Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir hier über das Beschaffungswesen reden, dann muss uns klar sein, dass wir auch darüber reden, wie wir mit Steuergeldern umgehen. Das möchte ich hier sehr deutlich sagen. Darauf werde ich zum Schluss meiner Rede noch einmal kommen, genauso wie jetzt am Anfang. Denn wir haben, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Primat der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, das in der Landeshaushaltsordnung, LHO, und in der VOL festgelegt ist. Ich möchte hier sehr deutlich sagen, dass es richtig ist, beim Umgang mit Steuergeldern die Wirtschaftlichkeit im Auge zu haben.
Das heißt natürlich nicht: immer billig, billig, billig - wie es die Kollegin von der SPD hier dargestellt hat. Vielmehr bedeutet Wirtschaftlichkeit eine Rundumbetrachtung des Produkts: Welche Folgekosten hängen daran? Was ist das für ein Produkt? Wie ist die Qualität?
- Herr Kollege, was den Fraktionen von CDU und FDP von der linken Seite unterstellt wird, nämlich gerade in der Frage der ausbeuterischen Kinderarbeit die Augen zu verschließen, trifft eben nicht zu. Wir haben in die Beschlussempfehlung die Bitte aufgenommen, dass wir uns der ILO-Konvention 182 gegen ausbeuterische Kinderarbeit anschließen. Die lassen wir nicht durchgehen. Solche Unterstellungen sollten Sie sich bitte verkneifen, meine Damen und Herren.
Herr Kollege Oetjen, einen Augenblick bitte! - Ich wollte Herrn Kollegen Klare darauf aufmerksam machen, dass er zum Telefonieren bitte nach draußen gehen möchte. Danke!
Die Beschlussempfehlung stellt auch dar, dass wir bei der GWB-Novelle die Beschaffung von durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellten Produkten ausschließen wollen. Da unterstützen wir die Niedersächsische Landesregierung. Wir haben hier einen ganz klaren Kurs: Ausbeuterische Kinderarbeit ist mit den Fraktionen von CDU und FDP nicht zu machen. Das sollten Sie uns auch nicht unterstellen.
Ich habe aber den Eindruck, dass zumindest ein Teil von Ihnen - allen will ich das nicht unterstellen - uns etwas ganz anderes unterjubeln möchte, nämlich den Versuch, LHO und VOL auszuhebeln. Wir haben klar festgelegt: Bei gleicher Eignung und Wirtschaftlichkeit werden umweltzertifizierte Produkte bevorzugt. Das ist auch richtig so. Das ist eine ganz klare Ansage, die wir auch durchziehen. Aber es kann nicht sein, dass wir auf ein Kriterium wie die Wirtschaftlichkeit oder ein Kriterium wie die Eignung verzichten und etwas kaufen, nur weil es ökologischer ist oder weil es vielleicht fair gehandelt wird. Meine Damen und Herren, an erster Stelle muss doch die Eignung des Produkts stehen. Das muss auch weiterhin an vorderster Stelle stehen.
Deswegen sage ich klar: Wir haben solche Kriterien aufgenommen. Dazu gibt es beispielsweise die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen. Aber alle Ihre Versuche, LHO und VOL auszuhebeln, werden CDU und FDP auf keinen Fall mitmachen. Deswegen ist die Beschlussempfehlung, die wir vorgelegt haben, gut. Was Sie machen wollen, ist aus meiner Sicht zum Teil sogar rechtswidrig. Das geht mit CDU und FDP auf keinen Fall.
Danke schön. - Nun haben für die Landesregierung Sie, Herr Minister Schünemann, das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt Politikfelder, bei denen es sich richtig lohnt, sich zu streiten. Aber bei diesem Punkt kann ich die Aufregung überhaupt nicht verstehen; denn die Landesregierung macht genau das, was Sie wollen, soweit es überhaupt möglich ist.
Sie wissen, dass wir das Logistikzentrum Niedersachsen gegründet und damit überhaupt die Möglichkeit geschaffen haben, Standards für die gesamte Beschaffung der öffentlichen Verwaltung vorzugeben. Ganz wichtige Kriterien sind - das ist hier schon mehrfach gesagt worden - fairer Handel und der Umweltgesichtspunkt. Wir haben zur fairen Beschaffung sogar etwas in die Betriebsanweisung geschrieben. In § 15 heißt es:
„Bei den Beschaffungen ist grundsätzlich darauf zu achten, dass auch umweltbezogene und soziale Aspekte Berücksichtigung finden.“
Das ist eine klare und verbindliche Handlungsanweisung für das LZN. Insofern gibt es überhaupt keinen Grund, hieran zu zweifeln.
