Protocol of the Session on February 20, 2009

Der Landesregierung ist bekannt, dass sich in der Vergangenheit sowohl Frau MdB Connemann als auch der Deutsche Stahlbau-Verband in der gleichen Angelegenheit beim BMVBS verwendet haben. Die Vorstöße sind - jedenfalls bislang - erfolglos geblieben.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 21 des Abg. Marcus Bosse (SPD)

Uran im Grundwasser - Was weiß die Landesregierung?

Aufgrund einer Pressemitteilung der Braunschweiger Zeitung vom 2. Oktober 2008, die von einer Überschreitung von Urangrenzwerten im Grundwasser um Gevensleben handelte, forderte ich die Messergebnisse der zuletzt 1998 entnommenen Wasserproben im Bereich Watenstedt an. Anhand dieser Messwerte ergibt sich im Bereich Watenstedt eine 16-fache Überschreitung des Urangrenzwerts.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurde nicht bereits 1998 vor der Überschreitung gewarnt, und wer ist verantwortlich dafür, dass die erhöhten Messwerte nicht bereits 1998 öffentlich gemacht wurden?

2. Wie schätzt die Landesregierung diese Messwerte ein, welche liegen ihr im Zeitraum bis heute tatsächlich für die Region vor, und mit welchen Folgen ist für die Bevölkerung sowie gegebenenfalls weitere Trinkwasserbrunnen in der Region bis heute zu rechnen?

3. Beabsichtigt die Landesregierung, an den betroffenen Quellen zukünftig häufiger Messungen durchzuführen, und wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass keinerlei Gefahren für die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner von diesen Quellen ausgehen?

Den diskutierten Messergebnissen aus 1998 liegen Untersuchungen in Grundwasserkörpern auf die Konzentration des Schwermetalls Uran zugrunde. Genau wie z. B. Blei oder Kupfer kann auch Uran geogen bedingt im Wasser gelöst sein. Insbesondere ist dies in Gebieten zu erwarten, in denen Buntsandstein vorkommt. Radiologische Strahlungswerte, die ab einer Konzentration von 60 µg/L wahrscheinlich werden, stehen hier nicht in Rede.

Weder die Trinkwasserrichtlinie der EU noch die darauf basierende Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) des Bundes sehen bisher einen Grenzwert für Uran vor. Die WHO nennt einen Richtwert (Empfehlungswert) von 15 µg/l Trinkwasser, das Umweltbundesamt empfiehlt einen Wert in Höhe von 10 µg/l für eine lebenslang duldbare Exposition durch den Konsum von Trinkwasser ohne Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Der zurzeit im Entwurfsstadium vorliegende Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung der TrinkwV 2001 sieht künftig für Uran einen Grenzwert von 10 µg/l Trinkwasser vor.

Der in Watenstedt in 1998 gemessene Wert von 16 µg/l betraf Grundwasser, das nicht zur Trinkwassergewinnung herangezogen wird bzw. wurde. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS) hat im Jahr 2008 im Vorgriff eines zu erwartenden Grenzwertes und anlässlich einer bundesweiten Aktion der Organisation Foodwatch zum Thema „Uran im Trinkwasser“ die für das Grundwasser erhobenen Uranwerte an die für Trinkwasserüberwachung zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte weitergegeben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Untersuchung wurde 1998 und in den Folgejahren seitens der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) durchgeführt. Das damalige Niedersächsische Landesamt für Bodenschutz (NLfB, heute: Landesamt für Berg- bau, Energie und Geologie, LBEG) erhielt die Daten zur eigenen Auswertung, die zunächst im Jahr 2004 abgeschlossen wurde. Ziel der Untersuchung war, die Bandbreite der geogen bedingten Hintergrundbelastung näher einzugrenzen. Weder gab es einen Grenzwert noch eine Richtwertüberschreitung für Trinkwasser, da in diesem Fall keine Trinkwassernutzung im o. g. Sinn betroffen war. Da somit weder von einer Richt- noch von einer Grenzwertüberschreitung auszugehen war, gab es weder 1998 noch danach eine Veranlassung für eine Warnung.

