Protocol of the Session on September 25, 2009

Wir haben dies, vielleicht sollten Sie dort einmal nachlesen, in das Landes-Raumordnungsprogramm, das wir 2008 novelliert haben, so aufgenommen. Darin zeigen wir die Möglichkeiten auf. Letztendlich haben aber die Planer vor Ort - das sind die Landkreise als Träger der Regionalplanung - das letzte Wort.

Wir haben empfohlen - nicht verordnet -, mit Windenergieanlagen einen Abstand von 1 000 m zur Wohnbebauung zu halten. Auch das ist schon bei Frau Kollegin Körtner angeklungen: Das Repowering - der Einsatz neuer Anlagen, moderner Anlagen, die nachweislich sehr viel umwelt- und menschenverträglicher sind als die ersten - kann man nur voranbringen, wenn man das zusammen mit der Bevölkerung voreinander kriegt.

Deshalb bin ich mir ziemlich sicher, dass wir hier gemeinsam auf dem richtigen Weg sind. Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird sich in der ganzen Breite dafür einsetzen, dass dies auf den Weg kommt.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung bei den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Zuständig soll der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sein. Wer so überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Es ist so beschlossen worden.

Der nächste - der 17. - Tagungsabschnitt ist für die Zeit vom 28. bis 30. Oktober 2009 vorgesehen. Der Präsident wir den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung bestimmen.

Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches und fröhliches Wochenende.

Ich schließe die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 14.18 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

Tagesordnungspunkt 24:

Mündliche Anfragen - Drs. 16/1625

Anlage 1

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 2 der Abg. Hans-Christian Biallas, Reinhold Coenen und Bernd-Carsten Hiebing (CDU)

Umsetzung des Konjunkturpakets II

Durch eine Ergänzung des Artikels 104 b des Grundgesetzes wird sichergestellt, dass zur Bewältigung von Situationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, erforderliche Maßnahmen zur Belebung der Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand mit Unterstützung des Bundes in allen Investitionsbereichen auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes durchgeführt werden können.

In diesem Zusammenhang hat der Bund im Rahmen des Konjunkturpaketes II dem Land Niedersachsen insgesamt 920 Millionen Euro zur Verfügung gestellt; hiervon erhalten die Kommunen 723 Millionen Euro, also rund 78 %. Einschließlich der zusätzlichen Mittel des Landes und der Kommunen beträgt der Gesamtumfang der Unterstützungsmaßnahmen für die niedersächsische Wirtschaft 1,39 Milliarden Euro.

Anfang August hat das Ministerium für Inneres, Sport und Integration erstmals Fördermittel aus der Investitionspauschale an die Kommunen ausgezahlt. Nach Angaben des Ministeriums wurden allein aus dieser Pauschale Fördermittel in Höhe von rund 8,9 Millionen Euro an 48 Kommunen, davon 18 Landkreise, ausgezahlt. Diese Mittel teilen sich auf in 8 Millionen Euro Bundesmittel und 0,9 Millionen Euro Landesmittel.

Die Landkreise Cuxhaven, Göttingen und Osterholz haben Mittel in Höhe von mehr als 1 Million Euro erhalten. Mehrere Städte, Samtgemeinden und Gemeinden haben unterschiedliche Beträge von 32 000 bis 1 000 000 Euro bekommen. Damit ist mit der Umsetzung der mehr als 900 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 327 Millionen Euro begonnen worden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen des Landes und der Kommunen, die im Rahmen der Konjunkturpakets II von Land und Bund finanziert werden?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung des Konjunkturpakets II, insbesondere auf kommunaler Ebene?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung der übrigen Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II?

Mit der Initiative Niedersachsen wird das Konjunkturprogramm II in Niedersachsen schnell und effizient umgesetzt. Wir bekämpfen die Wirtschaftskrise, indem wir 2009 bis 2011 rund 1,4 Milliarden Euro in Niedersachsen zukunftsgerecht und nachhaltig in Bildung und Infrastruktur investieren.

