Zu 3: Für die infolge des o. a. Werkvertrages in 2009 erbrachten Leistungen sind bisher Kosten in Höhe von 217 718,14 Euro (einschließlich MWSt) abgerechnet worden. Da der Untersuchungsausschuss im Juni 2009 eingesetzt wurde und der Arbeitsauftrag erst in der Folge entstanden ist, wurde dafür in den Jahren 2007 und 2008 naturgemäß noch keine derartige Leistung (Aktensich- tung im MU) beauftragt.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 29 der Abg. Rolf Meyer und Marcus Bosse (SPD)
„Für mehr als 100 000 Euro - Ministerium lässt Asse-Akten von TÜV-Gutachtern sichten!“ - Wie ist das zu erklären? (Teil 2)
Die Bild-Zeitung berichtet am 3. Januar 2009 unter dem oben zitierten Titel über die Akteneinsichtnahme von TÜV-Mitarbeitern im Umweltministerium. Angeblich sichten Experten des TÜV Nord im Besprechungszimmer der Abteilung 4 (Kernenergie) die Unterlagen von 1980 bis heute. Dem Bericht zufolge belaufen sich die Kosten hierfür auf mehr als 100 000 Euro. Pikant sei, dass die Gutachter des TÜV aus dem Etat „sächliche Verwaltungsausgaben“ bezahlt würden.
1. Aus welchen Haushaltstiteln des Umweltministeriums wurden die Finanzmittel für die TÜV-Aufträge bereitgestellt, bzw. zulasten welcher Haushaltstitel wurden sie finanziert, und wie schätzt die Landesregierung die Rechtmäßigkeit der Finanzierung auf diese Art und Weise ein?
2. Waren alle Akten vor der Sichtung durch den TÜV Nord paginiert, oder gab es Akten, die nach der Sichtung durch den TÜV paginiert wurden?
3. Nach welchen Kriterien wurde der TÜV Nord zum Lesen der Akten, die auch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss betreffen, ausgewählt, und welche Akten hat der TÜV Nord tatsächlich gelesen und nach welchen Kriterien ausgewertet?
In der Kleinen Anfrage wird auf einen Artikel der Bild-Zeitung vom 3. Januar 2009 mit dem Titel „Für mehr als 100 000 Euro - Ministerium lässt AsseAkten von TÜV-Gutachtern sichten!“ verwiesen. Ein solcher Artikel ist der Landesregierung nicht bekannt. Sie geht allerdings davon aus, dass sich die Anfrage auf einen Artikel der Bild-Zeitung vom 3. Dezember 2009 mit demselben Titel bezieht.
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner 39. Sitzung am 16. Juni 2009 die Einsetzung eines 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses beschlossen, um die komplexen Vorgänge in der Schachtanlage Asse II aufzuklären. Der Untersuchungsauftrag bezieht sich auf fünf Themen mit insgesamt 52 ergänzenden Fragestellungen, die im Einzelnen in der LT-Drs. 16/1390 dargestellt sind. Mit dem 10. Beweisbeschluss vom 25. Juni 2009 hat der 21. Parlamentarische Untersuchungs
ausschuss die Landesregierung gebeten, ihm einen Bericht zum Untersuchungsauftrag vorzulegen. Nach Auffassung des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (MU) ist es eine Grundvoraussetzung für den Bericht, dass sämtliche Akten, die dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt werden, durch das MU im Hinblick auf berichtsrelevante Vorgänge ausgewertet werden. Das sind über 1 300 Akten mit ca. 300 000 zu sichtenden Seiten.
Angesichts der Komplexität und des Volumens dieser für den Untersuchungsausschuss zu erbringenden Leistungen bedeutet dies, dass wegen der begrenzten eigenen Personalkapazität zur zeitnahen Erledigung dieser Aufgabe qualifiziertes Personal von Externen hinzugezogen werden muss. Die TÜV Nord Ensys Hannover GmbH & Co. KG (TÜV) leistet in diesem Zusammenhang die erforderlichen Vorarbeiten zur Erstellung des Berichts der Landesregierung.
