Protocol of the Session on October 30, 2009

- eine Haftpflichtversicherung, die für durch die Anlage verursachte Schäden haftet (z. B bei Sturmereignissen am Dach selbst oder durch herab fallende Teile der Solaranlage),

- eine Sachversicherung für an der Anlage selbst entstehende Schäden.

Die jeweilige GbR kann sich dazu bei der breiten Palette der Versicherungsgesellschaften um die im individuellen Fall günstigste Lösung bemühen.

Zu 2: Für den Betrieb von Bürgersolaranlagen eignen sich neben der GbR auch die Rechtsformen einer Kommanditgesellschaft bzw. einer Genossenschaft. So haben z. B. die Volksbanken und Raiffeisenbanken ein Konzept zur Gründung von Photovoltaik-Genossenschaften erstellt, welches allen Interessierten die Möglichkeit bietet, in Solaranlagen zu investieren, auch denen, die selber nicht genügend finanzielle Mittel oder räumliche Möglichkeiten für eine eigene Photovoltaikanlage haben.

Zu 3: Der Niedersächsischen Landesregierung liegen keine Musterverträge für die Überlassung von gemeindeeigenen Dachflächen für sogenannte Bürgersolaranlagen vor. Auch ist der Landesregierung nicht bekannt, welche Erfahrungen bisher in Niedersachsen mit Bürgersolaranlagen gemacht worden sind.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 9 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE)

Gefährdung von Angehörigen der Ahmadiyya-Gemeinde in Niedersachsen

Die Ahmadiyya-Gemeinde ist eine als islamische Bewegung gegründete Glaubensgemeinschaft, die 1889 in Indien gegründet wurde. Sie gibt als Ziel die Vereinigung aller muslimischen Gruppierungen in einen wahren Islam, wie er ursprünglich durch den Heiligen Propheten Mohammed der Welt gegeben worden sei, an.

Seit der pakistanische Premierminister Bhutto 1974 unter dem Druck pakistanischer sunnitischer Gelehrter die Ahmadiyya zu einer nicht muslimischen Religionsgemeinschaft erklärte, werden ihre Angehörigen in mehreren Ländern verfolgt.

Der Ahmadiyya-Gemeinde Deutschland e. V. ist seit den 1920er-Jahren in der Bundesrepublik Deutschland aktiv und hat derzeit etwa 30 000 Mitglieder in 250 Gemeinden. Bei der Mehrheit ihrer Angehörigen handelt es sich um deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.

Die Ahmadiyya beklagen in letzter Zeit verstärkt, dass ihre Glaubensgenossen in Deutschland gefährdet seien und es am notwendigen Schutz vor Übergriffen fehle. So sollen in der Nacht vom 31. Dezember 2008 auf den 1. Januar 2009 Einbrecher die SamiMoschee im Siedlungsgebiet Schwarze Heide im hannoverschen Stadtteil Stöcken verwüstet haben. Eingangstüren sollen demoliert, etwa fünfzehn Fensterscheiben zerschlagen und drei Fernseher entwendet worden sein.

Die Ahmadiyya sähen sich deshalb gezwungen, einen eigenen Sicherheitsdienst für die Moscheen in Niedersachsen zu organisieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sieht die Landesregierung gegenwärtig eine Gefährdung bzw. Verfolgung der Ahmadiyya in Niedersachsen, bzw. wird bei Vorfällen wie in Hannover überhaupt auch in Richtung politisch motivierter Straftaten ermittelt, und werden diese gegebenenfalls als politisch motivierte Straftaten mit extremistischem Hintergrund eingestuft?

2. Welche politisch oder religiös motivierten kriminellen Handlungen gegen in Niedersachsen lebende Ahmadiyya sind der Landesregierung aus den letzten fünf Jahren bekannt?

3. Was unternimmt die Landesregierung, um ihre Schutzpflicht gegenüber diesen niedersächsischen Bürgerinnen und Bürgern zu erfüllen?

