Zu 2: Eine Bewertung wird nicht abgegeben, weil der Charakter einer solchen Veranstaltung aufgrund der Teilnahme einer einzelnen Person unabhängig von den tatsächlichen Inhalten nicht eingeschätzt werden kann.
Zu 3: Im Rahmen einer Projektförderung für politische Jugendbildungsangebote wurde der Jungen Union als Mitgliedsverband der Vereinigung Politischer Jugend (VPJ) für das „7. Rotenburger Sicherheitsforum“ eine Zuwendung bewilligt. Im Finanzierungsplan sind u. a. auch Referentenkosten veranschlagt. Die Referenten werden jedoch namentlich nicht benannt.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 22 der Abg. Ernst-August Hoppenbrock und Karsten Heineking (CDU)
Deutschlandweit sind durch die Bahn an den ICE-Bahnhöfen über das Programm „Call a Bike“ öffentlich Fahrräder zugänglich. Bei diesem Programm, für welches eine Registrierung erforderlich ist, wird die Nutzungsdauer minutengenau abgerechnet. In der Regel können Räder nur am Bahnhof zurückgegeben werden.
Alternativer Anbieter in Hannover ist z. B. „nextbike“, der in Hannover 16 offizielle Standorte und damit höhere Flexibilität bietet.
Die Verfügbarkeit von günstigen Leihrädern ist einer der Faktoren, die Verkehrsteilnehmern den Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel vereinfachen. Zusammen mit dem verfügbaren Rad ist für eine ausreichende Flexibilität gesorgt.
2. Gibt es weitere Anbieter mit kurzfristig verfügbarem Fahrradangebot in der Art von „nextbike“? Wenn ja, wo und mit wie vielen Rädern?
3. An welchen Standorten betreiben die Tourismusinformation oder sonstige Unternehmen in unmittelbarer Bahnhofsnähe Fahrradverleihstationen?
In verschiedenen größeren Städten gibt es durch öffentlich zugängliche Mieträder eine neue Alternative zum ÖPNV. An öffentlichen Verleihstationen können stunden- oder tageweise Fahrräder ausgeliehen werden. Die Städte bieten damit für die alltäglichen kurzen Wege eine bequeme, umweltfreundliche und aktive Fortbewegungsmöglichkeit als schadstofffreie und kostengünstige Alternative zum Autoverkehr.
Zu 1: Nach Angaben der DB AG gibt es in Niedersachsen aktuell an 6 Bahnhöfen Fahrradabstellplätze von „Call a bike“, und zwar in Braunschweig mit 10 Fahrrädern, Hannover mit 20, Wolfsburg mit 10, Oldenburg mit 6, Göttingen mit 10 und Hildesheim mit noch einmal 10 Fahrrädern.
Repräsentative Daten für alle niedersächsischen Städte und Gemeinden zu den Fragen 2. und 3. liegen nach Angabe der kommunalen Spitzenverbände nicht vor.
Zu 2: Eine vom MW kurzfristig durchgeführte Umfrage unter den 19 größten niedersächsischen Städten mit mehr als 50 000 Einwohnern wurde von 15 Städten beantwortet. In keiner dieser Städte gibt es bisher Anbieter mit kurzfristig verfügbarem Fahrradangebot in der Art von „nextbike“.
Zu 3: In unmittelbarer Bahnhofsnähe besteht in neun Städten mindestens eine Fahrradverleihstation. Anbieter sind in der Regel gewerbliche Unternehmen, teilweise handelt es sich um gemeinnützige Einrichtungen der Kommunen. Die örtlichen Touristinformationen sind in diesen Städten nicht in der Weise aktiv. Soweit bekannt, werden von den Tourismusorganisationen auch an den touristisch besonders nachgefragten Standorten keine Fahrradverleihstationen in Bahnhofnähe betrieben. Wenn, dann erfolgt auch hier ein Angebot durch private Anbieter, die in unmittelbarer Bahnhofsnähe oder fußläufig erreichbarer Entfernung bis zu 500 m Fahrradverleihangebote vorhalten (z. B. Bad Bentheim, Otterndorf, Norderney, Langeoog, Emden und Borkum).
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 23 der Abg. Heidemarie Mundlos und Dr. Max Matthiesen (CDU)
Mögliche Auswirkungen einer Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs Monate auf den Zivildienst in Niedersachsen
Laut Koalitionsvertrag zwischen den Fraktionen von CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag soll die Dauer des Grundwehrdienstes von neun auf sechs Monate verkürzt werden. Erforderlich wäre hierzu eine Änderung des § 5 Abs. 1 a des Wehrpflichtgesetzes. Da gemäß § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes die Dauer des Zivildienstes der Dauer der Wehrpflicht entspricht, würde sich eine solche Verkürzung entsprechend auf den Zivildienst auswirken.
2. Sind der Landesregierung Überlegungen von Trägern des Zivildienstes bekannt, Zivildienststellen zu streichen oder einzuschränken? Wenn ja, in welchen Bereichen und in welchem Umfang?
3. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, bei Kürzung der Dauer des Grundwehrdienstes auf sechs Monate Eingriffe in den Zivildienst zu verhindern oder zu kompensieren? Wenn ja, welche? Könnten aus Sicht der Landesregierung Anreize geschaffen werden, freiwillig den Zivildienst zu verlängern - dies insbesondere im Hinblick darauf, dass eine Vielzahl von Zivildienststellen eine längere Einweisung bzw. Grundausbildung in die Tätigkeit voraussetzt?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP (17. Legislaturperiode des Deutschen Bundesta- ges) wurde unter dem Abschnitt V. 5. „Für eine leistungsstarke und moderne Bundeswehr“ formuliert:
„Die Koalitionsparteien halten im Grundsatz an der allgemeinen Wehrpflicht fest mit dem Ziel, die Wehrdienstzeit bis zum 1. Januar 2011 auf sechs Monate zu reduzieren.“
Die hierzu notwendige Änderung des § 5 Abs. 1 a des Wehrpflichtgesetzes korreliert mit dem Zivildienstgesetz, da sowohl die Dauer der Wehrpflicht als auch die Dauer des Zivildienstes gleich lang sind.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass nach dem Zivildienstgesetz Zivildienstplätze nur dann anerkannt werden, wenn diese nachweislich keinen Arbeitsplatz ersetzen oder eine Neuschaffung verhindern (Arbeitsmarktneutralität).
Zu 1: Mit Stand 1. November 2009 gab es in Niedersachsen 10 244 Zivildienstplätze. Davon sind 6 802 Plätze belegt. Die Verteilung der Zivildienststellen (ZDS), der Zivildienstplätze (ZDP) und deren Belegung in Niedersachsen sowie die Aufteilung der ZDP und der Belegung in Niedersachsen nach Tätigkeitsgruppen sind den folgenden Tabellen zu entnehmen.
Aufteilung der Zivildienststellen (ZDS), der Zivildienstplätze (ZDP) und deren Belegung in Niedersachsen auf die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege