Protocol of the Session on November 26, 2009

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkung.

Zu 2: Die Landesregierung stellt aktuell fest, dass die Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen zunimmt. Auch in den Problemfanszenen ist derzeit eine strukturelle Wandlung festzustellen, die genau beobachtet wird.

Offensichtlich aufgrund des mittlerweile in den Stadien erreichten Sicherheitsstandards, der im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Vereinen/Verbänden und Polizei immer weiter verbessert worden ist, werden mittlerweile vermehrt Auseinandersetzungen auf den Reisewegen der Fans festgestellt. Dieses sind zum Teil Aktionen im Rahmen eines zufälligen Aufeinandertreffens, zum Teil aber auch vorbereitete Treffen, sogenannte Drittortauseinandersetzungen.

Auf der Grundlage bestehender und bewährter Konzepte hat die Polizei Niedersachsen die Voraussetzungen verbessert, solche Drittortauseinandersetzungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, zuletzt u. a. durch die Ausweitung und die Qualifizierung des Einsatzes von szenenkundigen Beamtinnen und Beamten.

Darüber hinaus werden im Zusammenwirken aller Beteiligten, insbesondere der Länder- und Bundespolizeien, derzeit Konzepte entwickelt, die eine noch effektivere Bekämpfung derartiger Aktionen gewaltbereiter Fans auf den Reisewegen gewährleisten werden.

Ein besonderes Gewicht wird die Landesregierung darüber hinaus auf eine Intensivierung der Gewaltprävention im Zusammenhang mit Fußball legen. Um die hierzu erforderlichen gemeinsamen Anstrengungen zwischen Sicherheitsbehörden und Verbänden zu initiieren, hat Niedersachsen bereits erste Gespräche mit dem Deutschen Fußballbund geführt und diese Thematik zur Erörterung in der nächsten Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder angemeldet.

Weitere Ausführungen zu den in Niedersachsen ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen sind den Ausführungen in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage „Fußball und Gewalt - Situation in Niedersachsen“ aus dem August 2009 (LT-Drs. 16/1625, Mündliche Anfrage Nr. 7) zu entnehmen.

Zu 3: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die auf einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den beiden Vorfällen schließen lassen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Anlage 16

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 17 der Abg. Kreszentia Flauger (LINKE)

Bewerbungen an Integrierten Gesamtschulen

Die Integrierten Gesamtschulen verzeichnen auch in Niedersachsen einen erheblichen Personalansturm. Es gibt mehr Lehrerinnen und Lehrer, die an einer IGS arbeiten wollen, als Stellen vorhanden sind. Zahlreiche Pädagoginnen und Pädagogen schätzen das schülerfreundliche Konzept des gemeinsamen Lernens, da sie sowohl aus ihrer Praxiserfahrung als auch durch ihre Ausbildung wissen, welche menschlichen, didaktischen und pädagogischen Vorteile diese Schulform sowohl für Lehrerinnen und Lehrer als auch für Schülerinnen und Schüler bietet. Viele Lehrerinnen und Lehrer arbeiten an Schulen anderer Formen, würden aber möglicherweise einen Arbeitsplatz an einer IGS präferieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Versetzungsgesuche und Bewerbungen hat es in den letzten zwei Jahren an den niedersächsischen Schulen gegeben? Bitte geben Sie die Statistiken für die folgenden Schulformen getrennt an: Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Kooperative Gesamtschulen und Integrierte Gesamtschulen. Die Auflistung ordnen Sie bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten.

2. Falls es auffällige oder erhebliche Unterschiede in den Bewerbungszahlen zwischen den einzelnen Schulformen gibt, wie erklärt sich die Landesregierung diese Differenzen?

Die Sicherung der Unterrichtsversorgung an allen Schulformen hat für die Landesregierung höchste Priorität. Sowohl die Ermittlung der landesweit erforderlichen Stellen als auch die Verteilung der bereitgestellten Stellen auf die einzelnen Schulformen und Schulen erfolgt daher strikt nach dem Bedarf der Schulen. Dieser wird nach festgelegten Kriterien der Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung ermittelt. Selbstverständlich werden bei der Entscheidung über Versetzungsanträge oder bei der Auswahl im Bewerbungsverfahren regionale und schulformspezifische Einsatzwünsche der Lehrkräfte berücksichtigt, jedoch sind diese keine Kriterien der Ermittlung des Unterrichtsbedarfs und damit der Zuweisung von Stellen.

Die Landesregierung hat zum Schuljahr 2009/2010 insgesamt 2 506 Lehrkräfte eingestellt. Für diese Einstellungen standen über 4 800 Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung, davon 2 826 Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, 136 mit dem Lehramt an Realschulen und 1 446 für das Lehramt an Gymnasien. Eine größere Zahl von Bewerbungen als Stellen ist dabei unverzichtbar, um landesweit alle Stellen entsprechend dem fächerspezifischen Bedarf besetzen zu können. Nicht alle Bewerberinnen und Bewerber sind regional mobil und verfügen über die an den Schulen benötigten Fächer.

In den vergangenen Einstellungsverfahren waren Stellen an Integrierten Gesamtschulen mit dem Lehramt an Gymnasien durchgehend schwieriger zu besetzen als an Gymnasien. Beispielsweise konnten zum Schuljahresbeginn 2009/2010 an den Integrierten Gesamtschulen von 105 für das Lehramt an Gymnasien bekannt gegebenen Stellen 75 Stellen, entsprechend 71 %, mit ausgebildeten Gymnasiallehrkräften besetzt werden, die weiteren Besetzungen erfolgten mit Quereinsteigern und Lehrkräften mit anderer Lehrbefähigung. An Gym

nasien konnten 87 % der Stellen mit ausgebildeten Gymnasiallehrkräften besetzt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Eine Auswertung der Bewerbungen nach Schulformen und Landkreisen erfolgt nicht.

Die Bewerbung der Lehrkräfte erfolgt nicht für einzelne Schulformen, sondern für bestimmte Stellen oder alle Stellen in bestimmten Landkreisen. Lehrkräfte haben die Möglichkeit, bestimmte Schulformen auszuschließen, wenn sie an dieser Schulform nicht unterrichten möchten. Erfolgt kein Ausschluss einer Schulform, wird die Bewerbung bei allen Stellen mit passender Fächerkombination entsprechend den regionalen Präferenzen in das Auswahlverfahren einbezogen. In den meisten Fällen bezieht sich die Bewerbung auf mehrere Schulformen und Landkreise.

Zum Schuljahresbeginn 2009/10 haben 22 % der Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und 20 % der Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien einen Einsatz an Integrierten Gesamtschulen ausgeschlossen.

Eine eindeutige Aussage über die Präferenz von Bewerberinnen und Bewerbern ist nur möglich, wenn bis auf eine alle anderen Schulformen ausgeschlossen werden. Über 8 % der Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien wünschten zum Schuljahresbeginn einen Einsatz ausschließlich an Gymnasien. 15 % aller Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen haben ihre Bewerbung ausschließlich für Stellen an Grundschulen eingereicht. Dagegen gab es keine einzige Lehrkraft, die sich durch Ausschluss aller anderen Schulformen ausschließlich für Integrierte Gesamtschulen beworben hat.

Versetzungsanträge werden vorwiegend nicht für einzelne Schulen oder Schulformen, sondern für Regionen gestellt. Eine Auswertung nach Zielschulformen erfolgt nicht.

Zu 2: Aus den Angaben der Bewerberinnen und Bewerber lässt sich kein Bewerberansturm für die Integrierten Gesamtschulen ermitteln. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1 verwiesen.

Anlage 17

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 18 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Ist eine „schlampige Behördenarbeit“ Schuld an der Abschiebung eines Ruanders in die politische Verfolgung?

