Protocol of the Session on June 18, 2009

Laut Medienberichten plant der Kohle- und Atomkonzern RWE den Bau einer CO2-Pipeline, die in weiten Teilen durch Niedersachsen führen würde. Betroffen wären laut Informationen von Umweltverbänden die Landkreise Osnabrück, Diepholz, Nienburg, Osterholz, Rotenburg, Cuxhaven und Stade. RWE beabsichtigt, mithilfe der geplanten Pipeline CO2-Abscheidungen von Kohlekraftwerken in NordrheinWestfalen zu unterirdischen Lagerstätten in Norddeutschland zu transportieren. Dabei soll die sogenannte CCS-Technologie zum Einsatz kommen, die den Wirkungsgrad der Kohlekraftwerke deutlich senkt. Das dabei abgespaltene Kohlendioxid müsste für Tausende von Jahren sicher gespeichert werden. Die Investoren wollen damit den Kauf von Emissionshandelszertifikaten vermeiden.

Der Bundestag berät derzeit einen Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung zur Anwendung von CCS, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der Gesetzentwurf hebelt das Verursacherprinzip aus, obwohl der Bundesrat in seinem Beschluss mit der Drucksachennummer 104/08 eindeutig klargestellt hat, dass eine Freistellung der früheren Betreiber von Speicherstätten für Umweltschäden und Gesundheitsbeeinträchtigungen auszuschließen ist und gegen den umweltpolitischen Grundsatz des Verursacherprinzips verstoßen würde.

Aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfs würden nach Stilllegung der Speicher sämtliche Pflichten auf das Bundesland übergehen, das den Speicher genehmigt hat. Für die Übertragung dieser Pflichten ist eine Frist von nur 30 Jahren vorgesehen. Weitere 30 Jahre soll der ehemalige Betreiber eine Gebühr für die Überwachung zahlen, muss aber schon keine Deckungsvorsorge mehr vorhalten.

Experten halten die Risiken, die im Rahmen der CCS-Technologie insbesondere bei der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid auftreten, für weitgehend ungeklärt. Zudem stellt die CCS-Speicherung eine konkurrierende Nutzung zu Geothermie und Druckluftspeichern für regenerative Energien dar.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Projektierungen oder Planungen für den Bau von Kohlendioxidspeichern oder Kohlendioxidpipelines in Niedersachsen sind der Landesregierung bekannt?

2. Welche Kosten werden den Ländern entstehen, wenn die Haftung für die Jahrtausende währende Speicherung von Kohlendioxid auf die Ländern übergehen würde?

3. Wie wird sich die Landesregierung im Bundesrat verhalten, um eine Aushebelung des Verursacherprinzips zu verhindern?

Nach Angaben der Internationalen Energieagentur (World Energie Outlook 2006) werden fossile Energieträger noch bis weit in das 21. Jahrhundert hinein unverzichtbar sein. Vor diesem Hintergrund geht die EU-Kommission davon aus, dass Kohle im Hinblick auf die europäischen Klimaschutzziele ein wesentlicher Teil im europäischen Energiemix bleiben wird, wenn eine Abscheidung und sichere Lagerung von Kohlendioxid (Carbon Capture Sto- rage, CCS) gewährleistet ist. Daher hat die Kommission im Jahr 2008 einen Richtlinienentwurf zur Regelung der CCS-Technologie von in Kraftwerken freigesetzten CO2-Emissionen vorgelegt, der im Dezember 2008 als Bestandteil des EU-Energie- und Klimaschutzpaketes vom Europäischen Parlament beschlossen worden ist. Nach dieser Richtlinie werden u. a. Demonstrationsvorhaben zur Umsetzung der CCS-Technologie ermöglicht. Das EU-Parlament hat beschlossen, bis zu zwölf Versuchsprojekte zur Kohlendioxidabscheidung und -lagerung in der Europäischen Union zu fördern.

