Bevor wir in die Einzelberatung über den Gesetzentwurf zur Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts eintreten, möchte ich darauf hinweisen, dass in der Beschlussempfehlung des Ausschusses bei § 105 Abs. 2 NBG versehentlich der redaktionelle Hinweis „Unverändert“ fehlt.
Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 3. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 4. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 5. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 6. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 7. - Hierzu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 8. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 9. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 10. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 11. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 12. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will zustimmen? - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 13. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 14. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will zustimmen? - Wer stimmt mit Nein? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 15. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte zustimmen? - Wer stimmt mit Nein? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 17. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt mit Ja? - Wer stimmt mit Nein? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 18. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 19. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 20. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt mit Ja? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 21/1. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 22. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Gesetzesüberschrift. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Die sehe ich nicht. Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den Einsender der Eingabe 761 über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.
Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 762 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Eingabe für erledigt erklärt worden.
Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/505 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/1060 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/1092
- Wenn es etwas ruhiger geworden ist, werde ich den nächsten Redner aufrufen. - Herzlichen Dank. Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Kollegin Klopp zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach rund sechs Jahren haben sowohl CDU-Fraktion als auch FDPFraktion Anlass gesehen, einige Regelungen des niedersächsischen Waldgesetzes einer vorgezogenen Überarbeitung zu unterziehen. Wir haben uns bei unserem Entwurf auf die wesentlichen Themen, die im Argen lagen, konzentriert. Im Rahmen der Anhörung ist durch die Verbände eine Reihe von Anregungen an uns herangetragen worden. Diese haben wir intensiv diskutiert. Einige Vorschläge haben wir angenommen. Einige haben wir verworfen, weil sie zu der geplanten Weiterentwicklung des Gesetzes nicht passten.
Da ist zunächst der Waldbegriff selbst. Nach dem bestehenden Gesetz gibt es Flächen, die dem Wald zugerechnet werden, aber auch einzelne, die bewusst aus dem Waldbegriff herausgenommen wurden. Schnellwuchsplantagen sowie die Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen schließen wir durch die Herausnahme aus dem Waldbegriff aus. Es sollen jedoch nicht alle Weihnachtsbäume, die auf Waldböden stocken, aus dem Waldbegriff herausfallen. Hier haben wir im Interesse des Bestandschutzes Übergangsbestimmungen vorgesehen.
Im Mittelpunkt der Änderungen stehen die Regelungen zur Waldumwandlung. Wir räumen der Walderhaltung hohe Priorität ein.
Sie wissen es: Alle niedersächsischen Wälder erfüllen grundsätzlich Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Die Waldfunktionen treten jedoch nicht überall in gleicher Weise und mit gleicher Intensität auf. So ist im Einzelfall durchaus eine Abwägung zugunsten der Belange der Allgemeinheit oder der erheblichen wirtschaftlichen Interessen der Waldbesitzenden möglich. Wir haben für dieses Verfahren mehr Kompetenzen auf die örtliche Ebene verlagert. Darunter fällt auch die Neuregelung bei Waldinseln im Innenbereich mit maximal 2 500 m
2 Größe - das ist ein halbes Fußballfeld -, im eigenen Ermessen unter erleichterter Abwägung Umwandlungen zu genehmigen.
tiger als ein überkompensierender Flächenausgleich scheint uns jedoch zu sein, auf einen Ausgleich der Waldfunktionen hinzuwirken. Daher sehen wir das Bestandsalter auch nicht mehr als entscheidenden Faktor an. In der Forstwirtschaft ist es ein normaler Vorgang, dass alter Wald nach ordnungsgemäßer Nutzung durch jungen Wald ersetzt wird. Dabei wird, dem Zweck des Gesetzes folgend, der Wald in seiner Substanz erhalten.
Wir schaffen auch ein breites Handlungsfeld in den Landkreisen. Flächen, die unabhängig von einer Waldumwandlung aufgeforstet worden sind, erkennen wir als Ersatzaufforstung an. Im Ausnahmefall kann ein Ersatz in Form einer Walderhaltungsabgabe geleistet werden. Diese im Naturschutz schon länger genutzte Möglichkeit wurde auf das Waldrecht übertragen. Dazu wurde die Zahlungsoption an die Voraussetzung geknüpft, andere waldbauliche Maßnahmen zur Stärkung des Naturhaushalts umzusetzen.