Protocol of the Session on November 26, 2009

3. Wenn nein, aus welchen Gründen ist eine solche Prüfung nicht vorgesehen?

Mit Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums vom 29. Juli 2005 ist die „Rahmenkonzeption zur Intensivierung der Bekämpfung der schweren und Organisierten Kriminalität im Umfeld von Motorradclubs (Rockerkriminalität) in Niedersachsen" in Kraft getreten. Damit einhergehend ist im Landeskriminalamt Niedersachsen in der Zentralstelle Organisierte Kriminalität (Dez. 35) eine Ermittlungsgruppe eingerichtet worden. Die Ermittlungsgruppe gewährleistet als Zentralstelle das Informationsmanagement in diesem Phänomenbereich in Niedersachsen. Neben der Erstellung und Fortschreibung eines Lagebildes werden dort auch schwerpunktmäßig Ermittlungen in straf- und gefahrenabwehrrechtlichen Einzelverfahren geführt. Zudem ist sie Ansprechstelle im Rahmen des bundesweiten und internationalen Informationsaustau

sches. Die so gewonnenen Erkenntnisse werden - gegebenenfalls mit einer strategischen Ergänzung oder Bewertung - anlassbezogen den Polizeidienststellen für deren Aufgabenbewältigung zur Verfügung gestellt.

Die allgemeine Informationsgewinnung zu Motorradclubs und die gezielte Informationsbeschaffung im Deliktsbereich „Rockerkriminalität“ werden vorrangig in den Polizeidienststellen in der Fläche wahrgenommen. Hierzu sind in jeder Polizeiinspektion Ansprechpartner „Rockerkriminalität“ eingesetzt, die Gefahrensituationen im Vorfeld erkennen und minimieren sollen.

Die Maßnahmen einer darüber hinaus vor wenigen Wochen zwischen den Ländern und dem Bund abgestimmten Bekämpfungsstrategie werden in Niedersachsen konsequent umgesetzt.

Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Biallas (CDU) zur Fragestunde des Niedersächsischen Landtages am 28. August 2009 verwiesen.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Auch im Hinblick auf die jüngsten Auseinandersetzungen in Nordrhein-Westfalen wird der Informations- und Erfahrungsaustausch durch eine zielgerichtete Informationserhebung, Informationssteuerung und -verarbeitung zur nachhaltigen Bekämpfung des Phänomens innerhalb der einzelnen Länder und dem BKA gewährleistet.

Sowohl das Landeskriminalamt Niedersachsen als auch die Ansprechpartner „Rockerkriminalität“ der Polizeiinspektionen sind direkt in den Informations- und Erfahrungsaustausch eingebunden.

Hinsichtlich des Aspektes der Verdachtsgewinnung werden sämtliche Informationsquellen genutzt. Das Instrumentarium polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität wird dabei vollständig eingesetzt.

Die Ausschöpfung aller rechtlichen und taktischen Möglichkeiten, einschließlich aller verkehrs-, gaststätten-, gewerbe-, vereins- und baurechtlichen Maßnahmen bis hin zu Zeugen-/Opferschutzmaßnahmen, stellt sich für die Polizeibehörden bei der Ermittlungsführung als handlungsleitend dar.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 2 und 3: Das Landeskriminalamt Niedersachsen bearbeitet herausragende Ermittlungsverfahren im Umfeld der Rockergruppierungen in Nieder

sachsen. Fälle, in denen den Ermittlungskomplexen Straftaten zugrunde liegen, die Verbindungen zwischen den Tätern und der Gruppenstruktur erkennen lassen, werden auch unter vereinsrechtlichen Gesichtspunkten bewertet.

Um die Wirksamkeit möglicher vereinsrechtlicher Maßnahmen nicht zu gefährden, können keine Auskünfte darüber erteilt werden, ob und gegebenenfalls gegen welche Rockergruppierungen Verbotsverfahren geplant sind.

Anlage 14

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 15 des Abg. Kurt Herzog (LINKE)

Sollen Atomtransporte, z. B. von MOXBrennelementen, unter Geheimhaltung der Streckenführung über niedersächsische Häfen geleitet werden?

Die angekündigten Transporte von MOX-Brennelementen von Sellafield nach Grohnde sorgen bei der niedersächsischen Bevölkerung zunehmend für Unruhe. Mehrere Kommunen mit Hafenanlagen haben inzwischen Beschlüsse gefasst, keine solchen Transporte mehr über ihre Häfen zulassen zu wollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche niedersächsischen Häfen sind grundsätzlich für die Verladung solcher Transporte geeignet?

2. Welche Entscheidungszuständigkeiten für die Umladung gibt es dort jeweils für a) das Land, b) die Kommune, c) welche privaten Dritten?

3. Auf welcher Rechtsgrundlage kann in diesen Häfen die Umladung solcher Atomtransporte untersagt werden?

Transporte von MOX-Brennelementen werden wie andere Transporte auch von privaten Unternehmen organisiert und durchgeführt. Diese entscheiden unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, welche Verkehrsmittel, Wege und gegebenenfalls Häfen im Einzelnen genutzt werden sollen. Dabei sind die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und -auflagen zu beachten. Für das Einbringen von Gefahrgütern einschließlich radioaktiver Stoffe in Häfen besteht seitens der Verantwortlichen eine Melde- und Auskunftspflicht der Hafenbehörde gegenüber. Die Hafenbehörde hat keine Befugnis, Informationen über solche Umschläge in Häfen an Dritte weiterzugeben.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Grundsätzlich sind alle Häfen geeignet, sofern das für einen Transport über See eingesetzte Schiff den einzelnen Hafen anlaufen kann. Das ist abhängig von den Abmessungen des Schiffes (Länge, Breite, Tiefgang). Weiter müssen im Hafen die für die Transportart passende Infrastruktur und Umschlageinrichtungen vorhanden sein.

