Protocol of the Session on May 8, 2008

Inhaltlich brauchen wir die Sicherung der biologischen Vielfalt, d. h. den Minimalschutz auf allen Flächen, meine Damen und Herren, nicht nur in irgendwelchen kleinen Reservaten. Dazu brauchen wir ein vernünftiges Monitoring und Controlling. Wir brauchen eine klare Definition der sogenannten guten fachlichen Praxis; ohne diese geht es nicht.

Wir brauchen einen ökologischen Umbau von Waldwirtschaft und Landwirtschaft. Wir brauchen vor allen Dingen auch die Einschränkung und die Rückführung des Flächenverbrauchs - etwas, was alle im Mund führen, aber niemand umsetzt.

Wir brauchen Bewirtschaftungsregeln, die, gemessen an den entsprechenden Schutzzielen, dauerhaft ordnungsrechtlich fixiert sind. Daran hapert es.

Wir brauchen vor allen Dingen eine verlässliche Kompensation für Nutzungseinschränkungen. Auch daran hapert es. Ich erinnere an das größte europäische Lilienfeld in Lüchow-Dannenberg, wo genau das nicht stattfindet.

Wir brauchen aber auch klare Sanktionen. Hier brauchen wir das Gewerbeaufsichtsamt mit vernünftigen zusätzlichen Kompetenzen und auch eine Umweltschutzpolizei.

Vor allem aber brauchen wir ein ganz klares Bekenntnis dazu, dass wir die bestehenden Schäden gesamtgesellschaftlich tragen. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die Dioxinbelastung im Elbvorland. Wer dort die Landwirte und die Bevölkerung alleine lässt und dies einfach aussetzt, wie es die Landesregierung macht, der bekommt nicht unsere Zustimmung. Da können Sie sicher sein.

Wir müssen insgesamt für den Naturschutz eine stabile und transparente Situation herstellen. Wenn dabei die Verbände nur annähernd so viel Einfluss bekommen wie die Atomlobby z. B. beim Strahlenschutz, dann sind wir ein ganzes Stück weiter.

Meine Damen und Herren, wir werden in den Ausschussberatungen und in der zweiten Beratung klarmachen: Die Zeit für Alibiveranstaltungen ist vorbei. Es muss endlich gehandelt werden!

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Herr Herzog. - Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Klopp das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für eine Novellierung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes bringt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erneut einen Gesetzentwurf ein, der dem in der vergangenen Legislaturperiode eingebrachten Gesetzentwurf in der Drs. 15/3930 fast unverändert gleicht.

(Ursula Körtner [CDU]: Das haben die immer so an sich!)

Es stellt sich schon die Frage, wie weit dieser Gesetzentwurf zukunftsweisend ist.

Schon im Juli-Plenum 2007 beinhaltete der Gesetzentwurf zu mehr als einem Drittel die Formulierungen des von der Niedersächsischen Landesregierung Anfang Februar 2007 zur Verbandsbeteiligung freigegebenen Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Naturschutzrechtes. Die übrigen Formulierungsvorschläge waren entweder vom Bundesnaturschutzgesetz oder den Landesnaturschutzgesetzen Schleswig-Holsteins und Nordrhein-Westfalens 1 : 1 übernommen worden. Ich habe das alles herausgeschrieben und kann Ihnen das an die Hand geben, wenn Sie mir nicht glauben.

(Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Sehr richtig!)

Damit war der Gesetzentwurf zwar verschärft, aber keinesfalls zukunftsweisend. Der jetzt neu eingebrachte Gesetzentwurf hat bei der eingehenden Gegenüberstellung der Änderungen einen Schwerpunkt, der sich überall wiederholt, nämlich die Biodiversität. In Anbetracht der aktuellen Diskussionen zur biologischen Vielfalt und der Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt und Sicherheit, die vom 19. bis 30. Mai 2008 in Bonn stattfindet, haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Thema „Erhalt der Biodiversität“ erst jetzt und nicht im Juni 2007 scheinbar zu Ihrem Thema gemacht und einen Gesetzent

wurf eingebracht. Für uns ist das eine Selbstverständlichkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich könnte weiterhin auf die leicht veränderten Punkte im Gesetzentwurf der Grünen und ihre immer wiederkehrenden Themen eingehen, die da sind: Dauergrünland, Vertragsnaturschutz, eine Minimierung von 15 auf fünf Jahre bei der Rückkehr in die Bewirtschaftung ohne Restriktionen, Gips-, Moor- und Sandabbauverbot, Beteiligung der Verbände und sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts an Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Verbandsklage.

Meine Damen und Herren, ich werde hier nicht noch einmal Inhalte kritisch durchleuchten. Das haben wir bereits bei den vergangenen Beratungen ausführlich getan.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Artenschutz, Biotopschutz und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind auch unsere Themen. Anstatt jetzt den Gesetzentwurf der Grünen zu diskutieren, sollten wir abwarten, bis das niedersächsische Umweltministerium eine durchdachte Novelle zur Beratung vorlegt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das niedersächsische Umweltministerium hatte seinerzeit den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Naturschutzrechts vorbereitet und bereits die Verbandsbeteiligung durchgeführt. Dieser Entwurf ist im Sommer 2007 nicht mehr in den Landtag eingebracht worden. Damals war nämlich bereits mit der Vorbereitung eines Umweltgesetzbuches des Bundes begonnen worden, das das Bundesnaturschutzgesetz ablösen soll.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Das UGB bekämpfen Sie gerade!)

Es ist sinnvoll, die Änderung des Bundesnaturschutzrechts abzuwarten,

(Christian Meyer [GRÜNE]: Die wollen Sie doch gar nicht!)

um damit unnötigen, aufwendigen Änderungen im Landesnaturschutzrecht vorzubeugen.

(Ursula Körtner [CDU]: Richtig!)

Herr Meyer, Sie wissen, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst uns sonst Dinge streicht, die wir auf den Weg bringen wollen.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Sie wollen das UGB doch gar nicht!)

Nachdem dann die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den bereits erwähnten abgeschriebenen Gesetzentwurf vom Juli 2007 eingebracht hat, wurde er in den Ausschuss überwiesen und im September 2007 im Umweltausschuss sorgfältig, Herr Meyer, beraten. Er hat sich dann leider durch den Ablauf der Wahlperiode erledigt. Auch aus heutiger Sicht ist die Entscheidung immer noch richtig, die Ergebnisse auf Bundesebene abzuwarten, um eine mehrfache Änderung des Landesrechts zu vermeiden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wenn wir eine vernünftige Novelle - für uns geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit - in Niedersachsen auf den Weg bringen wollen, sollten wir abwarten, welche Richtung der Bund im Naturschutz vorgeben will. Im Übrigen wird im Zuge der Föderalismusreform die Novellierung des Bundesnaturschutzrechts auf Grundlage der konkurrierenden Gesetzgebung erfolgen. Die Bundesländer erhalten eigene Regelungsmöglichkeiten. Es wird also für uns darauf ankommen, die Handlungsspielräume sinnvoll und nachhaltig zu nutzen. Wir sind dazu bereit, und ich denke, Sie auch.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Klopp. - Für die SPDFraktion hat Frau Kollegin Rakow das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Klopp, wir haben hier schon eine ganz interessante Gemengelage. Das werde ich gleich noch darstellen.

Aber erst einmal: Liebe Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, jetzt ist er wieder da, der Entwurf eines Naturschutzgesetzes. Herzlich willkommen! Wir kennen uns ja aus dem Sommer 2007. Ich habe die Drucksachen jetzt nicht Wort für Wort verglichen, aber ich gehe davon aus, dass es der Entwurf von damals ist, der uns jetzt wieder vorliegt.

(Christian Dürr [FDP]: Fast!)

- Die Seitenzahlen sind auf jeden Fall anders. Ansonsten gibt es aber viel Übereinstimmung. Das ist aber auch nicht verkehrt; denn wir hätten den Gesetzentwurf im Juli gerne beraten. Nur die Regierungsfraktionen hatten damals nicht den nötigen Schwung und auch keine Lust, sich mit ihm auseinanderzusetzen. Wir hätten gerne mitgemacht.

(Beifall bei der SPD)

Vorher hatte es schon einen Entwurf der Landesregierung gegeben, zu dem auch die Verbände Stellungnahmen abgegeben haben; Frau Klopp wies darauf hin. Nur kam dann nichts mehr. Dieser Entwurf verschwand in der sprichwörtlichen Schublade. Ich nehme an, der Minister hatte auch Grund dazu. Vielleicht haben ihn die Rückmeldungen dazu bewogen, den Gesetzentwurf lieber erst einmal wieder wegzupacken, weil er echt nicht gut genug war. Jedenfalls sagte der Minister im Juli bei der Beratung hier im Landtag, dass er einen korrigierten Entwurf vorlegen wolle:

„Wir werden den Gesetzentwurf nach der Landtagswahl so schnell wie möglich einbringen und dabei all die Dinge berücksichtigen, die wir jetzt schon durch die Anhörung von den Verbänden erfahren haben.“

Den Korrekturbedarf gesteht er also zu. Dann will er uns jetzt nach der Wahl den Entwurf „so schnell wie möglich“ vorlegen.

(Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Das ist doch völlig okay!)

Wie schnell er sein wird oder was „schnell“ für ihn heißt, wissen wir im Moment noch nicht. Auf jeden Fall waren Bündnis 90/Die Grünen schneller.

Beim Wort „schnell“ fällt mir noch eine Zeile aus der HAZ ein: Schnell ist auf jeden Fall der Dienstwagen. Der ist wahrscheinlich durch nichts mehr zu toppen.

(Beifall bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Ein schwacher Witz!)

Damit gibt man sicherlich kein ökologisches Vorbild ab. Aber ich gehe davon aus, dass der Minister gar kein ökologisches Vorbild abgeben will. Das hat er schon lange abgegeben, das ist schon weg.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei den GRÜNEN)