Im Landkreis Emsland versuchen daher inzwischen 22 von 59 Gemeinden über Bauleitpläne, sich gegen den Wildwuchs von Geflügelmastanlagen zu wehren. Doch die Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch hindert sie daran, Tierfabriken - sie entsprechen nicht dem Willen der Bevölkerung - wirksam einen Riegel vorzuschieben.
Die Große Koalition aus SPD und CDU hat 2007 den Bau industrieller Stallbauten sogar noch mehr erleichtert. Die Grenzen für Umweltverträglichkeitsprüfungen und Öffentlichkeitsbeteiligung wurden massiv angehoben - bei Hühnern von 20 000 auf 40 000 Plätze -, und die Bodenbindung der Landwirtschaft wurde quasi abgeschafft. Damit hat Deutschland dank CDU und SPD die schlechtesten Standards bei der Genehmigung von Tierhaltungsanlagen in der ganzen Europäischen Union.
Dabei wächst die Zahl der Bürgerinitiativen gegen diese Beeinträchtigungen von Umwelt und Gesundheit, während die Landesregierung diese Agrarfabriken, die mit bäuerlicher Tierhaltung nichts zu tun haben, auch noch mit Millionen aus Steuergeldern subventioniert.
Dass es auch anders geht, zeigt ein Erlass aus NRW. Dort hat Rot-Grün unter Bärbel Höhn es durch einen Erlass zur Bedingung gemacht, dass Betriebe mit Großställen ausreichend Futterflächen für die Tiere konkret nachweisen müssen, bevor sie die Privilegierung als landwirtschaftlicher Betrieb bekommen. Wir als Grüne wollen, dass ein solcher Flächenerlass auch in Niedersachsen in Kraft tritt, um diese riesigen Massentierhaltungen in Agrarfabriken im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und auch vieler Landwirte stoppen zu können und eine wirklich bäuerliche, umweltgerechte Landwirtschaft zu fördern.
Dazu - die FDP war ja noch nicht dran - habe ich hier noch ein Zitat von einem bekannten FDPBundestagskandidaten:
„Wer diese Art der ‚Nutztierhaltung’ kennt und kein Problem damit hat, muss schon ziemlich abgehärtet sein. Meines Erachtens ist diese ‚Veredlungswirtschaft’ keine Landwirtschaft mehr, weil eine vollständige Entkopplung von Boden und Produkt stattgefunden hat."
Das sagt der ehemalige Umwelt-Staatssekretär Christian Eberl im Bundestagswahlkampf. Vielleicht war das auch ein Grund, warum Herr Sander ihn hinausgeworfen hat.
Meine Damen und Herren, besonders erschreckend in der Antwort der Landesregierung ist auch das Rechtsverständnis gegenüber der Billigfleischindustrie. Da wird der Alleingang Niedersachsens, seinen Legehennen einfach 12 % weniger Platz zuzumuten - wir haben es diskutiert; Stichwort: Ehlen-Erlass - für rechtmäßig erklärt, weil ein entsprechender SPD-Antrag hier im Plenum abgelehnt wurde.
Das, meine Damen und Herren, ist natürlich besonders dreist - denn Recht und Gesetz stellen in Niedersachsen immer noch Gerichte fest und nicht der Niedersächsische Landtag -, zumal es Gutachten des GBD gab, dass es rechtswidrig war. Es gab auch Entscheidungen aller anderen Bundesländer, die zeigen, dass sich die Landesregierung
hierbei rechtswidrig verhalten hat. Wir haben jetzt den weiteren Fall, dass die Landesregierung bei Hunderttausenden von Stellplätzen in herkömmlichen Käfigbatterien die Augen zudrückt, diese illegale Haltung seit Monaten stattfindet und auch eine tierschutzwidrige Ziegenfabrik vom Land begrüßt und befürwortet wird.
Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, Recht und Gesetz werden in Niedersachsen immer noch durch Gerichte festgestellt und nicht durch Manipulation oder Rechtsverdrehungen der Landesregierung.
Bei dieser Landesregierung werden bei Stallbauten die Ausnahmen zur Regel und der Rechtsbruch zum Dauerzustand, vor allem wenn ich lese, dass als Begründung die „politische Diskussion um den Platzbedarf in der Kleingruppenhaltung“ für Ausnahmegenehmigungen bei Käfighaltung angeführt wird. Es ist völlig absurd, als Begründung für eine Ausnahmegenehmigung. Danach müssten jetzt Tierschützer und Grüne schuld sein, dass die Legebatteriebetriebe ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umrüstung zum 1. Januar 2009 in der großen Mehrheit nicht nachgekommen sind.
Dabei wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher die Industrialisierung der Landwirtschaft nicht mehr. Das belegen auch die Zahlen. Der Anteil von Eiern aus Käfighaltung ist in den letzten vier Jahren drastisch zurückgegangen. Viele Supermärkte haben Eier mit der „3“ ausgelistet. Gleichzeitig verdoppelte sich der Anteil von ökologisch produzierten Eiern. Das ist ein großer Erfolg der von Renate Künast eingeführten Kennzeichnungspflicht. Jetzt haben die Verbraucherinnen und Verbraucher die echte, liberale Wahlfreiheit, was sie kaufen.
Wo aber werden noch Käfigeier verwendet? Das ist bei den Eiprodukten, etwa in Nudeln und Backwaren, der Fall. Dort fehlen eine Kennzeichnungspflicht und damit auch eine Wahlfreiheit.
Wir Grüne wollen Verbraucherinnen und Verbraucher über den Tierschutz und die Produktionsweisen besser informieren. Das wäre echte Wahlfreiheit des mündigen Konsumenten. Die Landesregierung lehnt jedoch eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf Eiprodukte ebenso wie in anderen Bereichen ab.
Meine Damen und Herren, zum Fazit: Die Antworten auf die Große Anfrage zeigen: Die Politik der Landesregierung setzt auf Leugnung der Umwelt-,
Gesundheits-, Tierschutz-, und Demokratieprobleme sowie der mangelnden Mitspracherechte für Kommunen. Sie begibt sich damit in eine Komplizenschaft mit ebendieser Billigfleischindustrie, die eine Gefährdung und eine Zerstörung der nachhaltigen Landwirtschaft bedeutet.
Kein Wunder, dass unter dieser Landesregierung Niedersachsen Schlusslicht beim Biolandbau und der artgerechten Tierhaltung ist. Bündnis 90/Die Grünen will daher den Kommunen mehr Mitsprache und Einflussmöglichkeiten gerade bei der Genehmigung von Industrieställen - es geht nicht um einen kleinen Kuhstall, sondern es geht um Industrieanlagen - in ihrer Nachbarschaft geben; denn viele Regionen haben die Nase im wahrsten Sinne des Wortes gestrichen voll vom von der Landesregierung geförderten Stallbauboom.
Wir Grünen streben deshalb im Einklang mit der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger eine bäuerlich-artgerechte Tierhaltung und keine Sonderrechte für hoch subventionierte Tierfabriken an.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Erneuter Stallbauboom und vermehrte Billigfleischproduktion in Niedersachsen zulasten der Bürgerinnen und Bürger sowie des Tier- und Umweltschutzes?“ So lautet die Überschrift der Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im Rahmen dieser Anfrage sind insgesamt 63 Fragen aus verschiedenen Segmenten gestellt worden. Die Antworten wurden in unserem Hause erarbeitet, wobei uns andere Häuser - so das Sozialministerium, das Umweltministerium und das Innenministerium - zugearbeitet haben. Ich glaube, dass auch die Landkreise und die kreisfreien Städte, die viel beizutragen hatten, sehr viel geleistet haben. Ich sage an dieser Stelle erst einmal recht herzlichen Dank dafür, dass man sich hier so eingebracht hat.
