Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass es sich bei einem Apfel sozusagen um ein gesundes Fertiggericht handelt, das eben nicht, wie es der Ministerpräsident gesagt hat, aufwendig zubereitet werden muss, frage ich die Kultusministerin, wie sie den Verzicht auf die Teilnahme am Schulobstprogramm beurteilt, und dies angesichts der Tatsache, dass insbesondere Ernährungswissenschaftler immer wieder darauf hinweisen, dass man besser lernt, wenn man gesund ernährt ist, und vor dem Hintergrund, dass sehr viele Kinder hungrig zur Schule gehen.
Herr Präsident! Frau Kollegin, ich meine schon, dass wir viele Dinge tun, die genau in die Richtung einer gesunden Ernährung laufen. Der Ministerpräsident hat klargestellt, dass das Angebot an Äpfeln groß ist, dass Äpfel nicht viel kosten und dass sich viele darüber freuen würden, wenn jemand die Äpfel pflücken würden, die heute an den Bäumen wachsen.
Ich habe auch dargestellt, dass in den Schulen und in den Kindergärten zurzeit sehr viele Projekte laufen, die vom Kultusministerium gefördert werden. Erwähnen möchte ich nur den Personalansatz, den wir vorgesehen haben, damit die Mensen richtig beraten werden und gesunde Mahlzeiten anbieten. Ich meine schon, dass da sehr viel passiert.
Jetzt möchte ich mich dem zweiten Teil Ihrer Frage zuwenden. Ein Apfel als solcher ist kein vollwertiges Nahrungsmittel für den ganzen Tag. Wir dürfen nicht glauben, dass wir mit einem Apfel die ganze Ernährung der Kinder geregelt kriegen. Das hinzubekommen, ist nach wie vor Sache der Eltern.
Ich bitte, das nicht im Dialog, sondern auf andere Weise zu klären. - Die nächste Zusatzfrage stellt die Kollegin Stief-Kreihe von der SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben eben gehört, wie wichtig die gesunde Ernährung für unsere Kinder ist. Das scheint unbestritten zu sein, und auch vonseiten der Landesregierung wird darauf zumindest in Sonntagsreden viel Wert gelegt.
Außerdem kann ich feststellen, dass es Vereine und Verbände gibt, die dieses Schulobstprogramm sehr gerne durchführen würden. Es mangelt also nicht an Leuten, die dieses Programm umsetzen würden.
Ebenfalls kann ich feststellen, dass die Ablehnung des Schulobstprogramms nicht am Geld liegt, sondern an bürokratischen Hemmnissen. Und wenn es nicht am Geld liegt, dann frage ich die Landesregierung, an welcher Stelle in den Haushalt 2010 die zusätzlichen Mittel eingestellt werden, um all das, was hier als positiv beschrieben worden ist, in Form von Eigeninitiativen aus Schulen oder aus Vereinen und Verbänden umzusetzen. Wo ist das zusätzliche Geld?
Wir wollen den Haushaltsplanberatungen 2010 hier nicht vorgreifen. Wir sind gespannt, welche Initiativen aus den Fraktionen kommen.
Insgesamt ist mir zu dem Stichwort „Sonntagsrede“ vor allem eingefallen, Frau Stief-Kreihe, dass zunächst einmal die Eltern für ihre Kinder verantwortlich sind, und erst dann die Lehrer, die Politiker und andere.
Wir werden die Lebens- und Alltagskompetenz nachhaltig fördern müssen, indem wir Eltern stärken und stabilisieren. Das beginnt in den Kinderkrippen, das beginnt in den Kindertagesstätten, wo z. B. die Themen „gesundes Frühstück“ oder „ge
sunde Schulbrotbox“ von großer Bedeutung sind. In den früheren Jahrzehnten war es auch in den ärmsten Familien unseres Landes selbstverständlich, dass ein Kind mit einem Schulbrot und einem Stück Obst in die Schule geschickt wurde.
Ich habe gegenüber all denen den allergrößten Respekt, die es unter ärmsten und schwierigsten Bedingungen als eine Selbstverständlichkeit empfunden haben, ihren Kindern ein angemessenes Frühstück zu bereiten und etwas für die Schule mitzugeben. Da das heute nicht mehr so ist, müssen wir diese Debatte führen, und zwar auch in den Fachausschüssen. Wir müssen da offenkundig in ein Defizit vorstoßen.
Aber es kann nicht sein, dass wir sozusagen von der Wiege bis zur Bahre diese Dinge proaktiv übernehmen, aber gleichzeitig der Meinung sind, dass wir die Freiheit und die Verantwortung der Eltern nicht einschränken sollten. Die Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern und die Ganzheitlichkeit der Erziehung der Kinder müssen deshalb ein Thema sein.
