Seit 2008 wurden in der Polizei Niedersachsen spezifische Schulungen zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz durchgeführt. Im Bereich der zentralen Fortbildung wurden durch die Polizeiakademie Niedersachsen bis heute insgesamt 13 Seminartage mit insgesamt 92 Teilnehmerinnen und Teilnehmern angeboten, und zwar zu den Themenbereichen:
- Interkulturelle Kompetenz der Führungsebene des Einsatz- und Streifendienstes und des Kriminalermittlungsdienstes
Die Polizeiakademie Niedersachsen plant, die Fortbildungsreihe zum Thema „Interkulturelle Kompetenz im Personalauswahlverfahren“ auszubauen.
In der dezentralen Fortbildung wurden von einigen Polizeibehörden ergänzend Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen „Interkulturelle Kompetenz in der Beratung bei häuslicher Gewalt“ und „Interkulturelle Kommunikation“ angeboten.
Darüber hinaus haben in 2008 20 Ausländerbehörden von der Fördermöglichkeit durch das Innenministerium Gebrauch gemacht und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen ihrer Qualifizierungsinitiative Schulungen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz durchgeführt. Etwa 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden erreicht.
Zu 2: Im Rahmen der umfangreichen Aktivitäten der Polizei Niedersachsen zur Gewinnung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund für den gehobenen Polizeivollzugsdienst wurden zur Nachwuchsgewinnung für den Einstellungstermin 1. Oktober 2008 insgesamt sieben Werbeveranstaltungen mit jeweils 80 bis 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Zwei Veranstaltungen wurden ausschließlich für junge Menschen mit Migrationshintergrund ausgerichtet. In den anderen fünf Veranstaltungen lag ihr Anteil bei rund 50 %.
Auch im Rahmen der Werbeoffensive für den Einstellungstermin 1. Oktober 2009 wurden bereits mehrere groß angelegte Informationsveranstaltungen in den Polizeidirektionen durchgeführt. Nach der außerordentlich positiven Resonanz werden diese Veranstaltungen auch künftig fortgesetzt.
Die an 15 Kommunen in Niedersachsen abgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes, die dort die Funktion einer kommunalen Leitstelle Integration wahrnehmen, haben gemeinsam jeweils an einem Grund- und einem Aufbautraining zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz teilgenommen.
Nach der Petition eines Häftlings der Justizvollzugsanstalt Sehnde an den Niedersächsischen Landtag wegen zu harter und somit gesundheitsschädlicher Matratzen in den Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen hat die Landesregierung im Jahre 2007 erklärt, den Austausch „zügig und zum Großteil in den nächsten Monaten“ vorzunehmen. Insgesamt sollte der Austausch der alten Schaumstoffmatratzen, die sich oftmals in einem unhaltbaren hygienischen Zustand befinden und Rückenschäden verursachen können, durch neue schwer entflammbare Matratzen 1,4 Millionen Euro kosten. „Wir tauschen die betagten Matratzen eh aus, unterm Strich wird es keine Mehrkosten geben, weil die neuen Matratzen nicht teurer sind als die alten", erklärte ein Sprecher des Niedersächsischen Justizministeriums am 16. März 2007.
1. Wie viele alte Matratzen hat die Landesregierung seit ihrer Ankündigung im Jahr 2007 durch neue schwer entflammbare Matratzen ersetzt (bitte jeweils getrennt nach Abteilungen der Anstalten aufschlüsseln)?
2. Wie viele Matratzen müssen noch ersetzt werden (bitte jeweils getrennt nach Abteilun- gen der Anstalten aufschlüsseln)?
3. Was hat die Landesregierung daran gehindert, ihre Ankündigung aus dem Jahr 2007 (den Austausch „zügig und zum Großteil in den nächsten Monaten“ vorzunehmen) umzusetzen?
Das Niedersächsische Justizministerium hat nach Beteiligung des Unterausschusses „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ in der 51. Sitzung vom 28. Februar 2007 entschieden, den zulasten des Liegekomforts gehenden sehr hohen Brandschutzstandard der Matratzen im niedersächsischen Justizvollzug um eine Stufe von „nicht brennbar“ auf „schwer entflammbar“ zu verringern. Auf Grundlage dieser Entscheidung ist gemeinsam mit Sicherheitsingenieuren ein neuer Matratzenstandard erarbeitet worden, der weiterhin ein Mindestmaß an Brandschutz bei höherer Liegequalität aufweist. Nach Durchführung der
vergaberechtlich vorgeschriebenen bundesweiten Ausschreibung wurde die Verwendung der neuen Matratzen grundsätzlich auch für den geschlossenen Vollzug der Justizvollzugseinrichtungen im Erlasswege gestattet. Hiervon ausgenommen sind wegen des dort bestehenden erhöhten Brandrisikos der geschlossene Jugendvollzug, der Jugendarrestvollzug, die Transport-, Aufnahme- und psychiatrischen Abteilungen sowie die Sicherheitsstationen und besonders gesicherten Hafträume.
Der Austausch der Matratzen erfolgt wie in der 51. Sitzung des Unterausschusses „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ angekündigt, sukzessive im Rahmen einer Ersatzbeschaffung.
Zu 1: Beginnend im Herbst des Jahres 2007, wurden bis heute durch die Polsterei der Justizvollzugsanstalt Celle insgesamt 3 428 „schwer entflammbare“ Matratzen an die Justizvollzugsanstalten des geschlossenen Vollzuges ausgeliefert.
Die Verteilung auf die einzelnen Justizvollzugsanstalten ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:
JVA Rosdorf: Im Zuge der Eröffnung der JVA Rosdorf im Jahr 2007 wurden Matratzen eines anderen Herstellers mit guter Liegequalität beschafft.
Zu 2: In den Justizvollzugsanstalten Braunschweig, Meppen, Oldenburg, Rosdorf, Uelzen und in der Abteilung Bückeburg der Jugendanstalt Hameln sind alle in Rede stehenden Haftplätze mit neuen Matratzen ausgestattet.
Insgesamt müssten daher noch rund 1 580 Matratzen ausgetauscht werden, um alle Haftplätze des geschlossenen Justizvollzuges ausgestattet zu haben.