Zu 1: Die Kosten für die Leistungen der TÜV Nord Ensys GmbH & Co KG auf der Grundlage des am 21. Juli 2009 geschlossenen Werkvertrages werden aus dem Einzelplan 15 Kapitel 15 01 Titel 526 01 „Sachverständige“ finanziert. Soweit der im Haushaltsplan 2009 bei diesem Titel veranschlagte Ansatz dadurch überschritten wird, werden die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Deckungsfähigkeit (vgl. Haushaltsplan Kapi- tel 15 01 „D-Vermerk zu 511 01“) durch Einsparungen an anderer Stelle aufgebracht. Aus haushaltsrechtlicher Sicht sind die Ausgaben im Übrigen weder dem Grunde noch der Höhe nach infrage zu stellen.
Zu 3: Der TÜV wurde zur gutachtlichen Bewertung der strahlenschutzrelevanten Aspekte im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in der Schachtanlage Asse II als Sachverständiger hinzugezogen. Die dabei gewonnenen Ergebnisse waren Grundlage für die Erstellung des Statusberichtes des MU. Damit verfügt der TÜV über umfangreiche Erfahrungen sowie ein unverzichtbares Spezialwissen betreffend die Schachtanlage Asse II und ist damit für die zu erledigende und außergewöhnlich komplexe Aufgabe in höchstem Maße qualifiziert. Die Akten werden vom TÜV chronologisch mit dem Schwerpunkt auf strahlenschutzrelevante Aspekte ausgewertet.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 30 der Abg. Sigrid Rakow, Petra Emmerich-Kopatsch, Andrea Schröder-Ehlers, Marcus Bosse, Rolf Meyer und Brigitte Somfleth (SPD)
„Klimaschutz, Klimafolgen, Nachhaltigkeit“ - Gut aufgehoben im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz, noch besser geeignet für das FDP-Personalkarussell?
Der rundblick berichtet in seiner Ausgabe vom 25. November 2009 über die organisatorische Veränderung im Umweltministerium. Demzufolge werden die Stabsstelle „Klimaschutz, Klimafolgen, Nachhaltigkeit“ unter der Leitung von Dr. Niels Kämpny sowie das Referat 46 (Ener- giepolitik) in der Abteilung 4 (Energie, Atomauf- sicht, Strahlenschutz), dessen Leitung derzeit nicht besetzt ist, aufgelöst. Die Aufgaben werden in einem neuen Referat 10 (Energiepolitik, Klimaschutz, Klimafolgen, Nachhaltigkeit) der Abteilung 1 (Zentrale Aufgaben) unter Kämpnys Leitung zusammengeführt.
1. Aus welchen Gründen erfolgt die o. g. Umorganisation, bzw. warum genau wird die Stabsstelle „Klimaschutz, Klimafolgen, Nachhaltigkeit“ aufgelöst, und mit welchen finanziellen und personellen Ressourcen wird zukünftig die Aufgabe Klimaschutz im Ministerium wahrgenommen?
2. Inwiefern bestehen kausal Zusammenhänge mit der Personalie „Kämpny“, bzw. inwiefern wirkte sich die Stabsstellenleitungsposition auf die Besoldung und Verbeamtung auf Lebenszeit - inklusive Pensionsansprüche - aus?
3. Inwiefern hat diese Umorganisation Auswirkungen auf die Arbeit der Regierungskommission Klimaschutz, bzw. wie wird verantwortliche Zusammenarbeit, gegebenenfalls durch welche Person des MU, sichergestellt?
Mit Beschluss der Landesregierung vom 11. März 2008 wurde im Ministerium für Umwelt und Klimaschutz eine dem Staatssekretär direkt zugeordnete Stabsstelle „Klimaschutz, Klimafolgen, Nachhaltigkeit“ eingerichtet, um klimapolitische Initiativen zu entwickeln und insbesondere die Einrichtung der Regierungskommission Klimaschutz vorzubereiten und zu begleiten. Zum 1. Dezember 2009 wurde die Stabsstelle mit dem bisher für Energiepolitik zuständigen Referat 46 als neues Referat 10, das die Bezeichnung „Energiepolitik, Klimaschutz, Klimafolgen, Nachhaltigkeit“ trägt, zusammengeführt.
