Protocol of the Session on May 14, 2009

Die Migrationsforschung ist sich einig: Integration beginnt sinnvollerweise am ersten Tag der Einreise und nicht Jahre später.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie rechtfertigt sie angesichts der geschilderten Fakten den Einsatz von Steuermitteln für eine zentrale Unterbringung von Flüchtlingen in landeseigenen Einrichtungen?

2. Für welche konkreten Projekte und Maßnahmen des Landes und anderer Träger hat die Landesregierung im Rahmen der Förderung einer freiwilligen Ausreise im Jahr 2008 mit welchem Erfolg Gelder bewilligt?

3. Wie hoch waren die Zahlen der freiwilligen Rückkehrer im Verhältnis zu den vom Land aufgewendeten Mitteln im Zeitraum von 2003 bis 2008?

Das Land Niedersachsen ist gesetzlich zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat das Land bis zum 31. Dezember 2008 zwei Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörden vorgehalten, die ab 1. Januar 2009 zu einer Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde Niedersachsen (ZAAB NI) mit den Standorten Braunschweig, Oldenburg und Bramsche mit einer unveränderten Kapazität von je 550 Unterbringungsplätzen zusammengefasst wurden. Zielsetzung war vor allem eine effektivere Gestaltung der Querschnittsaufgaben und damit eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.

Die ZAAB NI wird multifunktional als Aufnahmeeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft und Ausreiseeinrichtung im Sinne des Asylverfahrensgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes genutzt, wobei in der Gemeinschaftsunterkunft am Standort Bramsche die Förderung der freiwilligen Ausreise den Schwerpunkt der Arbeit bildet.

In dieser Einrichtung sind Personen untergebracht, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, und Personen, die wegen des negativen Ausgangs ihres Verfahrens oder aus sonstigen Gründen ausreisepflichtig sind, dieser Verpflichtung aber bisher noch nicht nachkommen sind.

Die Durchsetzung der im Einzelfall gesetzlich vorgesehenen Ausreisepflicht liegt nicht nur im Interesse der öffentlichen Haushalte, sie ist auch wesentlicher Bestandteil der Glaubwürdigkeit und der Akzeptanz des Ausländer- und Asylrechts. Das Land sieht es daher als seine Aufgabe an, Personen ohne Bleibeperspektive in eigenen Einrichtungen unterzubringen, um die Kommunen von dieser Aufgabe soweit wie möglich zu entlasten.

Die Landesregierung räumt der freiwilligen Ausreise Vorrang vor der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung ein. In der ZAAB NI werden deshalb besondere Betreuungs- und Unterstützungsmaßnahmen vorgehalten, die die allgemein bestehenden Rückkehrprogramme ergänzen. Jeweils abgestellt auf den Einzelfall können so die für erforderlich gehaltenen Hilfen gewährt werden. Insbesondere bieten die am Standort Bramsche vorgehaltenen Qualifizierungsangebote die Möglichkeit, mit den Ausreisepflichtigen Zukunftsperspektiven für die Zeit nach der Rückkehr in ihr Herkunftsland zu entwickeln. In letzter Zeit mehren sich die Anfragen von dezentral untergebrachten Flüchtlingen auf entsprechende Unterstützung mit dem Hinweis, dass vor Ort keine Hilfen angeboten werden. Sie sind dann auch zu einem Aufenthalt in der ZAAB NI bereit.

Der Migrationsforschung ist beizupflichten, dass Integration sinnvollerweise am ersten Tag der Einreise beginnt und nicht Jahre später. Naturgemäß kann das aber nur für Personen mit legalem, auf Dauer angelegtem Aufenthalt gelten. Um diesen Personenkreis geht es aber nicht. In der ZAAB NI werden keine daueraufenthaltsberechtigen Drittstaatsangehörigen untergebracht, um ihnen anstelle von Integrationsmaßnahmen Angebote zur freiwilligen Ausreise anzubieten.

Erkenntnis der Migrationsforschung ist aber auch, dass die freiwillige Rückkehr und Reintegration im Herkunftsland durchaus als ein Alternative gesehen wird, je früher diese Möglichkeit im Rahmen einer objektiven Verfahrensberatung einbezogen und Hilfsangebote aufgezeigt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die auf der Basis der Gesamtausgaben der ZAAB NI ermittelten Unterbringungsausgaben pro Person und Jahr können nicht den Ausgaben für eine dezentrale Unterbringung nach dem Aufnahmegesetz gegenübergestellt werden.