Sobald im Vorfeld eines Entwurfs der TrinkwV ein Vorschlag für einen Grenzwert erkennbar wurde, hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) das LBEG gebeten, vorsorglich die Gebiete mit geogen erhöhten Urangehalten zu benennen, in denen der vorgeschlagene Grenzwert ein Problem für die Trinkwassergewinnung darstellen könnte. Die Zusammenstellung der Daten wurde vom MU an das zuständige MS gegeben, damit möglicherweise betroffene Wasserversorgungsunternehmen von den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgefordert werden konnten, das Rohwasser gezielt auf Uran zu untersuchen.

Mit der o. g. Information wurden auch die bei den medizinischen Fachdiensten der Landkreise und kreisfreien Städte bekannten Uranwerte abgefragt. Die Abfrage ergab, dass Urankonzentrationen > 10 µg/l nur vereinzelt in Grundwasservorkommen Niedersachsens gemessen wurden. Im Landkreis Helmstedt lagen die in Trinkwasseranlagen gemessenen Urankonzentrationen alle unter 0,5 µg/l.

Zu 2: Die Ortschaft Watenstedt liegt geologisch im Bereich der Heseberg-Struktur, die vor allem von Gesteinen des Buntsandsteins aufgebaut wird. Gerade im mittleren Buntsandstein gibt es Horizonte, in denen geogen zum Teil sehr hohe Schwermetallkonzentrationen vorkommen, sodass hier die Quelle für die erhöhten Urangehalte im Grundwasser zu suchen sind.

Ausgehend von den weiterführenden Empfehlungen des Umweltbundesamtes für eine zehnjährige duldbare Exposition mit einer Urankonzentration

bis zu 20 µg/l Trinkwasser, sind auch, soweit das Wasser zur Gartenbewirtschaftung genutzt wird, keinerlei gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

Da die festgestellten Messwerte aus Grundwasser stammen, das nicht der Trinkwassergewinnung dient, besteht für die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Gesundheitsbehörden weder aus trinkwasserrechtlichen noch aus übergeordneten bevölkerungsmedizinischen Gesichtspunkten Handlungsbedarf.

Zu 3: Mit den vom MS herausgegebenen Empfehlungen (s. Vorbemerkung) sind alle zurzeit erforderlichen Schritte erfolgt. Mit Inkrafttreten der angekündigten TrinkwV soll auf Uran nunmehr mit einem eigenen Grenzwert im Rahmen der behördlichen Überwachung kontrolliert werden. Ob im Rahmen des Untersuchungsprogramms zur „Natürlichen Charakteristik des Grundwassers in Niedersachsen“ Untersuchungen wiederholt werden, ist noch nicht entschieden.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 22 der Abg. Marcus Bosse, Petra Emmerich-Kopatsch, Rolf Meyer, Sigrid Rakow, Andrea Schröder-Ehlers und Brigitte Somfleth (SPD)

Personalkarussell in der Asse - Mit welchen Konsequenzen?

Laut dem Statusbericht vom 1. September 2008 des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (MU Niedersachsen) über die Schachtanlage Asse II war das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) seit Mitte März 1994 über das Auftreten kontaminierter Laugen auf der 750-m-Sohle und seit Juni 2006 über die Einleitung kontaminierter Lauge in den Tiefenaufschluss informiert. Obwohl das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz das LBEG bereits seit 1993 mehrfach angewiesen hatte, dass Kontaminationen von Salzlaugen zu melden seien, bestand für das MU Niedersachsen erstmals im Juni 2006 die Möglichkeit der Kenntnisnahme von kontaminierten Laugen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche personellen Konsequenzen wurden grundsätzlich und im Einzelnen aus den Vorgängen in der Asse II gezogen, und welche Abstimmungsgespräche gab es dazu mit dem Personalrat sowie mit den Mitarbeitern?

2. Gab es Versetzungen von Verantwortlichen des LBEG, wenn ja, wohin, und nach welchen Kriterien wurden die Stellen wiederbesetzt?

3. Gibt es Personen, die nach 2006 mit denselben Tätigkeitsbereichen/denselben Zuständigkeiten betraut werden wie vor Juni 2006, wenn ja, wie viele, und um welche Bereiche handelt es sich konkret, und wie wird das begründet?

Die Fragen werden namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wurden im September/Oktober 2008 zwei neue Mitarbeiter für die Bearbeitung von Vorgängen der Asse II eingestellt. Dies geschah in Abstimmung mit dem Personalrat und den zuständigen Bearbeitern der Schachtanlage Asse II.

Zu 2: Der für die Genehmigung der Sonderbetriebspläne, die auch die problematischen Laugentransporte enthielten, zuständige Referatsleiter (RL N1.1) des LBEG ist am 10. Juli 2008 von diesen Aufgaben entbunden worden; ihm wurde die Aufgabe der Leitung des Referates L 1.2 „Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. UVP-Vorprüfung“ übertragen. Der dadurch frei gewordene Dienstposten ist inzwischen intern wieder besetzt worden.

Zu 3: Folgende Mitarbeiter sind auch nach 2006 mit denselben Tätigkeiten betraut:

- Bergaufsicht 2 Beamte

- Grundsatz-/Querschnittsbereiche 5 Beamte

Die Aufgaben der zuständigen Mitarbeiter für die Schachtanlage Asse II haben sich durch die Vorkommnisse nicht geändert; darüber hinaus sind ihnen keine Verfehlungen im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in der Asse II vorzuwerfen.

Folgende Mitarbeiter sind nach dem 4. Dezember 2008, der Änderung der Zuständigkeit im Strahlenschutz, nicht mit denselben Tätigkeiten für die Asse betraut:

- Grundsatz-/Querschnittsbereiche 2 Beamte

Aufgrund der Änderung der Zuständigkeitsverordnung sind Aufgaben für den Strahlenschutz im LBEG entfallen.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 23 der Abg. Brigitte Somfleth und Sigrid Rakow (SPD)

Wiesenvögel trotz Vogelschutzgebieten auf dem Rückzug in Niedersachsen?

In einem Schreiben von Dezember 2008 an Landwirtschaftsminister Ehlen hat sich der NABU Niedersachsen für ein sofortiges Umbruchverbot für Grünland ausgesprochen. NABU-Landesvorsitzender Hans-Jörg Helm wies darauf hin, dass das Grünland in Niedersachsen nach einem Bericht der Bundesregierung deutlich zurückgegangen sei. „Ein dramatischer Verlust“, so bekräftigte Helm die Forderung des NABU nach sofortigem Handeln.

Der Rückgang von 764 000 ha in 2003 auf 732 000 ha in 2007 entspricht demnach mehr als 4 %. Es müsse also davon ausgegangen werden, dass angesichts des rapiden Fortschreitens des Umbruchs in diesem Jahr bereits die kritische Fünfprozentmarke überschritten worden sei. Nach den Vorgaben der EU-Agrarverordnung bedarf dann der Umbruch einer Genehmigungspflicht in den Bundesländern. Niedersachsen büße Tag für Tag wertvolle Grünländereien ein. Damit sei auch ein dramatischer Verlust von Artenvielfalt verbunden. So verliere beispielsweise der Kiebitz, niedersächsischer Charaktervogel, seine Heimat wie viele andere wiesenbrütende Vogelarten auch.

Trotz der Ausweisung von EU-Vogelschutzgebieten ist ein weiterer Rückgang der Wiesenvogelbestände zu erwarten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie groß ist der Populationsanteil der Wiesenvögel, die aktuell durch die Vogelschutzgebiete auf Grünland geschützt werden, welche Gebiete sind dies, und wie ist dort der Erhaltungszustand der Arten zu bewerten?

2. Habitatverlust -- maßgeblich durch Entwässerung und den nachfolgenden Grünlandumbruch und die Nutzungsumwandlung in Maisfelder - ist eine der Hauptgefährdungsursachen für Wiesenvögel. Wie groß ist der Grünlandverlust innerhalb derjenigen Vogelschutzgebiete, in denen Wiesenvögel laut Standarddatenbogen wertgebend sind/waren, seit 1980?