Es geht hier um die Auswirkungen auf die niedersächsische Veredlungsproduktion. Die Fragen beziehen sich auf die Bereiche Anzahl und Umfang von Stallbauten, Beteiligungsmöglichkeiten von Kommunen, Tiergesundheit, Legehennenhaltung, Folgen von Stallbauten für die menschliche Gesundheit und Umweltschutz. Herr Kollege Meyer, Sie sagten eben, dass wir uns hier über Gesetze hinwegsetzten und Dinge täten, die wir nicht tun dürften. Dem ist nicht so. Ich sage ganz klar, dass sich die Niedersächsische Landesregierung an Recht und Gesetz hält. All das, was in Niedersachsen umgesetzt wird, hat letztendlich seinen Ursprung irgendwo bei der Europäischen Union. Wir haben uns auf nationaler und regionaler Ebene durch Gesetzgebung und durch Verordnungen den Vorgaben der EU anzupassen.
Meine Damen und Herren, die Landwirtschaft gibt es in Niedersachsen nicht. Wir haben verschiedene Regionen und verschiedene Landschaften, und diese haben verschiedene Ausprägungen in der Landwirtschaft. Letztendlich entscheidet jede Stadt und jeder Landkreis für sich, wie sich dort in der Region die wirtschaftliche und auch die gesellschaftliche Entwicklung vollzieht. Dies bezieht sich auch auf die Ebene der Landwirtschaft und der Veredlungswirtschaft. Wir wissen, dass wir mit dem Gebiet im Nordwesten unseres Landes eine hervorragende Rolle auf der Ebene der Ernährungswirtschaft spielen. Es ist nun einmal so, dass ein gut aufgestellter Wirtschaftszweig die Tendenz hat, sich weiterentwickeln zu müssen. Nicht nur die Anpassung an die Marktbedingungen, sondern auch der Strukturwandel zwingt uns zu Wachstum. Herr Meyer, es ist nicht etwa so, dass Leute aus dem Markt herausgedrängt werden. Eltern oder junge Leute beschließen vielmehr für sich, etwas anderes zu tun. Es ist nicht so, dass - womöglich auch noch staatlich gefördert - der Hahn zugedreht wird. Da sind Sie völlig auf dem Holzweg. Betriebsschließungen liegen größtenteils freie Entscheidungen von Betriebsinhabern oder Familien zugrunde. Es ist nicht so, dass wir dabei den Hebel ansetzen und irgendwie eine Steuerung vorzunehmen versuchen. Wir geben aber Hilfen, um die Möglichkeit zu eröffnen, im Wettbewerb bestehen zu können.
Es ist auch falsch, meine Damen und Herren, wenn gesagt wird, dass in Niedersachsen Stallbauten der völligen Willkür überlassen werden. Es gibt ganz klare Regelungen und klare rechtliche Vorgaben, an die wir uns zu halten haben. Es ist natürlich so, dass aufgrund unseres föderativen Auf
baus und aufgrund der Ordnung, die wir im Lande Niedersachsen ebenso wie in anderen Bundesländern haben, Landkreise die Möglichkeit haben, eine räumliche Steuerung auf der Ebene der Regionalplanung vorzunehmen. Ebenso können Gemeinden im Rahmen von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen eine Steuerung vornehmen. Herr Meyer, Sie haben richtig gesagt, dass einige Gemeinden schon dabei sind, dieses Instrument zu nutzen. Natürlich ist es wichtig - das sage ich ganz klar -, dass man nicht einfach willkürlich drauflosbaut. Vielmehr muss man darauf bedacht sein, dass man mit den Nachbarn, mit denen, die dort wohnen, oder mit denen, die dort etwas anderes produzieren, letztendlich ein gutes Auskommen hat.
Es wurde der Vorwurf erhoben, dass Großställe und Tierseuchen in einem Zusammenhang stehen. Weder die Haltungsform noch die Anzahl von Stallplätzen können grundsätzlich mit der Entstehung von Tierseuchen in Verbindung gebracht werden. Tierseuchen entstehen auch in der Wildpopulation. So haben wir z. B. in vielen Wildtierpopulationen ein Erregerreservoir und Vektoren, die solche Krankheiten übertragen. Ich erinnere hier nur an die Blauzungenkrankheit, die von Mücken übertragen wird.
Für Stallbauten existieren sowohl baurechtliche als auch emissionsschutzrechtliche Vorgaben, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit erlassen worden sind. Es ist erwiesen, dass Stallstäube in hoher Konzentration zu chronischen Atemwegserkrankungen und Allergien führen können.
Dabei ist allerdings zwischen den Risiken im direkten Arbeitsumfeld des Landwirts und seiner Mitarbeiter und denen in der Nachbarschaft von Stallanlagen zu unterscheiden. Es gibt bisher keine statistischen Belege, aus denen eine Häufung dieser Krankheitsbilder in Regionen mit hoher Stalldichte abgeleitet werden kann. Der Anteil von Distickstoffoxid, also N2O oder Lachgas, an den gesamten Treibhausgasemissionen in Niedersachsen liegt bei rund 11 %. Die Erarbeitung von Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft ist u. a. Ziel der im Herbst 2008 einberufenen Regierungskommission „Klimaschutz“.
Der Einsatz der anfallenden Wirtschaftsdünger, also auch der Gülle, erfolgt auf der Basis der Düngeverordnung entsprechend den ermittelten Dün
gebedarfen der angebauten Pflanzen. Das heißt, es darf nicht mehr ausgebracht werden, als letztendlich aufgezehrt wird. Trotzdem gibt es Regionen mit einem nicht unerheblichen Nährstoffüberschuss. Dieses Problem ist die Landesregierung aktiv angegangen. Sie hat durch eine Initiative auf Bundesebene zur Kontrolle der Nährstoffströme ein Verfahren in Gang gebracht, an dessen Ende die Verabschiedung einer sogenannten Verbringungsverordnung stehen soll. Diese Verordnung befindet sich in Brüssel derzeit im Notifizierungsverfahren. Ich gehe davon aus, dass wir sie noch in diesem Jahr im Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt bekommen werden. Diese Verordnung wird zu einer Regulierung der Nährstoffströme führen. Allerdings ist zu sagen, dass dann, wenn man alle parallelen Gesetze und Vorschriften, die mit Pflanzendüngung zu tun haben und den Düngemittelbereich betreffen, anwendet, eine Überdüngung unserer Felder jetzt schon auszuschließen ist. Viele andere Segmente greifen nämlich hier schon steuernd ein. Ich nenne hier z. B. die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Auch dort sind Fristen genannt, die den guten Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers garantieren sollen. Wir werden für die Regionen, in denen es zu erhöhten Gehalten gekommen ist, noch bis Ende dieses Jahres die Bewirtschaftungspläne vorstellen.
Grundsätzlich lässt sich weder die Umwelt- noch die Tierschutzgerechtigkeit einer Anlage an der Menge der Stallplätze festmachen. Ich habe das schon einmal gesagt. Unabhängig von der jeweiligen Größe der Tierhaltungsanlage gelten die tierschutzrechtlichen Bestimmungen. Dazu zählen insbesondere das Tierschutzgesetz, aber auch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Der niedersächsische Erlass zum Platzbedarf bei Legehennenhaltung ist zwischenzeitlich angepasst worden. Die betroffenen Betriebe wurden auf die neuen Bestimmungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hingewiesen und auch auf die Einhaltung der Vorhaben hin überprüft. Die Anzahl der in herkömmlichen Käfiganlagen gehaltenen Legehennen verringert sich laufend aufgrund der eingeleiteten ordnungsbehördlichen Maßnahmen und aufgrund der Befristungen erteilter Ausnahmegenehmigungen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch einen ganz anderen Punkt erwähnen, der so im Fragenkatalog nicht auftaucht. Es geht mir um die Zufriedenheit der Menschen in diesen Veredelungsregionen. Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung veröffentlichte im
März dieses Jahres eine Studie mit dem Titel „Land mit Aussicht“. Es geht dabei um die Zukunftsfähigkeit ländlicher Regionen in ganz Deutschland. Das Oldenburger Münsterland - also die beiden Landkreise Cloppenburg und Vechta - wird in dieser Studie als einzigartiges Beispiel für erfolgreiche ländliche Entwicklung herausgestellt. Die Region, in der ein Drittel der Erwerbstätigen in den Branchen des Agrarbusiness tätig ist, schneidet im Vergleich zu anderen ländlichen Regionen in Deutschland hervorragend ab.
In diesen beiden Landkreisen - das sind interessante Aspekte - erreicht die Zahl der Kindergeburten deutschlandweit Spitzenwerte. Fand in den letzten Jahren noch eine Zuwanderung statt, steigt jetzt die Zahl der Erwerbstätigen kontinuierlich weit überdurchschnittlich an. Außerdem liegt hier die Arbeitslosigkeit deutlich unter dem Bundesmittel, und das Wirtschaftswachstum liegt dreimal über dem Durchschnitt des Bundesmittels.
Darüber hinaus ist es so - auch das gebe ich hier einmal zu bedenken, meine Damen und Herren -, dass sich junge Menschen aus dem Oldenburger Münsterland, wenn sie sich in der Ausbildung oder im Studium befinden, auch einmal in andere Bereiche begeben. Kennzeichnend ist hier aber: Diese jungen Menschen kommen wieder zurück, weil sie wissen, dass sie vor Ort zukunftsträchtige Arbeitsplätze finden, und weil sie sich mit der Region identifizieren und mit dem Umfeld äußerst zufrieden sind. Meine Damen und Herren, das sollten wir nicht vergessen. Solche Dinge machen Niedersachsen stark und nicht die Oberbedenkenträger.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der erste Block der Großen Anfrage betreffend Stallbauboom in Niedersachsen, der ja die Grundlagendaten für alle weiteren Fragen liefert, zeigt die Brisanz der Entwicklung im westlichen Teil Niedersachsens für meine Begriffe nicht deutlich genug auf, da die Abfrage nach dem aktuellen Entwicklungsstand ab 2003 erfolgt und nicht die Gesamtzahlen und die damit verbundene Problematik wiedergibt. Ich möchte das exemplarisch am Beispiel des Landkreises Emsland, einer Hochburg
Ende August 2009 hatten wir 29,2 Millionen genehmigte Geflügelmastplätze. Beantragt sind noch weitere 9,2 Millionen Mastplätze. Insgesamt kommen wir dann also auf 38,4 Millionen Mastplätze. Wir nähern uns in Windeseile der 40-MillionenGrenze. Auf jeden Emsländer kommen 130 Hühner - versteht sich - pro Durchgang.
Hinzu kommen noch drei Schweine pro Kopf. Das mag lustig klingen, ist es aber nicht, ganz im Gegenteil. Die Entwicklung ist erschreckend und schränkt die gemeindliche Entwicklung in vielen Teilen des Emslandes in immer stärkerem Maße ein. Es sind nicht nur Einschränkungen. In manchen Teilen im westlichen Niedersachsen - wie das Beispiel Friesoythe im Landkreis Cloppenburg, angrenzend an den Landkreis Emsland, zeigt - geht gar nichts mehr. Ich habe den Eindruck, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen hier im Raum, ja, noch nicht einmal der zuständige Staatssekretär oder der Minister die negativen Folgen dieser Entwicklung für die Gemeinden und für die Menschen, die dort leben, vorstellen können.