Darüber hinaus nimmt das Prognosezentrum Risikokategorisierungen im Rahmen des Programms „K.U.R.S.“ wahr. Hierbei handelt es sich um eine Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern und Sexualstraftäterinnen. Sie bezweckt auf der Grundlage einer vereinheitlichten Methode die Erstellung von Rückfallprognosen. Im Zeitraum Januar bis September 2009 wurden 31 Risikoprofile erstellt, was einem monatlichen Durchschnitt von etwa 3,4 entspricht.
Das Prognosezentrum führt eine Warteliste. Zum Stand 5. Oktober 2009 standen auf der Warteliste 94 Gefangene für eine Begutachtung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NJVollzG, 50 Gefangene für eine Begutachtung nach § 104 Abs. 1 NJVollzG und 8 Gefangene für eine Begutachtung nach § 16 Abs. 1 NJVollzG. Für die Risikokategorisierungen nach „K.U.R.S.“ besteht keine Warteliste.
Zu 2: Im Zeitraum Januar bis September 2009 ergab sich für die Gefangenen, für die eine Erstbegutachtung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NJVollzG anstand, eine durchschnittliche Wartezeit von zehn Wochen.
Für den gleichen Zeitraum mussten Gefangene für eine Begutachtung zur Indikationsstellung nach § 104 Abs. 1 NJVollzG im Durchschnitt etwa neun Wochen warten.
Für Begutachtungen zur Frage einer Verlegung in den offenen Vollzug oder einer Lockerung nach § 16 Abs. 1 NJVollzG betrug die durchschnittliche Wartezeit acht Wochen.
Die angegebenen Wartezeiten beziehen sich jeweils auf die Dauer zwischen der Anmeldung eines Gefangenen beim Prognosezentrum und seiner Verlegung dorthin. Gefangene, die für eine Risikokategorisierung nach „K.U.R.S.“ vorgesehen waren, hatten keine Wartezeit.
Zu 3: Die Vollzugsbehörde kann zur Erreichung des Vollzugszieles nach § 5 Satz 1 NJVollzG, („Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“) Vollzugslockerungen anordnen (§ 13 Abs. 1 NJVollzG). Die Entscheidung über die Lockerungsgewährung trifft die Vollzugsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Vorgabe, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt Lockerungen zu gewähren sind, enthält das Gesetz nicht. Gleichwohl sind die Vollzugsbehörden stets bemüht, jeder und jedem Gefangenen die Form von Lockerung zu gewähren, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Erreichung des Vollzugszieles nach § 5 Satz 1 NJVollzG am besten geeignet erscheint. Soweit hierfür nach § 16 Abs. 1 NJVollzG eine Begutachtung erforderlich ist, sind die Vollzugsbehörden gehalten, diese in einem zeitlich angemessenen Rahmen durchzuführen. Dies schließt nicht aus, dass es im Einzelfall zu Wartezeiten kommt, die den angemessenen Rahmen überschreiten. Die Landesregierung sieht deshalb weiterhin Handlungsbedarf. Maßnahmen zur Verkürzung der Wartezeiten werden derzeit geprüft.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 13 der Abg. Ina Korter und Elke Twesten (GRÜNE)
Katerstimmung in landeseigenen Seehäfen - Was unternimmt die Landesregierung gegen Entlassungen und Lohndumping?
Kaum sind die Festreden des 19. Niedersächsischen Hafentages, der am 3. September 2009 im Braker Hafen stattgefunden hat, verklungen, kündigt das Unternehmen J. Müller Breakbulk Terminal am 23. September 2009 die Entlassung von 55 seiner 165 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Noch Mitte August dieses Jahres ist in Brake der 270 m lange, aus öffentlichen Mitteln finanzierte Niedersachsenkai eingeweiht worden. Insgesamt sollten im Jahre 2009 rund 124 Millionen Euro in die Infrastruktur der landeseigenen Häfen investiert werden, davon ca. 94 Millionen Euro aus Haushaltmitteln des Landes, kündigte NPorts-Geschäftsführer Meyer-Schwickerath Ende Januar dieses Jahres auf der Jahrespressekonferenz der niedersächsischen Seehäfen an. Bis 2012 werde Niedersachsen mehr als 300 Millionen Euro in die Erweiterung seiner Seehäfen investieren, so Wirtschaftsminister Dr. Rösler beim 19. Niedersächsischen Hafentag. Mit seinen Investitionen generiere das Land Wertschöpfung und schaffe neue Arbeitsplätze, so Dr. Rösler vor der versammelten Hafentags-Festgemeinde. Tatsächlich passiert das Gegenteil: Neben Entlassungen kündigte die Geschäftsführung des Braker Hafenbetreibers dem Betriebsrat eine „Anpassung der Löhne an den Wettbewerb“ und ein Einfrieren der betrieblichen Altersversorgung an, berichtete die Kreiszeitung Wesermarsch am 24. September 2009.
