Am 4. Februar 2010 befasste sich die KMKAmtschefkonferenz mit einem Bericht über „Zulassungsverfahren an den staatlichen Hochschulen im Wintersemester 2009/2010“. Bereits einige Tage zuvor hatten Auszüge aus dem Bericht ein mediales Echo hervorgerufen. Demzufolge waren wegen der organisatorischen Mängel im Zulassungsverfahren vier Wochen nach Semesterstart noch „mindestens 18 000 Studienplätze“ in den Numerus-Clausus-Fächern unbesetzt geblieben, wobei diese Angabe aus einigen Bundesländern die niedrigeren Zahlen aus dem November beinhaltet. Medienberichte, Fachverbände und Politikerinnen und Politiker sprachen übereinstimmend von einem „Zulassungschaos“ an den Hochschulen.
Für Niedersachsen wurde in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 8. Februar 2010 durch die Landesregierung mitgeteilt, dass an Niedersachsens Hochschulen Ende Oktober 2009 „rund 2 000 Studienplätze“ unbesetzt geblieben waren. Genauere Daten hätten noch nicht vorgelegen.
Resümierend wird in der o. g. Studie darauf hingewiesen, dass sich gezeigt habe, dass die sogenannte Studienplatzbörse die „eigentlichen Probleme“ - die nicht abgeglichenen Mehrfachbewerbungen und Mehrfachzulassungen sowie das langwierige Nachrückverfahren - nicht beheben konnte und könne. Vor dem Herbst 2011 sei nicht mit einer Besserung zu rechnen.
Der Philologenverband sprach von einem „Skandal“, dass die Hochschulen als Befürworter verkürzter Schul- und Studienzeiten „so verantwortungslos“ mit der Lebenszeit von Studienanfängern umgingen.
1. Wie viele Studienplätze in zulassungsbeschränkten NC-Studiengängen waren Ende Oktober an welchen Hochschulen in Niedersachsen unbesetzt (bitte mit Angabe des jeweiligen
2. Bis wann wurden an welchen Hochschulen in wie vielen Nachrückverfahren die zunächst unbesetzten Studienplätze endgültig vergeben oder sind endgültig unbesetzt geblieben (Ba- chelor- und Masterplätze bitte getrennt auffüh- ren)?
3. Was gedenkt die Landesregierung mit Blick auf die anstehenden doppelten Abiturjahrgänge in Niedersachsen und weiteren Bundesländern und mit Blick auf die mangelnde Problemlösung durch die „Studienplatzbörse“ zu unternehmen, um an Niedersachsens Hochschulen ein derartiges „Zulassungschaos“ in den nächsten Semestern zu verhindern?
Das in der Anfrage angesprochene mediale Echo stellt die Situation bei der Vergabe von Studienplätzen verkürzt und nicht sachgerecht dar. Von einem „Zulassungschaos“ kann keine Rede sein. Es gibt eine Reihe von Ursachen, die unabhängig von Verfahrensfragen dazu führen, dass Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen frei bleiben können. Der entscheidende Grund dürfte darin liegen, dass nach den Erfahrungen der Hochschulen die weit überwiegende Anzahl der Studienbewerber, die von mehreren Hochschulen Zulassungen erhalten, zwar einen Studienplatz annehmen, aber nicht die übrigen Hochschulen vom Verzicht auf den angebotenen Studienplatz informieren, sondern die Annahmefrist verstreichen lassen. Das führt dann zu mehrfachen Nachrückverfahren, obwohl viele Hochschulen bei der Zulassung die verfügbaren Anfängerplätze „überbuchen“.
Bei Betrachtung der Studienanfängerzahlen der einzelnen Hochschulen über mehrere Jahre ist festzustellen, dass die Entwicklung in den einzelnen Studiengängen nicht linear verläuft, weil Studienbewerberinnen und -bewerber jeweils ihre individuelle Entscheidung zu Studiengängen und Hochschulen treffen. Diese wird - wie die Erfahrung zeigt - auch von der Veröffentlichung sogenannter Hochschulrankings ungeachtet ihrer methodischen Unzulänglichkeiten beeinflusst. Im Ergebnis werden in der Gesamtbetrachtung der Studienanfängerzahlen freie Plätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch Überbuchungen in anderen Studiengängen kompensiert. Dies ist aufgrund der Vereinbarungen zum Hochschulpakt auch an den Hochschulen in Niedersachsen geschehen. Bei einer punktuellen Betrachtung der einzelnen Studiengänge bleiben dann freie Plätze „auf dem Papier“, obwohl bei einer Saldobetrachtung alle Studienanfängerplätze belegt oder sogar
überbucht sind. An der Universität Oldenburg, die im Bericht der KMK mit 84 unbesetzten Plätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen zu Buche schlägt, sind beispielsweise durch Überbuchungen in anderen Fächern im Saldo sogar elf Plätze mehr besetzt worden, als entsprechend den Zulassungszahlen zur Verfügung standen.
