Wie in diesem Jahr bereits mehrfach ausgeführt, nimmt die Landesregierung die Hinweise von Schulleiterinnen und Schulleitern auf ihre umfänglichen Aufgaben und die daraus resultierenden Belastungen ernst. Es ist unbestritten, dass sich durch die notwendigen Reformen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität unserer Schulen, insbesondere in der Anfangsphase der Umsetzung, eine höhere Arbeitsbelastung für Schulleiterinnen und Schulleiter ergeben hat.
Die Aufgabenübertragungen sind mit Augenmaß vorgenommen worden, um mit der Umsetzung und Wirksamkeit Erfahrungen zu sammeln und gegebenenfalls Entscheidungen zu revidieren oder den übertragenen Aufgabenkatalog zu erweitern. Zudem haben wir Verfahren entwickelt, die zu einer Vereinfachung der Aufgaben beitragen So werden zur Entlastung der Schulleiterinnen und Schulleiter für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge zur Einstellung von Vertretungslehrkräften von der Landesschulbehörde wieder vorsortierte Bewerbervorschläge vorgelegt, und die Landesschulbehörde unterstützt die Schulen verstärkt bei den erforderlichen Verwaltungstätigkeiten. Die Grundschulen haben für die Finanzierung der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun die Wahlmöglichkeit zwischen Stundenbudget und monetärem Budget.
Die Landesregierung stellt für Qualifizierungsmaßnahmen von Schulleiterinnen und Schulleitern und für den Aufbau eines Unterstützungssystems für die Arbeit in den Schulen erhebliche finanzielle Mittel bereit. Hier verweise ich auf die Schulentwicklungsberatung, die Ausbildung der Trainerinnen und Trainer für Unterrichtsentwicklung und die Einrichtung einer Fachberatung im Bereich der Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen zum 1. August 2009 entsprechend zur bestehenden Fachberatung für Gymnasien und Gesamtschulen.
Zu 2: Bereits 2004 wurde durch eine Erhöhung der Mindestanrechnungsstunden für die Schulleitungen an kleineren Schulen den in den vergangenen Jahren insbesondere auf die Schulleiterinnen und Schulleiter zugekommenen neuen Aufgaben Rechnung getragen. Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule und der Übertragung der
Wahrnehmung dienstrechtlicher Befugnisse auf die Schulformen erhielten die Schulleiterinnen und Schulleiter der allgemeinbildenden Schulen zum 1. August 2007 weitere Anrechnungsstunden. Zum 1. August 2008 erhielten Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Förderschulen mit über 20 Vollzeitlehrereinheiten eine zusätzliche Anrechnungsstunde wegen der Übertragung weiterer dienstrechtlicher Befugnisse. Damit wurden die Entlastungsstunden für Schulleitungen insgesamt erhöht. Für diese Erhöhung der Anrechnungsstunden wurden insgesamt 265 Lehrerstellen umgewandelt. Damit erhöhen sich die insgesamt für Schulleitungen als Anrechnung zur Verfügung stehenden Stellen von 1 433 auf 1 698.
Zu 3: Beratung und Unterstützung in schulfachlichen Angelegenheiten erhalten die Eigenverantwortlichen Schulen kostenlos durch
- Fachkräfte aus dem Bereich der Schulpsychologie und des Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagementsystems,
- die für die Einzelschule zuständigen schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten der Landesschulbehörde.
Die kostenlosen Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die Eigenverantwortlichen Schulen zu schulfachlichen Fragen werden im Wesentlichen durch die verschiedenen Gruppen der Fachberaterinnen und Fachberater und der Fachstellen erbracht.
Durch die Fülle der in den letzten Monaten zu erledigenden Aufgaben und durch den Prozess der Schulverwaltungsreform ist die Arbeitsdichte in einigen Bereichen der Landesschulbehörde zurzeit größer als üblich. Durch die eingespielte enge Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesschulbehörde und den Schulleiterinnen und Schulleitern und durch das Engagement aller Beteiligten konnte erreicht werden, dass auch für diesen Bereich die Unterstützungsmöglichkeiten als gut zu bewerten sind.
Nicht betroffen von den vorhergehenden Überlegungen sind die darüber hinaus bestehenden Möglichkeiten der Schulen, aus dem Schulbudget Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach den Vorstellungen der Eigenverantwortlichen Schule zu finanzieren.
Die Landesregierung hat u. a im November des letzten Jahres und im Januar dieses Jahres ausführlich über die Gewaltsituation bei Fußballspielen in Niedersachsen berichtet.
Hierbei wurde deutlich, dass sowohl der Umfang der Einsatzbelastung für die Polizei als auch die Intensität der Gewalt seit Jahren kontinuierlich zugenommen haben. Des Weiteren zeigen sich eine zunehmende Gewaltbereitschaft und damit verbunden der erhöhte Bedarf an Polizeieinsätzen auch bei Spielen unterhalb der Profiligen.
Vor dem Hintergrund der steigenden Gewalt bei Sportveranstaltungen hat die GdP im Rahmen eines „Fußball-Gipfel(s) für gewaltfreie Spiele“ einen Forderungskatalog veröffentlicht, damit die Gewaltbereitschaft im Rahmen von Fußballspielen abnimmt.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Forderungen der GdP zur Entzerrung der Spielpläne, zur einheitlichen Handhabung von Stadionverboten sowie zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit der Ordnungsdienste auch in unteren Ligen?
2. Wie hat sich die Gewaltsituation bei Fußballspielen in Niedersachsen seit Januar 2009 entwickelt?
3. Gibt es Gruppierungen, die bei Fußballspielen durch Gewaltbereitschaft besonders auffallen und, wenn ja, welche?
Die Verhinderung bzw. Bekämpfung von Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen hat für die Niedersächsische Landesregierung bereits seit den Anfängen der Hooligan-Problematik Ende der 80er-Jahre einen hohen Stellenwert.
Durch stetig steigende Spiel- und Zuschauerzahlen, durch eine Ausweitung der Gewalt auf Bereiche außerhalb der Stadien, aber auch durch festgestellte Veränderungen in den Problemfanszenen sind in diesem Bereich sowohl die quantitativen als
auch die qualitativen Anforderungen an die Polizei ständig gewachsen. Niedersachsen hat darauf jeweils frühzeitig und angemessen reagiert, z. B. indem Untersuchungen zu Ursachen von Gewalt angestellt sowie Konzepte und Netzwerke zur Eindämmung von Gewalt entwickelt bzw. aufgebaut wurden.
Die Inhalte des bundesweit für den Spielbetrieb der Fußball-Bundesligen, der 3. Liga und der Regionalligen geltenden Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit werden in Niedersachsen jederzeit konsequent umgesetzt und ihre lageangepasste Weiterentwicklung konstruktiv begleitet. Für Fußballspiele in darunter bestehenden Ligen ist darüber hinaus eine landesweite Rahmenkonzeption erlassen worden, die die in den Fußballprofiligen bewährten Maßnahmen und Standards lageangepasst auf die niedersächsischen Amateurligen ausweitet.
Eine auf Ebene des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration (MI) sowie des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) eingerichtete Kommission Sport und Sicherheit sowie unterhalb dieser ein Ausschuss Sport und Sicherheit gewährleisten ein hervorragendes Zusammenwirken von Polizei und Verband bzw. Vereinen. Sowohl auf dieser als auch auf örtlicher Ebene wird entsprechend den konzeptionellen Vorgaben eng zusammengearbeitet und durch ständige Kommunikation sowie abgestimmte Maßnahmen ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet.
In Niedersachsen erkannte Sicherheitslücken werden so rechtzeitig geschlossen. Weitere Erläuterungen hierzu sind meiner Antwort auf die Mündliche Anfrage der FDP „Belastung der Bereitschaftspolizei infolge der Neugliederung der Fußballspielklassen?“, LT-Drs. 16/615, Anlage 6, zu entnehmen.
Zu 1: Die in der Frage genannten Sicherheitsthemen im Zusammenhang mit Fußballspielen sind von der Niedersächsischen Landesregierung schon vor den Forderungen der Gewerkschaft der Polizei aufgegriffen und deren Umsetzung vorangetrieben bzw. begleitet worden.
Zwar ist eine Entzerrung der Spielpläne aufgrund vertraglicher Bindungen der Verbände und internationaler Verflechtungen der Spielpläne nur in einem gewissen Rahmen möglich, polizeiliche Belange fließen aber auch heute schon in die Spiel
plangestaltung mit ein. So ist es im Vorfeld der Saison übliche Praxis, dass die vom Verband vorgesehenen Spieltagstermine auch mit der Polizei abgestimmt werden. Bereits vorhersehbare Einsatzlagen werden dabei soweit wie möglich berücksichtigt. Während der Saison, jeweils vor Festlegung der konkreten Spieltermine, bekommt die Polizei erneut Gelegenheit zu einer diesbezüglichen Stellungnahme. Dabei werden Termine möglichst ausgeschlossen, bei denen aufgrund zeitlicher oder örtlicher Gegebenheiten eine zu hohe Wahrscheinlichkeit des Aufeinandertreffens rivalisierender Fangruppen besteht und erforderliche Kräftegestellungen der Polizei nicht möglich sind.
Darüber hinaus besteht vonseiten der Polizei jederzeit die Möglichkeit, an den zuständigen Verband heranzutreten und eine Spielverlegung aufgrund von Einsatzkollisionen zu erreichen. Beispielhaft hierfür ist die Situation anlässlich des Einsatzes zum NATO-Gipfel 2009 anzuführen, bei der kurzfristig sogenannte Risikospiele auf andere Spieltage verlegt wurden.
In Niedersachsen hat sich für derartige Abstimmungen der über die Kommission sowie den Ausschuss Sport und Sicherheit bestehende unmittelbare Kontakt zwischen Polizei und NFV außerordentlich bewährt.
Stadionverbote im Zusammenhang mit Fußballspielen stellen aus polizeilicher Sicht ein wirksames Mittel gegen Gewalttaten dar.
Für Spiele der Bundesligen, der 3. Liga und der Regionalligen sowie für andere Spiele, bei denen der DFB als Veranstalter auftritt, gibt es bereits seit Langem überörtlich wirksame Stadionverbote. Ihre Handhabung durch den Verband, die Vereine und die Polizei erfolgt gemäß den Richtlinien des DFB zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten.
Zur Verhängung von Stadionverboten in anderen Spielklassen bedarf es gesonderter Festlegungen der zuständigen Fußballverbände. Im Rahmen der konzeptionellen Arbeiten im niedersächsischen Ausschuss Sport und Sicherheit hat der NFV den Vereinen der Oberliga Niedersachsen bereits ab der Saison 2008/2009 vorgegeben, dass gegen Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit oder Ordnung einer Fußballveranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, ein örtliches Stadionverbot auszusprechen ist. Ein darüber hinaus ligaweites Stadionverbot war zunächst über den NFV zu beantragen. Seit August 2009 gelten Stadionverbote, die von einem Verein der Oberliga Niedersachsen ausgesprochen werden, automatisch
für alle Stadien der Liga, weil sich alle Vereine zur Übernahme der Verbote für die eigene Sportstätte verpflichtet haben. Die hierfür erlassenen Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten im Niedersächsischen Fußballverband e. V. vom August 2009 orientieren sich an den Richtlinien des DFB.
Insofern gibt es in Niedersachsen bereits eine einheitliche Handhabung von Stadionverboten von der 1. bis zur 5. Liga. Der nächste angestrebte Schritt ist eine Verzahnung der Stadionverbote zwischen den Profi- und den Amateurligen.
Auch hinsichtlich der Sicherstellung der Zuverlässigkeit der Ordnerdienste in unteren Ligen ist Niedersachsen bereits frühzeitig gut aufgestellt gewesen. In Abstimmung mit dem niedersächsischen Ausschuss Sport und Sicherheit hat der NFV seit der Saison 2008/2009 Sicherheitsstandards u. a. für den Ordnereinsatz eingeführt, die Bestandteil des Lizensierungsverfahrens zur Oberliga Niedersachsen sind. Aufgaben und Einsatz des Ordnerdienstes sind dabei detailliert erfasst, eine Mindestzahl von acht Ordnern pro Spiel ist vorgegeben. Zur Qualifizierung der Ordner sind mindestens einmal im Jahr durchzuführende Beschulungen vorgesehen, bei denen Verband und Polizei eng zusammenarbeiten.
Durchschnittlich wurden von den Vereinen der Oberliga Niedersachsen bei polizeilich begleiteten Spielen in der Saison 2008/2009 mehr als 19 ausreichend qualifizierte Ordner eingesetzt, in der Spitze waren es bis zu 65.
Zu 2 und 3: Ob es zu Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen kommt oder nicht, hängt von vielen, überwiegend situativen Faktoren ab. Nach den polizeilichen Erfahrungen spielt dabei auch die An- oder Abwesenheit eines rivalisierenden Gegenübers und damit die jeweilige Spielbegegnung eine entscheidende Rolle.
Damit alle derartig kritischen Spiele in die Betrachtung einfließen, bietet es sich an, nur ganze Spielzeiten miteinander zu vergleichen. Vor diesem Hintergrund wird nachfolgend ein Vergleich der Saison 2007/2008 mit der Saison 2008/2009 angestellt. Erfasst sind dabei alle Fußballspiele, bei denen in Niedersachsen Polizeikräfte zur Verhinderung von Störungen eingesetzt wurden.
Dieses sind pro Saison etwa zwischen 260 und 300 Spiele, überwiegend in den ersten fünf Ligen, dazu aber auch Pokalspiele, Länder- und andere