Protocol of the Session on August 28, 2009

- nachhaltig sind, da sie dazu beitragen, volkswirtschaftliche Schäden durch Hochwasser zu vermeiden,

- zur Stärkung der gemeindlichen Infrastrukturen, insbesondere in strukturschwachen Gebieten führen.

Von daher sollte die Abwicklung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II in enger Anlehnung an das langjährig bewährte Bau- und Finanzierungsprogramm erfolgen. Aus diesem Grund basiert die neu erarbeitete Förderrichtlinie zur Umsetzung des Konjunkturpakets vom 11. März 2009 auf der Förderrichtlinie für das Bau- und Finanzierungspro

gramm, sodass für beide Programme grundsätzlich die gleichen formalen Voraussetzungen gelten. Eine Angleichung der Voraussetzungen war auch vor dem Hintergrund angezeigt, dass die Maßnahmeträger intern ihre Planungen - sowohl genehmigungsrechtlich als auch finanztechnisch - auf der Basis des bestehenden, langjährigen Programms aufgebaut haben.

In das Konjunkturprogramm wurden Maßnahmen aufgenommen, die zum einen die Voraussetzungen - insbesondere der Nr. 7.3 - der neuen Förderrichtlinie entsprachen und zum anderen aufgrund des Planungs- und Genehmigungsstandes kurzfristig umsetzbar waren. Die Projekte sind nicht Bestandteil des Bau- und Finanzierungsprogramms 2009 im Hochwasserschutz geworden, sondern werden zusätzlich realisiert. Die Identifizierung potenzieller Maßnahmen für das Konjunkturprogramm erfolgte im Rahmen der von den Maßnahmeträgern beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Einplanungsbesprechung zum Bau- und Finanzierungsprogramm Anfang Februar 2009 vorgelegten Anträge. Diese Vorgehensweise ist in der Ziffer 7.3 der Förderrichtlinie zum Konjunkturprogramm abgebildet und hat sich bewährt. Von „unklaren Förderbedingungen“ - wie in der Anfrage suggeriert - kann daher keine Rede sein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Hierzu wird auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 2: Insgesamt sind beim NLWKN und beim MU über die im Konjunkturpaket II berücksichtigten Maßnahmen hinaus rund 20 weitere schriftliche Anträge auf Förderung aus dem Konjunkturpaket II eingegangen. Daneben gab es eine Reihe von telefonischen Anfragen - vorwiegend beim NLWKN. Die Ablehnung erfolgte aufgrund der geltenden Förderrichtlinie - insbesondere der Nrn. 2 und 7.3 der v. g. Richtlinie.

Zu 3: Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurden den Kommunen Investitionspauschalen zur Verfügung gestellt, mit denen auch Maßnahmen des Hochwasserschutzes finanziert werden können. Zudem bleibt es den Maßnahmeträgern unbenommen, sich mit ihren Maßnahmen - sofern die Voraussetzungen vorliegen - in die Bau- und Finanzierungsprogramme nachfolgender Jahre einzubringen.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 12 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)

Wird die Landesregierung eine ordnungsgemäße Beratung des Haushalts 2010 sicherstellen?

Im Mai wurde dem Landtag gemäß § 97 LHO der Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs 2009 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung - Bemerkungen und Denkschrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2007 - vorgelegt. Im Bericht wird kritisiert, dass die Hochschulen die im Niedersächsischen Hochschulgesetz vorgegebenen handels- und landesrechtlichen Bestimmungen zur Erstellung der Jahresabschlüsse überwiegend nicht einhalten. Nach den geltenden Regelungen sind die Hochschulen verpflichtet, ihren Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur vorzulegen. Dieser Vorgabe kamen die Hochschulen in der Mehrzahl der Fälle nicht nach. Bis Ende letzten Jahres lagen dem Landesrechnungshof für das Geschäftsjahr 2007 von den insgesamt siebzehn geprüften Hochschulen lediglich drei testierte Jahresabschlüsse vor. Für die Geschäftsjahre 2006 standen acht und für 2005 zwei testierte Jahresabschlüsse aus.

Die Jahresabschlüsse dienen dem Zweck, dass die Hochschulen gegenüber dem Landtag sowie der Öffentlichkeit Rechenschaft über die Verwendung der ihnen gewährten Landesmittel abgeben. Schließlich enthalten sie eine Vielzahl von Informationen, die für die Steuerung und die Kontrolle der Hochschulen relevant sind. Darüber hinaus liefern die Jahresabschlüsse die Grundlage für eine sachgerechte Planung und Steuerung der finanziellen Ausstattung der Hochschulen im Rahmen der Haushaltsberatungen. Ihre Rechenschafts-, Informations- und Planungsfunktion können die Jahresabschlüsse jedoch nur dann erfüllen, wenn sie innerhalb der hochschul- und handelsrechtlichen Zeitvorgaben erstellt und entsprechend ausgewertet werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie wird sie sicherstellen, dass dem Parlament zur Beratung des Haushaltes 2010 die Jahresabschlüsse aller Hochschulen für die Geschäftsjahre 2007 und 2008 fristgerecht vorliegen werden?

2. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung aus der Feststellung im Prüfbericht ziehen, wonach einige Hochschulen fehlende Mittel zur Finanzierung von Investitionen durch Mittel für die Lehre und anderer laufender Aufwendungen ausgeglichen haben?

3. Wie gehen die Ergebnisse der von der Landesregierung durchgeführten Analyse der Jahresabschlussprüfungsberichte 2007 und 2008 in die vom Land in Aussicht gestellte Verlängerung des Zukunftsvertrags, mit der damit verbundenen Festschreibung des Mittelbedarfs der Hochschulen über das Jahr 2010, ein?

Die Hochschulen des Landes werden seit dem Jahr 2001 als Landesbetriebe gemäß § 26 LHO geführt. Dies führte zu einem Wechsel vom kameralistischen zum kaufmännischen Rechnungswesen. Mit Wirkung vom 1. Januar 2003 überführte die Landesregierung zudem fünf Hochschulen auf deren Antrag in die Trägerschaft von Stiftungen des öffentlichen Rechts. Für die Rechnungslegung bestimmen die geltenden Regelungen, dass die Hochschulen verpflichtet sind, ihren Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur vorzulegen.

Nach einer der Komplexität des mit der Umstellung zur kaufmännischen Rechnungslegung verbundenen Paradigmenwechsels geschuldeten Übergangsphase und notwendigen Abstimmungen mit den Hochschulen, Wirtschaftsprüfern und anderen Ressorts hat es Verzögerungen in der Vorlage der Jahresabschlüsse gegeben. Ein Grund für die Verzögerungen liegt darin, dass das Ministerium für Wissenschaft und Kultur den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch Rahmenvertrag verlängerte Fristen eingeräumt hat, die zu deutlich reduzierten Kosten der Wirtschaftsprüfung führen. Nach Ziffer 4 des derzeit gültigen Rahmenvertrages werden die Prüfungen vornehmlich in der Zeit vom 1. April bis 30. September eines Jahres von den Wirtschaftsprüfern durchgeführt. Dieser Rahmenvertrag für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 wurde im Einvernehmen mit dem LRH abgeschlossen.

Die Kosten für die Jahresabschlussprüfungen haben die Hochschulen zu tragen. Die Hochschulen haben die Finanzmittel mit einem Höchstmaß an betriebswirtschaftlicher Effektivität vorrangig zur Verbesserung von Forschung und Lehre einzusetzen. Mit der Vereinbarung zur Möglichkeit der zeitlich verlagerten Prüfung konnten die Kosten für die

Jahresabschlussprüfungen für die Hochschulen für die Jahre 2005 bis 2008 minimiert werden, da die Wirtschaftsprüfer in den ersten Monaten des Jahres durchschnittlich höhere Kostensätze geltend machen.

Es ist beabsichtigt, auch für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 einen Rahmenvertrag abzuschließen. Mit dem neuen Rahmenvertrag soll die Vorlage der testierten Jahresabschlüsse bis zum 30. Juni des folgenden Geschäftsjahres vertraglich geregelt werden.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat den Hochschulen bereits im Juni 2008 zur Aktualisierung der Jahresabschlüsse folgenden Zeitrahmen aufgegeben:

- Noch ausstehende testierte Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2005 sind unverzüglich, spätestens bis 30. September 2008 vorzulegen.

- Noch ausstehende testierte Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 sind bis zum 31. Dezember 2008 vorzulegen.

- Testierte Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2007 sind bis zum 30. Juni 2009 vorzulegen.

- Testierte Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2008 sind bis zum 31. Dezember 2009 vorzulegen.

- Testierte Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2009 sind dann - fristgerecht gemäß Bewirtschaftungsbestimmungen - bis zum 30. Juni 2010 vorzulegen.

Hochschulen, die bereits einen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 vorgelegt hatten, wurden gebeten, den testierten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007 bis zum 31. Dezember 2008 vorzulegen und ab dem Geschäftsjahr 2008 die Frist nach § 13 der Betriebsanweisung für die Hochschulen in staatlicher Trägerschaft des Landes Niedersachsen vom 23. Juli 2003 einzuhalten. Dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur liegen inzwischen nahezu alle Jahresabschlüsse bis zum Geschäftsjahr 2007 vor.

Es wird das Ziel angestrebt, den Vorlagetermin 30. Juni 2010 für testierte Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2009 einzuhalten. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass mit Abschluss der Prüfungen der Jahresabschlüsse 2008 die Beauftragungen der derzeitigen Wirtschaftsprüfungsunter

nehmen (mit Ausnahme der in Trägerschaft einer Stiftung geführten Hochschulen) enden werden.

Eine ordnungsgemäße Beratung des Haushalts wird, wie auch in den zurückliegenden Jahren, sichergestellt.

Zu 2: Die Hochschulen haben sich gemäß § 1 B des Zukunftsvertrages verpflichtet, die Verwendung der zur Verfügung gestellten Finanzhilfen und Zuführungen mit einem Höchstmaß an betriebswirtschaftlicher Effektivität unter Einbeziehung gegebenenfalls notwendiger Rationalisierungsmaßnahmen sicherzustellen.

Die Hochschulen des Landes Niedersachsen haben sich bei der Bewirtschaftung der Landeszuführungen haushaltskonform verhalten. Die Verstärkung des Investitionstitels zulasten der laufenden Zuführung ist nach 1.5.1.1 der VV zu § 26 LHO sowie per Haushaltsvermerk bei allen Hochschulen ausdrücklich zugelassen und sichert den Hochschulen unter Berücksichtigung der jährlichen Erfordernisse die notwendige Flexibilität zur Verwendung der Einnahmen.

Zu 3: Im Zukunftsvertrag wird für eine mehrjährige Periode der allgemeine Rahmen für die Finanzhilfen bzw. Zuführungen des Landes an die Hochschulen insgesamt beschrieben. Er orientiert sich an den zukünftigen Leistungen der Hochschulen in ihrer Gesamtheit. Auf Grundlage dieses Rahmens werden die Finanzhilfen bzw. Zuführungen an die einzelnen Hochschulen durch jährliche Haushaltsaufstellungsverfahren bestimmt, in denen auch die Analysen der Jahresabschlussberichtsprüfungen Berücksichtigung finden werden. Dies gilt auch für den Zukunftsvertrag II.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 13 der Abg. Gerd Will, Johanne Modder, Olaf Lies, Ronald Schminke, Stefan Schostok und Karin Stief-Kreihe (SPD)

Was unternimmt die Niedersächsische Landesregierung zur Unterstützung der maritimen Wirtschaft?

Die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise werden von Woche zu Woche deutlicher und machen auch vor der maritimen Wirtschaft keinen Halt. Der Einbruch des Welthandels treibt nicht nur die deutschen Werften in die schwerste Flaute seit Jahrzehnten, sondern trifft auch die deutschen Reeder insbesondere im Contai

nergeschäft sehr hart und, daraus folgend, auch die Logistik- und Speditionssparte.

Die schwache Weltkonjunktur hat somit inzwischen auch die Schifffahrt und die Häfen voll erfasst. Während bei den deutschen Werften kaum noch neue Aufträge eingehen, wird weltweit mit Stornierungen in den nächsten Jahren von rund 20 % gerechnet. Nach Auskunft des Verbandes für Schiffbau und Meerestechnik haben deutsche Werften bislang Stornierungen von 16 % der Aufträge zu beklagen; für die deutschen Werftstandorte eine beängstigende Situation. Des Weiteren verhandeln Schiffseigner und Reeder zurzeit hart über Preise, Ausgestaltung der Schiffe und Liefertermine, mit unvorstellbaren Konsequenzen für die deutschen Seeschiffbauern und den Arbeitsmarkt insgesamt.

Auch nimmt die Krise im Containergeschäft beängstigende Formen an. So weist der Chef von Maersk Line, Eivind Kolding, auf einen Sturz der Frachtraten um 15 % seit Jahresbeginn hin und kündigte den weiteren Abbau von Stellen an. Auch weisen verschiedene norddeutsche Reeder auf die dramatische Situation im Welthandel hin und fordern konkrete Hilfeleistungen in dieser schweren Krise ein.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung die dramatische Situation in der maritimen Wirtschaft bekannt, und wie gedenkt sie den betroffenen norddeutschen Unternehmen in der andauernden Krise zu helfen?

2. Mit welchen Sonderprogrammen plant die Landesregierung die maritime Wirtschaft in Niedersachsen zu unterstützen?

3. Wird sie, wie bereits andere Bundesländer auch, aufgrund der geschilderten Situation ihren Bürgschaftsrahmen ausweiten? Wenn ja, in welcher Größenordnung?

Die maritime Wirtschaft ist eine Schlüsselindustrie für Deutschland. Über 90 % des Welthandels werden über die hohe See abgewickelt. Als eine der führenden Exportnationen der Welt hat Deutschland ein essentielles Interesse an einer funktionierenden Transportkette in einer globalisierten Welt. Diese Transportkette ist aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise gestört. Insbesondere Schiffbau und Schifffahrt leiden unter fehlenden Aufträgen, Finanzierungsproblemen und Charterratenverfall.