Mit Schreiben vom 8. Oktober 2007 hat der Bioland-Landesverband Niedersachsen, vertreten durch eine Rechtsanwaltskanzlei, einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) gerichtet. Hierbei ging es um die Aussaat des o. g. Rapssaatguts Taurus. In seiner
UIG-Anfrage begehrte Bioland Auskunft zur konkreten Lage der betroffenen Flächen und den erfolgten Maßnahmen. Die Anfrage wurde an die zuständigen staatlichen Gewerbeaufsichtsämter (GAÄ) weitergeleitet mit der Bitte um weitere Veranlassung und Abstimmung eines gemeinsamen Vorgehens. Nach Rücksprache mit den GAÄ und in Abstimmung mit den weiteren betroffenen Ländern (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpom- mern) wurden Bioland die Standorte in einer Form beantwortet, welche einen Rückschluss auf die betroffenen Landwirte nicht ermöglichte. Begründet wurde dies mit dem Schutz des einzelnen Landwirts vor Maßnahmen durch Gentechnikgegner. Gegen diese eingeschränkte Auskunft hat Bioland Verwaltungsstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig und dem VG Hannover geführt, in dessen Folge die Standorte dem Bioland-Landesverband Niedersachsen zwischenzeitlich bekannt gegeben worden sind.
Zu 1 a): Die niedersächsischen Standorte mit Aussaat der Rapssorte Taurus sind den folgenden Tabellen zu entnehmen.
Zu 1 b): Über eine Aussaat von Mais mit Anteilen von nicht zugelassenen GVO liegen der Landesregierung für 2007 keine Erkenntnisse vor.
Zu 2: Die Anordnungen der Gewerbeaufsichtsämter wurden im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Dieser Antwort beigefügt ist ein Merkblatt zum Umbruch der Rapsflächen. Die Einhaltung der Maßnahmen wurde von den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern kontrolliert. Die Maßnahmen zur Vernichtung des Aufwuchses sind zu dokumentieren und auf Nachfrage dem zuständigen GAA vorzulegen.
Durch die GAÄ Braunschweig und Hannover fanden im Jahre 2008 Kontrollen auf Durchwuchsraps statt, bei denen kein Durchwuchs festgestellt werden konnte.
Da es hiernach keinen Anlass zu einem Zweifel an der Wirksamkeit der angeordneten Maßnahmen zur Vernichtung des Rapssaatgutes Taurus gibt, waren keine weiteren Maßnahmen notwendig. Weitere Kosten sind in der Folge ebenfalls nicht entstanden.
Zu 3: Die Vermehrungsflächen für das Saatgut Taurus lagen in Nordrhein-Westfalen. Ob das dort geerntete Saatgut bereits GVO enthielt oder ob die GVO-Anteile im weiteren Aufarbeitungsprozess in das Saatgut gelangten, lässt sich nicht nachweisen.