Protocol of the Session on November 26, 2009

(Beifall bei der CDU)

denn es war klar, dass Sie die Aufgaben übertragen, aber anschließend nicht das Geld zur Verfügung stellen.

(Zuruf von der CDU: So war das!)

Zwischen dieser Landesregierung und den Kommunen besteht ein Vertrauensverhältnis. Nur auf dieser Basis kann man überhaupt so etwas verhandeln.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von Johanne Modder [SPD])

- Ja, Frau Modder, so ist das.

(Zuruf von der CDU: Wahrheit tut weh!)

Die zweite Frage betraf das Gutachten, das Herr Professor Hesse jetzt erarbeitet. Es geht nicht darum, eine neue Gebietsreform zu begleiten; vielmehr wird das Leitbild, das in den 70er-Jahren entworfen worden ist, darauf überprüft, ob es noch in allen Punkten richtig ist bzw. ob es Hinweise gibt, wie man hier vielleicht Veränderungen vornehmen kann. Es geht nicht um Vorgaben, wie Landkreise anschließend auszusehen haben. Das derzeitige Leitbild sieht z. B. eine Mindestzahl von 150 000 Einwohnern vor. Das ist aber nicht umgesetzt worden. Das heißt, es geht um eine generelle Überprüfung. Ich biete gerne an, dass im Innenausschuss dazu vorgetragen wird, sobald Zwischenergebnisse vorliegen. Es ist sinnvoll, dass wir eine umfangreiche Information, aber auch eine

breite Diskussion darüber haben. Daran wird neben den kommunalen Spitzenverbänden auf jeden Fall das Parlament beteiligt.

(Beifall bei der CDU)

Seine zweite Zusatzfrage stellt Herr Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte sehr, Herr Klein!

Aus gegebenem, dem Innenminister sicherlich auch bekannten Anlass frage ich die Landesregierung: Wie wird denn überhaupt der Betrag der Kassenkredite festgesetzt, der Bemessungsgrundlage für die 75-prozentige Hilfe ist? Ist das der Bestand an einem bestimmten Stichtag? Ist das ein jährlicher Durchschnitt? Ist das ein tatsächlicher oder ein prognostizierter Betrag? Wie erfolgt die Abgrenzung zwischen Kassenkrediten und „normalen Schulden“? Ist auch das inzwischen geklärt?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das wird an einem Stichtag festgelegt. Voraussichtlich ist das der 31. Dezember dieses Jahres. Ansonsten sind die Kassenkredite, die in den Haushalten ausgewiesen sind, Grundlage für die Berechnung.

Frau Staudte, Sie stellen die nächste Zusatzfrage. Bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Schünemann, das Land will die fusionswilligen Kommunen unterstützen, indem es 75 % der Kassenkredite übernimmt. Darüber haben wir ja schon im vergangenen Plenarabschnitt diskutiert. Ich hatte Sie gefragt, ob 75 % der Kredite an sich oder 75 % von Zins und Tilgung übernommen werden sollen. Sie antworteten darauf - das möchte ich zitieren -:

„Es ist klar, dass wir die Kassenkredite nicht in einer Summe übernehmen. Wir werden diese Schulden nicht als originäre Landesschulden übernehmen.“

Als ich das vor Ort im Rahmen des Fusionsprozesses Dahlenburg, Bleckede, Amt Neuhaus berichtet habe, habe ich in doch recht erstaunte Gesichter gesehen. Ihr Pressesprecher, Herr Engemann, dementierte am 16. November in der Landeszeitung mit der Aussage:

„Das Land übernimmt die Kassenkredite auf einen Schlag. Das war von Anfang an so geplant, und das wird auch so bleiben.“

Vor dem Hintergrund, dass diese widersprüchlichen Aussagen dazu geführt haben, dass der Fusionsprozess Bleckede/Amt Neuhaus/Dahlenburg gescheitert ist, frage ich Sie: Wessen Aussage gilt eigentlich: Ihre oder die Ihres Pressesprechers?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Es gilt immer das Wort des Ministers, und das ist auch richtig.