Zu 1: Im Zeitraum von März 2008 bis November 2009 ist es der Stabsstelle gelungen, zahlreiche klimapolitische Maßnahmen auf den Weg zu bringen und damit eine inhaltliche Grundlage für die weitere Bearbeitung des Themenfeldes Klimaschutz im Ministerium zu schaffen. So ist es im Oktober 2008 unter der Geschäftsführung der Stabsstelle zur Einsetzung der Regierungskommission Klimaschutz und zur Einrichtung von vier Arbeitsgruppen gekommen. Zudem wurden in der Stabsstelle erste wichtige klimapolitische Veröffentlichungen erarbeitet und der Regierungskommission Klimaschutz als Beratungsgrundlage zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat die Stabsstelle verschiedene klimapolitische Initiativen insbesondere im Bereich der Energieeffizienz entwickelt. Zur weiteren Unterstützung des Klimaschutzes in den Kommunen hat die Stabsstelle gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit den kommunalen Klimaschutzwettbewerb „Klima Kommunal 2010“ entwickelt. Mit diesen Maßnahmen hat die Stabsstelle die beabsichtigten Initiativen in Gang gesetzt, sodass es für die weitere Betreuung dieser Aufgaben nicht mehr der mit einer Stabsstelle verbundenen besonderen Steuerungsfunktion bedarf. An der zentralen politischen Bedeutung dieses Tätigkeitsbereiches ändert dies jedoch nichts.
Die Zusammenführung der Stabsstelle „Klimaschutz, Klimafolgen, Nachhaltigkeit“ mit dem bisher für Energiepolitik zuständigen Referat 46 liegt darin begründet, dass die Themengebiete Klimaschutz und nachhaltige Energiepolitik einen engen Zusammenhang aufweisen. Denn Klimaschutz ist auf eine nachhaltige Energiepolitik angewiesen. Fragestellungen zum Einsatz erneuerbarer Energien oder zu einer Verbesserung der Energieeffizienz haben einen direkten Einfluss auf die Erfüllung von Klimaschutzzielen. Die Zusammenlegung erfolgte, um diese Tätigkeitsfelder enger aufeinander auszurichten und dadurch zu optimieren. Einsparungen sind mit der Organisationsänderung nicht verbunden und auch nicht beabsichtigt. Der Klimaschutz wird künftig mit der gleichen Bedeutung und den gleichen finanziellen und personellen Ressourcen wahrgenommen wie bisher.
Zu 3: Die Umorganisation hat keine Auswirkungen auf die Arbeit der Regierungskommission Klimaschutz. Das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz ist weiterhin mit zwei ordentlichen Mitgliedern in der Regierungskommission Klimaschutz vertreten. Die beiden Kommissionsvertreter, die bislang Mitarbeiter der Stabsstelle „Klimaschutz, Klimafolgen, Nachhaltigkeit“ gewesen sind, gehören seit 1. Dezember 2009 dem Referat 10 „Energiepolitik, Klimaschutz, Klimafolgen, Nachhaltigkeit“ an. Auch der Vorsitz des von der Regierungskommission eingesetzten Arbeitskreises Energie und Klimaschutz, der im März 2009 von einem Mitarbeiter der Stabsstelle übernommen wurde, wird ab dem 1. Dezember 2009 von derselben Person im Referat „Energiepolitik, Klimaschutz, Klimafolgen, Nachhaltigkeit“ weitergeführt. Die Geschäftsführung der Regierungskommission Klimaschutz, die bisher in der Stabsstelle „Klimaschutz, Klimafolgen, Nachhaltigkeit“ angesiedelt war, wird nunmehr vom Referat „Energiepolitik, Klimaschutz, Klimafolgen, Nachhaltigkeit“ wahrgenommen.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 31 der Abg. Ursula Weisser-Roelle und Victor Perli (LINKE)
In den vergangenen zwei Jahren haben die Pläne der Landesregierung zur Neuorganisation der Museumslandschaft in der Braunschweiger Region wiederholt für Unruhe gesorgt. Zu den ursprünglichen Zielen von Minister Stratmann gehörte die Einrichtung eines Instituts für Archäologie und Baudenkmalpflege, dem das Braunschweigische Landesmuseum mit dem Landesamt für Denkmalpflege in Hannover und dem Institut für historische Küstenforschung in Wilhelmshaven unterstellt werden sollte. Außerdem sollte es in Abstimmung mit der Stadt Braunschweig eine gemeinsame Direktorenstelle für das Landesmuseum und das Städtische Museum in Braunschweig geben. In der Drs. 16/557 forderte die Landesregierung ferner die „grundlegende“ Neugestaltung der Ausstellungsflächen im Vieweghaus und Hinter Aegidien sowie der Flächen in der ehemaligen herzoglichen Kanzlei zu Wolfenbüttel.
