(Beifall bei der LINKEN - Heinz Rolfes [CDU]: So etwas nennt man norma- lerweise Vorschusslorbeeren! Das ist nicht so gut!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da mich die Debatte der letzten Monate zur Arbeit der Härtefallkommission in einem Punkt mehr als bestärkt hat, setze ich an den Anfang meiner Ausführungen: Durch keine wie auch immer zusammengesetzte und arbeitende Härtefallkommission können die inhumane Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union insgesamt und die darauf fußende Gesetzgebung außer Kraft gesetzt werden.
Hier müssen wir endlich einen grundsätzlichen Wandel herbeiführen. Beispiele dafür gibt es zur Genüge. Genannt seien die völlig inakzeptablen Abschiebungen von Roma in das Kosovo oder das sogenannte Rücknahmeabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Syrien, welches dazu führt, dass abgeschobene Personen direkt im Gefängnis landen oder völlig perspektivlos dahinvegetieren müssen.
Trotzdem unterstützt meine Fraktion natürlich auch kleine Veränderungsschritte und deshalb auch den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen. Auch wenn wir mittlerweile eine neue Verordnung des Innenministeriums zur Härtefallkommission haben, so schöpft diese die Handlungsspielräume des § 23 a des Aufenthaltsgesetzes wiederum nicht aus. Das Quorum, welches benötigt wird, um einen Fall positiv zu bescheiden, ist und bleibt leider unverändert.
Wie wir bereits festgestellt haben, ist unter diesen Umständen die Härtefallkommission nicht arbeitsfähig. Sie wird so stark eingeschränkt, dass die Intention des § 23 a des Aufenthaltsgesetzes konterkariert wird. Aus diesem Grunde ist es richtig, dass nunmehr der Gesetzgeber - der Landtag - das Heft des Handelns in die Hand nimmt und ein
Dafür bietet der uns vorliegende Entwurf eine Grundlage. Die Linksfraktion lehnt die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab und stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im März 2009 brachte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Härtefallkommission auf den Weg. Seit der Einrichtung der Härtefallkommission im September 2009 regelt die niedersächsische Härtefallkommissionsverordnung das Verfahren und die Einrichtung dieser Kommission.
Allgemein bekannt ist, dass es in der Vergangenheit durchaus einige Differenzen gab und dass man die Arbeit in der Kommission nicht immer als optimal angesehen hat. Aufgrund dieser Problematiken haben dann Gespräche zwischen dem Innenminister, dem Ministerpräsidenten und den Kommissionsmitgliedern stattgefunden. Ziel dieser Gespräche war es, das Klima und die Arbeitsweise in der Kommission zu verbessern und zu optimieren. In diesen Gesprächen hat man sich darauf geeinigt, dass die Verordnung geändert werden soll. Diese Veränderungen hat der Innenminister im August 2009 den Kommissionsmitgliedern vorgestellt.
In der Kommission einigte man sich dann einvernehmlich auf diese Vorschläge, die natürlich auch in die Verbandsanhörung gegangen sind. In der Novembersitzung des Plenums stellte Herr Minister Schünemann die beabsichtigten Änderungen vor; daher erspare ich mir hier die Darstellung des Sachverhaltes im Einzelnen. Nach der Auswertung der Verbandsanhörung ist die Verordnung am 16. Dezember 2009 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde die Härtefallkommission auf Dauer eingerichtet.
Meine Damen und Herren, die Härtefallkommission ist für viele Menschen, die nicht von den Aufenthaltsgesetzen begünstigt, aber vollziehbar zur Ausreise verpflichtet werden, eine Hoffnung auf ein dauerhaftes Bleiberecht - aber natürlich immer nur dann, wenn sie sich in einer besonderen Härtefallsituation befinden. Daher begrüßen wir als CDUFraktion sehr, dass die Härtefallkommission nun dauerhaft eingerichtet ist.
Ich möchte aber auch ganz deutlich sagen, dass diese Kommission auch gesetzlichen Regelungen unterliegt. Das ist gut und richtig und vor allem ausreichend.
Zu Beginn des Jahres 2010 hat Herr Minister Schünemann die neue Vorsitzende der Kommission, Frau Dr. Lindner, und die Mitglieder für die zweite Amtszeit berufen. Die Härtefallkommission wird auch künftig aus neun Mitgliedern und deren Stellvertretern bestehen. Darauf hat man sich in dieser Kommission unter allen Mitgliedern der Kommission geeinigt. Das Vorschlagsrecht zur Berufung eines Mitglieds und dessen Stellvertreters wurde vom Niedersächsischen Landkreistag, vom Niedersächsischen Städtetag, der Konföderation der Evangelischen Kirchen, dem Katholischen Büro und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege wahrgenommen. Ich bin fest davon überzeugt, dass durch die genannten Institutionen sehr viel Kompetenz und Sachverstand in diese Kommission einfließen.
