Protocol of the Session on February 18, 2010

Wir fragen die Landesregierung:

1. Sind auf weiteren fertiggestellten Abschnitten bereits Schäden aufgetreten?

2. Sind alle Bauvorschriften zur Herstellung von Autobahnfahrbahnen eingehalten worden, und wie wird das kontrolliert?

3. Welche Gewährleistung hat der Betreiber gegeben, falls nach Auslaufen der ÖPP-Ablaufzeit diese Schäden weiterhin auftreten?

Der sechsstreifige Ausbau der BAB 1 zwischen Hamburg und Bremen ist eines von den ersten vier Pilotprojekten der öffentlich-privaten Partnerschaft im Straßenbau. Das Konsortium „A1mobil“ erhielt nach einem Bieterwettbewerb im August 2008 die Konzession, die BAB 1 eigenverantwortlich auszubauen und für 30 Jahre zu betreiben, zu erhalten und zu finanzieren. Dafür bekommt das Konsortium in diesem Zeitraum rund 90 % der auf dieser Strecke eingefahrenen Lkw-Maut. Der Bund hat diese Variante der Projekte entwickelt, um staatliche Aufgaben auf private Firmen zu verlagern,

hieraus Innovationspotenzial zu schöpfen und Synergieeffekte zu erzielen. Um dem Konzessionär in der Disposition des Bauablaufes, bei der Verwendung der Baustoffe, in der Bauabwicklung und bei der Finanzierung größtmöglichen Gestaltungsfreiraum zu lassen, hat der Bund im Konzessionsvertrag die Mindeststandards der geltenden Verordnungen und Richtlinien gefordert und die Eigenverantwortung in den Vordergrund gestellt.

Zur Eigenart von Konzessionen gehört es generell, dass der Konzessionsnehmer alle sich aus dem Ausbau, der Erhaltung und dem Betrieb ergebenden Risiken trägt. Der Leistungsumfang enthält sämtliche Schritte, die für die vollständige, funktionsgerechte und betriebsbereite Ausführung aller vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Die Lieferung und der Einbau von Baustoffen und Baustoffgemischen erfolgen, wie im Konzessionsvertrag festgelegt, nach den entsprechenden Technischen Vertragsbedingungen. Weiter ist dort verankert, dass der Konzessionsnehmer die Güteüberwachung, den Nachweis der Eignung der verwendeten Materialien für den vorgesehenen Verwendungszweck sowie die Eigenüberwachungsprüfungen dokumentiert.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Der Konzessionär hat darüber hinaus keine weiteren Schäden auf den fertiggestellten Abschnitten der BAB 1 gemeldet.

Zu 2: Die vom Konzessionsnehmer eingesetzten Baufirmen weisen diesem mittels unabhängiger Prüfinstitute nach, dass alle Bauvorschriften eingehalten worden sind. Nach der vom Konzessionsgeber verlangten Dokumentation ist dies auch der Fall.

Zu 3: Der Konzessionär ist grundsätzlich verpflichtet, den Autobahnabschnitt dauerhaft in einem qualifizierten befahrbaren Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Konzessionsvertrag sieht zudem vor Rückübertragung der Konzessionsstrecke an den Bund nach Ablauf der 30-jährigen Laufzeit eine messtechnische und visuelle Zustandserfassung vor, bei der vertraglich festgelegte Zustandswerte erreicht werden müssen. Anderenfalls hat der Konzessionär bauliche Maßnahmen auf seine Kosten vor Rückübertragung der Konzessionsstrecke vorzunehmen.

Anlage 7

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 8 des Abg. Grant Hendrik Tonne (SPD)

Eingliederungsleistungen der Grundsicherung: Warum wird statt der Nachhilfeförderung für einen Schulabschluss die spätere Arbeitslosigkeit finanziert?

Im Jahr 2009 gab es die gemeinsame Erklärung des Bundes und der Länder zu den Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II i. V. m. §§ 45,46 SGB III und nach § 16 f SGB II.

Dort wird u. a. erklärt, dass Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, in die Zuständigkeit der Länder fällt und daher eine Förderung von Nachhilfekosten für ALG-II-Bezieher nicht aus Bundesmitteln erfolgen darf.

Beobachtungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass ein Ansatz zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - konkret: ein fehlender Schulabschluss - bereits in den Vorabschluss- bzw. Abschlussklassen erfolgen muss.

Bei frühzeitiger Sichtung von Zeugnissen der jungen ALG-II-Empfänger kann ein Bedarf an Unterstützung durch Nachhilfe erkannt und verwirklicht werden.