(Zustimmung von Heinz Rolfes [CDU])

Es ist geplant, einen Entschuldungsfonds einzurichten, in dem die benötigte Summe - diese 35 Millionen Euro, wenn sie benötigt werden - reserviert ist, sodass klar ist, dass dann, wenn eine Gemeinde fusioniert, während des Zeitraumes bis zur Gesamttilgung Zins und Tilgung übernommen werden können. Das ist exakt die Planungssicherheit für die Kommunen. Ich war persönlich im Verwaltungsausschuss in Bleckede, in dem ich das im Detail dargestellt habe. Insofern ist klar, dass es darüber gar keine Unsicherheit gegeben haben kann.

Außerdem haben wir den Kommunen zugesichert und werden wir den Kommunen zusichern können, dass die Schulden, die bei ihnen verbleiben, bei der Genehmigung von Haushalten nicht berücksichtigt werden. Das heißt, es ist klar, dass wir nicht in einer Summe bis zu 1,5 Milliarden Euro als Landesschulden übernehmen. Es ist aber ganz sicher, dass Zins und Tilgung bis zur 100-prozentigen Tilgung der Kredite der kommunalen Ebene übernommen werden. Das ist bekanntlich der entscheidende Faktor. Außerdem sind diese Kredite bei der Genehmigung von Haushalten nicht zu berücksichtigen. Mehr können wir auf der kommuna

len Ebene an Planungssicherheit überhaupt nicht erreichen. Das macht auch Sinn.

Stellen Sie sich doch einmal theoretisch vor, dass wir als Land jeden Kredit übernähmen. Wir müssten dann anschließend mit jeder Bank neu verhandeln. Das ist aberwitzig, funktioniert nicht und macht auch keinen Sinn. Die Kommunen haben absolute Planungssicherheit. Sie werden damit bei der Genehmigung von Haushalten überhaupt nicht mehr belastet. Außerdem ist über diesen Entschuldungsfonds sichergestellt, dass bis zur 100prozentigen Tilgung Zins und Tilgung übernommen werden. Das ist völlig klar und den Kommunen immer gesagt worden. Insofern gibt es gar keine Unsicherheit.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Also nicht auf einen Schlag!)

- Natürlich nicht.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Darf ich dann noch eine Zusatzfrage stellen?)

Nur dann, wenn der Herr Minister es zulässt.

Gerne. Sehr gerne sogar, wenn es der Klarheit dient.

Bitte sehr!

Danke sehr. - Werden Sie, wenn Ihr Pressesprecher Herr Engemann das nicht korrekt ausgeführt hat und meine Äußerungen vor Ort als blanken Unsinn bezeichnet hat, Ihren Pressesprecher auffordern, das öffentlich zurückzunehmen?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Bitte sehr, Herr Minister!

Ich kann Ihnen nur darlegen, dass von Anfang an klar war, dass die Kommunen Planungssicherheit haben müssen und dass ihnen zugesichert werden muss, dass sie dann, wenn sie die Strukturen verändern und unter Inanspruchnahme der genannten

Unterstützungsmaßnahmen mittelfristig ordentliche Haushalte ausweisen können, sicher sein können, dass Zins und Tilgung bis zur 100-prozentigen Tilgung übernommen werden. Das ist meiner Ansicht nach der entscheidende Faktor. Und - das ist im Prinzip materiell genau der gleiche Punkt und auch so, wie es in der Presse dargestellt worden ist -: Wenn diese Kredite bei der Genehmigung nicht herangezogen werden, ist das quasi so, als wenn die Kommunen davon freigestellt werden. Das ist der ganz entscheidende Faktor. Aber das Land kann diese Schulden in Gänze nicht auf einmal übernehmen. Das macht, wenn Sie es in der Praxis umsetzen, keinen Sinn. Wenn es insofern hierüber Irritationen gegeben hat, dann hoffe ich, dass ich sie hiermit ausgeräumt habe. Wichtig ist, dass die kommunale Ebene bis zu dem Punkt Planungssicherheit hat, an dem die Verschuldung beseitigt und die Kassenkredite getilgt sind.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Er muss sich also nicht öffentlich entschuldi- gen!)

Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es ist seine zweite Zusatzfrage. Bitte schön, Herr Meyer!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Angesichts der vom Kollegen Wenzel gefragten und vom Innenminister bestätigten hohen Einnahmeausfälle durch das geplante Schuldenwachstumsgesetz des Bundes frage ich die Landesregierung, ob sie die Privatisierung, den Ausverkauf kommunaler Daseinsvorsorge - z. B. kommunaler Krankenhäuser, Stadtwerke - zur Voraussetzung für die Inanspruchnahme der sogenannten Hochzeitsprämie bei Fusionen machen wird. Ist das eine Auflage in dem Vertrag, die gemacht wird, dass man kommunales Eigentum verkaufen muss, um die Gelder zu bekommen?

(Wilhelm Heidemann [CDU]: Nein!)

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist klar, dass kommunales Vermögen bei der Gesamtbetrachtung mitbewertet wird. Es wird aber

immer auch darauf geachtet, ob eine Veräußerung von Vermögen sinnvoll ist und welche Rendite die Kommunen aus dem Vermögen generieren können. Insofern kann man davon nicht generell sprechen. Aber natürlich wird kommunales Vermögen durchaus in die Gesamtbetrachtung mit einbezogen.

(Beifall bei der CDU - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Die zweite Zusatzfrage stellt Herr Herzog von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Minister, ich habe neben meinem Landtagsmandat bekanntlich auch Mandate im Gemeinderat, im Samtgemeinderat und im Kreistag. Deswegen möchte ich Ihre theoretischen Ausführungen auf Praxistauglichkeit abfragen. Vor dem Hintergrund, dass für eine Fusion der Landkreise Lüchow-Dannenberg und Uelzen von den Kämmerern ein Defizit struktureller Art von 23 Millionen Euro prognostiziert und ausgerechnet wurde, vor dem Hintergrund, dass der Landkreis LüchowDannenberg allein im nächsten Jahr 12 Millionen Euro strukturelles Defizit hat, vor dem Hintergrund, dass in Lüchow-Dannenberg die Samtgemeindefusionen schon 2006 erfolgt sind und dort zu Samtgemeinden mit ca. 25 000 Einwohnern, also relativ großen Einheiten, geführt haben und dass diese Samtgemeinden trotzdem weiterhin erhebliche strukturelle Defizite aufweisen, vor dem Hintergrund, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Samtgemeinden etliche Zielvereinbarungen mit Ihrem Haus abgeschlossen und erfüllt haben, vor dem Hintergrund, dass eine Lenkungsgruppe, in der Ihr Haus mitarbeitet, zu dem Schluss gekommen ist, dass es nur noch geringstfügige Einsparpotenziale gibt, die auch umgesetzt werden, vor dem Hintergrund also, dass die Samtgemeinden in Lüchow-Dannenberg und der Landkreis im wörtlichen Sinne bis auf geringstfügige Restmöglichkeiten echt auskonsolidiert sind, vor dem Hintergrund also, dass eine dauerhafte Leistungsfähigkeit nicht herstellbar ist, frage ich Sie ganz konkret: Sind damit nach Ihrer Definition von vorhin, wonach eine dauerhafte Leistungsfähigkeit hergestellt werden muss, in Lüchow-Dannenberg sowohl der Landkreis als auch die Samtgemeinden von diesem Entschuldungstopf vorn vornherein abgeschnitten?

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Minister, Sie haben das Wort.