und die Meinung der CDU/FDP, des Spezialistenteams, meine Damen und Herren. Ich überlasse es Ihrer Phantasie, wer bei dieser Formulierungsakrobatik letztlich gewonnen hat.
Abschließend nur diesen einen Satz - Frau Präsidentin, ohne Komma - für die christliberalen Waldexperten: Wenn Sie schon im Wald stehen und denselben vor lauter Bäumen gar nicht mehr sehen, könnte es vielleicht daran liegen, dass dieser Wald wegen einer Umwandlung, einer Überführung oder einer Umgestaltung schon gar nicht mehr existiert, weil er inzwischen abgesägt wurde, meine Damen und Herren! Das nennt man dann Kahlschlag - so wie Ihre Politik.
Ja, ich weiß, was der GBD ist. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben die Fraktionen der CDU und der FDP alle Möglichkeiten genutzt, um das bestehende Waldgesetz - es wurde schon gesagt - im Sinne wirtschaftlicher Interessen zulasten der Umwelt zu verschlechtern. Besonders umstritten ist § 8 - Waldumwandlung -, wo jetzt praktisch jedes wirtschaftliche Interesse einen Kahlschlag erlauben soll. Dazu will ich aus der Stellungnahme der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald zitieren - Herr Oesterhelweg ist Vorsitzender -, die Folgendes geschrieben hat:
„Eine Liberalisierung diesen Umfangs halten wir für viel zu weitgehend und nicht mehr geeignet, den Walderhalt sicherzustellen. Dies lehnen wir entschieden ab.“
„sollen künftig - sogar ohne Abwägung - zur Umwandlung freigegeben werden können. Angesichts der hohen Bedeutung gerade solcher Flächen als Lebensraum … für die Insekten- und Vogelwelt, für das Siedlungsklima und auch für die siedlungsnahe Erholung halten wir eine solche Regelung für kontraproduktiv.“
So weit das Zitat, dem sich der Niedersächsische Heimatbund vollständig angeschlossen hat. Auch die Umweltverbände haben herbe Kritik geübt. Ich könnte aus einer ganzen Reihe von weiteren Stellungnahmen zitieren. So gut wie nichts haben Sie davon übernommen. Es ist falsch, was Sie gesagt haben, Frau Klopp, sondern es ging Ihnen von vornherein um die Ideologie der Reduzierung des ökologischen Ausgleichs und der Debatte um die Geldzahlungen.
Dazu möchte ich Ihnen auch aus der Stellungnahme der Landesjägerschaft - eine interessante Stellungnahme - zitieren; der Vorsitzende sitzt auch hier. Sie hat zum Vorrang der Geldzahlungen gegenüber dem realen Flächenausgleich Folgendes geschrieben - ich zitiere -:
„Die Möglichkeit, anstelle einer Ersatzaufforstung eine Walderhaltungsabgabe zu zahlen, lässt die Einschränkung des Lebensraums von Wild zu. Aus Sicht der Landesjägerschaft wäre es daher besser, wenn bei einer Waldumwandlung Ersatzmaßnahmen vor Ort von den Behörden angeordnet werden.“
Wir, Bündnis 90/Die Grünen, wollen den Wald in Niedersachsen mit allen seinen Funktionen für Mensch und Umwelt erhalten und nicht rein geldlichen Interessen unterwerfen. Bei CDU und FDP hat man jedoch das Gefühl, sie wollen mit Axt und Kettensäge das Naturschutzrecht aushebeln. Oder wie ist es zu verstehen, dass Sie beim Schadensausgleich für gefällte Wälder ausdrücklich
Der GBD hat hier erhebliche rechtliche Bedenken, da alte Bäume natürlich wertvoller sind als junge, was die Waldfunktion betrifft. Nach Ihrer Regelung dürfte ein hundertjähriger Buchenwald dann durch eine einjährige Weihnachtsbaumkultur ausgeglichen werden.
Das ist keine 1:1-Umsetzung nach dem Bundesnaturschutzgesetz, sondern CDU und FDP haben den Umweltausgleich im Papierkorb entsorgt. Auch der GBD hat herbe Kritik geäußert und die Frage aufgeworfen, ob das rechtlich vereinbar ist.
In Gemeinden sollen alleinstehende Baumgruppen gleich ganz ohne städtebauliche Abwägung der Kettensäge unterworfen werden. Das verstößt eindeutig gegen das Bundeswaldgesetz. Deshalb soll das ja auch erst nächstes Jahr in Kraft treten. Allerdings ist unklar, ob Sie dafür überhaupt eine Rechtsgrundlage bekommen, da das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundeswaldgesetz ja im Bund derzeit überarbeitet werden. Ihr Gesetzentwurf ist Stümperei im Gesetzgebungsverfahren.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Ihnen geht es auch gar nicht um praktikable rechtliche Lösungen, sondern allein um Ideologie und den Rückbau des Naturschutzrechtes.
Über die erheblichen rechtlichen Bedenken, nicht nur des GBD, sondern auch des Rechtsausschusses mit CDU/FDP-Mehrheit, haben Sie sich im Agrarausschuss hinweggesetzt. Frau Klopp hat da eine führende Rolle gespielt.
Selbst Ihre Rechtspolitiker haben das Gesetz anders gesehen und dem Ausschuss eine andere Empfehlung vorgelegt.
Meine Damen und Herren, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt die Änderung des Landeswaldgesetzes ab, weil sie zu erheblichen Waldverlusten in Niedersachsen führen kann, rechtlich sehr bedenklich ist, der Naturschutz abgeholzt wird und das Gemeinwohl rein wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden soll. Wer
gute und gesunde Wälder in Niedersachsen haben will, ist bei CDU und FDP nicht gut aufgehoben. Sie sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Meyer von der SPD-Fraktion hat in einem ausführlichen Bericht die Bedenken gegenüber der jetzt abzustimmenden Änderung des Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung dargelegt, Kollege Schminke hat viele Argumente hier noch einmal - humorvoll - vorgetragen,
Als dritte Rednerin der Oppositionsparteien brauche ich jetzt nicht mehr alle Kritikpunkte zu wiederholen und kann mich auf das Wesentliche in diesem Gesetz beschränken.
„Die Umwandlung ist zu genehmigen, soweit sie Belangen der Allgemeinheit oder beachtlichen wirtschaftlichen Interessen der waldbesitzenden Person dient.“
Das wird dann ausführlich erläutert. Diese sehr einschränkenden Formulierungen sollen jetzt aufgegeben und durch viele unbestimmte Begriffe ersetzt werden.
Darüber hinaus soll der Waldbesitzer nach dem neuen § 8 Abs. 5 die Möglichkeit bekommen, sich durch Zahlung der Walderhaltungsabgabe von der Pflicht, eine Ersatzmaßnahme anzubieten, freizukaufen. Ersatzmaßnahmen sind nach dem Gesetz
Ersatzaufforstungen. Ein solches Verfahren nannte man zu Martin Luthers Zeiten einen Freikauf, also Ablasshandel.
Aber es geht noch weiter. Auch von dieser Zahlungspflicht kann sich der Waldbesitzer noch einmal befreien lassen. Im Gesetzentwurf steht:
„Der Antragsteller kann die Zahlung einer Walderhaltungsabgabe abwenden, wenn er gleichwertige, dem Wald dienende Ersatzmaßnahmen anbietet.“