Am 14. Oktober 2009 wurde der 24-jährige ruandische Staatsangehörige Innocent Irankunda aus dem Landkreis Wolfenbüttel nach Kigali/Ruanda abgeschoben. Unmittelbar nach seiner Landung wurde er in Haft genommen und langen Verhören unterzogen. Zur Last gelegt werden dem Inhaftierten Verrat, die Fälschung von Dokumenten und die Verbreitung von Genozidideologie zur Zeit des Völkermords an den Tutsi, obwohl der Flüchtling 1994 erst neun Jahre alt war. Nach Auskunft der deutschen Botschaft droht ihm eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. Die ruandische Presse spricht von möglicherweise 20 Jahren Haft, die Irankunda zu erwarten habe.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den in Wolfenbüttel lebenden Irankunda im Mai 2009 im Asylverfahren angehört und seinen Asylantrag am 10. September 2009 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Nunmehr werfen die Rechtsanwältin des Betroffenen, der Flüchtlingsrat Niedersachsen und PRO ASYL der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Braunschweig „schlampige Arbeit“ und mangelhafte amtsinterne Kontrolle vor. Aus ihrer Sicht hätten die Angaben des Asylsuchenden zu seinem Schicksal viele Ansatzpunkte für erforderliche Nachfragen geboten und eine weitere Recherche des Bundesamtes nötig gemacht. Das unterblieb jedoch. In Ruanda ist das Verfahren gegen Herrn Irankunda kurzfristig angesetzt worden. Ein Urteil wird für den 27. November 2009 erwartet. Die Fairness des Verfahrens wird von Beobachtern bezweifelt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Weshalb wurde der ruandische Staatsangehörige trotz der oben benannten Zweifel abgeschoben, wie bewertet die Landesregierung diesen Vorgang, und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

2. In welcher konkreten Form prüft und verfolgt sie in diesem Zusammenhang etwaige dienstliche Vergehen von Beamtinnen und Beamten?

3. Welche Auswirkungen hat der oben benannte Vorgang auf den künftigen Umgang mit Asylanträgen ruandischer Staatsangehöriger?

Der ruandische Staatsangehörige Innocent Irankunda hatte bei dem für die Durchführung des Asylrechts zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein erfolgloses Asylverfahren

durchlaufen. Die Prüfung der asylrechtlich relevanten, zielstaatsbezogenen Aspekte hatte ergeben, dass ihm weder eine Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden kann noch Abschiebungshindernisse vorliegen. Somit lagen die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltsrechts für Deutschland nicht vor. Ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zur Verhinderung der Abschiebung wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt.

Nach der rechtskräftigen Ablehnung seines Asylantrages war Herr Irankunda vollziehbar zur Ausreise verpflichtet, ist dieser Verpflichtung jedoch freiwillig nicht nachgekommen. Die Ausländerbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Vollzug des Aufenthaltsgesetzes fällt, war an die asylrechtliche Entscheidung des Bundesamtes gebunden. Sie war nach den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet, den Aufenthalt von Herrn Irankunda zwangsweise durch Abschiebung zu beenden. Ein Ermessen wird den Ausländerbehörden nach den gesetzlichen Vorschriften nicht eröffnet.

Die Entscheidung, dass Herr Irankunda nicht schutzbedürftig war und damit kein Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten konnte, wurde weder von der kommunalen Ausländerbehörde noch von einer anderen Behörde des Landes Niedersachsen getroffen. Vielmehr bestand für die Ausländerbehörde die gesetzliche Verpflichtung, den Aufenthalt von Herrn Irankunda zu beenden.

Es liegen keine Erkenntnisse vor, ob die Verhaftung des Herrn Irankunda unmittelbar nach Rückkehr in Ruanda aufgrund strafrechtlicher Verfehlungen nach den nationalen Strafvorschriften Ruandas erfolgt ist oder ob diese aus Gründen erfolgte, die asylrechtliche Relevanz haben. Die Inhaftierung hat seine Ursache jedoch nicht in der von der Ausländerbehörde durchgeführten Abschiebung. Die von Herrn Irankunda bevollmächtigte Rechtsanwältin ist unmittelbar vom Auswärtigen Amt über die von der Deutschen Botschaft in Kigali über die Situation des Herrn Irankunda in Erfahrung gebrachten Erkenntnisse informiert worden. Die Botschaft wird den Fall weiter beobachten und das Auswärtige Amt entsprechend informieren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es wird auf die in den Vorbemerkungen geschilderte Rechtslage verwiesen.

Zu 2: Die Entscheidung über die Schutzgewährung bzw. über die Ausreiseverpflichtung wird vom Bun

desamt getroffen. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Zu 3: Aktuelle Erkenntnisse der deutschen Auslandsvertretung in Ruanda über die Lage vor Ort werden bewertet und finden bei jeder Einzelfallentscheidung des Bundesamtes Berücksichtigung.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 19 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)