Die Bundesregierung hat im April 2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) vorgelegt. Der Bundesrat hat am 15. Mai 2009 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen. In den Ausschussberatungen des Bundesrates hat Niedersachsen gemeinsam mit den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und SchleswigHolstein Anträge zur Änderung des Gesetzentwurfes gestellt, die u. a. auf die Beteiligung des Bundesrates bei der Erarbeitung von Verordnungen des Bundes, die Abgrenzung von bergrechtlichen Tätigkeiten und der geologischen Speicherung von CO2, die dauerhafte Übernahme der Speicherrisiken durch den Bund und die Einführung einer Speicherabgabe zielen. Mit Ausnahme des Antrages zur Speicherabgabe sind die Anträge der genannten Bundesländer im wesentlichen Inhalt des Bundesratsbeschluss vom 15. Mai 2009 geworden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat am 7. Mai 2009 die Beteiligung nach § 15 des Bundesberggesetzes (BBergG) zu einem Antrag der E.ON Gas Storage GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 7 BBergG zur Aufsuchung von Sole eingeleitet. Das Unternehmen beabsichtigt, auf der Grundlage dieser Erlaubnis den Untergrund der Erlaubnisfelder auf seine Eignung für die dauerhafte Lagerung von CO2 zu erkunden. Der Landesregierung sind keine Planungen zum Bau von Kohlendioxidspeichern bekannt. Über die Planungen für eine Pipeline zum Transport von Kohlendioxid wurden verschiedene Stellen der Landesregierung vom Vorhabenträger mündlich informiert. Der Vorhabenträger hat bisher jedoch keinen schriftlichen Antrag auf Einleitung eines Raumordnungsverfahrens gestellt und keine Unterlagen dazu vorgelegt.

Zu 2: Dazu liegen der Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine belastbaren Informationen vor.

Zu 3: In § 31 des Entwurfes eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid der Bundesregierung ist vorgesehen, dass der Betreiber eines Kohlendioxidspeichers frühestens nach Ablauf von 30 Jahren nach dem Abschluss der Stilllegung des Speichers bei der zuständigen Landesbehörde die Übertragung der Verantwortung auf das Land der Behördenzuständigkeit verlangen kann. Wie bereits in der Vorbemerkung ausgeführt, hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 15. Mai 2009 auf Antrag Niedersachsens und anderer Bundesländer dafür ausgesprochen, dass die Übernahme der Speicherrisiken nicht auf die Länder, sondern auf den Bund erfolgt.

Anlage 2

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 3 der Abg. Kreszentia Flauger (LIN- KE)

Zweifelhafte Unterstützung des Deutschlandtreffens der Schlesier durch die Landesregierung?

Vom 27. Juni bis 28. Juni 2009 findet das diesjährige Deutschlandtreffen der Schlesier in Hannover statt. Ministerpräsident Christian Wulff wird auf der politischen Hauptversamm

lung wie schon 2007 als Redner auftreten. Im Zuge der Haushaltsverhandlungen setzten die Fraktionen von CDU und FDP durch, dass das Land Niedersachsen diese Veranstaltung mit 50 000 Euro fördert. Veranstalter des Deutschlandtreffens ist die Landsmannschaft Schlesien. Dabei wird sie durch ihre Nachwuchsorganisation, die Schlesische Jugend, unterstützt. Diese wiederum pflegt enge Kontakte zur Jugendorganisation des rechtsextremen Witikobundes e. V. Unter anderem führen beide Organisationen gemeinsame Veranstaltungen durch. Der Bundesvorsitzende der Schlesischen Jugend, Gernod Kresse, ist gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender der Jungen Witikonen im Witikobund e. V. Dort kooperiert er mit dem NPDPolitiker Willi Wiener, welcher NPD-Kreisvorsitzender in Regensburg ist. Gernod Kresse sollte auch auf dem Deutschlandtreffen der Schlesier 2007 in Hannover als Redner für die politische Hauptkundgebung auftreten. Erst auf politischen Druck wurde er durch einen anderen Redner ersetzt. Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien ist Rudi Pawelka, welcher auch der Aufsichtsratsvorsitzende der Preußischen Treuhand GmbH & Co. KG a. A. ist, die durch ihre Aktivitäten das deutschpolnische Verhältnis belastet. Bereits im Jahr 2007 hatte der Ministerpräsident seine Unterstützung der Veranstaltung davon abhängig gemacht, dass rechtsextreme Aktivitäten auf dem Deutschlandtreffen verhindert werden. Trotzdem konnte man an den Ständen Schriften von Autoren wie dem Holocaust-Leugner David Irving käuflich erwerben. Zudem berichteten Medien darüber, dass von Trachtengruppen Fahnen und Wappen mit der Aufschrift „Schlesien ist nicht Polen“ und „Die Wahrheit wird Euch frei machen“ auf das Podium getragen wurden. In seiner Rede forderte Ministerpräsident Wulff 2007 die Landsmannschaft Schlesien auf, sich vor rechtsextremistischem Gedankengut zu hüten und dies deutlich zu zeigen. Der Preußischen Treuhand erteilte er eine klare Absage und lehnte deren Initiative ausdrücklich ab.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie rechtfertigt die Landesregierung angesichts der benannten Fakten eine Unterstützung des Deutschlandtreffens der Schlesier und den geplanten Auftritt des Ministerpräsidenten auf dieser Veranstaltung?