Das 1999 von der International Labour Organization verabschiedete Übereinkommen 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit sieht verschiedene Nachweismöglichkeiten wie Zertifizierungen oder Eigenerklärungen für den Ausschluss von ausbeuterischer Kinderarbeit vor.
Gleiches gilt im Übrigen für den Ausschluss von moderner Sklavenarbeit. Das LZN richtet seine Vergabepraxis an dieser Konvention aus, indem es eine Eigenerklärung zum Ausschluss von Kinderarbeit von den Bietern erwartet. Genau das haben wir vorgelegt. Insofern sind wir hier in Niedersachsen eindeutig vorn.
Ich darf in diesem Zusammenhang auch sagen, dass es richtig ist, dass wir das wirtschaftlichste Angebot nehmen müssen. Etwas anderes geht gar nicht. Aber es ist genauso richtig, dass man sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auch die Folgekosten anschauen muss. Das heißt, wenn ein Produkt zwar vielleicht etwas teurer ist, aber energiesparend arbeitet, dann kann es durchaus dazu kommen, dass man genau dieses Produkt nimmt.
Genauso ist natürlich der CO2-Ausstoß zu betrachten. Das haben wir schon in der Vergangenheit bei den Vergaberichtlinien im Auge gehabt.
Weil Sie München, Düsseldorf und andere Städte schon hervorragend gelobt haben - manchmal muss man sich auch selber loben, wenn es andere nicht tun -, will ich in Erinnerung rufen, dass das LZN, weil wir so vorgehen, wie ich es dargestellt habe, Anfang November 2008 für sein Konzept auf Bundesebene einen Innovationspreis vom Bundesministerium des Innern und der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement erhalten hat. Das heißt, wir sind in diesem Zusammenhang nun wirklich federführend.
Ich glaube, dass Ihre Kritik ins Leere geht, nachdem dieses Projekt der Verwaltungsmodernisierung sogar ausgezeichnet worden ist. Wir sind auch in diesem Bereich im Bund vorne.
Herr Minister Schünemann, Sie meinen, an der Stelle an der Spitze zu stehen. Das halte ich wirklich für - - -
- Nein, überhaupt nicht. - Wenn es um konkrete Beispiele geht, so ist es Fakt, dass noch heute z. B. Urwälder in Kanada abgeholzt werden, um damit unseren Papierkonsum zu befriedigen. Das kann man sehr einfach aus der Welt schaffen, indem man an dieser Stelle ein bisschen Konsequenz zeigt und Recyclingpapier nutzt. Das ist auch betriebswirtschaftlich sinnvoll, weil das im Kern nicht teurer ist als das weiße Papier. Dazu gehört nur ein wenig Wille, an dieser Stelle tatsächlich einmal Nägel mit Köpfen zu machen.
Ich glaube, wir alle in diesem Hause sind uns einig. Ich kann mir jedenfalls bei keinem einzigen von Ihnen vorstellen, dass er will, dass heute noch ein ursprünglicher Urwald - und darum geht es - für unseren täglichen Papierkonsum abgeholzt wird. Wir haben andere technische Möglichkeiten und andere Wege. Lassen Sie uns diese Wege gehen.
Das ist nur ein ganz praktisches Beispiel. Uns liegt eine Petition vor, in der ein kanadischer Waldarbeiter auf genau diesen Zusammenhang aufmerksam macht. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich an dieser Stelle bewegen würden.
Frau Präsidentin, Sie haben mich so lange angeschaut, da will ich doch noch etwas sagen. - Es ist doch völlig klar, dass wir hier auch Einzelfälle behandeln können. Aber uns geht es eben nicht um Symbole, sondern uns geht es um ein ganz konkretes System, wie wir vorgehen können und wie wir bei der Beschaffung Standards festlegen, damit wir die Beschaffung fair und ökologisch vornehmen. Das haben wir über das LZN gemacht und dafür einen Preis bekommen. Wir gucken uns nicht nur einen Bereich an, sondern wir stellen sicher, dass bei jeglicher Beschaffung genau diese Kriterien mit begutachtet und bei der Wirtschaftlichkeit auch untersucht werden. Das ist der Punkt, und deshalb ist dieses Vorgehen meiner Ansicht nach völlig richtig.
Danke schön, Herr Innenminister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/506 in geänderter Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Wir hier oben sind uns einig: Das Erste war eindeutig die Mehrheit.
Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Kommunale Verfassungsbeschwerde des Landkreises Schaumburg, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, vertreten durch den Landrat - Bevollmächtigte: RAe Mirsch, Janzen, Lemme, Dr. Lemme, Schulstraße 16a, 31675 Bückeburg gegen Artikel 1 Nr. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes vom 12.07.2007 (Nds. GVBl. S. 312) - Schreiben des Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 12. Januar 2009 - StGH 2/08 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/1067
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.