Wir haben gesagt: Dieses EU-Schulobstprogramm wollen wir in dieser Form nicht. Dass wir eine gesündere Ernährung unserer Kinder wollen, ist ebenso richtig wie die Tatsache, dass das Landesamt für Statistik gerade eine Auswertung vorgelegt hat, dass die Kinderarmut in Niedersachsen seit Jahren Jahr für Jahr signifikant zurückgeht. Wir sind froh, dass wir hier also in der richtigen Richtung unterwegs sind.
Vielen Dank. - Weitere Wünsche für Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Damit ist die Behandlung der Dringlichen Anfragen für heute beendet.
Zweite Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Wohnraumförderung - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/630 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1790 - b) Chancen des Wandels nutzen - Wohnraumförderung des Landes zeitgemäß ausrichten - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1511 - c) Mit einem Wohnraumförderprogramm gezielt und nachhaltig in den Wohnungsmarkt eingreifen -
Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1632 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/1763 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/1776
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet zu a auf Annahme mit Änderungen und zu b und c auf Ablehnung.
Zu Punkt 1 liegt ein schriftlicher Bericht vor. Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Zu den Punkten b und c ist eine Berichterstattung ebenfalls nicht vorgesehen.
Mir liegt eine Wortmeldung des Kollegen Matthiesen vor, der im Moment aber nicht im Saal ist. Ich bitte daher den Kollegen Riese, seine Ausführung vorzutragen. Bitte schön!
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der zuständige Fachausschuss hat sich intensiv und lange mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung beschäftigt, eine Anhörung durchgeführt und die Ergebnisse der Anhörung aufgenommen und in die Beschlussempfehlung eingearbeitet, die uns zur heutigen Beratung vorliegt.
Meine Damen und Herren, von zahlreichen Verbänden ist in der Anhörung geäußert worden, dass der Gesetzentwurf hervorragend ist, dass aber insbesondere die im ursprünglichen Gesetzentwurf genannten Einkommensgrenzen für die Förderung nicht mehr zeitgemäß seien, weswegen die Fraktionen der CDU und der FDP die Einkommensgrenzen für die Beschlussempfehlung, die Ihnen heute vorliegt, erhöht haben. Mit diesen Einkommensgrenzen können wir vielen Menschen die Möglichkeit zu geben, Wohneigentum zu bilden, ihr Wohneigentum zu modernisieren - insbesondere unter energetischen Gesichtspunkten - und damit den vorhandenen Wohnraum an die heutzutage notwendigen Verhältnisse anzupassen.
Meine Damen und Herren, ein Gegenstand, der uns über die nächsten Jahre hinweg beschäftigen muss, wird vom Änderungsantrag der Fraktion der Grünen angesprochen, allerdings nicht gelöst. Wir werden nämlich miteinander beobachten müssen,
welche Mittel wir für die Wohnraumförderung nach dem Haushaltsjahr 2013 zur Verfügung stellen. Bis dahin sind Bundesmittel garantiert. Aber in der Koalitionsvereinbarung der im Bund regierenden Parteien, die wir gestern schon besprochen haben, ist immerhin auch der Umstand erwähnt, dass es über das Jahr 2013 hinaus eine Aufgabe des Bundes bleibt, die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Insofern hat die Wohnraumförderung eine weitere Zukunft.
Im Verlauf der Ausschussberatungen haben sowohl die Fraktion der Grünen als auch die der SPD Änderungsanträge angekündigt. Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie haben angekündigt und geliefert. Die SPDFraktion hat nicht geliefert; das möchte ich an dieser Stelle feststellen. Allerdings muss der hier vorliegende Entwurf der Grünen wohl eher als eine Pflichtübung angesehen werden; denn er enthält viele Bestimmungen, die weit über den Gegenstand hinausgehen, der vernünftigerweise über ein Wohnraumfördergesetz beschlossen werden kann.
Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Wohnraumfördergesetz vorschlagen, Genossenschaften zu gründen, dann weiten Sie doch die Politikfelder dieses Gesetzes weit über den zu regelnden Bereich aus. Wenn ich dort lese, dass Sie im Wohnraumfördergesetz die Selbsthilfe besonders fördern wollen, dann habe ich da irgendwie doch den Eindruck, dass hier eine Förderung der Schwarzarbeit vorgesehen ist.
Wie wollen Sie das im Detail machen? Ich warte darauf, wie Sie uns das hier gleich noch erklären. Das ist der § 2 a. Diesen verstehe ich nach sorgfältiger Lektüre ganz deutlich als einen Schwarzarbeitsförderungsparagrafen.
Die Forderung, dass der zu fördernde Wohnraum ausreichend an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden sein soll, ist zwar ganz nett. Aber dies wäre sowohl haushalts- als auch gesetzesmäßig an anderen Stellen zu regeln. Hier gilt: Es kann nicht der Berg zum Propheten kommen, sondern es muss der Prophet zum Berge kommen: