Protocol of the Session on April 10, 2008

auf Datenträger gespeichert sind. Der zulässige Grundrechtseingriff ist hier deutlich geringer und nicht mit dem einer Onlinedurchsuchung zu vergleichen.

Der Kernbereichsschutz der Nutzerinnen und Nutzer wird durch die Auswertung der Daten entsprechend den Vorgaben des Amtsgerichts Oldenburg gewahrt.

Zu 3: Aufgabe und Verpflichtung der Staatsanwaltschaft ist es, zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für Straftaten nachzugehen, die entsprechenden Ermittlungen anzustellen, den Sachverhalt aufzuklären und ein mögliches strafbares Verhalten zu verfolgen. Die Art und Weise, wie die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen führt und welche Ermittlungsmaßnahmen sie zur zügigen und beweissicheren Aufklärung des Sachverhalts für erforderlich erachtet, obliegt ihr. Die Landesregierung sieht sich auch insoweit außerstande, die Ermittlungsführung der Staatsanwaltschaft zu kommentieren. Jedenfalls sind keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Ermittlungen in rechtlich nicht vertretbarer Art und Weise geführt worden sein könnten. Die Durchsuchung und Beschlagnahme sind von der Staatsanwaltschaft beim Gericht beantragt worden. Das Amtsgericht Oldenburg hat sie angeordnet sowie die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen richterlich bestätigt.