Von der Landesregierung sind nennenswerte Bekämpfungsstrategien nicht bekannt, obwohl sie angesichts der angespannten Haushaltslage des Landes und teilweise starker Kürzungen in vielen einzelnen Haushaltstiteln die landespolitische Verpflichtung hätte, energisch gegenzusteuern. Aktuelle Äußerungen von Ministerpräsident Wulff gegen die EU-Kommission verstärken in diesem Zusammenhang die Irritationen. Sie vertiefen den Eindruck, die Landesregierung sei angesichts der näher rückenden Europawahl weniger an einer möglichst effektiven Bekämpfung des europaweiten Steuerbetrugs interessiert als vielmehr an einer regionalistischen Attitüde.
1. In welcher Höhe gingen dem Land Niedersachsen seit dem Jahre 2000 jährlich durch die in der Vorbemerkung genannten Tatbestände von europaweitem Steuerbetrug und Steuerhinterziehung Finanzmittel verloren?
2. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung seit dem Jahre 2003 gestartet bzw. welche Aktivitäten plant sie, um die Erfolgsquote von Amtshilfeersuchen von gerade einmal 5 % des betroffenen Steuervolumens deutlich zu steigern?
3. Wie bewertet die Landesregierung die o. g. Vorschläge der EU-Kommission zum Europaweiten Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug?
Die Niedersächsische Landesregierung nimmt das Thema Steuerbetrug und dessen europaweite Bekämpfung sehr ernst. Zweifellos sind durch die Freiheit des Personen-, Kapital-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU auch die Möglichkeiten der Steuerflucht und Steuerhinterziehung gewachsen. Vor diesem Hintergrund ist eine gut und schnell funktionierende Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten für die ordnungsgemäße Steuerfestsetzung und Beitreibung von erheblicher Bedeutung und wird - schon aufgrund der verbesserten technischen Möglichkeiten - künftig auch effizienter und schneller als in der Vergangenheit erfolgen können. Ein wichtiger Beitrag
dazu ist die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an die neuen Erfordernisse und Möglichkeiten.
Die Niedersächsische Landesregierung begrüßt daher das Bestreben der EU-Kommission, mit den beiden in Ihrer Anfrage genannten Richtlinienvorschlägen zu einer Verbesserung und Beschleunigung der Verwaltungszusammenarbeit bei der Steuerfestsetzung und der Beitreibung beizutragen. Beide Richtlinienvorschläge befinden sich derzeit in der fachlichen Überprüfung, an der sich auch Niedersachsen im Rahmen der zuständigen Fachgremien - wie stets in der Vergangenheit - aktiv beteiligt. Neben der Praxistauglichkeit der zu treffenden Regelungen und der Vermeidung übermäßiger Bürokratie wird dabei aber auch auf die Wahrung der Rechte deutscher Bürger, z. B. hinsichtlich Steuergeheimnis und Datenschutz, zu achten sein. Bei aller Grundsätzlichkeit der Fragestellung ist festzustellen, dass sich nach wie vor die weit überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen gesetzestreu verhält! Auch im Rahmen der anstehenden Beratungen des Bundesrates zu diesen Richtlinienvorschlägen wird sich die Niedersächsische Landesregierung für entsprechende Voten einsetzen.
Zu 1: Zuverlässige Zahlenangaben zum Verlust an Finanzmitteln aus europaweitem Steuerbetrug und Steuerhinterziehung in Niedersachsen liegen der Niedersächsischen Landesregierung nicht vor. Die Vornahme von Schätzungen eher spekulativer Art erscheint der Niedersächsischen Landesregierung für die Bekämpfung des europaweiten Steuerbetrugs weder notwendig noch sinnvoll.
Zu 2: Zu der von der EU-Kommission genannten „Erfolgsquote“ von 5 % ist anzumerken, dass es sich dabei um einen EU-weiten Durchschnittswert handelt. Bereits aus dem ersten Bericht der EUKommission zur Beitreibungsstatistik der EU-Mitgliedstaaten für die Jahre 2003 und 2004 vom 8. Februar 2006 ist allerdings zu entnehmen, dass Deutschland bei den Beitreibungsverfahren innerhalb der EU schon bisher weit überdurchschnittlich zum Erfolg beiträgt. Danach hat Deutschland nicht nur die meisten Beitreibungsersuchen von allen EU-Mitgliedstaaten gestellt, in 2004 konnten allein die deutschen Behörden 38,59 % des Betrags beitreiben, der von allen Mitgliedstaaten zusammen auf Ersuchen anderer Mitgliedstaaten beigetrieben wurde. Handlungsbedarf besteht daher
insbesondere im Hinblick auf eine Verbesserung der Erfolgsquote deutscher Ersuchen an andere EU-Mitgliedstaaten. Die niedersächsische Finanzverwaltung hatte deshalb schon im Jahr 2006 im Vorfeld des jetzt von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurfs Anregungen zur Verbesserung der Beitreibung zwischen den Mitgliedstaaten der EU an das Bundesfinanzministerium herangetragen und unterstützt im Übrigen das Bundesfinanzministerium regelmäßig bei der Durchsetzung deutscher Interessen durch aktive Mitwirkung und Zuarbeit in den jeweiligen Fachgremien. Nachrichtlich sei darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die Abwicklung zwischenstaatlicher Amtshilfe in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern liegt.
Zu 3: Wie oben dargelegt, begrüßt die Niedersächsische Landesregierung das Bestreben der EUKommission, mit den beiden Richtlinienvorschlägen zu einer Verbesserung und Beschleunigung der Verwaltungszusammenarbeit bei der Steuerfestsetzung und der Beitreibung beizutragen, und wird die Arbeiten am Richtlinientext mit dem Ziel einer sachgerechten Ausgestaltung unterstützen.
Welche Auswirkungen haben die Pläne der Landesregierung zur Veränderung der Schulstruktur auf den Landkreis Harburg als Schulträger?
Nach den Plänen der Landesregierung zur Schulstruktur sollen die Hauptschulen zukünftig einen institutionellen Verbund mit einer berufsbildenden Schule bilden. Als Beispiel werden die Schulversuche in Neustadt und Hameln genannt, die besondere Kooperationsformen von Hauptschule und berufsbildender Schule erproben. In diesen Schulversuchen erhalten Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Schuljahrganges an zwei Tagen pro Woche Fachpraxis- und Fachtheorieunterricht im Umfang von 14 Stunden an der berufsbildenden Schule.
Übertragen auf den Landkreis Harburg, müssten dann zukünftig die Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen in Buchholz (Waldschule, Heideschule), Winsen (Hanseschule, Schule Am Ilmer Barg), Hanstedt, Tostedt, Hollenstedt, Salzhausen, Nenndorf, Neu Wulmstorf, Stelle (Schule am Buchwedel) , Hittfeld und Meckelfeld sowie in der Elbmarsch (Ernst-Reinstorf-Schu- le) an den BBS Buchholz bzw. Winsen an zwei Tagen pro Woche unterrichtet werden. Das
könnte zur Erhöhung der Kosten der Schülerbeförderung führen, für die die Landkreise und kreisfreien Städte nach § 114 NSchG verantwortlich sind. Fraglich ist ebenfalls, ob die räumlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Hauptschulen an den berufsbildenden Schulen im Landkreis Harburg gegeben sind.
1. Wird es nach Auffassung der Landesregierung durch die o. g. geplanten Maßnahmen zu einer Erhöhung der Schülerbeförderungskosten kommen? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten für den Landkreis Harburg, und wie viele Schülerinnen und Schüler sind davon betroffen?
2. Wird die Landesregierung die zusätzlichen Kosten für notwendige bauliche Maßnahmen im Rahmen der Konnexität übernehmen?
3. Welche Auswirkungen haben die geplanten Maßnahmen auf die Unterrichtsversorgung, den Schulalltag und die Schulorganisation an den BBS Buchholz und den BBS Winsen?
Seit der Regierungsübernahme hat die Landesregierung einen besonderen bildungspolitischen Schwerpunkt auf eine stärkere Profilierung der Hauptschule gelegt. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten und ihre Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife nachhaltig zu verbessern. Hierzu haben wir
- die Pflichtstunden in der Hauptschule im Schuljahrgang 5 und 6 nach Abschaffung der Orientierungsstufe erhöht (je Jahrgang plus 1 Stunde; früher: 5. Schuljahrgang 28, 6. Schuljahrgang 29; jetzt: 5. Schuljahrgang 29, 6. Schuljahrgang 30) und dafür rund 2,9 Millionen Euro jährlich eingesetzt,
- den Unterricht in den Kernfächern Deutsch und Mathematik zur Stärkung der Grundfertigkeiten und der elementaren Kulturtechniken vom 5. bis zum 9. Schuljahrgang auf 5 Wochenstunden erweitert,
- die Betriebs- oder Praxistage zur Stärkung der beruflichen Orientierung in den Schuljahrgängen 8 und 9 auf bis zu 80 Tage erhöht,
- die Hauptschulen bei der Einrichtung als Ganztagsschule (56,4 % aller Ganztagsschulen sind Hauptschulen) vorrangig berücksichtigt und
gramms zur Unterstützung der Lehrkräfte bei der Durchführung berufsorientierender Maßnahmen eingesetzt und dafür 47,64 Millionen Euro seit 2004 zur Verfügung gestellt.
Seit 2004 wird in Modellprojekten und Schulversuchen erprobt, wie die Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife der Schülerinnen und Schüler zusätzlich gestärkt und die Abschlussquote weiter erhöht werden können. In Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und anderen Partnern haben wir hier als erstes Bundesland neue Wege beschritten, um unseren Jugendlichen bessere Startchancen in das Berufsleben zu eröffnen:
- Projekt „Abschlussquote erhöhen - Berufsfähigkeit steigern“: An 24 Hauptschulstandorten erfolgte eine intensive Förderung lernschwacher Schülerinnen und Schüler durch Einsatz von Kompetenzfeststellungsverfahren, individuelle Förderplanung, hohe Praxisanteile und eine enge Begleitung durch Berufsstartbegleitung. Circa 90 % der Schülerinnen und Schüler erlangten den Hauptschulabschluss. Das Modellprojekt wird in modifizierter Form fortgesetzt und durch das Projekt „Vertiefte Berufsorientierung und Praxisbegleitung“ auf insgesamt 46 Hauptschulstandorte ausgeweitet. Hierfür werden insgesamt 6,3 Millionen Euro eingesetzt. In jedem Landkreis in Niedersachsen wird nun dieses Modell angeboten.
- Beispielsweise werden in Neustadt und in Hameln Schulversuche mit besonderen Kooperationsformen von Hauptschule und berufsbildender Schule erprobt. Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Schuljahrgangs erhalten an zwei Tagen pro Woche Fachpraxis- und Fachtheorieunterricht im Umfang von 14 Stunden an der berufsbildenden Schule. Die Ergebnisse der Schulversuche sind außerordentlich erfolgreich. Seit Beginn des Schulversuchs im Jahr 2004 sank die Quote der Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulzweig der KGS Neustadt ohne einen Schulabschluss verlassen haben, von 19 % auf 0 % im Jahr 2008. So konnte jede Schülerin oder jeder Schüler mit Stolz einen Schulabschluss vorweisen.
Die Erfahrungen aus den genannten Projekten und Schulversuchen bieten eine überzeugende Perspektive für die Weiterentwicklung der Hauptschule hin zu einer weiteren Verzahnung zwischen allgemeinbildender und berufsbildender Schule. Die ausbildende Wirtschaft begrüßt eine solche weitere Verzahnung ausdrücklich.
Die Konsequenz aus den Modellprojekten und Schulversuchen ist eine zielorientierte, systematische Berufsorientierung bis hin zur Vermittlung einer beruflichen Grundbildung für die Schülerinnen und Schüler.
Die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 erhalten sowohl eine grundlegende Allgemeinbildung als auch eine berufliche Orientierung bis hin zu einer beruflichen Grundbildung, die die Anforderungen der Berufsausbildung und der Berufsausübung berücksichtigt. Durch verbindliche Absprachen unter den Schulen wird die inhaltliche Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung sichergestellt.