In der Silvesternacht 2008/2009 kam es in der Sami-Moschee, Ahmadiyya Muslim Jamaat in der Bundesrepublik Deutschland e. V., 30419 Hanno

ver-Stöcken, zu einem Einbruchdiebstahl. Unbekannte Täter beschädigten insgesamt 17 Fenster und Anlagen im Außenbereich sowie die Einstiegstür. Aus dem Gebetsraum wurden drei Großbildfernseher entwendet.

Im Rahmen der polizeilichen Tatortaufnahme wurde eine intensive Spurensuche und -sicherung durchgeführt. Im Rahmen der Ermittlungen zur o. a. Straftat, die durch den Polizeilichen Staatsschutz der Polizeidirektion Hannover geführt wurden, konnten bislang keine Hinweise auf eine politisch oder religiös motivierte Tat gewonnen werden. Nach Abschluss der Ermittlungen wurde der Vorgang an die Staatsanwaltschaft Hannover abgegeben, ohne dass ein Täter ermittelt werden konnte. Die Straftat wurde bislang nicht als politisch motivierte Kriminalität erfasst.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage auf Grundlage der Berichterstattung des Landeskriminalamtes Niedersachsen und der Polizeidirektion Hannover namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Den Sicherheitsbehörden in Niedersachsen liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die auf eine Gefährdung der Ahmadiyya in Niedersachsen hinweisen. Auch sind in den letzten fünf Jahren keine politisch oder religiös motivierten Straftaten in diesem Zusammenhang bekannt geworden. Insofern erübrigen sich auch besondere Schutzmaßnahmen gegenüber in Niedersachsen lebenden Ahmadiyya.

Anlage 8

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 10 der Abg. Christa Reichwaldt (LINKE)

Krankenhausunterricht

Die Kinder- und Jugendpsychiater in Niedersachsen beschweren sich seit Längerem über die Senkung der Wochenstunden für den Krankenhausunterricht (vgl. u. a. HAZ vom 30. Juni 2009 oder die Fernsehsendung „Panorama“ vom 15. Oktober 2009). Der Oberarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Göttinger Universitätsmedizin wird mit den Worten zitiert: „Das ist für unsere Patienten eine Katastrophe. Sie kommen hierher, damit es ihnen psychisch besser geht, und bezahlen dafür den Preis, dass sie den schulischen Anschluss verlieren.“ Er befürchtet, dass aufgrund des geringen Unterrichtsangebots weniger Eltern ihre Kinder in stationäre Behandlung geben werden, was dazu führen würde, dass das psychische Leid der Patienten damit vergrößert wird.

Staatssekretär Dr. Bernd Althusmann begründet das geringe Unterrichtsangebot in der Sendung „Panorama“ mit den Worten, dass die Kassenlage des Landes Niedersachsen dramatisch sei und es lediglich „Einzelfälle“ gebe, für die zusätzlicher Unterricht infrage käme. Diese Einschätzung wird von den Experten in dem „Panorama“-Beitrag bestritten. Es drängt sich somit für Beobachter der Verdacht auf, dass die Landesregierung hier finanzielle Mittel bei einer Personengruppe spart, die keine große gesellschaftliche Lobby hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich die Unterrichtsversorgung in Kliniken seit dem Jahr 2007 dar?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage von Fachärzten, dass eine Unterrichtserteilung, die sich nach dem jeweiligen Gesundheitszustand des Patienten richtet, einen wichtigen Teil der Therapie darstellt und somit den Genesungsprozess beschleunigen kann?

3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Kindern, die im Rahmen des Krankenhausunterrichts unterrichtet werden, einen Umfang an Unterricht zu ermöglichen, der für ihren Gesundheitszustand angemessen ist?

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Erkrankung für längere Zeit im Krankenhaus stationär behandelt werden und die Schule nicht besuchen, können während dieser Zeit Unterricht im Krankenhaus erhalten. Die wesentlichen pädagogischen Zielsetzungen sind dabei vor allem die Gewährleistung einer schulischen Kontinuität, die Aufrechthaltung des Leistungsstands und die Vermeidung von Lernrückständen, soweit dies möglich ist. Krankenhausunterricht dient damit der Vorbereitung der Wiederaufnahme in die Stammschule.

Der Krankenhausunterricht wird unter Berücksichtigung der Belastungen, die sich aus der jeweiligen Krankheit ergeben, und unter Berücksichtigung der Bedingungen der Klinik flexibel organisiert. Es bedarf der interdisziplinären Zusammenarbeit von Lehrkräften und behandelnden sowie betreuenden Fachkräften, um die bestmögliche Wirksamkeit von Unterricht und Krankenhausversorgung zu erreichen. Durch gegenseitige Information und entsprechende koordinierte Maßnahmen werden die notwendigen Voraussetzungen für einen situationsangemessenen individuellen Behandlungs- und Förderplan geschaffen.

Der Unterricht im Krankenhaus ist durch schulinterne oder schulübergreifende Personalmaßnahmen im Rahmen der bestehenden Beschäftigungsverhältnisse und der verfügbaren Haushaltsmittel sicherzustellen. Da die im Krankenhausunterricht

insgesamt eingestellten Ressourcen ungleich auf die Kliniken verteilt sind, ist der Landesschulbehörde im September 2008 ein Richtwert von zwei Stunden pro Schüler vorgegeben worden. Damit ist keine Senkung der Wochenstunden für den Krankenhausunterricht vorgenommen worden, wie behauptet wird, sondern es soll langfristig Verteilungsgerechtigkeit hergestellt werden.

Die „Grundsätze für die Beauftragung von Lehrkräften mit Krankenhausunterricht“, auf die sich die Anfrage bezieht, beinhalten vor allem organisatorische Aspekte. Davon ausgehend, werden gegenwärtig die weitere qualitative Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Krankenhausunterrichts insbesondere auf der Grundlage des Erlasses „Sonderpädagogische Förderung“ von 2005 und der „Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler“ der KMK von 1998 im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Konzepten der Kliniken geprüft. Derzeit werden diesbezügliche Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Kliniken, der Landesschulbehörde und dem Kultusministerium geführt bzw. sind vereinbart.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Entwicklung der Unterrichtsversorgung stellt sich wie folgt dar:

Jahr Klassen/ Gruppen

Geförderte Schülerinnen und Schüler

Stunden Lehrkräfte Haus- und Krankenhausunterricht

2007 193 983 (+ 93 Hausunterricht)

2 490

2008 188 1 229 (+ 90) 2 540

Die Zahlen für das Schuljahr 2009/2010 werden derzeit erhoben.

Zu 2: Unterricht und Erziehung sind neben den schulischen Zielen für die psychische und physische Situation kranker Kinder und Jugendlicher von besonderer Bedeutung. Unterricht kann und soll vor allem zu einer persönlichen Stabilisierung und Stärkung des Willens zur Genesung beitragen. Unterricht im Krankenhaus soll in diesem Sinne die ärztliche und therapeutische Versorgung ergänzen, Unterricht ist aber kein Teil von Therapie.

Zu 3: Der Umfang des Unterrichts im Krankenhaus orientiert sich sowohl an der individuellen Situation eines Kindes oder eines Jugendlichen (Gesund

heitszustand, Belastbarkeit, Schulform, Alter, Verweildauer in der Klinik u. a.) als auch an den Gegebenheiten der Klinik (Behandlungsziele, Stel- lenwert des Unterrichts im Gesamtzusammenhang der Behandlung, Organisationsmöglichkeiten für Einzel- und Gruppenunterricht u. a.). Auf der Grundlage der Ergebnisse der oben angesprochenen Beratungen der gegenwärtigen Situation des Krankenhausunterrichts werden notwendige und mögliche Maßnahmen - soweit dies erforderlich ist - durchzuführen sein.

Anlage 9