Die Gesamtausgaben der ZAAB NI resultieren aus ihrer Aufgabe als Multifunktionseinrichtung und beinhalten somit vielfältige Positionen, die nicht Gegenstand der Kostenerstattungspauschale nach dem Aufnahmegesetz sind.

Welche Kosten der ZAAB NI durch die Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft für ausreisepflichtige Personen durch die vorzuhaltenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, den erhöhten Betreuungsaufwand und die Hilfsmaßnahmen zur Förderung der freiwilligen Ausreise entstehen, wird gegenwärtig im Hinblick der Wirtschaftlichkeit mit den Instrumenten der Kosten- und Leitungsrechnung ermittelt. Es ist sicher, dass diese pro Kopf und Jahr über den Betrag der Kostenpauschale liegen wird. Sicher ist aber auch, dass staatliches Handeln nicht immer nur mit dem Blick auf die Kostenseite beurteilt werden darf. Die Um- und Durchsetzung gesetzlicher Regelungen und rechtmäßiger Entscheidungen ist Grundvoraussetzung ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz. Das gilt insbesondere auch für die Migrationspolitik.

Im Übrigen kann eine dezentrale Unterbringung wesentlich höhere Kosten für das Land verursachen, wenn der Ausreisepflicht nicht nachgekommen wird und diese auch nicht durchgesetzt werden kann. Die Zahlung der Kostenpauschale nach dem Aufnahmegesetz unterliegt für dezentral untergebrachte Ausreisepflichtige keiner Befristung.

Zu 2: Im Haushaltsjahr 2008 hat sich das Land Niedersachsen an folgenden Maßnahmen beteiligt:

- REAG/GARP-Programm mit Aufstockung der Programmkomponenten Benzinkostenpauschale, Reisebeihilfen und Starthilfen für die sogenannten kleinen Minderheiten aus dem Kosovo, (be- willigte Anträge bundesweit für 2 862 Personen, davon 362 Personen aus Niedersachsen)

- ZIRF-Counselling/Individualanfragen (312 Anfra- gen bundesweit, davon 59 aus Niedersachsen)

- RF-Projekt „Perspektiven eröffnen“ des Caritasverbandes für die Diözese Hildesheim e. V. (Indi- vidualhilfen, 32 ausgereiste Personen)

Zu 3: In den Jahren 2003 bis 2008 standen den Ausgaben im Kapitel 03 26 Titel 546 11-1 folgende freiwillige Rückkehrer und Rückkehrerinnen auf der Grundlage der REAG/GARP-Statistik zur Seite:

Jahr Ausgaben für die Rückführung und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen

freiwillige Rückkehrer

(in 1 000 Euro) (Personen)

2003 388 974

2004 427 978

2005 584 888

2006 450 606

2007 438 342

2008 487 359

Anlage 34

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 35 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Unterrichtsversorgung in den Städten Braunschweig und Wolfsburg und den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel im kommenden Schuljahr 2009/2010

In den vergangenen Jahren hat die Landesregierung die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen gesichert, indem sie die Lehrer zu Mehrarbeit im Rahmen eines Arbeitszeitkontos verpflichtet hat. Dieses Arbeitszeitkonto läuft jetzt aus und muss schrittweise ausgeglichen werden. Dadurch werden im kommenden Schuljahr Lehrerstunden im Umfang von insgesamt rund 1 500 Stellen entfallen. Zum Ausgleich sieht die Landesregierung jedoch nur die Einrichtung von 500 zusätzlichen Lehrerstellen vor und will die Landesregierung die Unterrichtsversorgung durch eine Reihe von weiteren Maßnahmen wie den Abbau von Teilzeitarbeit, freiwillige Mehrarbeit von Referendaren etc. sichern. Nach der Unterrichtung des Kultusausschusses durch die Landesregierung am 17. April 2009 waren zu diesem Zeitpunkt durch diese Maßnahmen zusätzliche Unterrichtsstunden lediglich im Umfang von 98 Stellen statt im angestrebten Umfang von 1 550 Stellen gesichert. Es ist deshalb zu befürchten, dass sich die Unterrichtsversorgung zum kommenden Schuljahr 2009/2010 an vielen Schulen deutlich verschlechtern wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrerstunden werden zum kommenden Schuljahr 2009/2010 in den Städten Braunschweig und Wolfsburg und den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel durch den Abbau und den Ausgleich des Lehrerarbeitszeitkontos entfallen, auch umgerechnet in Lehrerstellen und aufgeschlüsselt nach Landkreisen und nach Schulformen?

2. Wie viele zusätzliche Lehrerstellen hat die Landesregierung für die Schulen in den Städten Braunschweig und Wolfsburg und den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel zum Schuljahr 2009/2010 ausgeschrieben, und im Umfang von wie vielen Stellen sind zusätzliche Unterrichtsstunden durch andere Maßnahmen (Abbau von Teilzeit, Mehrarbeit von Referenda- ren etc.) gesichert, wiederum aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Schulformen?

3. Welches Defizit an Lehrerstunden, umgerechnet in Stellen, wird danach verbleiben, und wie wird sich demzufolge die prozentuale Unterrichtsversorgung an den Schulen in den Städten Braunschweig und Wolfsburg und den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel zum Schuljahr 2009/2010 - auch unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen - voraussichtlich entwickeln, wiederum aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Schulformen?

Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, die Unterrichtsversorgung zum Schuljahresbeginn 2009/10 zu sichern. Deshalb sind die notwendigen Maßnahmen eingeleitet worden:

- Die Besetzung von 1 076 Lehrerstellen zum 1. Februar dieses Jahres ist erfolgreich abgeschlossen.

- Die Ausschreibung von zunächst 2 000 Stellen für Lehrkräfte aller Schulformen zum 1. August 2009 ist erfolgt, und weitere 300 Stellen Reserve für nachträgliche regionale Ausgleiche und zur Sicherstellung der vergleichbaren Versorgung aller Schulen sind vorhanden.

- Die schnelle Handlungsfähigkeit der Landesregierung, aber auch der Landesschulbehörde und der Schulen durch ein von den Mehrheitsfraktionen beschlossenes Maßnahmenbündel ist sichergestellt. Es besteht aus zusätzlichen Lehrerstellen, aus Maßnahmen zur Erbringung von Ressourcen aus dem System Schule selbst und aus zusätzlich finanzierten Möglichkeiten zur Bezahlung von Unterrichtsstunden durch Pensionäre, Quereinsteiger oder anderweitig geeignete Personen.

Wie sich ein Gesamtpaket von ausgeschriebenen Stellen, realisierten Einstellungen von Lehrkräften, von freiwilliger oder angeordneter Mehrarbeit, von nicht genehmigten Teilzeitanträgen aus arbeitsmarktpolitischen Gründen, aus den Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen, aus Veränderung der Schülerzahlen durch Wiederholen eines Jahrgangs, aus Frühpensionierungen aus gesundheitlichen Gründen oder den unterschiedlich gewählten Modellen zum Ausgleich des angesparten Arbeitszeitkontos

am Ende zu einer Gesamtzahl der landesweiten Unterrichtsversorgung über alle Schulformen und Lehrämter zusammenfügt, lässt sich nie verlässlich voraussagen und so auch dieses Jahr nicht.

Die gesicherten Zahlen zur Unterrichtsversorgung, die im September vorliegen, werden zeigen, dass sich die umfangreichen durch die Mehrheitsfraktionen beschlossenen Investitionen auszahlen und zu einer gesicherten Unterrichtsversorgung der niedersächsischen Schulen auf hohem Niveau führen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Angaben für die Landkreise beziehen sich auf eine Erhebung zur Nutzung der unterschiedlichen Ausgleichsmöglichkeiten aus dem Jahre 2008, in der 90 % der betroffenen Lehrkräfte Angaben gemacht haben. Eine sinnvolle Aufteilung der fehlenden Rückmeldungen auf die Landkreise ist nicht möglich. Eine Berücksichtigung bei der Ermittlung der landesweiten Gesamtbedarfe hat natürlich stattgefunden.

Weiter ist bei den angegebenen Zahlen zu berücksichtigen, dass die Zweige der Kooperativen Gesamtschulen anhand der Sollstunden ebenso anteilig den entsprechenden Schulformen zugeordnet worden sind wie bei den Mischformen z. B. der Grund- und Hauptschulen. Die Zahlen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Stadt /Land- kreis Schulform