Protocol of the Session on February 20, 2009

3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um zu verhindern, dass sich besagtes Gelände in Eschede zu einem zentralen Schulungs- und Veranstaltungszentrum der neonazistischen Szene von bundesweiter Bedeutung entwickelt?

Für die Landesregierung hat die Bekämpfung des Rechtsextremismus einen hohen Stellenwert. Die Verfassungsschutzabteilung im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration hat im Rahmen ihrer Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung des Rechtsextremismus entwickelt. Dazu gehört die Mitwirkung im Landespräventionsrat ebenso wie eine umfangreiche Aufklärungs- und Vortragstätigkeit. Hinzu kommen die Beratung von Kommunen, die Schulung von Multiplikatoren, die Unterstützung von Schulprojekten und die Konzeption von Unterrichtsmaterialien und Informationsbroschüren. Hervorzuheben ist, dass Niedersachsen als einziges norddeutsches Land über eine Ausstellung zum Rechtsextremismus verfügt. Mehr als 20 000 junge Menschen wurden bereits durch diese Ausstellung geführt. Sie wurde schon vom 7. bis 16. Juni 2006 in Celle präsentiert und wird vom 10. bis 20. März 2009 erneut dort zu sehen sein. Darüber hinaus gibt es in der Verfassungsschutzabteilung einen Beauftragten für Grundstücksgeschäfte mit rechtsextremistischem Hintergrund zur Beratung der Kommunen bei beabsichtigtem Erwerb von Immobilien durch Rechtsextremisten.

Zu 1: Bei Veranstaltungen dieser Art ist ein unmittelbares Zusammenwirken der beteiligten Behörden unverzichtbare Voraussetzung für ein bestmögliches Ergebnis. In diesem konkreten Fall steht bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Polizeiinspektion Celle im engen Informationsaustausch mit der Samtgemeinde Eschede und dem Landkreis Celle, die als Verwaltungsbehörden für die Prüfung gegebenenfalls bestehender Verbotsgründe und den sich daraus ergebenden Maßnahmen zuständig sind.

Darüber hinaus unternimmt die niedersächsische Polizei im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten alle Anstrengungen, um Straf

taten und Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen der rechten Szene, wie dem genannten Treffen in Eschede, stehen, konsequent und nachhaltig zu verhindern bzw. aufzuklären. Mögliche polizeiliche Maßnahmen reichen in derartigen Fällen von der Aufklärung und Erkenntnisgewinnung bis zur Verhinderung bzw. Auflösung solcher Veranstaltungen.

Zu 2: Die Abteilung 6 des Innenministeriums steht mit der Gemeinde Eschede in engem Kontakt. Beispielweise gibt es seit der Beteiligung des Verfassungsschutzes mit einem Fachvortrag zum Thema Rechtsextremismus am „Eschenschnack“ vom 8. November 2006 eine intensive und nachhaltige Zusammenarbeit mit den Gemeindevertretern.

Weiterhin fand im Vorfeld der sogenannten Wintersonnenwendfeier eine Information der Kommunalvertreter auch hinsichtlich adäquater Reaktionsmöglichkeiten statt. Die Verfassungsschutzbehörde hat zugesagt, die Präventionsarbeit vor Ort mit Vorträgen und Schulveranstaltungen zu unterstützen, um gegenüber den Gefahren des Rechtsextremismus zu sensibilisieren und das zivilgesellschaftliche Engagement zu unterstützen.

Zu 3: Der Landesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse darüber vor, dass das Anwesen des Herrn Nahtz als Schulungs- und Veranstaltungszentrum der neonazistischen Szene aufgebaut werden soll. Für eine Nutzung als Schulungs- oder Veranstaltungszentrum fehlt jede nutzungsrechtliche Grundlage. Die Immobilie ist für einen solchen Zweck auch nicht geeignet, da die Gebäude sehr baufällig sind.

Der Verfassungsschutz wird weiterhin seinem gesetzlichen Auftrag nachkommen und auch die Aktivitäten der rechtsextremistischen Organisationen, die das Anwesen des Herrn Nahtz nutzen, aufmerksam beobachten. Sofern straf- oder ordnungsrechtliche Vorschriften verletzt oder Maßnahmen der Gefahrenabwehr erforderlich werden sollten, ist ein Einschreiten der zuständigen Polizei- oder Ordnungsbehörden selbstverständlich.

Anlage 44

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 46 der Abg. Sigrid Leuschner, Johanne Modder, Klaus-Peter Bachmann, KarlHeinz Hausmann, Jürgen Krogmann, Jutta Rübke und Ulrich Watermann (SPD)

Erneut Waffenlager von Neonazis gefunden - Durchsuchungen in der rechtsextremistischen Szene in Südniedersachsen

Bei einer groß angelegten Durchsuchungsaktion am 20. Januar 2009 in der rechtsextremistischen Szene in 30 Objekten im Raum Göttingen sowie in den Landkreisen Northeim, Osterode und Hildesheim und in der Stadt Braunschweig wurden von der Polizei erneut umfangreiche Waffenfunde gemacht. Außerdem wurden Propagandamaterial und einschlägige CDs entdeckt. Besorgniserregend ist, dass es sich nicht um einzelne Waffenfunde, sondern laut Presseberichterstattung um regelrechte Waffenarsenale, u. a. mit Faustfeuerwaffen, gehandelt hat.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Sieht die Landesregierung nach diesen neuerlichen Waffenfunden nunmehr eine erhebliche Gefahr der Gewaltbereitschaft durch rechtsextremistische Gruppen in Südniedersachsen?

2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über Verbindungen der in den aktuellen Fällen beschuldigten Rechtsextremisten und der NPD vor?

3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die bewaffnete rechtsextreme Szene in Niedersachsen vor, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken?

Am 20. Januar 2009 durchsuchten Einsatzkräfte der Polizei insgesamt 32 Objekte von Angehörigen oder Kontaktpersonen der rechtsextremistischen Szene in den Landkreisen Göttingen, Northeim, Osterode, Hildesheim und Braunschweig. Davon wurden in 30 Objekten gefahrenabwehrende Durchsuchungsmaßnahmen mit dem Ziel des Auffindens und der Beschlagnahme von Waffen, Munition und weiteren gefährlichen Gegenständen durchgeführt.

Bei den betroffenen Personen wurden u. a. Lang- und Kurzwaffen sowie Wurfsterne, Schlagringe, Teleskopschlagstöcke und Messer aufgefunden und sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Vor dem Hintergrund dieser Durchsuchungsergebnisse sind bislang u. a. Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie das Sprengstoffgesetz eingelei

tet worden. Die erforderlichen waffentechnischen Untersuchungen im Landeskriminalamt Niedersachsen dauern noch an.

Den erfolgreichen Maßnahmen gingen intensive Strukturermittlungen einer bei der PI Northeim/Osterode eingerichteten Ermittlungsgruppe voraus, die im Übrigen in die Sonderkommission, die vor dem Hintergrund einer Straftat am 30. November 2008 in einem Göttinger Nachtlokal eingerichtet worden war, integriert wurde.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Helge Limburg (GRÜNE) „Bewaffnete Rechtsextremisten in Niedersachsen“ (Anlage 27 des Ple- narprotokolls Nr. 16/25 zur 25. Sitzung vom 11. Dezember 2008) dargestellt, geht von bewaffneten Straftätern im Allgemeinen, unabhängig ihrer Motivation zur Straftatenbegehung, eine besondere Gefährlichkeit aus. Waffenfunde bei Rechtsextremisten bedürfen deshalb immer der besonderen Aufmerksamkeit der niedersächsischen Sicherheitsbehörden und erfordern eine nachhaltige lückenlose Aufklärung.

Im Zusammenhang mit den aktuellen Waffenfunden in Südniedersachsen liegen bislang keine Hinweise darauf vor, dass sich Rechtsextremisten bewaffnen, um geplant politisch motivierte Kriminalität zu begehen. Es liegen ebenso keine Erkenntnisse vor, dass in irgendeiner Form der organisierte Einsatz der sichergestellten Waffen geplant war. Darüber hinaus sind auch keine Anzeichen für rechtsterroristische Aktivitäten erkennbar.

Zu 2: Drei der von den Durchsuchungsmaßnahmen am 20. Januar 2009 betroffenen Personen sind nach Erkenntnissen der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde aktive Mitglieder der NPD. Zwölf weitere Personen wurden gelegentlich als Teilnehmer von NPD-Demonstrationen festgestellt, ohne dass Erkenntnisse darüber vorliegen, dass sie in einer engeren Beziehung zu dieser Partei stehen. Die anderen Personen sind bisher nicht im Zusammenhang mit der NPD in Erscheinung getreten. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass vor dem Hintergrund persönlicher Kontakte innerhalb der rechten Szene weitere Verbindungen zu Mitgliedern der NPD bzw. deren Umfeld bestehen.

Zu 3: Die Waffenfunde bei Rechtsextremisten belegen die bundesweit gültige Einschätzung, die auch die Niedersächsische Landesregierung teilt, dass in der gesamten rechten Szene eine deutliche Affinität zu Waffen feststellbar ist. Waffen werden von Angehörigen der rechtsextremistischen Szene als Tatmittel und zur Bedrohung genutzt sowie als „Statussymbol“ angesehen. Im Übrigen siehe Beantwortung zu Frage 1.

Die Niedersächsische Landesregierung wird auch weiterhin nachdrücklich und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten gegen den Rechtsextremismus und insbesondere in diesem Zusammenhang begangene Straftaten vorgehen. Dies haben auch die konsequenten polizeilichen Maßnahmen der Polizeidirektion Göttingen beispielhaft gezeigt. Die Polizei macht dabei nicht nur von strafprozessualen Maßnahmen Gebrauch, sondern nimmt auch alle zulässigen Möglichkeiten der gefahrenabwehrrechtlichen Instrumentarien in Anspruch. Mögliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wurden frühzeitig abgewehrt und Straftaten beweissicher verfolgt.

Anlage 45

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 47 der Abg. Renate Geuter (SPD)

Kostenneutrale Umstellung auf blaue Polizeiuniformen - Wofür zahlen die Polizisten denn jetzt noch?

Die Niedersächsische Landesregierung hat im Jahre 2004 die Umstellung der Dienstkleidung der Polizei auf blaue Polizeiuniformen beschlossen. Für die Umstellungsaktion nach dem Regionalprinzip war eine Phase von etwa vier Jahren vorgesehen. Die Einführung der blauen Polizeiuniformen sollte - so die Pressemitteilung des niedersächsischen Innenministeriums - kostenneutral erfolgen. Polizeivollzugsbeamten, die ein Bekleidungsgeld gemäß § 224 Abs. 1 NBG erhalten, wurden ab dem 1. Januar 2005 jährlich jeweils 100 Euro vom Bekleidungskonto abgezogen, bis Ende 2008 war damit ein Betrag von 400 Euro für die Dienstkleidungsumstellung erbracht. Für die Erstausstattung mit blauer Dienstkleidung für einen Polizeibeamten sind zurzeit 405,90 Euro zu entrichten.

Mit dem viermaligen Abzug eines Betrages von 100 Euro vom Bekleidungskonto ist also die Erstausstattung mit blauer Dienstkleidung fast vollständig bezahlt worden. Dennoch ist

den Polizeivollzugsbeamten auch für das Jahr 2009 ein Betrag von 100 Euro vom Bekleidungskonto abgezogen worden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Aus welchem Grunde wurde auch 2009 wieder ein Betrag von 100 Euro vom Bekleidungskonto der Polizeibeamten abgezogen, obwohl für die kostenneutrale Finanzierung der blauen Erstausstattung nur ein deutlich geringerer Betrag benötigt wird?

2. Für welchen Zweck werden die in 2009 einbehaltenen Mittel noch benötigt?

3. Zu welchem Termin ist mit der Beendigung der jährlichen Kürzung des Bekleidungskontos zu rechnen?

Die Ausstattung der Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes mit Uniformen erfolgt gemäß § 224 NBG auf Kosten des Landes Niedersachsen. Um eine bedarfsgerechte Ausstattung zu gewährleisten, erhalten die Polizeivollzugsbeamten jährlich ein sogenanntes Bekleidungsbudget in Höhe von 200 Euro. Im Rahmen dieses Budgets haben die Beamten die Möglichkeit, unter Beachtung bestimmter Vorgaben, dem persönlichen Bedarf entsprechend, beim Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) Bekleidungsstücke zu erwerben. Das Bekleidungsbudget steht ausschließlich für diesen Zweck zur Verfügung.

Das Land Niedersachsen hat im März 2005 mit der Umstellung der Polizeiuniform von Grün-Beige auf Blau begonnen. Die Kosten für eine Grundausstattung wurden in der Einführungsphase mit 520 Euro errechnet. Da dies den Betrag des jährlich zur Verfügung stehenden Bekleidungsbudgets überschreitet, gleichzeitig aber nur eine Komplettausstattung des einzelnen Beamten möglich ist, wurde ein Konzept entwickelt, das folgende Parameter festgelegt hat:

1. sukzessive Ausstattung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten mit einer Grundausstattung (allgemeine Ausstattung) zum Preis von 520 Euro,

2. Vorfinanzierung dieser Ausstattung außerhalb des persönlichen Bekleidungsbudgets,

3. Gegenfinanzierung durch temporäre Reduzierung des Bekleidungsbudgets von 200 auf 100 Euro,

4. Einführung der Grundausstattung nach dem Regionalprinzip, beginnend in der PD Hannover.

Die Berechnung sah konsequenterweise einen Einführungszeitraum von fünf Haushaltsjahren vor. In dem Fünfjahreszeitraum bekam bzw. bekommt jede Polizeivollzugsbeamtin und jeder Polizeivollzugsbeamte eine Grundausstattung der blauen Polizeiuniform. Die Finanzierung dieser Grundausstattung erfolgt aus dem Budget für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung und wird durch eine auf fünf Jahre angelegte Reduzierung des persönlichen Bekleidungsbudgets um 50 % refinanziert.

Durch die betriebswirtschaftliche Optimierung und Veränderung der Einkaufspreise beim Logistikzentrum Niedersachsen konnten die Preise für die Grundausstattung im Laufe der Jahre auf mittlerweile 418,58 Euro reduziert werden. Dies ergibt einen Durchschnittspreis von rund 470 Euro, mithin 30 Euro weniger als ursprünglich berechnet. Das entspricht 6 Euro p. a. für einen Polizeivollzugsbeamten. Dieser Betrag fließt in das Gesamtbudget für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung. Damit stehen diese Haushaltsmittel für allgemeine und Sonderausstattung zur Verfügung.

Mit Abschluss der vollständigen Umstellung von Grün-Beige auf Blau in diesem Jahr wird die zur Ablösung der Vorfinanzierung herangezogene Reduzierung des Budgets wieder aufgehoben. Den Vollzugsbeamtinnen und -beamten steht damit im Jahre 2010 neben der ausgelieferten Grundausstattung auch wieder das Budget von 200 Euro zur Verfügung.

Anlage 46

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 48 des Abg. Heinrich Aller (SPD)