In der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur am 10. August 2009 wurde in diesem Zusammenhang erneut bestätigt, dass es konkrete Überlegungen gebe, die Ur- und
Infolge der anhaltenden Proteste und mangelnden Verhandlungserfolge teilte Minister Stratmann am 30. September mit, dass die Landesregierung von der Zusammenlegung der Museumsleitungen Abstand nehme und die Leitung des Braunschweigischen Landesmuseums „so schnell wie möglich wiederbesetzt werden“ solle. In Abstimmung mit dem neuen Direktor solle die Attraktivität gesteigert und „die braunschweigische Landesgeschichte noch besser dargestellt werden“.
1. Welche konkreten Ziele mit welcher inhaltlichen Konzeption verfolgt die Landesregierung gegenwärtig bei den Braunschweiger Museen, und welche Veränderungen sind geplant, um - wie angestrebt - die Attraktivität und die Besucherzahlen zu steigern und die braunschweigische Landesgeschichte „noch besser“ darzustellen?
2. Von welchen ihrer ursprünglichen Pläne zur Neukonzeption und -organisation der Museumslandschaft hat sie zwischenzeitlich aus welchen Gründen Abstand genommen?
3. Welche mittel- und langfristigen Pläne hat die Landesregierung für die Ausstellungsflächen des Landesmuseums in Wolfenbüttel, und wird in diesem Zusammenhang weiterhin die Verlagerung der Dauerausstellung zur Ur- und Frühgeschichte nach Braunschweig in Erwägung gezogen? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen für den Standort Wolfenbüttel?
Das Braunschweigische Landesmuseum vereint unterschiedliche Sammlungen, die alle auf seine bürgerliche Gründung im 19. Jahrhundert zurückgehen.
Neben umfangreichen Konvoluten zur braunschweigischen Landesgeschichte finden sich auch Sammlungen zu Aspekten des Handwerks und der Kulturgeschichte im Braunschweiger Land. Als Sammlung von besonderer Bedeutung ist die des Jüdischen Museums zu nennen. Technikhistorische Sammlungen, Gemäldekonvolute, Bestände der Verlagsgeschichte etc. prägen die heterogene Struktur des Museums.
Im Bereich der Archäologie bewahrt das Braunschweigische Landesmuseum die Bodenfunde des ehemaligen Regierungsbezirks Braunschweig auf. Diese Bestände bieten einen guten Überblick über die nicht schriftlichen Epochen sowie das Mittelalter. Dabei ist zu bedenken, dass der Großteil der magazinierten Bodenfunde zwar von großer wissenschaftlicher Bedeutung ist. Für die besucherorientierte Ausstellungs- und Vermittlungsarbeit
Heute ist das Braunschweigische Landesmuseum administrativ Teil des Betriebs Niedersächsische Landesmuseen Braunschweig. Im Betriebsstatut ist festgelegt, dass das Museum hinsichtlich seiner fachlichen Aufgaben eigenständig bleibt.
Die für die Leitung des Braunschweigischen Landesmuseum zu berufende Persönlichkeit hat für das Braunschweigische Landesmuseum eine Neukonzeption zu entwickeln, die den Stärken der Sammlungen gerecht wird.