Zu 2: Die folgenden Zuständigkeiten für einen Umschlag sind gegeben:

- Seitens des Landes ist MW Hafenbehörde und kann die für die Gefahrenabwehr in Hafenangelegenheiten notwendigen Maßnahmen treffen. Damit sind solche Maßnahmen gemeint, die sich ausschließlich auf das Schiff und den Umschlag selbst beziehen.

- Im Zusammenhang mit dem Umschlag im Hafen bestehen für die Kommunen keine Entscheidungszuständigkeiten.

- Ein Umschlag von Ladung in Häfen wird durch einen Umschlagbetrieb durchgeführt. Dieser muss im Rahmen wirtschaftlicher Überlegungen entscheiden, ob ein Schiff mit einer bestimmten Ladung durch ihn abgefertigt wird oder nicht. Darüber hinaus haben private Dritte keine Zuständigkeiten, die den Umschlag betreffen.

Zu 3: Die Beförderung radioaktiver Güter unterliegt den Bestimmungen des Atomrechts. Für die Erteilung der Genehmigung zur Beförderung von Kernbrennstoffen gemäß § 4 des Atomgesetzes (AtG) ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zuständig. Die Genehmigung erfasst dabei auch den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hafen, da dies einen Teil der Beförderungskette darstellt.

Liegt diese Genehmigung vor und werden darüber hinaus keine Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, insbesondere des Gefahrgutrechts, festgestellt, besteht für die Hafenbehörde keine Rechtsgrundlage für ein Verbot des Umschlags.

Ein Umschlagverbot durch die Hafenbehörde kann auf Grundlage des Niedersächsischen Hafensicherheitsgesetzes oder der Niedersächsischen Hafenordnung nur ausgesprochen werden, wenn Verstöße gegen Anordnungen, Auflagen oder gegen sonstige Rechtsvorschriften festgestellt werden oder wenn notwendige Genehmigungen nicht vorliegen, soweit dieses zur Gefahrenabwehr in Hafenangelegenheiten erforderlich ist. Dabei ist

jedoch im Einzelfall stets zu prüfen, ob ein Verbot verhältnismäßig wäre.

Davon unberührt bleibt die Anordnungsbefugnis der atomrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß § 19 Abs. 3 AtG.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 16 der Abg. Pia-Beate Zimmermann (LINKE)

Stellt der Hooliganüberfall auf dem Bahnhof Weddel am 7. November 2009 eine neue Qualität der Gewalt in Niedersachsen dar?

Schwerbewaffnete Braunschweiger Hooligans haben am Samstag, den 7. November 2009, auf dem Bahnhof Weddel, östlich von Braunschweig, einen mit Fußballfans von Hannover 96 besetzten Regionalzug attackiert. Nach Angaben der Polizei gingen 20 bis 30 vermummte Gewalttäter mit Eisenstangen und Baseballschlägern auf den Zug los, in dem etwa 130 Fans aus Hannover saßen. Dabei richteten die noch unbekannten Angreifer nach Angaben der Bahn mehrere Zehntausend Euro Sachschaden an. Die Angreifer hinterließen am Tatort antisemitische Schmierereien. Bereits im Februar dieses Jahres wurde ein Fanlokal in Hannover von Personen aus dem Braunschweiger Umfeld überfallen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der Tathergang am 7. November 2009 auf dem Bahnhof Weddel dar, und wie bewertet sie diesen?

2. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass es sich in diesem Zusammenhang um eine neue Qualität der Gewalt handelt, und, wenn ja, welche Maßnahmen wird sie dagegen einleiten?

3. Gibt es aus Sicht der Landesregierung Zusammenhänge zwischen dem Überfall im Februar dieses Jahres und dem Überfall auf dem Bahnhof Weddel?

Zu der vorliegenden Anfrage hat mir die örtlich zuständige Polizeidirektion Braunschweig berichtet. Danach sind die polizeilichen Feststellungen und ersten Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Sachverhalt am 7. November 2009 am Bahnhaltepunkt Weddel ausschließlich durch die Bundespolizei getroffen worden.

Kräfte der Landespolizei sind ca. zehn Minuten nach dem Vorfall aufgrund einer Information der

Bundespolizei nach Weddel verlegt worden, trafen allerdings erst vor Ort ein, als die Täter bereits geflüchtet waren. Eine anschließende Fahndung sowie weitere Maßnahmen am Bahnhof Braunschweig führten nicht zum Ergreifen von Tatverdächtigen.

Zum Geschäftsbereich der Bundespolizei nimmt die Landesregierung grundsätzlich nicht Stellung. Zudem sind die Ereignisse in Weddel derzeit Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen schweren Landfriedensbruchs, sodass eine abschließende Stellungnahme der Landesregierung derzeit nicht möglich ist.

Da sich in dem nahe der Stadt Braunschweig angegriffenen Zug ca. 130 Anhänger von Hannover 96 auf der Rückfahrt von einem Fußballspiel befanden, kommt der bestehenden Rivalität bzw. Feindschaft gewaltbereiter Fußballfans der Vereine Hannover 96 und Eintracht Braunschweig selbstverständlich eine besondere Bedeutung bei der Ermittlung von Identität und Motivation der Angreifer zu. Die Ermittlungen werden daher in einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe der Bundespolizeiinspektion Hannover und der Landespolizei in Braunschweig geführt.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: