Protocol of the Session on August 28, 2009

Zu 3: Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration hat die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt bisher einmal mit einer Prüfung gemäß § 2 Abs. 4 NKPG beauftragt. Überörtlich geprüft wird der Bezirksverband Oldenburg mit Sitz in Oldenburg. Anlass dieser Prüfung sind dem MI vorliegende Hinweise auf mehrere prüfungswürdige Sachverhalte.

Anlage 38

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 41 des Abg. Detlef Tanke (SPD)

Förderung der Sanierung von kommunalen Sportstätten im Rahmen des Konjunkturpakets II

Der Landkreis Gifhorn hat im Rahmen des Konjunkturpakets II - Förderschwerpunkt kommunale Sportstätten - die Sanierung von fünf Sporthallen und einem Sportplatz beantragt. Dabei handelt es sich im Einzelnen um die Sporthalle des Otto-Hahn-Gymnasiums in Gifhorn, die Sporthalle der BBS II in Gifhorn, die Sporthalle der Förderschule in Wittingen, die Sporthalle des Humboldt-Gymnasiums in Gifhorn, die Sporthalle des Gymnasiums Hankensbüttel sowie den Sportplatz des Gymnasiums Hankensbüttel.

Mit Bescheid vom 8. Juli 2009 des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration wurde dem Landkreis Gifhorn mitgeteilt, dass keine der vorgenannten Sportstätten mit einer Förderung bedacht werden könne. Als Begründung wurde angeführt, dass keine der Sportstätten Baujahr 1965 und älter ist. Zudem sei die Begründung für die Sporthalle mit erster Priorität, die Sporthalle des Otto-Hahn-Gymnasiums, als nicht ausreichend erachtet worden, um eine Förderung zu rechtfertigen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele und welche Sportstätten in Niedersachsen erfüllen die Voraussetzung der Förderung durch das Konjunkturpaket II, welche dieser Sportstätten sind Baujahr 1965 und jünger und nur durch eine besondere Begründung des Antragsstellers in den Genuss einer Förderung gekommen?

2. Für welche Projekte wurden im Landkreis Gifhorn Anträge zur Förderung der Sanierung von kommunalen Sportstätten im Rahmen des Konjunkturpaketes II gestellt, welche davon wurden bewilligt, welche davon wurden abgelehnt?

3. Wäre es vonseiten der Landesregierung nicht klüger gewesen, die Voraussetzung für eine Förderung, wie „Baujahr 1965 und älter“, den Kommunen frühzeitig mitzuteilen, um so den Kommunen und dem zuständigen Ministerium Arbeit zu ersparen?

Mit der Bildung eines Förderschwerpunktes kommunale Sportstätten im Rahmen des Konjunkturpaketes II mit einem Fördervolumen von insgesamt 40 Millionen Euro hat die Landesregierung der Bedeutung der kommunalen Sportstätten für die Sportinfrastruktur in Niedersachsen Rechnung getragen. Zuzüglich des kommunalen Eigenanteils von 20 % stehen damit 50 Millionen Euro für die Sanierung der Sportstätten zur Verfügung.

Nach der Förderrichtlinie vom 12. März 2009 wird die Sanierung von Sportanlagen nach Maßgabe des Artikels 104 b GG sowie des § 3 Abs. 1 ZuInvG gefördert. Die Sanierung von Turnhallen ist dabei vorrangig. Bei der Entscheidung über die Förderung werden nach Nr. 2.1 der Richtlinie insbesondere das Alter und die Verbesserung des energetischen Zustandes der Sportanlage sowie eine ausgewogene Verteilung der Mittel berücksichtigt.

Bis zum 30. April 2009 sind rund 800 Anträge auf Förderung der Sanierung von Sportstätten gestellt worden. Durch die schnelle und unbürokratische Entscheidung über die Förderanträge wurden die Kommunen, deren Turnhallensanierung gefördert wird, in die Lage versetzt, bereits in den Sommerferien mit den Maßnahmen zu beginnen. Insbesondere wurde auf eine baufachliche Prüfung durch Dritte verzichtet. Damit wurde sichergestellt, dass die bereitgestellten Konjunkturmittel zeitnah der Bauwirtschaft zugute kommen. Darüber hinaus wird § 1 Abs. 2 ZuInvG Rechnung getragen, wonach die Mittel des Konjunkturpaketes mindestens zur Hälfte bis zum 31. Dezember 2009 verausgabt sein sollen.

Durch die schnelle Umsetzung des Förderschwerpunktes kommunale Sportstätten werden die Kommunen auch in die Lage versetzt, gegebenenfalls die ihnen zur Verfügung gestellten Investitionspauschalen für die Sanierung von Sportstätten zu verwenden.

In allen Fällen der Förderung wird mit der Sanierung der energetische Zustand der Turnhallen erheblich verbessert. Die Betriebskosten der Hallen für die Kommunen werden erheblich sinken. Die Zuwendungen sollen auch dem Vereinssport in den Kommunen zugute kommen. Gefördert wird daher nur die Sanierung der Sporthallen, für deren Benutzung die Kommunen keine Gebühren oder privatrechtlichen Entgelte von den Sportvereinen erheben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Fast alle 800 Anträge erfüllen grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Förderung durch das Konjunkturpaket. Zwei Kommunen erhalten aufgrund einer besonderen Begründung eine Förderung im Rahmen des Förderschwerpunktes kommunale Sportstätten. Die Landeshauptstadt Hannover erhält für die Sanierung des Sportleistungszentrums und der Landkreis Harburg für die Sanie

rung des Reitsportzentrums in Luhmühlen eine Förderung aus Mitteln des Förderschwerpunktes. Diese kommunalen Sportstätten haben für die Sportinfrastruktur in Niedersachsen eine herausgehobene Bedeutung.

Zu 2: Folgende Kommunen im Landkreis Gifhorn haben Anträge im Rahmen des Förderschwerpunktes kommunale Sportstätten gestellt:

Lfd. Nr. Kommune Maßnahme

1 Landkreis Gifhorn

Sanierung Sporthalle OttoHahn-Gymnasium Gifhorn

2 Landkreis Gifhorn

Sanierung Sporthalle BBS II Gifhorn

3 Landkreis Gifhorn

Sanierung Sporthalle Förderschule Wittingen

4 Landkreis Gifhorn

Sanierung Sporthalle Humboldt-Gymnasium Gifhorn

5 Landkreis Gifhorn

Sanierung Sporthalle Gymnasium Hankensbüttel

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