Protocol of the Session on October 28, 2009

- Dazu komme ich noch. - Überrascht hat uns dann die Vorlage der Begründung zum Dritten Nachtragshaushaltsplanentwurf 2009: In der aktuellen Situation sei es deshalb notwendig, im Dritten Nachtragshaushalt 2009 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 2,3 Milliarden Euro zu veranschlagen, die um 998 Millionen Euro über der Grenze der eigenfinanzierten Investitionen nach der Niedersächsischen Verfassung liege. - So die Begründung der Landesregierung. Meine Damen und Herren, diese von Ihnen konstruierte Notwendigkeit liegt allein darin begründet, dass Sie mit aller Verzweiflung versuchen, 2010 eine Nettoneuverschuldung in Rekordhöhe zu umgehen, die über dem Stand des Jahres 2002 liegt.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Ralf Briese [GRÜNE])

In den ersten beiden Nachtragshaushalten im Februar und Mai dieses Jahres hat sich diese Landesregierung bekanntlich noch dafür abfeiern lassen, dass es ihr gelänge, alle zusätzlichen Ausgaben - u. a. für das Konjunkturpaket II, für die Besoldungserhöhung, für die Pandemieplanung - aus den vorhandenen Deckungsmitteln zu finanzieren, ohne die Nettoneuverschuldung zu erhöhen. Damals wurde nichts dazu gesagt, dass irgendein Deckungsmittel in diesem Jahr möglicherweise nicht zur Verfügung steht.

Es ist richtig, wenn die Landesregierung darauf hinweist, dass sie auf der Aufgabenseite im Moment keine Veränderungen vornehmen will, um auch konjunkturell keine Fehlentwicklungen mit zu begünstigen. Aber daraus folgt: Auf der Ausgabenseite haben wir keinen Handlungsbedarf. Einen Handlungsbedarf haben wir tatsächlich nur in der Größenordnung der zu erwartenden Steuermindereinnahmen, die auf der Einnahmenseite abzudecken sind.

(Johanne Modder [SPD]: Sie trick- sen!)

Darauf hat der Landesrechnungshof zu Recht hingewiesen.

(Beifall bei der SPD)

Man habe die Haushaltsjahre 2009 und 2010 als Einheit gesehen und die Nettokreditaufnahme daher hälftig auf beide Haushaltsjahre aufgeteilt. Weder für das eine noch für das andere gebe es sachliche Gründe. - So der Niedersächsische Finanzminister in einem Interview auf die Frage nach dem Grund für die überhöhte Kreditaufnahme 2009.

Meine Damen und Herren, ein Finanzminister, der sich hier und in der Öffentlichkeit über Jahre hinweg als angeblich solider und seriöser Haushaltspolitiker darstellen möchte, macht damit deutlich, dass für ihn die Selbstinszenierung Vorrang vor der Beachtung der Niedersächsischen Verfassung und der Landeshaushaltsordnung hat.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Sie nehmen für sich doch so gerne in Anspruch, dass Sie die einzig wahren Vertreter der bürgerlichen Parteien seien.

(Zustimmung von Christian Grascha [FDP])

Danach müssten Sie doch eigentlich die Gralshüter unserer Verfassung sein.

(Christian Grascha [FDP]: So ist es!)

An diesem Beispiel wird jedoch deutlich, dass Ihnen die Verfassung gleichgültig ist, wenn sie Ihrer finanzpolitischen Hütchenspielerei im Wege steht.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Da wir ja heute bei den Bibelzitaten sind, fällt mir nur ein Zitat aus dem Galaterbrief ein: „An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen“.

(Beifall bei der SPD)

Wenn Sie in Ihrem Nachtragshaushaltsplanentwurf anführen, dass die Nettokreditaufnahme oberhalb der Grenze der eigenfinanzierten Investitionen zur Abwehr der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts erforderlich sei, so haben Sie das bis heute an keiner Stelle darlegen können. Zentrales Ziel des Nachtragshaushalts muss es sein, den Haushaltsvollzug für 2009 sicherzustellen. Dies können Sie, wie Ihnen der Landesrechnungshof vorgerechnet hat, mit einem verfassungsmäßigen Haushaltsplanentwurf.

(Christian Grascha [FDP]: Er ist ja verfassungsgemäß!)

- Er ist eben nicht verfassungsgemäß!

(Beifall bei der SPD)

Daher empfehle ich Ihnen als ergänzende Lektüre das Urteil des Staatsgerichtshofs von 1997, aus dem Herr Möllring eben zitiert hat und das der damalige Oppositionsführer Wulff erstritten hat. Aber wenn man ein Urteil liest, meine Damen und Herren, dann muss man es ganz lesen.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Besser ist das!)

In dem Urteil steht, dass Sie dezidiert eine Darlegungspflicht haben. Sie müssen nämlich genau darlegen, dass die Überschreitung der verfassungsmäßigen Grenze bei den Kreditaufnahmen die Ultima Ratio, die letzte Möglichkeit, ist.

(Johanne Modder [SPD]: Tja, wo ist das denn?)

Ihre Begründung, mit der überhöhten Kreditermächtigung sollten die Handlungsfähigkeit des Staates und das Ziel der Haushaltskonsolidierung mittelfristig gesichert werden, trägt eben nicht.

(Beifall bei der SPD)

Wenn es möglich ist, einen verfassungsmäßigen Haushaltsplanentwurf vorzulegen, dann haben Sie das auch zu tun! Es ist nicht in Ihr Belieben gestellt, aus strategischen Gründen einen verfassungswidrigen Nachtragshaushalt vorzulegen, um Reserven für die folgenden Jahre bilden zu können.

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Meine Damen und Herren, Ihre politischen Freunde in Berlin sind offensichtlich etwas weniger beratungsresistent. Sie haben spät, aber nicht zu spät der Versuchung widerstanden, einen verfassungswidrigen Nachtragshaushaltsplanentwurf für 2009 zu vereinbaren. Stattdessen versuchen sie jetzt, nachdem sie dem ehemaligen Koalitionspartner SPD nicht mehr die Schulden in die Schuhe schieben können, die Steuererleichterungen, die in der Großen Koalition vereinbart worden sind, für sich zu vereinnahmen. Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, insbesondere von der CDU-Fraktion, so viel Sozialdemokratisierung der CDU muss nun wirklich nicht sein!

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir fordern Sie auf, die Nettokreditaufnahme in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 so in den Entwürfen darzustellen, wie es der Niedersächsischen Verfassung und der Landeshaushaltsordnung entspricht! Wenn Sie das nicht tun werden, dann wird Ihnen an anderer Stelle irgendwann attestiert werden müssen, dass Sie vorsätzlich und mit voller Absicht gegen die Verfassung verstoßen haben.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, der Landesrechnungshof hat Sie ebenfalls daran erinnert, dass der Deckungsbedarf für 2010 nicht nur aufgrund der Steuermindereinnahmen entstanden ist, sondern auch deshalb, weil Sie das strukturelle Defizit für 2010 aus der mittelfristigen Finanzplanung nicht decken konnten. Sie sind bis heute jede Antwort darauf schuldig geblieben, wie Sie die riesigen offenen Handlungsbedarfe für 2010 und für die Folgejahre decken wollen. Stattdessen kündigen Sie vollmundig an, dass Sie die Vorgaben der Schuldenbremse erfüllen könnten. Verzweifelt klammern Sie sich dabei an das Prinzip Hoffnung und erwarten, dass die Steuereinnahmen ab 2011 nahtlos an das Haushaltsjahr 2008 anknüpfen. Vor dem Hintergrund dessen,

was Sie an entscheidender Stelle in Berlin mitverhandeln, ist das ja wohl mehr als fragwürdig.

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Vollmundig kündigen Sie schon jetzt an, dass Sie bei einer Kabinettsklausur Anfang Januar alle Ausgaben auf den Prüfstand stellen wollen.

(Heinz Rolfes [CDU]: Das ist doch vernünftig!)

Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass wir jetzt einen Haushaltsplanentwurf beraten, der schon in wenigen Wochen obsolet sein wird.

(Heinz Rolfes [CDU]: Das ist Unsinn!)

- Das ist kein Unsinn!

Der Niedersächsische Finanzminister hat zwar auf die möglichen Probleme hingewiesen, die sich alle über die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung lösen lassen. Baden-Württemberg macht das gerade. Auch die dortige Landesregierung wird ja von der CDU geführt; von daher kann das nicht so falsch sein. Außerdem würden wir riesige Probleme in vielen Kommunalparlamenten bekommen, wenn diese Regelungen nicht ausreichen sollten. Aber Sie überdecken damit eines: Es war Ihre Bringschuld, einen verfassungsmäßigen Haushaltsplanentwurf 2009 vorzulegen.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Genau!)

Wenn Sie diese erbracht hätten, dann bräuchten wir heute über das Verschieben nicht zu reden.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, mit Interesse habe ich die heutige Äußerung des Ministerpräsidenten zur Kenntnis genommen, die Einbußen aus den Steuersenkungsplänen der Bundesregierung, wenn sie den Bundesrat passiert hätten, könnten für 2010 so aufgefangen werden, dass eine Ausweitung der geplanten Nettoneuverschuldung nicht nötig sei. Dies lässt nur folgende Schlussfolgerung zu: Womöglich sind die gesamten Verhandlungen auf Bundesebene unter aktiver Beteiligung des Niedersächsischen Ministerpräsidenten zur Beratung einer Koalitionsvereinbarung eine gelungene Inszenierung, die im nächsten Jahr über die Ministerpräsidenten im Bundesrat wieder einkassiert wird. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann hat der Ministerpräsident die Intentionen unseres Antrags mehr als bestätigt; denn er hat deutlich gemacht, dass der Haushaltsplanentwurf 2010 und die mittelfristige Finanzplanung mit der Realität

nichts mehr zu tun haben. Er wird dann schon wissen, wo er auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite die Handlungsbedarfe abdecken will. Sie müssen deutlich machen, wo Sie noch Reserven und Platzhalter haben, die Sie dann ausfüllen können.

Der Haushaltsplanentwurf 2010 und die mittelfristige Finanzplanung sind schon jetzt in allen finanz- und haushaltsrelevanten Eckdaten überholt und damit weder beratungs- noch beschlussreif. Auch mit einer noch so gekonnten Selbstinszenierung können Sie nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Entwürfe nicht der Planung, sondern der Verschleierung der Finanzlage dienen, damit keine geordneten Haushaltsplanberatungen gewährleisten und von Ihnen zurückzuziehen sind.

(Starker, lang anhaltender Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)