Protocol of the Session on November 26, 2009

en Krankenkassen und der KVN ab

ordnet und nicht durch andere nicht ärztliche Leis

SGB V).

Dies vorausgeschickt, beantworte ich d namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Ein Delegationsmodell kann - abhängig von der genauen Ausgestaltung - einen ganz wesentlichen Beitrag zur hausärztlichen Versorgung darstellen. Es ermöglicht bessere Arbeitsbedingungen für den Hausarzt, der sich mehr seinen originären Aufgaben, nämlich Diagnose und Therapie, widmen kann, und hilft maßgeblich, die sich ändernden Versorgungsbedingungen (z. B. Zu chronischer Erkrankungen) zu bewältigen.

Die Landesregierung begrüßt das Delegationsmodell für Niedersachsen („MoNi“) der KVN und ein vergleichbares Projekt der AOK Niedersachsen im Raum Niederelbe mit einer an mehrere niedergelassene Ärzte angebundenen Betreuungsschwester. Sie bevorzugt kein bestimmtes Delegationsmodell, sondern hat vielmehr in der letzten Gesprächsrunde zur „Stärkung der hausärztlichen Versorgung“ am 14. September 2009 betont, dass am Ende für Niedersachsen ein Modell stehen sollte, das den Gegebenheiten des Landes entspricht. Die Einzelheiten sind zwischen den niedersächsisch zustimmen.

Zu 2: Die in der Vorbemerkung genannte Delegationsvereinbarung auf Bundesebene beschränkt den Versorgungsauftrag auf die dort aufgeführten Hilfeleistungen, die „...im Einzelfall vom Arzt ange

3 Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte bzw. Ärzte/Ersatzkassen, In-Kraft-Treten: 17.03.2009

tungserbringer erbracht werden“ (§ 5 Abs. 1 Satz 1 der Vereinbarung).

Bei ihren Bemühungen um die Stärkung der hausärztlichen Versorgung geht es der Landesregierung um die Entlastung des Hausarztes und die Stärkung seiner Kernkompetenzen sowie um die Bewältigung zukünftiger Versorgungsanforderungen. Dies ist im Wesentlichen auch die Zielsetzung der genannten Modellprojekte. Die konkrete Ausgestaltung der Projekte obliegt den jeweiligen Verhandlungspartnern (für „MoNi“ der KVN und den niedersächsischen Krankenkassen bzw. deren Landesverbänden).

Die Auswertung der Ergebnisse der über einen längeren Zeitraum angelegten Projekte ist abzuwarten.

Zu 3: Die Koalitionsvereinbarung des Bundes bestätigt in wesentlichen Punkten die in der von der Landesregierung initiierten Gesprächsrunde erfolgte Analyse der Versorgungssituation. Die folgenden Themen wurden dort bereits einer vertieften Betrachtung unterzogen:

- Steigerung der Attraktivität der allgemeinmedizinischen Ausbildung,

- Verbundweiterbildung,

- Modellprojekte zur Entlastung von Hausärzten sowie

- strategische Partnerschaft zwischen den Kommunen und der KVN.

Daraufhin haben sich Ende September 2009 auf Einladung des Sozialministeriums Vertreter der Gesprächsrunde intensiv mit dem Thema Stärkung der Allgemeinmedizin an den Universitäten auseinandergesetzt. Auch Krankenkassen und KVN haben bereits erste Gespräche zur Umsetzung des KVN-Delegationsmodellprojekts „MoNi“ geführt.

Soweit in der Koalitionsvereinbarung die Prüfung fachlicher Einwirkungsmöglichkeiten der Länder bei der Frage der flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung in Aussicht gestellt wird, begrüßt das Land Niedersachsen dieses Vorhaben.

Welche Maßnahmen andere Flächenländer auf Grundlage der Koalitionsvereinbarung ergreifen, ist der Landesregierung derzeit nicht bekannt.

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 13 der Abg. Uwe Schwarz, Markus Brinkmann, Marco Brunotte, Ulla Groskurt, Stefan Klein, Matthias Möhle, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD)

Kieferorthopädische Leistungen in Niedersachsen: Teilt die Sozialministerin die Auffassung von Lobbyisten in Bezug auf eine ausschließliche private Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen?

