Protocol of the Session on June 17, 2009

dieser Position auch einbringen. Das Thema ist uns wichtig genug. Sie können sich darauf verlassen, dass wir uns im Verbund mit den Ländern abstimmen werden, um im Rechtsausschuss und im Plenum des Bundesrats die passenden Antworten zu geben.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Nebelker- zen!)

Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Dr. Sohn von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich möchte an die Frage von Herrn Adasch und an Ihre Antwort darauf anknüpfen. Da die CDU-Fraktion bei dem Stichwort „Vermögensteuer“ ja sofort bockig wird, würde mich interessieren zu erfahren, ob nicht zumindest die Möglichkeit besteht - dies ist in der von Ihnen erwähnten Anhörung schon einmal thematisiert worden -, die steuerliche Absetzbarkeit von Abfindungen, die Unternehmen für ausscheidende Vorstandsmitglieder zahlen, zu begrenzen, z. B. auf den Betrag von 1 Million Euro. Damit wäre der Vorwurf der Planwirtschaft sicherlich nicht erfüllt.

Meine zweite Frage: Herr Busemann, nachdem Sie beschrieben haben, welche verschiedenen haftungsrechtlichen und sonstigen zivilrechtlichen Möglichkeiten es gibt, und nachdem Sie ausgeführt haben, dass Sie das sehr genau beobachten werden, habe ich die Frage, ob Sie eine Statistik über diese Überwachung, die Sie damit im Grunde ja angekündigt haben, führen oder zu führen gedenken.

Ich hoffe, meine Fragen kommen nicht zu früh. Aber vielleicht können Sie uns ja Ihre persönliche Meinung dazu sagen.

(Beifall und Heiterkeit bei der LIN- KEN)

Herr Minister Busemann, bitte!

Herr Präsident! Herr Kollege Dr. Sohn, zunächst zur zweiten Frage. So viele Verfahren sind es nun doch nicht. Wir werden natürlich beobachten - das machen die Justiz und auf anderer Ebene die Polizei -, welche Verfahren zu welchen Tatbeständen

mit welchem Ergebnis laufen, damit wir einen Überblick bekommen, wie viele Delikte es gewesen sind, wie die Verfahren gelaufen sind, wie lange sie gedauert haben, zu welchen Bestrafungen es gekommen ist und ob es eventuell Stellen gibt, an denen sich Regelungslücken aufgetan haben. Ich darf aus dem Tagesgeschäft der Justiz aller Länder sagen: Sie können sich darauf verlassen, dass wir auch in diesem Bereich sehr genau hinschauen. Wer die Sitzungen der Justizministerkonferenz verfolgt - wir tagen nächste Woche -, weiß, dass wir am Thema dran sind.

Ihre erste Frage ist bei Ihnen ja ein Dauerbrenner. Gemeint ist die steuerliche Absetzbarkeit durch die Unternehmen. Es ist klar, dass ein ausscheidendes Vorstandsmitglied, das eine Abfindung bekommt, diese versteuern muss, und zwar zu 100 %. Derzeit läuft allerdings die Diskussion, ob ein Unternehmen, das jemand eventuell 5 Millionen Euro gezahlt hat, davon vielleicht nur 1 Million Euro absetzen kann und sich die übrigen 4 Millionen Euro sozusagen ans Bein binden muss.

Das ist eine grundsätzliche Frage. Hier mahne ich in alle Richtungen Verantwortlichkeit an. Wir halten wenig davon, an dieser Stelle mit Grenzen zu operieren, was geht und was nicht geht. Das kann schließlich auch wieder zu Tricksereien führen.

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Das gan- ze Steuerrecht ist voll von so etwas!)

Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Justizminister auf die Frage, ob der rechtliche Rahmen in Bezug auf die Haftung des Managements ausreicht, geantwortet hat, er warne vor Schnellschüssen und möchte die Schlagzahl nicht unnötig erhöhen, frage ich die Landesregierung, ob der Fall der Hypo Real Estate mit dem offensichtlich fehlerhaften Verhalten des Managements - das Unternehmen ist nur durch einen Milliardeneinsatz der Steuerzahler gerettet worden - und dem anschließenden Handaufhalten des ehemaligen Managements, um noch ausstehende Bezüge zu bekommen, nicht Anlass genug sein sollte, den rechtlichen Rahmen nachzujustieren und in der Justizministerkonferenz entsprechende Konse

quenzen einzufordern. Dieser Fall zeigt, dass es hier ganz offensichtlich an Regelungen fehlt.

Herr Ministerpräsident, bitte!

Herr Präsident! Wir führen intern gerade eine Debatte über einen Beitrag in der Zeitschrift für Rechtspolitik, der sich genau mit dieser Frage befasst. Wir haben uns entschieden, zunächst abzuwarten, wie das Verfahren, das die bayerischen Staatsanwaltschaften hinsichtlich Herrn Funke und der Hypo Real Estate eingeleitet haben, ausgeht, bevor wir gegebenenfalls Vorschläge machen. Die Frage, wie das Strafgesetzbuch insofern auszulegen ist - dort geht es vor allem um den Tatbestand der Untreue nach § 266 -, ist außerordentlich schwierig zu beantworten.

Sofern das Verhalten solcher Manager Straftatbestände erfüllt, erweist sich die Managerhaftung nicht als regelungsbedürftiges Terrain. Sobald man aber keine ausreichende Tatbestandsgenauigkeit hat, ergibt sich Handlungsbedarf, die einschlägigen Vorschriften, die zuletzt in den 30er-Jahren geändert wurden, dem heutigen Wirtschaftsleben stärker anzupassen und klarzumachen, dass hier eine Vertrauenshaftung zum Kapital der Unternehmung, in der man tätig ist, besteht.

Offenkundig besteht Bedarf, den Tatbestand zu regeln, dass man zwar nicht dem Unternehmen, wohl aber dem Funktionieren der staatlichen Finanzordnung geschadet hat, mit der Folge, dass der Schutzkreis derjenigen, die möglicherweise vermögensgeschädigt sind, stark ausgeweitet werden musste, wie es in Form der Rettungsschirme geschehen ist.

Das Ganze ist außerordentlich komplex. Dazu können wir Ihnen heute keine abschließende Antwort geben.

Eine weitere und damit letzte Frage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt der Kollege Klein.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Positionierung der Landesregierung in dieser Sache heute offensichtlich noch eine geheime Kommandosache ist, frage ich: Wann wird die Landesregierung

das Parlament darüber informieren, wie sie sich zu diesen Fragen im Bundesrat positioniert,

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Später!)

und wird das Parlament noch rechtzeitig die Gelegenheit haben, diese Positionierung zu bewerten?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Herr Ministerpräsident, bitte!

Herr Präsident! Das wird von den Zeitabläufen her nicht möglich sein.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Na bitte!)

Das ist in der Zeit der rot-grünen Landesregierung von 1990 bis 1994 aber auch nicht anders gewesen. Die Landesregierung legt das Abstimmungsverhalten des Landes Niedersachsen erst am Dienstag vor der Sitzung des Bundesrates am Freitag fest, und zwar deshalb, weil die Voten aller 16 Bundesländer in den beteiligten Ausschüssen des Bundesrats - Finanzausschuss, Wirtschaftsausschuss und Rechtsausschuss - erst einmal zusammengeführt werden müssen, um zu sehen, welche Sachverhalte streitig sind. Danach können wir Ihnen dann mitteilen, wie wir uns im Bundesrat eingelassen haben.

Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich die Position der grünen Bundestagsfraktion und selbstverständlich auch der grünen Landtagsfraktion, wenn Sie eine solche äußern würden. - Das heißt, wir beziehen alles in unsere Entscheidungsfindung ein.

Die Landesregierung ist nach unserer Verfassung verpflichtet, ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat vor der Sitzung des Bundesrates festzulegen. Das tun wir, wie seit Jahrzehnten üblich. Dann werden Sie erfahren, wie wir uns eingelassen haben. Im Nachgang können wir darüber dann politisch streiten.

Es spricht viel dafür, dass sich die Landesregierung für eine Regelung durch die gesamten Aufsichtsräte und für einen Handlungsrahmen durch die Hauptversammlung der Aktiengesellschaften ausspricht. Das werden wir Ihnen dann mitteilen. Möglicherweise werden Sie daraufhin ganz glücklich in die Sommerpause gehen, Herr Klein.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Kollege Aller von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ministerpräsident hat eben deutlich gemacht, dass die Frage, wie sich Managergehälter künftig netto im Portemonnaie der Manager niederschlagen, nicht nur den Justizminister, sondern auch den Finanzminister betrifft. Ich frage die Landesregierung, ob ihr bekannt ist, dass die Regierungsfraktionen einen Antrag mit dem Titel „Servicequalität der niedersächsischen Finanzämter weiter verbessern“ eingebracht haben - er wird heute noch beraten -, in dem u. a. gefordert wird, dass die Landesregierung frühzeitiger als bisher mit eigenen Positionen für den Bundesrat zu aktuellen Themen und wichtigen Entscheidungen aufwarten soll, um damit die Qualität nicht nur der Gesetzgebung zu verbessern, sondern auch die Servicequalität und die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern.

Ich darf bei dieser Gelegenheit sozusagen außerhalb des Protokolls anmerken, dass eine Menge Unmut dadurch entsteht, dass wir die Lasten in diesem Staat nicht mehr gleichmäßig verteilen, sondern dass einige wenige riesige Einnahmen und Gewinne haben. Die sind den Steuerbeamten sehr wohl bekannt, sie sind aber unzufrieden mit der Art und Weise der Besteuerung. - Die Frage richtet sich also mehr an den Finanzminister.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Dr. Manfred Sohn [LINKE])

Herr Minister Möllring, bitte!

Die erste Frage kann ich mit Ja beantworten. Das Kabinett bespricht selbstverständlich die Tagesordnung des Landtags. Deshalb wissen wir, dass dieser Antrag auf der Tagesordnung steht. Wir werden im Rahmen der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes auch Stellung nehmen, wenn die Zeit es erlaubt.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ich weiß nicht, inwiefern die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern mit den Managergehältern zusammenhängt. Sie wissen ja, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bezahlt werden. Ich sage nur: Des Kaisers Rock ist

eng, aber warm. Das hat jedoch nichts mit den Gehältern zu tun, über die wir gerade diskutieren. Zur Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter darf ich aus dem Römerbrief des Apostel Paulus zitieren:

„Das ist auch der Grund, weshalb ihr Steuern zahlt; denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Gebt allen, was ihr ihnen schuldig seid, sei es Steuer oder Zoll, sei es Furcht oder Ehre.“

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Kollege Aller. Herr Kollege Aller, aber bitte ohne eine solche Anmerkung, wie Sie sie eben gemacht haben!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Möllring, dass Sie die Bibel heranziehen müssen,

(Heinz Rolfes [CDU]: Das sollten Sie auch ab und zu machen!)

um am Thema vorbei zu antworten, spricht für sich. Der Kern der Frage war, dass Sie im Antrag der Koalitionsfraktionen aufgefordert werden, frühzeitiger Gesetzentwürfe zu anstehenden Fragen vorzulegen. Dies ist konkret ein solcher Fall, bei dem der Landtag auch mit Unterstützung der Regierungskoalition den Anspruch hat, die Position der Landesregierung zu kennen.

(Heinz Rolfes [CDU]: Will er eine Fra- ge stellen oder die Antwort kommen- tieren?)

Was war denn jetzt die Frage, Herr Kollege? - Herr Minister Möllring!