Jugendliche können durch gezielten Nachhilfeunterricht in den zu unterstützenden Fächern eine Verbesserung des Notendurchschnitts und somit einen Schulabschluss erlangen. Dieser ist zur Vermittlung in die Ausbildung unerlässlich, jedoch für ALG-II-Empfänger und deren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft finanziell nicht zu realisieren.

Konkret konnte im Landkreis Nienburg durch Förderung von Kosten der Nachhilfe im Jahr 2007/2008 eine Erfolgsquote - Ausbildungsstelle gefunden bzw. in Aussicht - von 60 % festgestellt werden. Die Förderkosten betrugen zwischen 500 und 800 Euro für sechs Monate. Der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente für erst einmal arbeitslos gewordene Jugendliche beträgt die o. g. Kosten pro Monat. Nicht zuletzt hat auch der Bundesgesetzgeber die Bedeutung eines Hauptschulabschlusses erkannt und als rechtlichen Anspruch im SGB verankert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Möglichkeiten, bedürftige Schülerinnen und Schüler aus Vorabgangs- und Abgangsklassen der allgemeinbildenden Schulen finanziell bei der Inanspruchnahme von Nachhilfeunterricht zu fördern, gibt es?

2. Plant die Landesregierung die Schaffung von Fördermöglichkeiten und, falls nein, warum nicht?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es sinnvoll wäre, Jugendliche bereits zum frühest möglichen Zeitpunkt zu unterstützen, falls nein, warum nicht?

Mit dem zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind die Eingliederungsleistungen des SGB II neu geordnet und die Gestaltungsräume für die Arbeitsgemeinschaften, zugelassenen kommunalen Träger und Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung erweitert worden. Mit der neu geschaffenen „Freien Förderung“ nach § 16 f SGB II wurden den Verantwortlichen vor Ort flexible Handlungsmöglichkeiten für die Unterstützung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei deren Eingliederung in Arbeit eröffnet.

Da jedoch nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes der Bereich „Bildung“ eine Kernkompetenz der Länder ist, ist es folgerichtig, dass in der zitierten Erklärung festgestellt wurde, dass auf der Grundlage des § 16 f SGB II keine Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler in der letzten Klasse vor Schulabschluss gewährt werden kann.

Auch nach niedersächsischem Landesrecht gibt es keinen staatlichen Rechtsanspruch auf Nachhilfe. Die Vermittlung von Wissensinhalten und Basiskompetenzen ist originäre Aufgabe der Schule.

Deshalb hat die Niedersächsische Landesregierung an dem bereits in der letzten Legislaturperiode eingeschlagenen Weg zur Stärkung der Bildungsqualität unter Beachtung des Nachhaltigkeitsprinzips festgehalten und die Vorrangstellung des Bildungswesens in Niedersachsen eindrucksvoll ausgebaut.

Die Erhöhung der Abschlussquote ist dabei ein vorrangiges bildungspolitisches Ziel. Wir haben die Voraussetzungen dafür verbessert, dass die Schülerinnen und Schüler die Schule erfolgreich abschließen und der Übergang in eine berufliche Ausbildung in höherem Maße erfolgreich gelingt. Seit 2003 wurden zahlreiche Maßnahmen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler und zur Erhöhung der Abschlussquote umgesetzt. Der Anteil von Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss konnte von 10,3 % im Jahr 2003 auf 7,4 % im Jahr 2008 (davon 4,2 % Förderschüler) reduziert werden.

Dazu wurde insbesondere die Hauptschule gestärkt: Die Stundenzahl in den Kernfächern wurde erhöht, sozialpädagogische Fachkräfte wurden flächendeckend eingesetzt, Hauptschulen vorrangig als Ganztagsschulen genehmigt und die Pra

xistage eingeführt. Um die Quote der Schulabgänger mit Hauptschulabschluss weiter zu erhöhen und ihre Berufsfähigkeit zu steigern, werden intensive Maßnahmen zur Berufsorientierung realisiert, zum Teil in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit. Förderprogramme und Modellprojekte für Jugendliche, deren Schulabschluss gefährdet ist, und Schulversuche wie das Neustädter Modell u. a. m. sind außerordentlich erfolgreich.

Daran anknüpfend, verstärken wir künftig berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen in der Hauptschule. Dazu wurde der Bildungsauftrag für Hauptschulen geändert. Sie arbeiten künftig - wo immer dies möglich ist - eng mit berufsbildenden Schulen zusammen. Die Verzahnung von Unterricht und Praxisbezug erhöht die Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler und führt - wie die Modellprojekte und Schulversuche zeigen - zu besseren Leistungen.