Unter der Überschrift „Ross-Luttmann: Gemeinsame Ziele in der Gesundheitspolitik“ berichten die ZKN-Mitteilungen - die Monatszeitschrift der Zahnärztekammer Niedersachsen - in ihrer Oktoberausgabe auf Seite 628 von einem Gespräch der Sozialministerin Frau Ross-Luttmann mit u. a. der Bundes- und Landesvorsitzenden des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden (BDK), Frau Dr. Gundi Mindermann. Unter anderem bestehe Einigkeit darüber, dass es in Niedersachsen eine dramatische Unterversorgung im Bereich der Kieferorthopädie gebe.

Frau Dr. Mindermann war eine der Wortführerinnen der kollektiven Rückgabe der Kassenzulassung niedersächsischer Kieferorthopäden im Jahre 2003. Ziel war die Durchsetzung einer ausschließlich privaten Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen.

Erst durch dieses Verhalten kam es zu einer gewollten vorübergehenden Gefährdung der kieferorthopädischen Versorgung. Noch unter Frau Ross-Luttmanns Vorgängerin hatte das Land diesen kollektiven Ausstieg als rechtswidrig angesehen.

Das Bundessozialgericht bestätigte am 17. Juni 2009 die Rechtswidrigkeit des kollektiven Ausstiegs aus der Kassenzulassung mit folgenden Worten: „Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass der an der gelenkten Aktion teilnehmende Vertragsarzt es auf die Zerstörung des vertragsärztlichen Versorgungssystems anlegt und damit systemgefährdend wirkt.“

Der ZKN-Artikel erweckt nun den Eindruck, dass die Sozialministerin trotz dieser Vorgeschichte einen Kurswechsel vornehmen will und sich vor den Karren einer Lobbyistenkampagne spannen lässt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hat sich seit dem Jahre 2000 die Zahl der Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden in Niedersachsen bzw. kieferorthopädisch tätiger Zahnärztinnen und Zahnärzte entwickelt, und teilt vor diesem Hintergrund die Landesregierung die Aussage von Frau Dr. Mindermann in der o. g. Zeitschrift, wonach es in Niedersachsen „gerade im Bereich Kieferorthopädie“ eine „dramatische Unterversorgung“ gebe?

2. Was sind die in der ZKN-Mitteilung genannten „gemeinsamen Ziele in der Gesundheitspolitik“ von BDK und Sozialministerin Frau RossLuttmann?

3. Wie hoch ist das durchschnittliche Praxiseinkommen von Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden in Niedersachsen einschließlich Selbstzahlern und Einkünften aus privater Liquidation?

Eine qualitätsorientierte Versorgung der niedersächsischen Patientinnen und Patienten, die kieferorthopädische Leistungen benötigen, liegt im Interesse der Niedersächsischen Landesregierung. Deshalb führt die Landesregierung regelmäßig Gespräche mit allen an dieser Versorgung Beteiligten. Dies sind die niedersächsischen Krankenkassen, die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN), die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) und auch der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) als Interessenvertretung der Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden.

Am 11. August 2009 führte Frau Ministerin RossLuttmann ein Gespräch mit Vertreterinnen der ZKN und des BDK. Thema des Gesprächs waren das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Juni 2009 zum kollektiven Zulassungsverzicht niedersächsischer Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden im Jahr 2004, die künftige Ausgestaltung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowie die Honorarsituation niedersächsischer Kieferorthopäden.

Das Sozialministerium hatte während des kollektiven Zulassungsverzichts im Rahmen seiner Rechtsaufsicht über die KZVN festgestellt, dass für die Landkreise Cuxhaven, Hannover und Hildesheim die vertragszahnärztliche Versorgung der Versicherten ab dem 1. Juli 2004 nicht sichergestellt ist. Daher wurde die Verantwortung für die Sicherstellung der Versorgung in diesen Bereichen von der KZVN insoweit auf die Krankenkassen übertragen. Nachdem die Krankenkassen gegenüber dem Sozialministerium bestätigt hatten, dass sich die Versorgungslage in den genannten Planungsbereichen wieder vollständig normalisiert habe, hat die KZVN den Sicherstellungsauftrag für den Landkreis Cuxhaven zum 1. April 2005 und für die Landkreise Hannover und Hildesheim zum 1. April 2009 wieder zurückerhalten.

Dass das Sozialministerium beim Kollektivverzicht niedersächsischer Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden gemäß den gesetzlichen Vorgaben gehandelt hat, wurde durch die Rechtsprechung des BSG bestätigt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Zahl der kieferorthopädischen Behandler hat sich nach Angaben der KZVN von 214 im Jahr 2000 mit einem Versorgungsgrad von landesdurchschnittlich 42 % auf 297 im Jahr 2008 mit einem Versorgungsgrad von landesdurchschnittlich 76 % erhöht. Die Versorgungssituation im Bereich Kieferorthopädie hat sich somit deutlich verbessert.

Die Aussage im Artikel der ZKN-Mitteilungen über eine „dramatische Unterversorgung“ ist im Zusammenhang mit der dort zuvor genannten Budgetfestsetzung auf Basis des Jahres 1997 zu sehen. Hieraus leitet der BDK eine aus seiner Sicht bestehende Mangelversorgung, bezogen auf eine Vergütungsproblematik, ab.

Zu 2: In dem zitierten Gespräch haben die Vertreterinnen des BDK und der ZKN das Sozialministerium über ihre Sichtweise u. a. zur Systematik der privatzahnärztlichen und vertragszahnärztlichen Vergütung informiert. Frau Ministerin Ross-Luttmann hat die Ansichten des BDK und der ZKN zur Kenntnis genommen und gebeten, Probleme bei der Weiterentwicklung der GOZ frühzeitig zu benennen und hierbei insbesondere die niedersächsischen Interessen herauszustellen. Im Zusammenhang mit dem kollektiven Zulassungsverzicht niedersächsischer Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden im Jahr 2004 hat sie herausgestellt, dass die Landesregierung in ihrem Handeln den gesetzlichen Rahmen eingehalten hat und dieses Vorgehen durch das BSG bestätigt wurde.

Zu 3: Die KZVN hat nach ihren Angaben im Jahr 2008 im Rahmen der Honorarverteilung an jeden Kieferorthopäden durchschnittlich 152 000 Euro für die Behandlung von GKV-Versicherten ausgezahlt. Bei diesem Durchschnittsbetrag handelt es sich um den Honorarumsatz. Fachübergreifende Praxen wurden bei der Betrachtung nicht berücksichtigt.

Über Einkünfte aus privater zahnärztlicher Liquidation liegen der Landesregierung keine Daten vor.

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 14 der Abg. Pia-Beate Zimmermann (LINKE)

Was tut die Landesregierung gegen die kriminellen Aktivitäten von sogenannten Rockergruppen in Niedersachsen?

Ende Oktober dieses Jahres kam es in Duisburg zu schweren Auseinandersetzungen zwischen den Rockergruppen Hell’s Angels und Bandidos, welche deutlich machen, dass diese Gruppierungen eine Gefahr für die Sicherheit in unserem Land darstellen. Auch im Land Niedersachsen treten diese Gruppierungen immer offensiver auf. Das wurde kürzlich auch von der Landesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage in der Fragestunde im August 2009 bestätigt. In Niedersachsen sind laut dieser Antwort u. a. die großen vier Klubs Hell’s Angels MC, Bandidos MC, Outlaws MC und Gremium MC vertreten. Die Mitglieder entfalten ihre Aktivitäten u. a. in den Bereichen Rotlichtmilieu, Eventgastronomie sowie dem Sicherheitsgewerbe. Die Zahl der Mitglieder in diesen Gruppierungen liegt laut Landesregierung derzeit bei ca. 300 Personen. Über etwa die Hälfte dieser Personen liegen kriminalpolizeiliche Erkenntnisse vor. Der niedersächsischen Polizei seien im vergangenen Jahr insgesamt 49 Straftaten, begangen durch Mitglieder dieser Gruppen, bekannt geworden, denen 56 Tatverdächtige zugeordnet werden können. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Gewaltdelikte (Körperver- letzung, Nötigung, Bedrohung, Erpressung und Sachbeschädigung), Eigentumsdelikte, Verstöße gegen das Waffengesetz und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen die kriminellen Aktivitäten sogenannter Rockergruppen angesichts der jüngsten schweren Auseinandersetzungen?

2. Prüft die Landesregierung in diesem Zusammenhang ein Verbot solcher Gruppierungen, und, wenn ja, wann ist damit zu rechnen?

3. Wenn nein, aus welchen Gründen ist eine solche Prüfung nicht vorgesehen?