Zutreffend ist, dass für den Teil der Baumaßnahme, der für die Restaurierung und Modernisierung des Schlosstheaters vorgesehen ist, das Ministerium für Wissenschaft und Kultur eine Zuwendung in Höhe von 3,5 Millionen Euro aus einem entsprechenden EFRE-Förderprogramm (Kulturförderricht- linie) eingeplant hat und darüber hinaus die Absicht des Wirtschaftsministeriums besteht, für die Baumaßnahmen im Schloss Celle eine Zuwendung zu gewähren, sofern die Vorgaben der Tourismusförderrichtlinie erfüllt werden können. Die in Aussicht gestellte Zuwendung durch das Wirtschaftsministerium beläuft sich auf 1 Million Euro.
Ferner haben die Stadt Celle und der Landkreis Celle zwischenzeitlich ihre Bereitschaft erklärt, einen Kostenanteil in Höhe von 3,5 Millionen Euro zu übernehmen. Die zur Sicherung des Gesamtvorhabens erforderlichen restlichen 5 Millionen Euro wird das Land Niedersachsen finanzieren.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herrn Rolf Meyer und Frau Daniela Krause-Behrens ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 2: Angesichts der unverändert bestehenden großen Herausforderungen der Landesregierung, insbesondere auf das zwingend notwendige Ziel der Haushaltskonsolidierung, konnten und können nur die dringlichsten Baumaßnahmen des Landes umgesetzt werden. Gleichwohl werden die erforderlichen Haushaltsmittel zur Sanierung und Modernisierung des Schlosses Celle in der nächsten Haushaltsaufstellung 2010 bzw. Mipla 2009 bis 2013 berücksichtigt.
Zu 3: Eine Erstattung der anteiligen finanziellen Beteiligung der Stadt Celle bzw. des Landkreises Celle an den Baumaßnahmen durch das Land ist aus vorgenannten Gründen nicht vorgesehen.
Die Akutklinik Kinder- und Jugendpsychiatrie in Tiefenbrunn ist eine bundesweit anerkannte Fachklinik. Das Therapiekonzept beinhaltet, dass die Ressourcen und Entwicklungsmöglichkeiten der Patienten und Patientinnen im Zuge der Behandlung gezielt angesprochen und gefördert werden. Integriert in die Behandlung ist die Erteilung von Unterricht, um den Schülerinnen und Schülern nach dem Klinikaufenthalt eine Rückkehr in den regulären Schulalltag zu ermöglichen. Bisher erfolgte die Lehrstundenzuweisung auf Grundlage des Runderlasses Sonderpädagogische Förderung vom 1. Februar 2005, der regelte, dass Unterricht im Krankenhaus in angemessenem Umfang gewährt werden soll.
In den Grundsätzen für die Beauftragung von Lehrkräften mit Krankenhausunterricht vom 16. September 2008 wird in Ziffer 4 Folgendes neu festgelegt: „Bei der Festlegung der Stundenzahl ist von einer Richtgröße von 2,0 Stunden pro Schülerin bzw. Schüler auszugehen. Einrichtungen, die derzeit über eine überproportionale Zuweisung verfügen, sind schrittweise behutsam an diese Richtgröße heranzuführen.“ Eine Umsetzung dieser Richtlinie bedeutet, dass in der Klinik in Tiefenbrunn bis zu 60 % der Lehrerstunden zulasten der dort behandelten Kinder und Jugendlichen abgezogen werden. Dieses wird dazu führen, dass der in § 69 NSchG vorgeschriebene angemessene Unterricht von Schülern und Schülerinnen, die infolge einer längerfristigen Erkrankung die Schule nicht besuchen können, nicht mehr erteilt werden kann und eine spätere Integration in den Schulalltag gefährdet wird.
1. In welchem Umfang plant sie die Kürzung der Unterrichtsstunden für psychisch kranke Kinder und Jugendliche in der Fachklinik in Tiefenbrunn?
2. Welche weiteren Einrichtungen verfügen nach Auffassung der Landesregierung derzeit „über eine überproportionale Zuweisung“, und in welchem Umfang sollen Unterrichtsstunden abgebaut werden?
3. Wie begründet die Landesregierung die Verschlechterung der Unterrichtsversorgung für langfristig erkrankte Kinder und Jugendliche im Krankenhaus?
gendpsychiatrie oder in ähnlichen Einrichtungen stationär behandelt werden und die Schule nicht besuchen, können während dieser Zeit Unterricht im Krankenhaus erhalten. Dementsprechende Regelungen enthält der Erlass zur sonderpädagogischen Förderung vom 1. Februar 2005. Dieser nahm die grundsätzlichen Regelungen des Erlasses „Unterricht zu Hause oder im Krankenhaus“ gemäß § 69 Abs. 1 NSchG vom 29. Januar 1997 (SVBl. S. 32) auf. Der gewährte Unterricht im Krankenhaus ist durch schulinterne oder schulübergreifende Personalmaßnahmen im Rahmen der bestehenden Beschäftigungsverhältnisse und der verfügbaren Haushaltsmittel sicherzustellen. Der Bedarf wurde weiterhin in Anlehnung an die Vorgaben des Erlasses über Haus- und Krankenhausunterricht berechnet:
„Die Wochenstundenzahl ist vor allem abhängig von der Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler. Sie darf im 1. Schuljahr bis zu fünf, im 2. und 3. Schuljahr bis zu sechs, im 4. Schuljahr bis zu zehn und ab dem 5. Schuljahr bis zu zwölf Stunden betragen. Sie bezieht sich bei Einzelunterricht auf die Schülerin und den Schüler und bei Unterricht in Gruppen auf die Gruppe.“
Das Lernen im Krankenhaus wird unter Berücksichtigung der Belastungen, die sich aus der jeweiligen Krankheit ergeben, flexibel organisiert. Der Stundenumfang ist im Einzelfall von der Schulbehörde festzulegen.
Die Stundenumfänge, die in den Kinder- und Jugendpsychiatrien im Land Niedersachsen, bezogen auf einzelne Schülerinnen und Schüler, zur Verfügung gestellt werden, unterscheiden sich allerdings teilweise erheblich. Bei einer Erhebung der durchschnittlichen Belegungszahl sowie der Lehrerstunden im Jahr 2007 wurde ein Umfang von durchschnittlich zwei Stunden pro Schülerin oder Schüler ermittelt. Dieser schulfachlich vertretbare Wert wird an einzelnen Einrichtungen sowohl erheblich überschritten als auch unterschritten.
Eine landesweite Abfrage war aufgrund der kurzfristigen Anfrage nicht möglich. Exemplarisch wird hier die Situation im Bereich des Standorts Hannover dargestellt:
Um vergleichbare Verhältnisse in den Einrichtungen in Niedersachsen zu schaffen, wurden die Grundsätze für die Beauftragung von Lehrkräften mit Krankenhausunterricht vom 16. September 2008 erlassen, bei denen der ermittelte Durchschnittswert als Richtgröße für zukünftige Zuweisungen festgelegt wurde. Dabei wurde deutlich gemacht, dass Einrichtungen, die derzeit über überproportionale Zuweisungen verfügen, schrittweise behutsam an diese Richtgröße herangeführt werden sollen.
Zu 1: Die durchschnittliche Belegung der Asklepios-Klinik in Tiefenbrunn beträgt 34 Betten. Auf der Grundlage des Erlasses sollen 68 Stunden zur Verfügung gestellt werden. Gegenwärtig werden 118 Stunden erteilt. Am neuen Standort am Rosdorfer Weg soll Krankenhausunterricht für zehn Schülerinnen und Schüler bereitgestellt werden, der Umfang beträgt zwanzig Stunden.
Eine Kürzung der Unterrichtsstunden am Standort Tiefenbrunn ist gegenwärtig nicht geplant. Die Orientierung an dem erlasslichen Richtwert erfolgt auf längere Sicht unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen.
Zu 2 und 3: Von einer „Verschlechterung der Unterrichtsversorgung“ für Kinder und Jugendliche in den Kliniken kann angesichts der langfristig ange
legten Bemühungen um Gleichbehandlung aller Einrichtungen auf der Grundlage der durchschnittlichen Richtgröße keine Rede sein.
Mögliche radioaktive Kontamination und Folgeerkrankungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schachtanlage Asse
In der Asse traten mindestens seit 1993 Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte nach der alten und neuen Strahlenschutzverordnung bei Tritium und Cäsium auf. In den Akten sind Werte bis zum 75-Fachen der zulässigen Grenzwerte bei Tritium und bis zum 25-Fachen bei Cäsium 137 dokumentiert. Außerdem ist bereits früher eine Überschreitung der Radongrenzwerte um das 3,5-Fache im Wetterschacht dokumentiert. In den Berichten der Mitarbeiter ist dokumentiert, dass radioaktive Inhaltsstoffe schon bei der Einlagerung ausgetreten sind. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Bergamtes Goslar berichtet beispielsweise, dass er „bei einer Kontrolle in einem Verkippabbau in Filterstäube gefallen“ sei, die offenbar aus den Fässern ausgetreten waren. Auch nach dem Auslaufen von flüssigen Abfällen „wäre es dann eine große Schweinerei gewesen, die entstandene Kontamination auf der Sohle durch Losspitzen der Sohle wieder zu entfernen.“
Die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist insbesondere bei Alpha- und BetaStrahlern offenbar völlig unzureichend dokumentiert.
1. Hat es eine systematische Auswertung von Erkrankungen, Lebenserwartung, Krebs- und Leukämiefällen und Erkrankungen mit Todesfolge bei ehemaligen und heutigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegeben?