Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte hier eigentlich nur einige grundsätzliche Anmerkungen machen. Aber nachdem Herr Haase zu Salinenmoor gesprochen hat, muss ich doch Folgendes vorwegschicken:
Die Landesregierung hat in der letzten Woche in großer Ausführlichkeit alle Fragen zu Salinenmoor beantwortet. Dass Ihnen die Antworten teilweise nicht passen, ist bekannt. Ich darf Ihnen sagen: Ich bin seit 14 Jahren im Landtag und habe so manche Sitzung mitgemacht. Aber eine solche Diskrepanz wie bei Ihnen, Herr Haase und Herr Limburg, zwischen dem, was drinnen gefragt und geantwortet wurde, und dem, was dann draußen erzählt wurde, habe ich noch nicht erlebt. Das war schon eine Leistung eigener Art.
Zu Salinenmoor: Herr Haase und Herr Limburg, für die mutmaßlichen Täter gilt die Unschuldsvermutung. Ich ermahne Sie noch einmal, sehr vorsichtig mit dem zu sein, was Sie hier erklären. Warten Sie die Hauptverhandlung ab! Was machen Sie eigentlich, wenn es ganz oder teilweise zu Verfahrenseinstellungen oder zu Freisprüchen kommt? Würden Sie Ihre Rede dann noch einmal halten? - Ich gebe das nur einmal zu bedenken. Sie sagen zwar, es sei noch nicht geklärt, halten sich an diese Erkenntnis aber nicht.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun einige grundsätzliche Anmerkungen machen. Ich bin seit 14 Jahren im Landtag; allein neun Jahre habe ich im Rechtsausschuss gesessen. Wenn es
Ganz dramatisch war das z. B. zwischen 1994 und 2002. Ich habe drei SPD-Justizminister erlebt: Frau Alm-Merk, Herrn Weber und Herrn Pfeiffer. Im Justizbereich und im Justizvollzug sind 3 600 Leute aktiv. Die machen eine tolle Arbeit. Sie sind engagiert, verantwortungsvoll und arbeiten im Interesse des Vollzuges und im Interesse des Landes.
Aber wann gerät der Vollzug in die öffentliche Betrachtung? - Nur dann, wenn etwas passiert. Passieren kann in der Tat mal was: Es kann Ausbrüche, Todesfälle, Krankheitsfälle, Entweichungen oder was auch immer geben. Dann wird über den Vollzug natürlich besonders nachgedacht. Das ist gegenüber denjenigen, die jeden Tag im Vollzug verantwortungsvoll ihre Arbeit machen, manchmal sicherlich etwas ungerecht. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch einmal vor die Bediensteten des Strafvollzugs in diesem Land stellen.
Herr McAllister und andere haben auf das Zahlenwerk hingewiesen. Zwischen 2003 und 2008 hat es eine tolle Entwicklung gegeben. Im geschlossenen Männervollzug gibt es mehr Haftplätze. - Eine kleine Korrektur, lieber David McAllister: Es sind noch nicht 88 %. Da wollen wir noch hin. Zurzeit sind 78 % in Einzelzellen untergebracht.
Das ist ein toller Wert, aber wir können noch besser werden. Ich kenne noch ganz andere Verhältnisse. Im Jahr 2002, vor der Regierungsübernahme von Schwarz-Gelb, waren über 1 000 Gefangene zusammen mit Mitgefangenen in Hafträumen ohne abgetrennte Toiletten untergebracht. Das waren, wie wir von Strafvollstreckungskammern und sogar vom Bundesverfassungsgericht gesagt bekommen haben, menschenunwürdige Verhältnisse. Dafür war u. a. der letzte SPD-Justizminister, Herr Pfeiffer, mitverantwortlich. Zu Zeiten von Herrn Pfeiffer waren mehrere hundert Einzelhafträume doppelt belegt; viele Gefangene waren zu dritt in Doppelzellen oder zu viert in Dreierhafträumen untergebracht usw. Ich könnte das in ganz peinlicher Weise noch vertiefen. Herr Lim
burg, Sie sind noch nicht lange genug dabei: Wenn einer der sozialdemokratischen Amtsvorgänger an der Belegung nichts getan hat, dann Herr Pfeiffer.