Darüber hinaus ist zu betonen, dass örtliche Zulassungsbeschränkungen prognostisch zum Zwecke der Qualitätssicherung für den Fall verhängt werden, dass ohne Zulassungsbeschränkungen die Zahl der Studienanfänger oberhalb der Aufnahmekapazitäten liegen würde. Da Prognosen die Zukunft betreffen und ihre Erfüllung vom nicht prognostizierbaren individuellen Verhalten von Studienberechtigten abhängt, sind sie naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet. An der Hochschule für Bildende Künste in Braunschweig beispielsweise haben nach Angaben der Hochschule trotz im Ergebnis 31 unbesetzter Plätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen alle geeigneten Bewerber einen Studienplatz erhalten.
Zu 1: Für den Bericht der KMK wurden durch die Hochschulen in Niedersachsen 2 180 unbesetzte Studienplätze in Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung gemeldet. Eine weitere Nachfrage ergab, dass in Niedersachsen in grundständigen Studiengängen endgültig, d. h. nach Ablauf der Nachrückverfahren, 1 395 Plätze frei geblieben sind. Diese verteilen sich wie folgt auf die Hochschulen.
Insofern ist davon auszugehen, dass bei der Meldung an die KMK etwa 800 Anfängerplätze in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen enthalten waren. Eine Differenzierung der Daten nach Anzahl der Nachrückverfahren in den einzelnen Studiengängen der niedersächsischen Hochschulen war in der Kürze der Zeit zwischen Anfrage und Antwort nicht möglich.
Zu 2: Entsprechend der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen kann die Hochschule das Vergabeverfahren mit Vorlesungsbeginn für abgeschlossen erklären. Danach werden noch verfügbare Studienplätze auf formlosen Antrag durch Los vergeben. Die Zahl der endgültig unbesetzten Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen beläuft sich in Niedersachsen im Wintersemester 2009/2010 rechnerisch auf 1 395. Im Vergleich zur Meldung an die KMK kann davon ausgegangen werden, dass etwa 800 Masterplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen unbesetzt geblieben sind.
Zu 3: Am 8. Februar 2010 hat die Firma T-Systems den Auftrag zur Entwicklung der Software für das „Dialogorientierte Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen“ erhalten. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Zulassungsverfahrens an unseren Hochschulen unternommen. Die Landesregierung wird sich gemeinsam mit den Hochschulen, den anderen Ländern und dem Bund dafür einsetzen, dass das Onlineverfahren zur Studienplatzvergabe ab dem Wintersemester 2011/2012 allen Studienbewerbern in Deutschland zur Verfügung steht. Die Studierenden werden von einem transparenten Verfahren profitieren und die für sie geeignetsten Studienplätze finden.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 7 der Abg. Axel Miesner und Heiner Schönecke (CDU)
Die Bundesautobahn A 1 zwischen Hamburg und Bremen wird seit November 2008 von dem Konsortium A 1 mobil GmbH & Co. KG auf einer Länge von 73 km in 13 Bauabschnitten (bis zu sieben Bauabschnitten gleichzeitig) sechsspurig ausgebaut. Das Projekt wird als öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) finanziert und hat einen Gesamtumfang von ca. 1,0 Milliarden Euro. Die Refinanzierung erfolgt 30 Jahre lang über einen Großteil der auf der Strecke eingefahrenen Lkw-Maut. Erste Streckenabschnitte wurden bereits Ende 2009 fertiggestellt.
Laut Ausschreibung wird auf einigen Streckenabschnitten der sogenannte Flüsterasphalt verbaut. Dieser hat nach Aussage des Geschäftsführers der Projektgesellschaft eine durchschnittliche Haltbarkeit von ca. acht bis zehn Jahren.
Anfang Januar 2010 gab es diverse Pressemeldungen, wonach die neue Fahrbahndecke in Höhe Oyten auf ca. 20 m Länge aufgeplatzt sein soll.
Die starke Beanspruchung des neuen Asphalts durch den Winterdienst mit dem Einsatz von Schneepflügen könnte eine Rolle spielen. In Mecklenburg-Vorpommern musste mit Millionen Euro Aufwand auf der A 20 ein ähnlich verlegter Asphalt aufgebohrt und beseitigt werden.