2. Für welche konkreten Maßnahmen erfolgt die Förderung des Treffens in Höhe von 50 000 Euro?

3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Kontakte der Nachwuchsorganisation der Landsmannschaft Schlesien zu rechtsextremen Organisationen und Strukturen vor?

Namens der Landesregierung beantworte ich die o. a. Anfrage wie folgt:

Zu 1: Niedersachsen hat 1950 die Patenschaft für die Landsmannschaft Schlesien übernommen. Die

Patenschaftsurkunde wurde seinerzeit von dem niedersächsischen Flüchtlingsminister Heinrich Albertz unterzeichnet. Andere Bundesländer haben Patenschaften für andere Landsmannschaften übernommen. Zur Landsmannschaft der Schlesier wurde deswegen eine Verbindung eingegangen, weil nach Flucht und Vertreibung eine große Zahl von Menschen aus Schlesien in Niedersachsen eine neue Heimat gefunden hat. Diese Mitbürgerinnen und Mitbürger haben maßgeblich zum Aufbau unseres Landes beigetragen. Sie haben mittlere und größere Betriebe gegründet oder sich in Verwaltung und Politik engagiert. Beispielhaft hervorzuheben an dieser Stelle ist der ehemalige Landtagspräsident Horst Milde. Selbst Flüchtling aus Breslau, leistet er heute entscheidende Beiträge für die deutsch-polnische Aussöhnung. Das Land Niedersachsen ist den aus Schlesien stammenden Menschen zu Dank und Anerkennung für ihre Leistungen verpflichtet. Jede dritte bis vierte Familie in Niedersachsen hat Bezüge zu Schlesien. Deswegen erinnert auch in der Landesvertretung in Berlin eine Gedenktafel an die Patenschaft mit den Schlesiern.

Zu 2: Die im Rahmen des § 96 BVFG als förderfähig anerkannten Veranstaltungen des Deutschlandtreffens müssen die dort genannten Voraussetzungen erfüllen. Daraus ergibt sich, dass die kulturellen Elemente dabei im Vordergrund stehen.

Der Bewilligungsbescheid sowie die Auszahlung des Zuwendungsbetrages stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass weder rechtsextremistische Verlage, Aussteller oder Organisationen beim Deutschlandtreffen der Schlesier Raum erhalten noch dass die Redner der Hauptkundgebung einen rechtextremistischen Hintergrund haben.

Zu 3: Die Landsmannschaft Schlesien sowie deren Jugendorganisation sind keine rechtsextremistischen Organisationen und kein Beobachtungsobjekt der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde.

Der Ministerpräsident hat in einem Schreiben an die Landmannschaft deutlich gemacht, dass sowohl sein Besuch der Veranstaltung als auch die finanzielle Unterstützung des Landes davon abhängig sind, dass rechtsextremistische Verlage, Aussteller oder Organisationen keinen Raum beim Deutschlandtreffen der Schlesier erhalten.

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 4 der Abg. Wittich Schobert und Dirk Toepffer (CDU)

Opfer der DDR-Unrechtsjustiz leiden lebenslang - Was tut die Landesregierung, um die Erinnerung wach zu halten und den Betroffenen zu helfen?

Laut einer Anfang April in Leipzig veröffentlichten Studie, die Forscher der Universität Leipzig und der Fachhochschule Mittweida-Rosswein 20 Jahre nach dem Mauerfall durchgeführt haben, leiden politische Gefangene der DDR teilweise bis heute unter den Folgen der Haft. Durch physische und psychische Leiden ist die Lebensqualität der ehemaligen DDR-Häftlinge im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung deutlich niedriger. Die Betroffenen klagen demnach u. a. über Schlaflosigkeit, chronische Erkrankungen oder Schmerzen. Befragt wurden nach Angaben der Hochschule 1 288 ehemaligen Häftlinge. Sie haben auch häufiger als andere Menschen finanzielle Probleme, als eine Folge davon, dass die politische Verfolgung in der DDR berufliche Karrieren gestoppt oder sogar vernichtet hat.

Neben körperlichen Leiden und finanziellen Nöten litten die politisch Verfolgten der DDR heute auch unter fehlender Achtung ihnen gegenüber, „während“, wie es weiter lautet, „die Täter aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwinden und nicht zur Verantwortung gezogen werden“.

Nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung gab es zwischen 1945 und 1990 in der DDR rund 200 000 aus politischen Gründen Inhaftierte. Seit 1963 wurden nach diesen Angaben mehr als 30 000 politische Häftlinge von der Bundesrepublik freigekauft. Ein nicht geringer Teil davon hat in Niedersachsen eine dauerhafte zweite Heimat gefunden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang ehemalige politische Gefangene der DDR die Opferrente in Anspruch nehmen und/oder im Rahmen des vom Kultusministerium initiierten Zeitzeugenprogramms engagiert sind?

2. Was unternimmt die Landesregierung im 20. Jahr des Mauerfalls, um die Erinnerung an das erlittene Unrecht in der DDR wach zu halten?

3. In welcher Art und Weise fördert die Landesregierung die Arbeit des Verbandes der Opfer des Stalinismus?

Niedersachsen ist weiterhin das einzige westdeutsche Land, das eine Beratungsstelle für Opfer der SBZ/DDR-Diktatur eingerichtet hat. Diese Stelle im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration berät seit Jahren in Niedersachsen

wohnende Personen, die aus der ehemaligen DDR stammen und Anspruch auf strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder berufliche Rehabilitierung haben.

Auch die in der Anfrage zutreffend geschilderten physischen und psychischen Spätfolgen von Verfolgung und Haft sind Thema der Beratungen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium. Die Beratungen finden nicht nur in Hannover, sondern auch an verschiedenen Orten des Landes statt. Unterstützt wird das Innenministerium dabei von den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR aus Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die nächsten Beratungstage finden im September in Hannover und in Nienburg statt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In Niedersachsen wurden bis zum 31. März 2009 1 645 Anträge auf Gewährung der besonderen Zuwendung nach § 17 a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, der sogenannten Opferrente, gestellt. Hiervon wurden 1 220 Anträge positiv beschieden, 53 Anträge wurden wegen Überschreitung der Einkommensgrenze oder Unterschreiten der Mindesthaftzeit abgelehnt. Die weiteren Anträge sind zum Teil erledigt, zuständigkeitshalber weitergeleitet an andere Bundesländer oder befinden sich noch in der Bearbeitung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR.

Im Jahr 2008 wurden in Niedersachsen 3 435 206,66 Euro für die Gewährung der besonderen Zuwendung an die auszahlenden kommunalen Behörden weitergeleitet. 65 %, d. h. 2 232 884,33 Euro, dieser Summe werden vom Bund und 35 %, d. h. 1 202 322,33 Euro, vom Land getragen.

Der Niedersächsische Landesverband der Opfer des Stalinismus e. V. (VOS) stellt zurzeit eine Liste von Zeitzeugen des kommunistischen Unrechtsstaates DDR zusammen.

Zu 2: Das Innenministerium unterstützt in diesem Jahr eine große Gedenkveranstaltung des Verbandes politisch Verfolgter des Kommunismus e. V. in Braunschweig. Zu dieser Veranstaltung sind neben Opfern der DDR-Diktatur insbesondere auch Schülerinnen und Schüler eingeladen. Ministerpräsident Christian Wulff und Professor Dr. Richard Schröder aus Berlin werden Ansprachen halten.

Das Niedersächsische Kultusministerium plant zum Thema „20 Jahre Mauerfall“ am 13. August 2009 gemeinsam mit Sachsen-Anhalt eine Veranstaltung in der Gedenkstätte Marienborn. Hieran werden ca. 1 200 Schülerinnen und Schüler aus beiden Bundesländern teilnehmen. Weitere Veranstaltungen werden von der Staatskanzlei koordiniert. Ihre Zahl beläuft sich derzeit auf 17 Veranstaltungen.