Protocol of the Session on August 28, 2009

Die Realisierung der Erlebniswelt Renaissance (EWR) geht zurück auf die Studie „Erlebniswelt Renaissance“ von Frau Prof. Romeiß-Stracke, München, beauftragt vom Deutschen Tourismusverband und finanziert vom Bundeswirtschaftsministerium. Kernaussage der Studie: Die WeserRenaissance als größter Zusammenhang von Renaissancebauten nördlich der Alpen stellt als originäres kulturelles Potenzial ein seltenes Alleinstellungsmerkmal dar, das touristisch effektiver genutzt werden sollte. Die Studie wurde erstmals in großem Rahmen auf der ITB 2001 präsentiert. Diese Überlegungen wurden seinerzeit von der Region aufgegriffen, vom MW unterstützt und von der 2001 gegründeten EWR GmbH umgesetzt.

Da in der touristischen Nutzung des Alleinstellungsmerkmals Weser-Renaissance in Übereinstimmung mit der Fachwelt die Chance gesehen wurde, das Weserbergland im touristischen Markt besser zu positionieren und die Region wirtschafts- und strukturpolitisch weiterzuentwickeln, wurde das kulturtouristische Netzwerk EWR mit Mitteln der EU, des Bundes und des Landes gefördert.

Entscheidender Auslöser des Scheiterns des Projekts war die Eröffnung des Hochzeitshauses Hameln am 1. September 2005 mit nicht funktionierender Technik. Von der EWR GmbH zurate gezogene Experten kündigten in der Folgezeit immer wieder die baldige Funktionstüchtigkeit der Technik an, die jedoch nie erreicht wurde. Bis zum 1. Oktober 2007 lief das Hochzeitshaus unter Volllast mit den entsprechenden Kosten, denen mangels Besuchern keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstanden.

Der Aufsichtsrat der EWR hat unmittelbar nach Erhalt von Hinweisen auf finanzielle Unregelmäßigkeiten eine Untersuchungskommission eingesetzt. Der Bericht der Kommission wurde der Staatsanwaltschaft Hannover übergeben. In deren Auftrag ermittelt das Landeskriminalamt seit Jahresbeginn 2008 wegen des Verdachts auf Untreue und Subventionsbetrug. Die NBank hat gegenüber der R-Service GmbH (Rechtsnachfolger der EWR GmbH) Rückforderungen in Höhe von rund 8 Millionen Euro geltend gemacht.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Wenngleich die EWR hauptsächlich im Hochzeitshaus Hameln die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt hat, sind doch mit den Maßnahmen in Schloss Bevern, Schloss Bückeburg und der Martinikirche mit Mausoleum in Stadthagen bedeutende und gut besuchte Zeugnisse der Weser-Renaissance attraktiviert und touristisch aufgewertet worden. Dies gilt ebenso für das Renaissanceschloss Schwöbber, das seit 2004 ein im Zusammenhang mit der EWR gefördertes Hotel der Spitzenklasse mit Sternegastronomie (Schloss- hotel Münchhausen) beherbergt.

Zu 2: Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf die geleisteten Einlagen, gezahlten Verlustabdeckungen und Investitionskostenzuschüsse sowie die zu erwartende Inanspruchnahme aus zwei noch offenen Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von zusammen rund 1,2 Millionen Euro.

Insbesondere bestehen für die drei Gesellschafter (Landkreise Hameln-Pyrmont, Schaumburg und Holzminden) keine Nachschusspflichten auf das Stammkapital und keine Verlustübernahmeverpflichtungen. Die ursprünglich im Gesellschaftsvertragsentwurf enthaltenen Verpflichtungen, die Gesellschaft für den Zweckbindungszeitraum der Fördermittel, also 15 Jahre lang, zu betreiben und den Verlust aus dem Betrieb des Hochzeitshauses und des Schlosses Bevern auszugleichen, wurden auf Drängen der Kommunalaufsicht im Anzeigeverfahren der Unternehmensbeteiligung gestrichen.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat seine Verpflichtung aus seiner Bürgschaft Ende 2007 freiwillig vorzeitig eingelöst, da er bereits zu diesem Zeitpunkt eine spätere Inanspruchnahme aus der Bürgschaft für unausweichlich hielt. Mit der Zahlung wurde der Liquiditätskredit der EWR GmbH abgelöst, um der geplanten Nachfolgeorganisation (R-Service GmbH) einen unbelasteten Start zu ermöglichen.

Des Weiteren sind Zuweisungen für Investitionskosten für die bauliche Umsetzung der verschiedenen Projekte verwendet worden, die mit Ausnahme des Hochzeitshauses in Hameln weiterbetrieben werden.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass neben den bereits seit 2004 verausgabten Haushaltsmitteln sowie den vermutlich noch abzulösenden zwei Bürgschaften keine weiteren finanziellen Auswirkungen für die betroffenen Landkreise bestehen.

Zu 3: Das Wirtschaftsministerium hat dem Projekt EWR wegen seines innovativen Ansatzes, der Anknüpfung an ein Alleinstellungsmerkmal und der mit ihm erwarteten Steigerung der touristischen Attraktivität entsprechender Wertschöpfung eine strategische Bedeutung beigemessen. Deshalb wurde auch das Angebot zur Wahrnehmung eines Sitzes des im April 2004 eingesetzten achtköpfigen Aufsichtsrats angenommen und Hilfestellung in verschiedensten Fragen geleistet. Grundsätzlich war die Rolle des MW in erster Linie jedoch die des Zuwendungsgebers. Nach Vorlage der Verwendungsnachweisprüfung durch die NBank mit dem Ergebnis erheblicher Rückforderungsansprüche hat Minister Dr. Rösler entschieden, kein weiteres finanzielles Engagement im Zusammenhang mit der EWR einzugehen. Die Verantwortung für eine erfolgreiche Umsetzung trugen die Gesellschafter.

Anlage 48

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 51 der Abg. Victor Perli (LINKE)

Weshalb hat die Landesregierung bei der Verteilung der Konjunkturmittel für kommunale Sportstätten gegen ihre eigenen Fördervorgaben verstoßen und die Mittel regional unausgewogen verteilt?

Mit dem Runderlass des Innenministeriums vom 12. März 2009 (Nds. MBl. Nr.12/2009 S. 346; ber. Nr.14/2009 S. 413) hat die Landesregierung eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sanierung von Sportanlagen zur Umsetzung des Konjunkturpakets II (Förderschwerpunkt kom- munale Sportstätten) veröffentlicht, nach deren Maßgabe die Kommunen finanzielle Mittel für die Sanierung ihrer Sportstätten beantragen konnten.

In dieser Richtlinie heißt es u. a.: „Gefördert wird die Sanierung von Sportanlagen nach Maßgabe des Artikels 104 b GG sowie des § 3 Abs. 1 ZuInvG. Die Sanierung von Sporthallen (Turnhallen) ist dabei vorrangig. Bei der Entscheidung über die Förderung werden insbesondere das Alter und die Verbesserung des energetischen Zustandes der Sportanlage sowie eine regional ausgewogene Verteilung der Mittel berücksichtigt.“

Am 15. Juni 2009 hat der Niedersächsische Minister für Inneres, Sport und Integration die Maßnahmen von 81 Kommunen vorgestellt, die eine Förderung aus dem Konjunkturpaket II erhalten sollen. Im Unterschied zu den o. g. Vorgaben war dabei ausschließlich das Alter der jeweiligen Sporthalle entscheidend. Zuwendungen erhalten demnach alle Hallen mit Baujahr 1965 und älter.

In der Folge haben zahlreiche kommunale Funktions- und Mandatsträger kritisiert, dass der bauliche und energetische Zustand der Hallen unzureichend geprüft wurde und es keine ausgewogene regionale Verteilung der Mittel gäbe. Die ungleiche Verteilung ist dabei offensichtlich. Während beispielsweise lediglich zwei Projekte im Landkreis Wolfenbüttel mit einem Gesamtvolumen von 161 566 Euro gefördert werden, fließen rund 2,25 Millionen Euro in den Landkreis Holzminden, wo Innenminister Uwe Schünemann, MdL, seinen Wahlkreis hat und CDU-Kreisvorsitzender ist. Auch die CDUHochburg Vechta hat überdurchschnittlich gut abgeschnitten, während finanziell klamme Kommunen und Landkreise in anderen Regionen leer ausgegangen sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Förderanträge in welchem finanziellen Umfang liegen aus den 37 Landkreisen, 8 kreisfreien Städten und der Region Hannover im Einzelnen vor (bitte die Anzahl der Anträge

und das finanzielle Gesamtvolumen für jeden Landkreis, jede kreisfreie Stadt und die Region Hannover einzeln auflisten)?

2. Wie viele Förderanträge in welchem finanziellen Umfang wurden, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisen, kreisfreien Städten und in der Region Hannover, bewilligt (bitte die Anzahl der bewilligten Maßnahmen und das fi- nanzielle Fördervolumen für jeden Landkreis, jede kreisfreie Stadt und die Region Hannover einzeln auflisten)?

3. In welchem Umfang wurden der Zustand der Sporthallen begutachtet, und inwiefern wurden bereits in der Vergangenheit erfolgte Sanierungsmaßnahmen auf das Baujahr angerechnet?

Mit der Bildung eines Förderschwerpunktes kommunale Sportstätten im Rahmen des Konjunkturpaketes II mit einem Fördervolumen von insgesamt 40 Millionen Euro hat die Landesregierung der Bedeutung der kommunalen Sportstätten für die Sportinfrastruktur in Niedersachsen Rechnung getragen. Zuzüglich des kommunalen Eigenanteils von 20 % stehen damit 50 Millionen Euro für die Sanierung der Sportstätten zur Verfügung.

Nach der Förderrichtlinie vom 12. März 2009 wird die Sanierung von Sportanlagen nach Maßgabe des Artikels 104 b GG sowie des § 3 Abs. 1 ZuInvG gefördert. Die Sanierung von Turnhallen ist dabei vorrangig. Bei der Entscheidung über die Förderung werden nach Nr. 2.1 der Richtlinie insbesondere das Alter und die Verbesserung des energetischen Zustandes der Sportanlage sowie eine ausgewogene Verteilung der Mittel berücksichtigt.

Bis zum 30. April 2009 sind rund 800 Anträge auf Förderung der Sanierung von Sportstätten gestellt worden. Durch die schnelle und unbürokratische Entscheidung über die Förderanträge wurden die Kommunen, deren Turnhallensanierung gefördert wird, in die Lage versetzt, bereits in den Sommerferien mit den Maßnahmen zu beginnen. Insbesondere wurde auf eine baufachliche Prüfung durch Dritte verzichtet. Damit wurde sichergestellt, dass die bereitgestellten Konjunkturmittel zeitnah der Bauwirtschaft zugute kommen. Darüber hinaus wird § 1 Abs. 2 ZuInvG Rechnung getragen, wonach die Mittel des Konjunkturpaketes mindestens zur Hälfte bis zum 31. Dezember 2009 zu verausgaben sind.

Durch die schnelle Umsetzung des Förderschwerpunktes kommunale Sportstätten werden die Kommunen auch in die Lage versetzt, gegebenenfalls die ihnen zur Verfügung gestellten Investitionspau

schalen für die Sanierung von Sportstätten zu verwenden.

In allen Fällen der Förderung wird mit der Sanierung der energetische Zustand der Turnhallen erheblich verbessert. Die Betriebskosten der Hallen für die Kommunen werden erheblich sinken. Die Zuwendungen sollen auch dem Vereinssport in den Kommunen zugute kommen. Gefördert wird daher nur die Sanierung der Sporthallen, für deren Benutzung die Kommunen keine Gebühren oder privatrechtlichen Entgelte von den Sportvereinen erheben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Aufgrund der Vielzahl der Anträge sind Förderanträge, die die Sanierung sonstiger Sportanlagen betreffen, aufgrund der vorrangigen Förderung von Sporthallen/Turnhallen nicht erfasst worden. In der nachfolgenden Tabelle sind daher ausschließlich die Förderanträge, die die Sanierung von Sporthallen/Turnhallen betreffen, dargestellt.

Landkreis/kreisfreie Stadt/Region Hannover

Anzahl der Anträge/Sporthallen

Investitionsvolumen

1 Gifhorn 17 8.174.290,00 €

2 Göttingen 36 12.626.352,00 €

3 Goslar 17 3.921.504,00 €

4 Helmstedt 15 6.872.817,00 €

5 Northeim 15 4.669.347,00 €

6 Osterode/Harz 8 2.221.000,00 €

7 Peine 9 4.941.712,00 €

8 Salzgitter 0 - €

9 Wolfenbüttel 14 8.087.802,00 €

10 Wolfsburg 4 2.397.240,00 €

11 Diepholz 23 13.631.397,00 €

12 Hameln-Pyrmont 14 11.869.183,00 €

13 Hannover 29 22.981.172,00 €

14 Hildesheim 31 14.284.854,00 €