfänger oberhalb der Aufnahmekapazitäten liegen würde. Da Prognosen die Zukunft betreffen und ihre Erfüllung vom nicht prognostizierbaren individuellen Verhalten von Studienberechtigten abhängt, sind sie naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet. An der Hochschule für Bildende Künste in Braunschweig beispielsweise haben nach Angaben der Hochschule trotz im Ergebnis 31 unbesetzter Plätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen alle geeigneten Bewerber einen Studienplatz erhalten.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: An der Studienplatzbörse haben sich nicht beteiligt die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig, die Hochschule für Musik und Theater Hannover, die Medizinische Hochschule Hannover, die Tierärztliche Hochschule Hannover, die Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel, die Fachhochschule Emden/Leer und die Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth.

Zu 2: Für den Bericht der KMK wurden durch die Hochschulen in Niedersachsen im Wintersemester 2009/2010 180 unbesetzte Studienplätze in Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung gemeldet. Eine weitere Nachfrage ergab, dass in Niedersachsen in grundständigen Studiengängen endgültig, d. h. nach Ablauf der Nachrückverfahren, 1 395 Plätze frei geblieben sind. Diese verteilen sich wie folgt auf die Hochschulen.

Freie NC-Plätze (KMK-Abfrage) endgültig

U Oldenburg 84 58

U Osnabrück 152 90

H Vechta 0 0

U Hildesheim 84 34

U Lüneburg - 75

U Göttingen 507 408

TU Braunschweig 75 75

TU Clausthal* 0 0

U Hannover 570 120

MHH 0 0

TiHo 0 0

HMT 0 0

HBK 92 31

FH WHV/OL/Els 22 12

FH EMD/LER 117 32