Protocol of the Session on January 21, 2010

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Entschuldi- gung!)

Aus den Tickets ergab sich die Economyclass. Drei Tage vor Reiseantritt ergab sich für den fachkundigen Betrachter aus den per Mail zugesandten Tickets ein Upgrade in die Businessclass. Ich selbst habe das an dem Sonntag nur an den Sitzplätzen erkennen können, weil mir die dafür verwendeten Buchstaben Y und ein anderer - es war nämlich nicht ein einfaches E oder B - nicht geläufig sind.

Das Upgrade für den Hinflug hat kurzfristig stattgefunden. Auch das Upgrade für den Rückflug hat kurzfristig stattgefunden; denn es ergibt sich aus diesem Ticket vom 17. Dezember, per E-Mail zugestellt, kein Upgrade für den Rückflug, sondern das ist dann vor dem Rückflug kurzfristig festgestellt worden. So stellt sich uns der Sachverhalt dar.

Die Formulierung „Rücksprache mit Herrn Hunold, Festpreis gilt“ kann ich nicht interpretieren, weil ich weder die Bemerkung gemacht habe noch den Sinn dahinter auslegen kann; denn das ist AirBerlin-intern.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege Wenzel stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, der Spiegel hat am 16. Januar berichtet. Ich frage Sie: Warum hat Ihr Sprecher dem Spiegel gegenüber eine andere Darstellung der Termine und Zusammenhänge gegeben als Sie heute dem Parlament?

Herr Ministerpräsident!

Ich sehe keine Unterschiede in der Darstellung der terminlichen Abläufe, ich finde die Spiegel-Berichterstattung nämlich präzise, sachlich und seriös, und zwar aufgrund unserer ausführlichen Antworten. Wir haben am 14. natürlich alles beantwortet und alles offengelegt. Daraus ist dann diese kleine Spiegel-Meldung entstanden.

Die einzige Diskrepanz - ich glaube, sie war bereits im Spiegel, sonst stand sie auch anderswo - war, ich hätte mich quasi ergeben müssen. So ist ja auch die Überschrift der Dringlichen Anfrage: Wurde der arme Herr Wulff gezwungen? - Da kann ich nur sagen: Da fühlt sich der Regierungssprecher falsch verstanden, falsch wiedergegeben, falsch zitiert.

Ich hätte mich bis zuletzt erfolgreich wehren können. Wenn ich gesagt hätte, „Mir ist klar, das kann ich nicht machen!“, dann hätten wir andere aus der Economyclass gefunden, die sich geopfert hätten, in die Businessclass aufzurücken. Davon bin ich fest überzeugt,

(Heiterkeit)

und wir hätten uns gemeinsam auf die Suche gemacht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich bin jetzt natürlich in der Gefahr, zu einem Upgrade-Experten zu werden, was ich aber nicht vorhabe. Aus Amerika bekam ich eine Mail, dass es dort einen großen Skandal gab, dass Politiker, die immer upgegradet werden, ihr Upgrade mit einer Schwangeren tauschen wollten, die den Platz einnehmen sollte, was aber kein Verständnis fand. Da läuft die Diskussion etwas anders. Ich finde, so wie sie bei uns geführt wird, wird sie rich

tig geführt. Insofern entspricht dieses Argument, ich sei gezwungen worden, den Vorteil anzunehmen, nicht der Wahrheit, sondern ich hätte mich wehren können, darauf verzichten können und andere vorlassen können - gar keine Frage!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege Jüttner stellt eine weitere Zusatzfrage.

Herr Wulff, ich stimme dem ausdrücklich zu. Ich glaube, Sie hätten durchsetzen können, dass jemand anders für Sie fliegt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wulff, angesichts der Tatsache, dass Sie hier eingeräumt haben, am 21. Dezember gegen das Ministergesetz verstoßen zu haben, und damit den Tatbestand der Vorteilsnahme einräumen, angesichts der Tatsache, dass Sie am 3. Januar ebenfalls gegen das Ministergesetz verstoßen und damit den Tatbestand der Vorteilsnahme erfüllt haben, frage ich Sie: Können Sie ausschließen, dass zwischen diesen beiden Flügen in diesem Urlaub weitere Tatbestände der Vorteilsnahme stattgefunden haben oder erkennbar wären?

Herr Ministerpräsident!

Die Unterstellung in Ihrer Fragestellung teile ich nicht, die Schlussfolgerung teile ich nicht, und zu der Frage, ob es Vorteilsannahmen gegeben haben könnte, kann ich ein klares Nein sagen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu Tagesordnungspunkt 19 a liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 19 b auf:

Trägt Umweltminister Sander parteipolitische Grabenkämpfe auf Kosten der Bevölkerung aus? Handelt der Minister gegen Umwelt- und Gesundheitsschutz? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2095

Dazu erteile ich jetzt dem Kollegen Hagenah das Wort.

(Unruhe)

- Herr Kollege, Sie bekommen das Wort erst, wenn wieder Ruhe im Plenarsaal eingekehrt ist. Lassen Sie sich bitte etwas Zeit, damit diejenigen, die an dem Punkt nicht interessiert sind, die Chance haben, den Plenarsaal zu verlassen. - Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Trägt Umweltminister Sander parteipolitische Grabenkämpfe auf Kosten der Bevölkerung aus? Handelt der Minister gegen Umwelt- und Gesundheitsschutz?

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Am vergangenen Freitag kippte Niedersachsens Umweltminister Sander in seiner Funktion als Fachaufsicht die seit 1. Januar 2010 gültige letzte Stufe der hannoverschen Umweltzonenverordnung, die die Einfahrt in den besonders durch Umweltschadstoffe durch Verkehr belasteten Innenstadtbereich nur noch Fahrzeugen mit grüner Plakette ermöglichte.

(Unruhe)

Herr Kollege, ich unterbreche noch einmal. - Bitte schön!

Er begründete sein spätes Einschreiten, nach dem nun auch wieder Fahrzeuge mit gelber Plakette in den kommenden zwei Jahren generell in den inneren Stadtbereich fahren dürfen, mit einem Gutachten, nach dem einige Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 3 mit nachgerüstetem Partikelfilter zwar eine grüne Plakette bekommen könnten, aber dadurch einen höheren Anteil des Schadstoffes NO2 ausstoßen würden, für den ebenfalls Grenzwerte einzuhalten sind.

Das von Herrn Sander zitierte Gutachten des Umweltbundesamtes bezieht sich aber ausschließlich auf den Direktanteil von NO2 bei Bussen. Das heißt, dies hat keine Aussage zur Wirkung der Filter vor allem bei Pkw.

Auf Basis der Kfz-Zulassungzahlen für die Region Hannover - Kraftfahrtbundesamt 1. Januar 2008 - zeigt sich auf Basis einer vom ADAC in Auftrag gegebenen Studie für Euro-3-Diesel-Kfz folgende

Bilanz der Wirksamkeit von nachgerüsteten Partikelfiltern hinsichtlich der NO2-Direktemissionen: bei 79,0 % der Pkw Minderung der NO2-Direktemissionen gegenüber Euro-3-Diesel ohne Partikelfilter um 30 %, 12,6 % der Nutzfahrzeuge sind NO2neutral - das sind die Filtersysteme für MercedesBenz-Fahrzeuge -, und 8,4 % der Nutzfahrzeuge haben eine Zunahme der NO2-Direktemissionen gegenüber Euro-3-Diesel ohne Partikelfilter um 15 bis 40 %.

Diese Erkenntnisse waren auch Grundlage für die Bestätigung der Umweltzone Hannover durch das Verwaltungsgericht Hannover, das auf Grundlage von Vorhaltungen der Kläger, ähnlich wie jetzt von Umweltminister Sander, diesen Tatbestand geprüft und bewertet hat. In dem Urteil - Az: 4 A 5211/08, verkündet am 21. April 2009 - wird ausgeführt:

„Da der Schadstoff Stickoxid (NOx) die Summe der Schadstoffe Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) beschreibt, erscheint plausibel, dass eine Reduktion des Schadstoffgemischs im Abgas des Fahrzeugs zu einer Reduktion des an der Straßenschlucht gemessenen Immissionswerts für NO2 führen wird.

Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass nach neueren Erkenntnissen die Oxidationskatalysatoren, mit denen die Diesel-PKW und die überwiegende Anzahl der leichten Nutzfahrzeuge ab Euro 2 ausgestattet sind, um die Luftschadstoffe Kohlenmonoxid (CO) und Kohlenwasserstoffe (HC) zu minimieren, zu einem Anstieg der direkten NO2-Emissionen führen.

Eine Verminderung der NO2-Belastung durch die nach der 35. BImSchV gestaffelten Fahrverbote der Umweltzone in dieser Größenordnung hält auch die Kammer nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme für realistisch.“

In der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie - 96/62/EG - ist festgelegt, dass die von den zuständigen Behörden erstellten Luftreinhaltepläne an die EU in Brüssel weitergeleitet werden müssen. Nach Beschluss des Luftreinhalteplanes durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover im Sommer 2007 hat die Stadtverwaltung den Luftreinhalteplan an das Landesumweltministerium weitergeleitet mit der Bitte, diesen über das Bundesumweltministerium

an die EU weiterzugeben. Dies ist geschehen, sodass damit das Land den hannoverschen Luftreinhalteplan als fachlich richtig bereits anerkannt hat.

Als Folge dieses nachträglichen Einschreitens wird der Effekt der nach Auffassung von Beobachtern langfristig und berechenbar angelegten Umweltzonenregelung in Hannover sowohl gesundheits- als auch umweltpolitisch infrage gestellt.

Zudem drohen nun nicht nur Hannover erhebliche Kosten durch die Erstattung von Gebühren für Ausnahmenregelungen und die notwendige erneute Umstellung aller Schilder. Insbesondere den privaten und gewerblichen Kraftfahrzeugbesitzern sind nun gegebenenfalls vorerst unnötige Kosten aufgebürdet worden, und Kfz-Betriebe befürchten, auf vielen bestellten, aber noch nicht eingebauten Partikelfiltern sitzen zu bleiben.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum handelt das Umweltministerium bei seiner Entscheidung, in die Regelungen zur hannoverschen Umweltzone einzugreifen, entgegen dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom April 2009, das besagt, dass die Regelungen zur Umweltzone zulässig sind, obwohl der Betrieb einiger Dieselmotoren, die mit einem Oxidationskatalysator ausgerüstet sind, zu einem Anstieg des Emissionswertes für NO2 führen kann?

2. Welche neuen Gründe etwa des Gesundheits- und Immissionsschutzes oder welches Interesse des Allgemeinwohls rechtfertigen diesen fachaufsichtlichen Eingriff zu einem Zeitpunkt, an dem - zum 1. Januar 2010 - schon die letzte Stufe des Fahrverbotes in Kraft getreten war?

3. Wird die Landesregierung die durch den Erlass entstehenden Kosten entsprechend dem Prinzip der Konnexität der Stadt Hannover bzw. den betroffenen Autofahrern, Betrieben und Kfz-Werkstätten ersetzen?

Vielen Dank.