Niedersachsen stärkt seine Bildungsinfrastruktur. Mit der den Kommunen zugewiesenen Investitionspauschale haben diese die Möglichkeit, schnell und unbürokratisch zu handeln. In eigener dezentraler, problem- und aufgabennaher Schwerpunktbildung werden die niedersächsischen Kommunen überproportional in den Ausbau und die energetische Sanierung von Einrichtungen der Bildungsinfrastruktur investieren. Mit den zusätzlichen Zuweisungen des Landes an die Kommunen für die Schulinfrastruktur und Investitionen des Landes in Hochschulen und Bildung werden wir in Niedersachsen 65 % der Mittel im Bildungsbereich investieren. Das sind rund 798 Millionen Euro.

Wir sanieren und modernisieren mit rund 429 Millionen Euro weitere Bereiche unserer Infrastruktur und sichern Beschäftigung: durch den Ausbau der Breitbandverkabelung, die Sanierung kommunaler Sportstätten und von Krankenhäusern, durch die Verbesserung der Hinterlandanbindung unserer Seehäfen und durch viele weitere Einzelmaßnahmen. Dies sind 35 % des gemeinsamen Programms. Hinzu tritt unser landeseigenes Aufstockungsprogramm. Mit rund 163 Millionen Euro fördern wir für unser Land wichtige Einzelprojekte.

Sicher ist: Niedersachsens Infrastruktur wird durch die Initiative Niedersachsen nachhaltig gestärkt. Niedersachsen ist bei der Umsetzung des Konjunkturprogramms II bis jetzt stets vorneweg gelaufen. Inzwischen nehmen zwar viele in Anspruch, die „Poleposition“ zu besetzen. Fest steht aber: Niedersachsen hatte bereits am 3. Februar 2009 ein fertiges Konzept mit teilweiser projektscharfer Mittelzuweisung sowie die konkreten Gesetzentwürfe von der Landesregierung beschlossen und dem Gesetzgeber zugeleitet. Der Niedersächsische Landtag hat am Freitag, dem 20. Februar, parallel zum Bundestag und Bundesrat sein eigenes Gesetz beschlossen. Jeder Bürgermeister und jeder Landrat wusste also am 20. Februar genau, welche Summe auf seine Gemeinde bzw. Stadt

oder seinen Landkreis entfiel, und konnte damit unmittelbar gemeinsam mit seinen jeweiligen kommunalen Gremien Planungen erstellen und Entscheidungen herbeiführen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Herrn Biallas, Herrn Coenen und Herrn Hiebing im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Mitte August konnten dem Bund schon über 1 756 angelaufene Projekte in Niedersachsen mit einem Volumen von rund 701 Millionen Euro berichtet werden. Am 25. September 2009 - nur wenige Wochen später - sind bereits 3 257 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 938 603 063,53 Euro in der niedersächsischen Datenbank erfasst.

Zu 2: Von den genannten 3 257 Vorhaben haben die Kommunen im Rahmen der Investitionspauschale 1 188 Maßnahmen geplant und begonnen und ein Gesamtinvestitionsvolumen von knapp 422 Millionen Euro gebunden. Der Bund beteiligt sich mit rund 291 Millionen Euro an diesen Vorhaben, rund 19 Millionen Euro setzt das Land hierfür ein.

Die Umsetzung auf kommunaler Ebene erfolgt schnell und nachhaltig. Nahezu 90 % der Kommunen haben mit der Umsetzung der Vorhaben im Rahmen der Investitionspauschale begonnen. Ziel der Landesregierung war es, durch die Investitionspauschale eine unbürokratische und schnelle Umsetzung der Initiative Niedersachsen auf kommunaler Ebene zu ermöglichen. Ähnlich haben sich nur die Länder NRW und Brandenburg verhalten. Die Kommunen setzen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes ihre eigenen Schwerpunkte und werden damit in die Lage versetzt, die Investitionen bedarfsgerecht einzusetzen und die Zukunft selbst zu gestalten.