Die Landesregierung wird das skizzierte Konzept sorgsam im Detail auch unter Berücksichtigung der Schülerzahlen und der erforderlichen Lehrerstunden ausarbeiten, die zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen rechtlichen Bestimmungen vorbereiten und dabei auch Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen machen.
Zu 1: Der Gesetzgeber hat in § 114 NSchG mit dem unbestimmten Rechtsbegriff „zumutbare Bedingungen“ und der Befugnis, Mindestentfernungen festzusetzen, den Kommunen Spielraum eröffnet, entsprechend den örtlichen Verhältnissen und ihren wirtschaftlichen Fähigkeiten zu handeln. In Niedersachsen gibt es rund 140 berufsbildende Schulen. Für jede Hauptschülerin oder jeden Hauptschüler ist somit eine berufsbildende Schule in erreichbarer Nähe. Da die Beförderungspflicht bzw. der Erstattungsanspruch abhängig ist von der jeweiligen Entfernung der Wohnung der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers zur berufsbildenden Schule und gegebenenfalls auch die Möglichkeit bestünde, die ausgestellte Fahrkarte zur Hauptschule gleichzeitig für den Weg zur berufsbildenden Schule zu benutzen, stützt sich die Annahme einer Erhöhung der Schülerbeförderungskosten bisher auf Vermutungen. Weder die Kosten noch die Zahl der von einer beifolgenden Schülerbeförderung möglicherweise betroffenen Schülerinnen und Schüler sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt quantifizierbar.
Zu 2: Die Durchführung baulicher Maßnahmen an Schulen ist Aufgabe der Schulträger. Konnexität greift nur, wenn neue Aufgaben vom Land auf die Kommunen übertragen werden oder eine wesentli
che Aufgabenerweiterung beschlossen wird (Arti- kel 57 Abs. 4 NV). Dieses wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bzw. im Verfahren eines Erlasses zu prüfen sein.
Zu 3: Besondere Auswirkungen auf die Unterrichtsorganisation der berufsbildenden Schulen sind nicht zu erwarten. An ihnen bestehen bereits umfangreiche Erfahrungen mit Kooperationen, beispielsweise durch die Regionen des Lernens. Vor Ort werden flexible Lösungen ermöglicht, die eine entsprechend angepasste Organisation und unterrichtliche Gestaltungsmöglichkeiten zulassen. Dies gilt auch für die Unterrichtsorganisation an den Hauptschulen.
Die Durchlässigkeit zwischen Hauptschule und Realschule wird durch neu zu konzipierende Stundentafeln und eine Stärkung der zusammengefassten Haupt- und Realschule verbessert. Die Durchlässigkeit zwischen Realschule und Gymnasium bleibt wie bisher unverändert bestehen, da zur Erteilung der fachlichen Schwerpunkte in den Schuljahrgängen 9 und 10 wie bisher die vier Stunden für den Wahlpflichtunterricht eingesetzt werden, die auch nach geltender Regelung für die Schwerpunktbildung zur Verfügung stehen.
Eine Durchlässigkeit nach oben ist ebenfalls gegeben, da bei entsprechendem Sekundar-I-Abschluss es verschiedene Möglichkeiten - nicht nur über das Gymnasium - gibt, die allgemeine Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife abzulegen!
In der Unterrichtsversorgung berufsbildender Schulen besteht mit Inkrafttreten der neuen Regelungen voraussichtlich zum 1. August 2011 ein höherer Bedarf vorrangig an Fachpraxislehrkräften. Es werden sich allerdings durch die genannten Maßnahmen auch Entlastungen in den berufsbildenden Schulen ergeben. So ist zu erwarten, dass die Schülerzahlen in der Berufseinstiegsklasse und im Berufsvorbereitungsjahr und gegebenenfalls im ersten Jahr der Berufsfachschule abnehmen. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass der Umfang der Berufsfachschulklassen an berufsbildenden Schulen insgesamt zurückgehen wird, da die Schülerinnen und Schüler ihre Berufswahlentscheidungen zielgerichteter als bisher treffen können.
Welche Auswirkungen haben die Pläne der Landesregierung zur Veränderung der Schulstruktur auf den Landkreis Wolfenbüttel als Schulträger?