- Genau, als Premium-Opposition. Vielen Dank für diesen Hinweis. - Wir haben uns dieses Themas angenommen. Ich möchte nicht wissen, wo wir heute wären, wenn es diesen breiten, massiven Widerstand hier nicht gegeben hätte.
heute an der gleichen Stelle, an der wir stehen. Es hätte sich auch bei uns nichts geändert. Darauf können Sie sich verlassen, Frau Twesten. Denn die Frauenhäuser und auch die Beratungsstellen liegen mir persönlich ebenfalls sehr am Herzen.
Sie haben noch einmal die bundeseinheitliche Regelung angesprochen. Ich möchte hierzu das folgende Zitat anführen: Die Anwesenden der GFMK - also der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz - haben sich im Rahmen ihres Kamingespräches darauf geeinigt, dass es gewachsene Unterschiede in den Systemen der einzelnen Bundesländer gibt und diese auch politisch gewollt sind. Das ist der Ausdruck des föderalen Systems. Sie ermöglichen eine bedarfsgerechte Infrastruktur in den einzelnen Bundesländern. Die Entscheidung über die Bereitstellung entsprechender Fördermittel obliegt den Landesparlamenten. - Ich denke, dabei sollten wir bleiben. Das ist ein guter Weg. Wir werden hier bedarfsgerecht entscheiden.
Meine Damen und Herren, die letzte Wortmeldung, soweit für mich erkennbar, ist von Frau König von der Fraktion DIE LINKE.
- Frau König hat drei Minuten Redezeit. Vielleicht gelingt es Ihnen ja, noch drei Minuten zuzuhören. Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die unzureichende Finanzierung der Frauenhäuser und Beratungsstellen gefährdet zunehmend den notwendigen Schutz von Frauen und Kindern vor weiteren Gewalttätigkeiten. Zahlreiche Frauenhäuser und Verbände fordern ein, dass in ganz Deutschland jede Betroffene für sich und ihre Kinder sofortige und kostenfreie Hilfe in Form von Schutz, Unterkunft, Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen kann. Das gilt vor allen Dingen auch für Frauen mit Migrationshintergrund und für Asylsuchende, die zurzeit keinen Anspruch haben. Für das Jahr 2009 war angekündigt, dass nach Auslaufen der Übergangsregelung alle Frauenhäuser finanziell gleichgestellt werden, und zwar angepasst an den niedrigen Standard der pauschalen Tagessatzfinanzierung - wie immer.
Die zunehmend praktizierte Finanzierung der Aufenthalte gefährdet nicht nur die Existenz der Frauenhäuser, die extrem bürokratischen Bedarfsprüfungsverfahren haben zudem einen regelrechten Abschreckungseffekt auf Frauen. Das kann doch wohl nicht gewollt sein!
Erhielten Frauen früher im Krisenfall Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, so sind sie jetzt meist gezwungen, zur Finanzierung ihres Aufenthaltes im Frauenhaus Eingliederungsbeihilfen für Arbeitsuchende zu beantragen, den Aufenthalt aus eigener Tasche zu finanzieren und oftmals dazu ein Darlehen bei der Sozialverwaltung aufzunehmen. Das gestaltet sich oft sehr schwierig; denn Männer sind nicht gerade immer zu Offenheit im Hinblick auf Auskünfte über ihre finanzielle Lage und ihren Lohn sehr bereit.
Wir begrüßen, dass es nach zahlreichen Gesprächen und nach Aufbegehren der Verbände für die Frauenhäuser und Beratungsstellen jetzt zu einer Lösung für das nächste Jahr gekommen ist, aber es ist eine Übergangslösung der Übergangslösung. Deshalb hat sich dieser Antrag auch nicht erledigt.
Vor allen Dingen sind bei den Zuschüssen Tariferhöhungen und steigende Betriebskosten unbeachtet geblieben.
Die eingeforderten Gespräche auf Bundesebene sind wichtig. Es müssen länderübergreifende Regelungen gefunden werden. Ganz wichtig ist: Die Frauenhäuser können sich nicht von Jahr zu Jahr hangeln. Sie müssen langfristig abgesichert werden. Als Beispiele wurden schon Hamburg, Berlin und Schleswig-Holstein genannt.
Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser und die Expertinnen der Verbände und des Landesfrauenrates - auch ich begrüße Frau Könneker - sind dringend in die Ausarbeitung der neuen Richtlinien einzubinden. Diese Frauen haben die Erfahrung. Sie wissen, was benötigt wird, um die Arbeit in Frauenhäusern und Beratungsstellen sicherzustellen.
Aus diesem Grund begrüßen wir den Antrag der Grünen und bitten um Ihre Zustimmung - für die Frauen und für die Kinder, die in Niedersachsen der Gewalt ausgesetzt sind.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1351 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dem Beschlussvorschlag wurde gefolgt.
Zweite Beratung: Landesregierung hat versagt - Unterrichtsversorgung muss gesichert werden - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1210 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 16/1911
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen, und - wer hätte das gedacht? - wir kommen sofort zur Abstimmung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/1210 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Für die Aufnahme einer Schülerin an der Integrierten Gesamtschule Roderbruch soll sich der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Karl-Heinz Klare, ganz besonders eingesetzt haben. Das Mädchen gehörte zu den rund 150 Schülerinnen und Schülern, die aufgrund mangelnder Aufnahmekapazitäten im Sommer 2009 keinen Platz an der von ihnen angestrebten IGS bekommen hatten. So berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 4. Dezember 2009 unter dem Titel „Die CDU und ihre Liebe zur Gesamtschule“. Zum laufenden Schuljahr hatte die IGS Roderbruch 330 Bewerberinnen und Bewerber um 180 Plätze.
Er habe das Kultusministerium angeschrieben und um Prüfung gebeten, ob Chancen für das Mädchen bestehen, so der Abgeordnete Klare gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Aufgrund dieser Initiative soll die IGS Roderbruch von der Landesschulbehörde zu einer Stellungnahme über ihr Auswahlverfahren aufgefordert worden sein. „Bei Eltern und Lehrern an der IGS allerdings löst die Art des Vorgehens Verärgerung aus“, schreibt die HAZ. Der Verdacht der politischen Einflussnahme auf ein durch § 59 a des Schulgesetzes vorgeschriebenes Auswahlverfahren liegt nahe.
Da zweifellos auch dem Kultusministerium das Auswahlverfahren an den seit Jahren überlaufenen Gesamtschulen bekannt ist, ist dessen Initiative gegenüber der IGS Roderbruch nicht nachvollziehbar.
1. Ist es ein übliches Vorgehen seitens des Kultusministeriums, bei Anfragen und Initiativen von Eltern oder Dritten für die Eltern, deren Kind keinen Platz an einer völlig überlaufenen Gesamtschule gefunden hat, die betreffende Gesamtschule zu einer schriftlichen Stellungnahme zu den Gründen der Nichtberücksichtigung des betreffenden Kindes aufzufordern?
2. Wie viele Anfragen und Beschwerden zu nicht aufgenommenen Schülerinnen und Schülern an Gesamtschulen sind im laufenden Jahr im Kultusministerium eingegangen?
3. Wie will die Landesregierung den Verdacht entkräften, dass das Vorgehen des Kultusministeriums, auf Initiative des Abgeordneten Klare eine schriftliche Stellungnahme der IGS Roderbruch zu ihrem Auswahlverfahren zu verlangen, eine politische Einflussnahme darstellt?
Nach § 59 Abs. 1 Satz 1 NSchG haben die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Regelungen des Bildungsweges die Wahl zwischen den Schulformen und Bildungsgängen, die zur Verfügung stehen. Damit trägt der niedersächsische Gesetzgeber dem in Artikel 6 des Grundgesetzes und dem in Artikel 3 der Niedersächsischen Verfassung gewährleisteten Erziehungsrecht der Eltern Rechnung. Mithin haben die Eltern grundsätzlich das Recht, auch die Schulform Gesamtschule für den Schulbesuch ihrer Kinder zu wählen.
Aus dem Anspruch auf Zulassung zu einer bestimmten Schulform begründet sich aber noch kein Recht auf Zugang zu einer ganz bestimmten Schule. Dem Wunsch der Eltern und der Schülerinnen und Schüler, gerade die gewünschte Schule zu besuchen, kann schon wegen der beschränkten Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen nicht in jedem Fall Rechnung getragen werden. Daher reduziert sich das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen auf einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung.