Protocol of the Session on April 9, 2008

Hier ist ebenfalls keine Berichterstattung vorgesehen.

Auch hier waren sich die Fraktionen im Ältestenrat darüber einig, dass über diesen Tagesordnungspunkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das war einstimmig.

Wir kommen nun zu dem zusätzlichen Tagesordnungspunkt:

Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Normenkontrollantrag des Herrn Wolfgang Jüttner, MdL, und weiterer 56 Mitglieder der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag und des Herrn Stefan Wenzel, MdL, und weiterer 13 Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag gegen Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes und des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz vom 25. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 131) - Verfahrensbevollmächtigte: Prof. Dr. Werner Heun, Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle, Göttingen - Schreiben des Präsidenten des Nie

dersächsischen Staatsgerichtshofs vom 04.03.2008 - StGH 2/07 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/65

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt, von einer Äußerung gegenüber dem Staatsgerichtshof abzusehen. Dies ist guter Brauch hier im Parlament.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Über einen solchen Tagesordnungspunkt wird traditionell ohne Besprechung abgestimmt. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE ist so beschlossen worden.

Ich rufe den nächsten zusätzlichen Tagesordnungspunkt auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfassungsrechtliche Prüfung der §§ 146 Abs. 3, 134 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes (NJVollzG) vom 14. Dezember 2007 (Nds. GVBl S. 720) ; - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 12. Februar 2008 - 1 Ws 87/08 - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2008 - 2 BvL 8/08 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/66

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt, von einer Äußerung gegenüber dem Staatsgerichtshof abzusehen.

Auch hier ist keine Berichterstattung vorgesehen.

Über einen solchen Tagesordnungspunkt wird traditionell ohne Besprechung abgestimmt. - Auch hier höre ich keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Die Sitzung morgen früh beginnt um 9 Uhr. Ich schließe damit die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 19.10 Uhr.