Die Änderung des Artikel 104 b GG eröffnet den Kommunen darüber hinaus ein breites Verwendungsfeld für Investitionen. Ministerpräsident Wulff hatte sich massiv für eine Änderung des Artikel 104 b GG in der Föderalismuskommission II eingesetzt, um die sehr engen und restriktiven Vorgaben des Bundes zu erweitern. So werden landesweit zur Ausdehnung des Ganztagsschulbetriebes Mensen an Schulen gebaut, Fachräume ausgerüstet und Schulen mit moderner IT-Technik ausgestattet. Insgesamt sind Maßnahmen im Bildungsbereich für rund 340 Millionen Euro geplant. Davon werden im Rahmen des Ausbaus der frühkindlichen Infrastruktur ca. 30 Millionen Euro u. a. zur Schaffung von zusätzlichen Krippenplätzen einge

setzt. Die Investitionen der übrigen knapp 310 Millionen Euro kommen zu den Fördermitteln aus der Schwerpunktförderung der Schulinfrastruktur hinzu.

Jede einzelne Kommune, insbesondere aber auch finanzschwache Kommunen profitieren von den Investitionssummen. Mit rund 326,5 Millionen Euro fließt über die Hälfte der Mittel in finanzschwache Kommunen. Bezogen auf die Bundes- und Landesmittel, sind es rund 61 %. Der Eigenanteil beträgt individuell je nach Finanzstärke der Kommunen zwischen 5 und 25 %.

Bei den kommunalen Förderschwerpunkten sind zum Stichtag 25. September 2009 bereits 1 917 Vorhaben begonnen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 207 782 275,91 Euro.

Die Umsetzung innerhalb der einzelnen Kommunalen Fördeschwerpunkte stellt sich wie folgt dar:

Schulinfrastruktur:

Beim Programm „Bau und Ausstattung von Schulen“ sind auf rund 480 gestellte Anträge bereits 326 Zuwendungsbescheide mit einem Fördervolumen von rund 89 Millionen Euro erteilt worden. Die restlichen Fördermittel in Höhe von rund 35 Millionen Euro werden noch in diesem Jahr, spätestens aber zu Beginn des nächsten Jahres bewilligt.

Bei der „Medienausstattung“ sind 499 Zuwendungsbescheide für rund 2 400 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 33 Millionen Euro erteilt worden. Die restlichen Fördermittel in Höhe von 3 Millionen Euro werden auch bei diesem Programm bis spätestens Anfang des nächsten Jahres bewilligt.

Beim Programm „Innovations- und Zukunftszentren an berufsbildenden Schulen“ werden in Kürze für 23 Vorhaben Zuwendungsbescheide in einer Höhe von 18,9 Millionen Euro erteilt werden.

Breitbandverkabelung:

Die Landesregierung hatte beschlossen, Breitband in sogenannten Clusterbebieten zu fördern und außerhalb dieser Gebiete zwei zeitversetzte Wettbewerbe um Fördermittel durchzuführen. Beide Maßnahmen mussten bei der EU notifiziert werden. Die Notifizierung wurde am 14. August 2009 von der EU-Kommission unterzeichnet. Unmittelbar danach wurde europaweit ein Teilnahmewettbewerb für Clustergebiete ausgeschrieben, dessen Einreichungsfrist am 18. September 2009 endete. Am 9. Oktober 2009 werden die geeigneten Be

werber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gleichzeitig ist die Aufforderung zum ersten Wettbewerb „Mehr Breitband fürs Land“ veröffentlicht worden. Einsendeschluss ist der 1. Oktober 2009.

Kommunale Sportstätten:

Der Förderschwerpunkt kommunale Sportstätten im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurde von der Landesregierung zusätzlich zu dem bereits 2007 beschlossenen Sportstättensanierungsprogramm 2007 bis 2011 festgelegt.