Ein weiterer wesentlicher Baustein der Förderung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses insbesondere lernschwächerer Schülerinnen und Schüler ist die Durchführung einer individuellen Förderung auf der Basis festgestellter Lernstände und Kompetenzen im 8. Schuljahrgang. Damit ist nicht nur sichergestellt, dass ein erhöhter Unterstützungsbedarf in den Vorabschlussklassen erkannt wird, sondern auch die Förderung rechtzeitig einsetzt. Die Landesregierung setzt hierzu ab 2010 über einen Zeitraum von ca. drei Jahren 2 Millionen Euro zur Qualifizierung von Lehrkräften der Hauptschule, Förderschule und auch der Realschule ein.

Neben den besonderen Maßnahmen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und zur Berufsorientierung werden den Schulen im Rahmen der Unterrichtsversorgung für Fördermaßnahmen insgesamt rund 73 600 Stunden mit einem Mittelvolumen von rund 128 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus wird der im Kultusministerium gestärkte Schwerpunkt „Integration durch Bildung“ zu einer Erhöhung des Anteils der Jugendlichen führen, die einen Schulabschluss erreichen.

Für die Landesregierung ist die Teilhabe aller an Bildung und Ausbildung ein Gebot der Chancengerechtigkeit. Im Mittelpunkt ihrer Bildungspolitik steht daher eine begabungsgerechte und individuelle Förderung unserer Schülerinnen und Schüler. Nie zuvor hatte der Bereich Bildung in der Politik einer Niedersächsischen Landesregierung ein so starkes Gewicht, hatten die Bildungsausgaben einen so hohen Anteil am Gesamthaushalt. Die

Landesregierung bekennt sich ausdrücklich zum staatlich verantworteten Bildungssystem, ohne den Forderungen nach Kommerzialisierung von Bildungsgütern und Bildungsdienstleistungen nachkommen zu wollen. Schon wegen des Gebots der Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit wendet sich die Landesregierung dagegen, dass parallel zu dem staatlich verantworteten Schulsystem ein kommerziell gesteuertes System von Nachhilfeeinrichtungen entsteht. Auf die Nutzung eines solchen Angebots hat sie allerdings keinen Einfluss.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung sieht in der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler auch der Vorabgangs- und Abgangsklassen eine bedeutsame bildungspolitische Aufgabe. Wie in der Vorbemerkung dargelegt, werden hierfür Haushaltsmittel in erheblichem Umfang bereitgestellt. Die in der Anfrage angesprochene Nachhilfeförderung ist hingegen keine landespolitische Aufgabe. Daher stehen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums hierfür keine gesonderten Haushaltsmittel zur Verfügung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bedürftige Schülerinnen und Schüler durch den Sonderfonds „DabeiSein“ der Landesstiftung „Familie in Not“ bei der Inanspruchnahme von Nachhilfeunterricht finanziell zu unterstützen.

Zu 2: Fördermöglichkeiten bestehen bereits. Im Weiteren siehe Vorbemerkung!

Zu 3: Ja. Deshalb hat die Landesregierung bereits umfängliche Maßnahmen zur frühestmöglichen Förderung von Kindern und Jugendlichen auf den Weg gebracht und umgesetzt.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 9 des Abg. Roland Riese (FDP)

Wassertourismus

Niedersachsen bietet unzählige Möglichkeiten für den Urlaub am oder im Wasser. Unser Land ist geprägt durch Flüsse, große Seen und natürlich die Nordsee. Elbe, Weser und Ems gehören zu den wichtigsten Wasseradern in Niedersachsen. Mit einem über 1 600 km langen Wasserstraßennetz verfügt Niedersachsen über ein riesiges Areal, das durch Sportbootfahrer genutzt werden kann. Mit den nur über Nieder

sachsen zu erreichenden Flüssen Fulda und Werra, die nur teilweise niedersächsisch sind, ergeben sich sogar weit über 1 800 km Streckennetz.

Bestimmend für das wirtschaftliche Potenzial des Wassertourismus sind nicht nur die natürlichen Gegebenheiten. Auch die wassertouristische Infrastruktur, die aus Anlegestellen, Schleusen, Möglichkeiten des Ein- und Ausstiegs besteht, zu der im Umfeld jedoch auch Anlagen zählen, die auch für den landseitigen Tourismus oder sogar für die jeweilige Gemeinde insgesamt von Bedeutung sind, spielt eine Rolle. Viele für den Wassertourismus bedeutende Infrastruktureinrichtungen befinden sich im Verantwortungsbereich des Landes und werden teils mit Augenmerk auf andere Hauptzwecke, wie die Berufsschifffahrt, die Entwässerung, aber auch den Naturschutz, vorgehalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie den gegenwärtigen Stellenwert und das künftige Potenzial des Wassertourismus in Niedersachsen?