Meine Damen und Herren, im Verlauf des Jahres 2009 hat die CDU immer wieder deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf der Grünen unnötig ist. Wir waren uns sicher, dass die Gespräche zwischen dem Innenminister und den Kommissionsmitgliedern zu einer Einigung führen würden. Das hat sich nun bestätigt. Die Kommission arbeitet auf einer untereinander abgestimmten Basis hervorragend und vertrauensvoll zusammen.
Die CDU begegnet der Arbeit der Kommission mit sehr viel Respekt und Anerkennung. Die Ergebnisse des Jahres 2009 überzeugen uns und machen deutlich, dass die interne Debatte in der Kommission beendet ist und man sich jetzt in vollem Umfang den Eingaben zuwendet.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Mal sehen, wie lange das Prinzip Hoff- nung anhält!)
- Herr Bachmann, wir brauchen dieses Gesetz in Niedersachsen nicht. Die Verordnung ist völlig ausreichend. Die Forderungen im Gesetzentwurf der Grünen entbehren jeder Grundlage, sind überzogen und unrealistisch. Hier wird deutlich, dass es Ihnen nicht um humanitäre Lösungen von Einzelfällen geht, sondern dass Sie Beliebigkeit erzeugen wollen.
- Frau Polat, das habe ich gar nicht getan. Sie haben mir nicht zugehört. Das, was ich gesagt habe, bezieht sich auf die Forderung in Ihrem Gesetzentwurf. Dabei bleibe ich. Daher lehnen wir diesen Gesetzentwurf heute aus tiefer Überzeugung ab.
Wir wünschen den Mitgliedern der Härtefallkommission viel Kraft und eine gute Hand für die gerade begonnene Amtszeit.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Gehen Sie doch einmal auf das ein, was ich hier sage!)
Meine Damen und Herren, der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist, soweit für mich erkennbar, Herr Oetjen von der FDP-Fraktion. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als die Fraktion der Grünen diesen Gesetzentwurf eingebracht hat - das ist ja schon einige Zeit her -, hatten wir eine andere Situation. Damals hatte die Härtefallkommission ihren Arbeitsstil für sich selber noch nicht gefunden und gesagt: So geht es im Moment nicht weiter. - Dann gab es sehr intensive Gespräche zwischen der Landesregierung und den Mitgliedern der Härtefallkommission.
Heute haben wir eine andere Situation als zu dem Zeitpunkt, zu dem der Gesetzentwurf der Grünen vorgestellt wurde. Heute haben wir eine neue Verordnung, die Verbesserungen mit sich gebracht hat, über die ich sehr froh bin. Hier geht es beispielsweise um die Frage der Annahme der Anträge. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist das ein Fortschritt. Ich bin sicher, dass diese Verordnung eine gute Grundlage für die Arbeit der Härtefallkommission ist.
Für die FDP-Fraktion möchte ich hier deutlich machen - ich denke, ich spreche da auch für die Mitglieder der CDU-Fraktion -, dass die Mitglieder der Härtefallkommission unsere absolute Hochachtung und Wertschätzung haben und unser Vertrauen genießen, und zwar unabhängig davon, liebe Frau Kollegin Polat, ob wir auf Basis einer Verordnung oder eines Gesetzes arbeiten. Die Mitglieder der Härtefallkommission haben die absolute Unterstützung der Fraktionen von CDU und FDP in diesem Hause.
Die Arbeit, die in der Härtefallkommission gemacht wird, ist keine einfache. Es geht immer um Einzelschicksale, um Menschen und um humanitäre Gründe. Von daher glaube ich, dass das, was Sie dargestellt haben, jeder Grundlage entbehrt.
Hier im Hause ist allgemein bekannt, dass wir als FDP-Fraktion uns durchaus weitere Veränderungen hätten vorstellen können, beispielsweise bei der Frage der Anzahl der Mitglieder. Aber ich glaube, dass der Kompromiss, der jetzt mit der Härtefallkommissionsverordnung gefunden wurde, durchaus eine gute Grundlage darstellt.
Ich möchte noch kurz auf Frau Zimmermann eingehen, weil sie eine Grundsatzkritik an der aktuellen Gestaltung der Politik in der Europäischen Union geäußert hat. Dazu möchte ich nur eines sagen. Es geht doch nicht, Frau Kollegin Zimmermann, dass wir uns national isolieren. Vielmehr müssen wir in der Außenpolitik, insbesondere in der Flüchtlingspolitik, europäische Lösungen finden. Wir können nicht in unseren nationalen Grenzen denken. Deshalb basieren Entscheidungen, gerade wenn es um die Frage von Abschiebungen geht, zu großen Teilen auf Normen, die von den Vereinten Nationen ausgearbeitet werden; auf diese beziehen wir uns dann. Wir erhalten regelmäßig Lageeinschätzungen vom Außenministerium. Daher glaube ich, dass die Grundsatzkritik, die
Ich möchte abschließend sagen: Die neue Verordnung zur Härtefallkommission bietet eine ordentliche Grundlage für eine gute Arbeit der Kommission. Wir vertrauen darauf, dass die gute Arbeit konsequent fortgesetzt wird.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1050 ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.