Offenbar wird der schärfere Wettbewerb der Hafenbetreiber infolge der Umsatzeinbußen im Zuge der weltweiten Wirtschaftskrise wieder einmal auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen.
1. An welche Arbeitsplatzzusagen und sozialen Standards seitens der Betreiber hat das Land seine Investitionen in die niedersächsischen Seehäfen geknüpft, und wie überprüft sie deren Einhaltung?
2. In welcher Weise wirkt die Landesregierung auf die Betreiber der niedersächsischen Seehäfen ein, um Entlassungen und Lohndumping zu verhindern?
3. In welchem Verhältnis stehen die öffentlichen Investitionen in die landeseigenen Seehäfen (aus Haushalten der EU, des Bundes und des Landes) zur Lohnsumme der in diesen Häfen Beschäftigten und zu den von den Betreibern getätigten Investitionen seit 2007?
Häfen sind grundsätzlich öffentliche Infrastruktureinrichtungen, die im gesamtwirtschaftlichen und damit im öffentlichen Interesse liegen. Investitionen durch das Land haben eine überregionale Ausstrahlung. Der Ausbau der Infrastruktur unterliegt mittel- und langfristigen Bedarfen und nicht konjunkturell bedingten Umsatzschwankungen einzelner Hafenwirtschaftsunternehmen. Diese müssen sich der jeweiligen wirtschaftlichen Entwicklung anpassen, um wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben. In Zeiten der Krise mit Umsatzrückgängen von bis zu 50 % ist es in Einzelfällen nicht vermeidbar, dass Unternehmen ihre Organisation und Beschäftigungszahl einem nachhaltig niedrigen Geschäftsvolumen anpassen.
Im Vergleich zu anderen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen ist der Bau von Hafenanlagen sehr kostenintensiv und bedarf einer gründlichen Vorbereitung und Analyse der jeweiligen wirtschaftlichen Situation. Gerade aufgrund des benötigten Finanzierungsvolumens sind die hierfür notwendigen Haushaltsmittel über längere Zeiträume in die öffentlichen Haushalte einzustellen, damit eine kontinuierliche Entwicklung gewährleistet werden kann.
Zu 1: Wie zuvor ausgeführt, orientieren sich die Infrastrukturmaßnahmen in den Häfen an langfristigen Entwicklungen und dem volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen. Bei der volkswirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Betrachtung spielt die Schaffung von Arbeitsplätzen eine wichtige Rolle. Dieser Effekt kann jedoch nicht auf einzelne Unternehmen heruntergebrochen werden, da die Nutzung der staatlich geförderten Hafeninfrastruktur diskriminierungsfrei allen Marktteilnehmern eröffnet wird. Ein vergleichbares Vorgehen ist auch aufseiten des Bundes beim Ausbau der Bundeswasserstraßen festzustellen.
Für die Gewährleistung der sozialen Standards existieren entsprechende Tarifverträge, die zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossen werden. Die Überprüfung der Einhaltung ist Sache der Tarifvertragsparteien.
Zu 3: In den letzten beiden Jahren wurden vom Land Niedersachsen insgesamt ca. 390 Millionen Euro in die Infrastruktur in den Häfen (einschließ- lich JadeWeserPort) investiert. Dem stehen Investitionen der privaten Hafenwirtschaft in einer Grö
ßenordnung von 360 Millionen Euro gegenüber. Dies entspricht der Erfahrung, dass die Investitionen des Landes Niedersachsen in die Hafeninfrastruktur Komplementärinvestitionen der privaten Wirtschaft in nahezu gleicher Größenordnung nach sich ziehen. Mit den Investitionen in die Infra- und Suprastruktur ist automatisch auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze verbunden. In welchem Umfang dies erfolgt, unterliegt der Entscheidung der betroffenen Unternehmen.
Gemäß dem Niedersächsischen Hafenkonzept aus dem Jahre 2007 waren in 2006 ca. 38 100 Beschäftigte in den niedersächsischen Seehäfen beschäftigt. Auf der Grundlage der geltenden Tarifverträge ergab sich hieraus ein Lohnsummenanteil von ca. 1,2 Milliarden Euro.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 14 der Abg. Marco Brunotte, Klaus-Peter Bachmann, Markus Brinkmann, Ulla Groskurt, Stefan Klein, Matthias Möhle, Uwe Schwarz, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD)
„Rauchmelder Pflicht!“ (Winsener Anzeiger vom 11. Juni 2009), „Niedersachsen: Rauchmelder in Wohnungen werden Pflicht“ (Hamburger Abendblatt vom 9. Juli 2009). Immer wieder tauchen in den Medien Berichte über eine angeblich unmittelbar bevorstehende Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) auf, um den verpflichtenden Einbau von Brandmeldern in privaten Wohnungen aufzunehmen. Niedersachsen würde damit nicht nur einer Vielzahl von Bundesländern folgen, sondern endlich die europäischen und internationalen Fortschritte auf diesem Gebiet aufgreifen. Im Gegensatz zu den öffentlichen Ankündigungen des zuständigen Sozialministeriums herrscht in der Sache selbst Stillstand. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurden mehrere Anträge der SPD-Fraktion zum verpflichtenden Einbau von Brandmeldern von der Landesregierung und der sie tragenden Regierungskoalition abgelehnt.
Seit Anfang 2008 liegt nun ein entsprechender Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im zuständigen Fachausschuss, ohne dass die parlamentarische Beratung zu Ende geführt wird.
Die Feuerwehren bestätigen seit Langem, dass durch den Einbau von Rauchmeldern Menschenleben gerettet und schwere Brandverlet
zungen sowie hohe Sachschäden vermieden werden können. Sie fordern ebenfalls die Brandmelderpflicht in privaten Wohnungen.
1. Wann ist mit der vielfach angekündigten und genauso häufig verschobenen Novelle der NBauO zu rechnen, und was sind die Gründe für die wiederholten Verzögerungen und Vertröstungen?
2. Wird die NBauO-Novelle die Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern in private Wohnungen aufnehmen?
3. Welche Übergangsregelungen wird die mögliche Rauchmelderpflicht für Neubauten und für Altbauten vorsehen?
In der Antwort auf die Mündliche Anfrage mehrerer Abgeordneter der Fraktion der SPD zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung1 hat die Landesregierung das bisherige und weitere Verfahren zur Erarbeitung einer umfassenden Neufassung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) dargestellt.
Der Gesetzesentwurf zur Novellierung der NBauO beruht auf der grundsätzlichen Erwägung, sich im Verfahrensrecht wie im materiellen Recht auf die aus heutiger Sicht notwendigen Regelungen zu beschränken. Der Verzicht auf präventive bauaufsichtliche Prüfungen sowie der Abbau und die Straffung von materiellen Anforderungen sollen das Bauen für Bauwillige einfacher, schneller und kostengünstiger machen - ohne Verringerung der Gebäudesicherheit. Zugleich sollen die Baugenehmigungsbehörden entlastet werden. Dazu sind umfangreiche Abstimmungen erforderlich. Das in der Antwort benannte Abstimmungsverfahren innerhalb der Landesregierung steht vor dem Abschluss.
Zu 2 und 3: Angaben zu den konkreten Inhalten der Novelle zur NBauO können erst nach Beschlussfassung durch die Landesregierung gemacht werden.
1 Anlage 20 des Stenografischen Berichtes der 35. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, S. 4247 f.
Gemeinsamer Auftritt der Kultusministerin Heister-Neumann (CDU) und eines CDUAbgeordneten bei einer Schulveranstaltung während der Sperrfrist
Den Besuch von Politikerinnen und Politikern an Schulen in den letzten Wochen vor einer Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl hat die Landesregierung mit einem am 1. August 2009 in Kraft getretenen Erlass untersagt. Laut Presseberichten ist die niedersächsische Kultusministerin und Landtagsabgeordnete Elisabeth Heister-Neumann dennoch in Begleitung des örtlichen CDU-Wahlkreisabgeordneten zu einem Festakt nach Gehrden gekommen, um die Kooperation einer Schule (Grundschule Am Langen Feld) mit einem Verein (SV Gehrden) zu feiern.
Da das Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Verein eine gemeinsame Initiative des Kultusministeriums und der Sportjugend im Landessportbund Niedersachsen ist, musste der zuständigen Ministerin bei Annahme des Termins die Kollision mit dem eigenen Erlass klar sein.