Ein bisschen Initiative gab es eher von Herrn Weber. Aber machen mussten wir es, meine Amtsvorgängerin und ich.
Apropos Professor Pfeiffer: Auch wenn wir persönlich meistens ganz gut miteinander auskommen - die Statements, die er abgibt, sind von keiner Sachkenntnis getrübt. Ich erinnere nur an den jüngsten Holzklotzmord oder den Babytod in Vechta. Niemand weiß, wie es passiert ist, niemand weiß, wer als Täter infrage kommt, aber Herr Pfeiffer erklärt der Öffentlichkeit schon, wie es passieren konnte. Ich halte das für unglaublich. Ich muss sagen - wir haben ja einen gewissen Anspruch an das Kriminologische Forschungsinstitut -: Diese Art und Weise liegt jenseits wissenschaftlicher Arbeit, und das kann ich eigentlich nicht gutheißen.
Zur Beschäftigungsquote wurde bereits einiges gesagt. Auch die Sicherheitssituation hat sich verbessert. Im letzten Jahr gab es - toi, toi, toi! - keinen Ausbruch. Diese Zahlen belegen die gute Arbeit, die im Strafvollzug geleistet wird.
Eines möchte ich noch sagen. In dem großen Kontext kommt immer wieder die Frage auf, wie wir es mit Mehrfachunterbringungen halten, ob wir - Herr Adler und andere haben das angesprochen - insofern das Vollzugsgesetz ändern müssten. Meine Damen und Herren, wer ins Gesetz sieht, merkt, dass das Land Niedersachsen wissenschaftlich, rechtlich und faktisch bestens aufgestellt ist.
„Die oder der Gefangene wird während der Ruhezeit allein in ihrem oder seinem Haftraum untergebracht.“
Das ist der Grundsatz der Einzelunterbringung. Im geschlossenen Männervollzug haben wir das in 78 % der Fälle schon erreicht. Wir können noch besser werden, Herr Jüttner; das ist keine Frage, und das ist auch meine Absicht.
Ich glaube, an dem Satz ist nichts falsch. Wenn der ausdrückliche Wunsch besteht, sollte man einen Korridor haben, um diesen Wunsch zu erfüllen.
„Ohne Zustimmung der betroffenen Gefangenen ist eine gemeinsame Unterbringung nur zulässig, sofern eine oder einer von ihnen hilfsbedürftig ist, für eine oder einen von ihnen eine Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht oder die räumlichen Verhältnisse der Anstalt dies erfordern.“
Unter dem Strich gilt also der Grundsatz der Einzelunterbringung. Für eine kleine Personengruppe brauchen wir aber auch die Ausnahmemöglichkeit, zwei oder manchmal auch mehr Gefangene gemeinsam unterzubringen, z. B. in Übergangssituationen. Innerhalb dieser Ausnahme muss die Drei- und Vierbettunterbringung aber die absolute Ausnahme sein. Das ist etwas, was wir nicht wollen; das unterschreibe ich Ihnen hier. Auch insofern gilt die Lebensweisheit - wenn ich das zum Abschluss einmal so sagen darf -: Drei sind manchmal nun wirklich einer zu viel. Das soll nicht die Regel sein.
Mit Energie für das Klima - umweltverträgliche und preisgünstige Energieversorgung sichern - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 16/68
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regierungskoalition von CDU und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Anteil erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2020 auf 25 % zu steigern. Dies ist ein ehrgeiziges Ziel,
Wir unterstreichen damit unsere energiepolitische, aber auch klimapolitische Kompetenz; denn wir bleiben dabei: Jede Energiepolitik muss sich an den drei Kernzielen Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Preisgünstigkeit orientieren.
Und schlimmer noch: Sie instrumentalisieren die Sorgen der Menschen vor Ort. Anstatt ehrlich zuzugeben, welche Folgen der von den Grünen erzwungene Ausstieg aus der Kernenergie für uns alle haben wird, tun sie so, also könnte man den Energiebedarf einer Industrienation wie Deutschland ausschließlich mit erneuerbaren Energien und mit Kleinkraftwerken decken.